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230729-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Beteiligungskonzept Uni trifft City

Nummer
230729-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
09.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.05.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230729 Veröffentlichung der Vorhabenliste: 164662 - Uni trifft City

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230726-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Beteiligungskonzept Uni trifft City
Beratungsfolge
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme
Der Beirat für Bürgerbeteiligung hat das Verfahren im Rahmen seines
Empfehlungsrechtes in seiner Sitzung am 05.05.2023 als komplexes Verfahren
eingestuft und die Verwaltung aufgefordert für die Sitzung des Ausschusses für
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 10.05.2023 ein entsprechendes
Beteiligungskonzept vorzulegen, damit dieses dort beschlossen werden kann.
Die ausführliche Beschreibung der vorgesehenen Beteiligung ist dem
beigefügten Beteiligungskonzept zu entnehmen.
Aufgrund der im Zusammenhang mit der beantragten Förderung
einzuhaltenden Fristen ist eine Beschlussfassung in der Sitzung des
Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen am 10.05.2023 zwingend
erforderlich.
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 23.03.2023 die
Grundkonzeption zum Umbau des Straßenzugs Wesselstraße / Am Hof /
Rathausgasse beschlossen. Vor Beginn der Detailplanung soll die Öffentlichkeit
über das Projekt informiert und im Rahmen der Möglichkeiten an der
zukünftigen Gestaltung des Raums beteiligt werden.
Anlage/n
1 Beteiligungskonzept UtC (öffentlich)Seite 1 von 6
Beteiligungskonzept
Uni trifft City
Vorhabennummer 164662
Komplexes Verfahren gem. den Leitlinien der Stadt Bonn
8. Mai 2023
Bundesstadt Bonn
Stadtplanungsamt
Abteilung für Mobilität und VerkehrSeite 2 von 6
Beteiligungskonzept Uni trifft City
Seite 2 von 5 08.05.2023
Anlass
Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 (DS 201300 – Masterplan Innere Stadt
Bonn 2.0) der Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von Städtebaufördermitteln für die
Jahre 2021-2025 zugestimmt. Im Rahmen dieser Förderperiode ist das Projekt Uni trifft City, mit der
Umgestaltung des Straßenzugs Wesselstraße / Am Hof / Rathausgasse im Jahr 2024 vorgesehen. Zur
Wahrung der Förderfristen ist bis September 2023 eine Entwurfsplanung inklusive Kostenschätzung
beim Fördermittelgeber einzureichen. Daher ist ein Beschluss der Entwurfsplanung bis September
2023 erforderlich. Mit dem Ratsbeschluss vom 23.03.23 sind zunächst die Grundzüge der
Umgestaltung festgelegt worden, d.h. die Flächenaufteilungen und grundsätzlichen Nutzungen der
einzelnen Bereiche. Eine vertiefende Entwurfsplanung wird auf Basis des Beschlusses der
Grundkonzeption und der Ergebnisse der Bürger*innenbeteiligung erfolgen. In dieser Entwurfsplanung
werden die endgültige Aufteilung des Straßenraums und insbesondere die Standorte von Bäumen
(unter Berücksichtigung der unterirdischen Leitungen und notwendigen Abstandsflächen) festgelegt.
Die heutige Gestaltung des Straßenzugs orientiert sich, als Bestandteil des ehemaligen Cityrings, stark
an der vorherigen Nutzung entsprechenden verkehrlichen Ansprüchen und weist deutliche Defizite
hinsichtlich der gestalterischen Qualitäten auf: geringe Aufenthaltsqualität, hoher Versiegelungsgrad
und wenig Begrünung im Straßenraum. Zudem wirkt der Straßenzug als deutliche Barriere zwischen
der Innenstadt und den stark durch Bewohner:innen und Besucher:innen frequentierten, sich
südwestlich anschließenden Institutionen (dem denkmalgeschützten, stadtbildprägenden
Hauptgebäude der Universität, dem sich anschließenden Hofgarten und perspektivisch dem
Wissenszentrum Viktoriakarree).
