230726 · Beschlussvorlage
Beteiligungskonzept „Lärmaktionsplanung der 4. Runde“
Kerndaten
- Nummer
- 230726
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230726 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Beteiligungskonzept „Lärmaktionsplanung der 4. Runde“ Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem als Anlage beigefügten Beteiligungskonzept zum Projekt „Lärmaktionspla- nung der 4. Runde“ wird zugestimmt. Begründung Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (EG-Richtlinie 2002/49/EG) in Verbindung mit § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Lärmaktionspläne unter der Mitwirkung und Information der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Die Ergebnisse der Mitwirkung sind bei den Planungsprozessen zu berücksichtigen. Das Beteiligungskonzept bildet die Grundlage für die anstehende zweistufige Beteiligung der Öffentlichkeit. Das Vorhabenblatt Nr. 152201 wird entsprechend aktualisiert. Anlage/n 1 Beteiligungskonzept „Lärmaktionsplanung der 4. Runde“ (öffentlich)Seite 1 von 6 Beteiligungskonzept „Lärmaktionsplanung der 4. Runde“ Vorhabennummer 152201 6. April 2023 Bundesstadt Bonn Amt für Umwelt und Stadtgrün Sachgebiet Umgebungslärm und Luftreinhaltung umgebungslaerm@bonn.deSeite 2 von 6 Beteiligungskonzept Lärmaktionsplanung Seite 2 von 5 06.04.2023 Anlass Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (EG-Richtlinie 2002/49/EG) sind Ballungsräume wie die Stadt Bonn verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Die Lärmaktionsplanung basiert auf Lärmberechnungen, der sogenannten Umgebungslärmkartierung. Diese wird europaweit alle fünf Jahre und zuletzt 2022/23 durchgeführt. Nun muss der 2020 vom Rat beschlossene Lärmaktionsplan der 3. Runde (Ds. 200341) überprüft und gemeinsam mit den Bürger*innen Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms entwickelt werden. Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine aktive Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit. Daher wird eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt: In der 1. Phase wird über die vorliegenden Informationen informiert und die Bürger*innen erhalten die Möglichkeit eigene Vorschläge und Ideen einzubringen sowie auf Probleme hinzuweisen. Diese Eingaben werden bei der Entwicklung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit dann in der 2. Phase der Beteiligung vorgelegt. 1. Zielsetzung des Gesamtprojekts Themen der Beteiligung Lärmaktionsplanung o Information der Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung der 4. Runde 2022/23 o Darstellung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der 3. Runde o Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung von Umgebungslärm o Benennung und Erhalt von ruhigen Gebieten Erfassung und Berücksichtigung der Ideen, Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen Ziele der Beteiligung Information der Öffentlichkeit über die im Rahmen der Lärmkartierung ermittelten Belastungssituation in Bonn das Verfahren zur Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans den Umsetzungstand der Maßnahmen aus den vorangegangen Lärmaktionsplänen Die Beteiligung soll den Bürger*innen die Möglichkeit bieten, eigene Vorschläge und Ideen zur Reduzierung des Umgebungslärms vorzubringen, auf Lärmprobleme gezielt hinzuweisen, persönliche Erholungs- und Ruheräume zu nennen, die als ruhige Gebiete in Frage kommen, eigene Vorschläge und Ideen zum Schutz von ruhigen Gebieten und zur Erhöhung der Aufenthaltsqualität vorzubringen und die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen kritisch zu prüfen. Die Bürger*innen werden für die Themen Schall, Lärm und Ruhe sensibilisiert.Seite 3 von 6 Beteiligungskonzept Lärmaktionsplanung Seite 3 von 5 06.04.2023 2. Rahmenbedingungen Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit Die Öffentlichkeit wird nach Fertigstellung der Umgebungslärmkartierung über diese Ergebnisse umfassend informiert. Die Überarbeitung des Lärmaktionsplans und die Entwicklung konkreter Maßnahmen beginnt erst nach Abschluss der ersten Beteiligung und Auswertung der Ergebnisse. Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume Die Ortskenntnisse und Erfahrungen der Bürger*innen und ihre Ideen, Anregungen und Vorschläge werden im Rahmen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft. Die Grundsatzentscheidung über die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, den Vorentwurf, den Kostenrahmen und die Realisierung entsprechender Maßnahmen trifft der Rat der Stadt Bonn. Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse) Der Lärmaktionsplan der dritten Runde wurde am 18.06.2020 vom Rat der Stadt Bonn beschlossen (Ds. 200341). Rechtsgrundlage: Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umgesetzt in deutsches Recht in §§ 47a ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Konfliktlagen Umgebungslärm wird durch Nutzung von Straße, Schiene und Betrieben verursacht. Neben baulichem Schallschutz ist die Einschränkung der bestehenden Nutzungen eine Möglichkeit zur Reduzierung des Umgebungslärms. Bauwerke sowie Einschränkungen können immer zu Konflikten führen. 