← Vorlagen

230728-002 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Sachstand Melbbad

Nummer
230728-002 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
26.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 68 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230728 BBB-Anfrage: Sachstand Melbbad

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.900 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230728-002 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
BBB-Anfrage: Sachstand Melbbad
Beratungsfolge
Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu 1.
Laut Auskunft der Verwaltung wurde Anfang November 2022 mit der Erstellung
der Leistungsbilder begonnen. Wir fragen daher: Liegen mittlerweile alle
erforderlichen Leistungsbilder vor und
a. wenn ja, wie sehen diese im Detail aus,
b. wenn nein, welche Leistungsbilder liegen aktuell vor, wie sehen diese
im Detail aus und welche Leistungsbilder erwartet die Verwaltung bis wann?
Die Leistungsbilder liegen aufgrund mangelnder Personalkapazitäten im
Städtischen Gebäudemanagement aktuell leider noch nicht vor.
Zu 2.
Wie lautet der aktuelle Sachstand bei der Vorbereitung des VgV-
Verfahrens hinsichtlich welcher genau beauftragten externen
Unterstützungsleistungen?
Es werden drei europaweite Ausschreibungen (Verhandlungsverfahren mit
Teilnahmewettbewerb) auf den Markt gebracht: Objektplanung (Architekt),
Technische Gebäudeausrüstung und die Projektsteuerungsleistung.
Die Verwaltung wird bei den Ausschreibungen von einem deutschlandweit
tätigen Projektsteuerer unterstützt. Diese Unterstützung umfasst im
Wesentlichen in Stufe 1, die Abstimmung und Aufstellung des Leistungsbildes
sowie der Eignungsmatrix. Sie umfasst ferner die Prüfung und Auswertung der
Teilnehmendenanträge. Der Projektsteuerer ist einsatzbereit.
Zu 3.
Sind im Rahmen der Beauftragung der externen
Unterstützungsleistungen Fristen / Termine vereinbart worden und
a. wenn ja, welche Termine sind für welchen Leistungen vereinbart worden
und sind diese bislang eingehalten worden,
b. wenn nein, warum sind keine Termine für Leistungen vereinbart worden?
Es wurde folgender Terminrahmen angegeben:
Einarbeitung und Vorbereitung: 11/2022 bis 12/2022Seite 1 von 2
Seite 2
Stufe eins: 01/2023 bis 03/2023 (Teilnahmewettbewerb zur Begrenzung der
Bewerberzahl)
Stufe zwei: 04/2023 bis 06/2023 (Verhandlungsverfahren)
Abschluss des VgV-Verfahrens: 07/2023 (Bis Beauftragung)
Aufgrund von Personalengpässen seitens des SGB konnte der vorgenannte
Terminrahmen leider nicht eingehalten werden.
Zu 4.
Wie sieht aktuell der Zeit- und Kostenplan der Verwaltung bis
zur Wiedereröffnung des Melbbades aus und welche konkreten Schritte für die
Wiederinbetriebnahme des Melbbads ergeben sich in zeitlicher und
finanzieller Sicht hieraus?
Die VgV-Verfahren gehen auf den Markt, sobald seitens des SGB die
erforderlichen Personalkapazitäten gewonnen wurden. Belastbare Aussagen zu
den Auswirkungen auf die Termine und Kosten können zurzeit leider noch nicht
gemacht werden.
Zu 5.
Welchen Einfluss hat die Kündigung des Bereichsleiters „Bäder“ beim SGB auf
die Sanierung der Bonner Bäder insgesamt und konkret auf die Sanierung des
Melbbades?
Dies hat keinen Einfluss.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 21:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de