Der Grundsatzbeschluss vom 23.03.23 sieht eine ebene Verkehrsfläche vor, ohne Barrieren und
Kanten, mit taktilen Leitsystemen für sehbehinderte Menschen. Die Aufenthaltsqualität soll erhöht
und so viele Schatten spendende Bäume wie möglich gepflanzt werden. Die Geschwindigkeit des
motorisierten Verkehrs soll auf maximal 20 km/h reduziert werden. Perspektivisch soll die Achse
stark vom Pkw- und Busverkehr entlastet werden. Der Radverkehr in Richtung Busbahnhof soll im so
genannten Mischverkehr geführt werden. In Gegenrichtung wird nur der Radverkehr zugelassen und
auf einem gesondert hervorgehobenen Streifen Richtung Rhein geführt.
1. Zielsetzung des Gesamtprojekts
Themen der Beteiligung
 Information der Öffentlichkeit über Projekt und anvisierte Verkehrsführung
 Beteiligung der Öffentlichkeit zur Gestaltung des Straßenraums
 Beteiligung der Öffentlichkeit der umliegenden Platzbereiche
 Erfassung und Berücksichtigung der Ideen, Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen
Ziele der Beteiligung
Information der Öffentlichkeit über
 die im Ratsbeschluss (23.03.23) beschlossene Grundkonzeption zur zukünftigen
Straßenraumaufteilung und insbesondere zur Verkehrsführung
Die Beteiligung soll den Bürger*innen die Möglichkeit bieten,Seite 3 von 6
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 Fragen zur geplanten Straßenraumaufteilung und insbesondere zur Verkehrsführung zu
stellen,
 eigene Vorschläge und Ideen zur Gestaltung und Möblierung des Raums einzubringen.
Die Bürger*innen werden für die Themen Klimaschutz, Klimaanpassung und der Kompromissfindung
bei sich überlagernden Interessen in der Straßenraumgestaltung sensibilisiert.
2. Rahmenbedingungen
Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
 Die Grundsatzentscheidung zur Aufteilung des Straßenraums und der zukünftigen
Verkehrsführung hat der Rat in seiner Sitzung am 23.03.23 beschlossen.
 Die Ergebnisse fließen in die Detailplanung des Straßenraums ein – müssen dabei mit
anderen Ansprüchen abgewogen werden; dies sind insbesondere der Ratsbeschluss zur
Grundkonzeption und technische / tiefbauliche Anforderungen.
Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
Zur Gestaltung und Möblierung des Straßenraums (und dabei insbesondere der
Multifunktionsbereiche) sowie der Platzbereiche bestehen noch Gestaltungsspielräume.
Die Ideen, Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen werden im Rahmen der technischen,
wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Über die damit im Zusammenhang
stehenden Maßnahmen, den Vorentwurf, den Kostenrahmen und die Realisierung entsprechender
Maßnahmen beschließt der Rat der Stadt Bonn.
Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)
 Die Grundsatzentscheidung zur Aufteilung des Straßenraums und der zukünftigen
Verkehrsführung hat der Rat in seiner Sitzung am 23.03.23 beschlossen.
 Der Rat der Stadt Bonn hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 (DS 201300 – Masterplan Innere
Stadt Bonn 2.0) der Projektliste sowie dem Zeitplan zur Beantragung von
Städtebaufördermitteln für die Jahre 2021-2025 zugestimmt. Im Rahmen dieser
Förderperiode ist das Projekt Uni trifft City, mit der Umgestaltung des Straßenzugs
Wesselstraße / Am Hof / Rathausgasse im Jahr 2024 vorgesehen.
Konfliktlagen
Zur zukünftigen Verkehrsführung haben Diskussionen und teils kontroverse Debatten in politischen
Gremien und Abstimmungsterminen mit Akteuren vor Ort stattgefunden. Die Konflikte bestanden
insbesondere in der Vereinbarkeit bzw. dem Umgang der hohen städtebaulichen Bedeutung
einerseits und der hohen verkehrlichen Ansprüche (zentrale Bus- und Radverkehrsachse)
andererseits.
3. Festlegung Projektbeauftragte
Stadtplanungsamt
Abteilung für Mobilität und Verkehr
Ansprechpartner: Christian Schipplick (61-3) | Tel. 0228 77 4483 | Christian.schipplick@bonn.deSeite 4 von 6
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4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden / konkrete Zielgruppen
Welche konkreten Zielgruppen sollen speziell angesprochen werden? Sind bestimmte
„Eigenschaften“ (wie Alter, Interessen, Betroffenheit, Kenntnisse, Kompetenzen oder Funktionen)
der zu beteiligenden Personen wichtig?
 alle Bonnerinnen und Bonner
 sowie Personen, die sich zeitweise in Bonn aufhalten wie insbesondere Besucher*innen,
Lieferanten oder Gewerbetreibende
Bestimmte Eigenschaften sind nicht wichtig. Es soll eine möglichste breite Öffentlichkeit
angesprochen werden.