3. Festlegung Projektbeauftragte Amt für Umwelt und Stadtgrün Sachgebiet Umgebungslärm und Luftreinhaltung (67-44) Heike Steinkemper, Telefon: 0228 - 77 5855, E-Mail: umgebungslaerm@bonn.de 4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden / konkrete Zielgruppen Welche konkreten Zielgruppen sollen speziell angesprochen werden? Sind bestimmte „Eigenschaften“ (wie Alter, Interessen, Betroffenheit, Kenntnisse, Kompetenzen oder Funktionen) der zu beteiligenden Personen wichtig? alle Bonnerinnen und Bonner sowie Personen, die sich zeitweise in Bonn aufhalten wie z.B. Pendler*innen oder Besucher*innen Bestimmte Eigenschaften sind nicht wichtig. Es soll eine möglichste breite Öffentlichkeit angesprochen werden. Dies beinhaltet auch die Ansprache partizipationsferne und schwer erreichbarer Bevölkerungsgruppen.Seite 4 von 6 Beteiligungskonzept Lärmaktionsplanung Seite 4 von 5 06.04.2023 Ist es gegebenenfalls wichtig, Menschen einzubeziehen, die gar nicht in Bonn leben, deren Belange aber berührt werden? Ja. Lärm betrifft alle Menschen, die diesem ausgesetzt sind. Daher sollen auch die Personen angesprochen werden, die sich zeitweise in Bonn aufhalten und hier z.B. arbeiten oder ihre Freizeit verbringen. Durch die Beteiligung können auch andere Erfahrungen und Blickwinkel eingebracht werden. Die rechtlichen Regelungen sehen außerdem eine Beteiligung der Öffentlichkeit unabhängig von Wohnort und eigener Betroffenheit vor. Welche Maßnahmen werden zur barrierefreien Gestaltung des Prozesses ergriffen? Online-Beteiligung und barrierefreie analoge Beteiligungsmöglichkeiten Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einwohnerinnen und Einwohner – insbesondere die schwer zu erreichenden Zielgruppen – zur Mitwirkung zu ermutigen? Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere. auch über Social Media persönliche Ansprache über Anschreiben zufällig ausgewählter Personen Ausstellung im Foyer des Stadthauses geplant öffentliche Bekanntmachungen, Pressemitteilungen Newsletter von Bonn-macht-mit.de frühzeitiges Einbinden von Multiplikatoren und Trägern öffentlicher Belange 5. Prozessplanung Geht es um Information, Anhörung, Einbeziehung oder Mitbestimmung? Es geht um Mitwirkung durch Information, Anhörung und Einbeziehung (konsultatives Verfahren). Die Bürger*innen erhalten die vorliegenden Informationen zur Situation in Bonn sowie zum Umsetzungsstand des aktuellen Lärmaktionsplans von 2020 in Form von Umgebungslärmkarten, statistischen Auswertungen und Darstellung ruhiger Gebieten. In der ersten Phase der Beteiligung können die Bürger*innen anhand von Themengruppen auf Problemlagen, wo Handlungsbedarf gesehen wird, oder auf ruhige Plätze, an denen sie sich gern aufhalten, hinzuweisen. Außerdem können konkreten Maßnahmen zur Lösung von Schallkonflikt oder zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität vorzuschlagen werden. In der zweiten Phase wird der Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich ausgelegt und es besteht die Möglichkeit konkret zu dem Entwurf und den darin enthaltenen Maßnahmen Stellung zu nehmen. Wie sollen die Prozessphasen (Ideenfindung, Konkretisierung und Umsetzung) ausgestaltet werden? In der ersten Mitwirkungsphase werden den Bürger*innen verschiedene Kanäle zur Beteiligung – vor Ort und im Internet – bereitgestellt. In einer zweiten Phase ist im Rahmen einer Offenlage des Entwurfes eine formale (schriftliche) Mitwirkung möglich.Seite 5 von 6 Beteiligungskonzept Lärmaktionsplanung Seite 5 von 5 06.04.2023 Welche Beteiligungsmethoden sollen voraussichtlich gewählt werden? 1. Phase der Beteiligung: Online-Beteiligung auf bonn-macht-mit.de für sechs Wochen Ausstellung im Foyer des Stadthauses mit Beteiligungsmöglichkeit für zwei Wochen während der Online-Beteiligung 2. Phase der Beteiligung: Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans im Internet auf bonn-macht-mit.de und im Stadthaus für mindestens vier Wochen mit der Möglichkeit Stellung zu dem Entwurf zu nehmen Vorstellung des Entwurfs in einer Informationsveranstaltung zu Beginn der öffentlichen Auslegung 6. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses Die Verwaltung setzt sich mit den Eingaben der Bürger*innen auseinander und prüft die Hinweise und vorgeschlagenen Maßnahmen und Ideen auf ihren Nutzen und die Umsetzbarkeit. Auf dieser Grundlage trifft sie eine Entscheidung und begründet diese nachvollziehbar. Die Dokumentation dieses Prozesses und der Ergebnisse erfolgt in Form von Tabellen, die Bestandteile des Lärmaktionsplanes und auch bereits dessen Entwurf sein werden. Die Eingaben der ersten Beteiligung sind somit in Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung und alle Eingaben nach Abschluss des Verfahrens im Lärmaktionsplan einsehbar, der im Internet zugänglich sein wird. 7. Dokumentation, Auswertung und Reflexion Die Vorschläge und Hinweise der Bürger*innen werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung gesammelt, geprüft und ausgewertet. Dokumentiert werden die Eingaben der Bürger*innen und die Ergebnisse der Prüfung und Auswertung im Entwurf des Lärmaktionsplans, der in der 2. Phase der Beteiligung öffentlich ausgelegt wird. Die Eingaben der 2. Beteiligung sowie die Ergebnisse deren Prüfung und Auswertung werden ebenfalls im Lärmaktionsplan, der dem Rat der Stadt Bonn zum Beschluss vorgelegt wird, dokumentiert. Der beschlossene Lärmaktionsplan wird im Internet öffentlich zugänglich gemacht. Der Beirat für Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird in Form einer Mitteilungsvorlage über den Abschluss und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahren informiert. 8. Zeitrahmen und Finanzierung Beginn des Beteiligungsverfahrens: Ende Juli 2023 (30. KW) Voraussichtlicher Abschluss: Herbst 2024 Kosten der geplanten Beteiligung: Die konkreten Kosten können noch nicht benannt werden. Finanzierung: Für die Begleitung durch ein Planungsbüro und Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit stehen im Haushalt Mittel zur Verfügung.Seite 6 von 6
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de