Jugendliche werden u.a. in der geplanten Zufallsauswahl gesondert angeschrieben und bei der
aufsuchenden Beteiligung gezielt angesprochen.
Ist es gegebenenfalls wichtig, Menschen einzubeziehen, die gar nicht in Bonn leben, deren Belange
aber berührt werden?
Die Umgestaltung dieses zentralen Raums in der Innenstadt betrifft auch die Belange von
Besucher:innen, Lieferanten oder Gewerbetreibende. Daher richtet sich die Beteiligung nicht nur an
Bonner:innen.
Welche Maßnahmen werden zur barrierefreien Gestaltung des Prozesses ergriffen?
 Online-Beteiligung und barrierefreie analoge Beteiligungsmöglichkeiten
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einwohnerinnen und Einwohner – insbesondere die
schwer zu erreichenden Zielgruppen – zur Mitwirkung zu ermutigen?
 Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere. auch über Social Media und einen Infobrief
 Schriftliche Einladung auf der Basis eines Zufallspanels, N= 750
 öffentliche Bekanntmachungen, Pressemitteilungen
 Newsletter von Bonn-macht-mit.de und des Innenstadtmanagements
 Einbinden von Multiplikatoren
 Aufsuchende Beteiligung
5. Prozessplanung
Geht es um Information, Anhörung, Einbeziehung oder Mitbestimmung?
Es geht um Mitwirkung durch Information, Anhörung und Einbeziehung (konsultatives Verfahren).
Welche Beteiligungsmethoden sollen voraussichtlich gewählt werden?
Präsenzveranstaltung / Abendveranstaltung
 Begrüßung im Plenum / Input durch Verwaltung zum Projekt /Sachstand
 Diskussion an Thementischen (bspw. Verkehr & Straßenzug, Gestaltung & Platzbereiche)
 Abschluss im Plenum / Kurzzusammenfassung der Kernergebnisse
Aufsuchende Beteiligung
 Anfang Juni ist geplant sich an einem Stand im Plangebiet mit Passanten über das Projekt
auszutauschen
 Der Stand könnte an einem Vormittag und einem Nachmittag, im Wechsel am Bischofsplatz
und Martinsplatz aufgestellt werden.Seite 5 von 6
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 Bespielt wird der Stand durch das Innenstadtmanagement und die Verwaltung
Onlinebeteiligung
 Beschreibung des Vorhabens (Text und Lagepläne)
 allgemeine / offene Kommentarfunktion
 Kartenausschnitt mit Möglichkeit an einzelnen Stellen Anregungen / Anmerkungen zu
hinterlassen (ggf. thematische Sortierung: Fußverkehr, Radverkehr, Busverkehr, Kfz-Verkehr,
Begrünung & Möblierung)
6. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
Die Verwaltung setzt sich mit den Eingaben der Bürger*innen auseinander und prüft die Hinweise
und vorgeschlagenen Maßnahmen und Ideen auf ihren Nutzen und die Umsetzbarkeit. Die
Anregungen fließen in die anstehende Detailplanung des Straßenzugs mit ein.
7. Dokumentation, Auswertung und Reflexion
Die Vorschläge und Hinweise der Bürger*innen werden gesammelt und ausgewertet. Eine
zusammenfassende Dokumentation der Beteiligungsformate wird der Öffentlichkeit zur Verfügung
gestellt.
Der Beirat für Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird
in Form einer Mitteilungsvorlage über den Abschluss und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahren
informiert.
8. Zeitrahmen und Finanzierung
Beginn des Beteiligungsverfahrens: Anfang Juni 2023
Voraussichtlicher Abschluss: Ende Juni 2023
Kosten der geplanten Beteiligung: Die konkreten Kosten können noch nicht benannt werden.
Finanzierung: Für die Begleitung durch das Innenstadtmanagement und
Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit stehen im Haushalt
Mittel zur Verfügung.Seite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 03:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de