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230726 · Beschlussvorlage

Beteiligungskonzept „Lärmaktionsplanung der 4. Runde“

Nummer
230726
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.05.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230726
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Beteiligungskonzept „Lärmaktionsplanung der 4.
Runde“
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem als Anlage beigefügten Beteiligungskonzept zum Projekt „Lärmaktionspla-
nung der 4. Runde“ wird zugestimmt.
Begründung
Nach EU-Umgebungslärmrichtlinie (EG-Richtlinie 2002/49/EG) in Verbindung
mit § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) sind Lärmaktionspläne
unter der Mitwirkung und Information der Öffentlichkeit zu erarbeiten. Die
Ergebnisse der Mitwirkung sind bei den Planungsprozessen zu
berücksichtigen.
Das Beteiligungskonzept bildet die Grundlage für die anstehende zweistufige
Beteiligung der Öffentlichkeit.
Das Vorhabenblatt Nr. 152201 wird entsprechend aktualisiert.
Anlage/n
1 Beteiligungskonzept „Lärmaktionsplanung der 4. Runde“ (öffentlich)Seite 1 von 6
Beteiligungskonzept
„Lärmaktionsplanung der 4. Runde“
Vorhabennummer 152201
6. April 2023
Bundesstadt Bonn
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Sachgebiet Umgebungslärm und Luftreinhaltung
umgebungslaerm@bonn.deSeite 2 von 6
Beteiligungskonzept Lärmaktionsplanung
Seite 2 von 5 06.04.2023
Anlass
Nach der EU-Umgebungslärmrichtlinie (EG-Richtlinie 2002/49/EG) sind Ballungsräume wie die Stadt
Bonn verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen und diese regelmäßig zu überprüfen. Die
Lärmaktionsplanung basiert auf Lärmberechnungen, der sogenannten Umgebungslärmkartierung.
Diese wird europaweit alle fünf Jahre und zuletzt 2022/23 durchgeführt. Nun muss der 2020 vom Rat
beschlossene Lärmaktionsplan der 3. Runde (Ds. 200341) überprüft und gemeinsam mit den
Bürger*innen Maßnahmen zur Reduzierung des Umgebungslärms entwickelt werden.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie fordert eine aktive Beteiligung und Mitwirkung der Öffentlichkeit.
Daher wird eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt: In der 1. Phase wird über die
vorliegenden Informationen informiert und die Bürger*innen erhalten die Möglichkeit eigene
Vorschläge und Ideen einzubringen sowie auf Probleme hinzuweisen. Diese Eingaben werden bei der
Entwicklung des Entwurfs des Lärmaktionsplans berücksichtigt. Der Entwurf wird der Öffentlichkeit
dann in der 2. Phase der Beteiligung vorgelegt.
1. Zielsetzung des Gesamtprojekts
Themen der Beteiligung
 Lärmaktionsplanung
o Information der Bürgerinnen und Bürger über die Ergebnisse der
Umgebungslärmkartierung der 4. Runde 2022/23
o Darstellung des Umsetzungsstandes der Maßnahmen aus dem Lärmaktionsplan der
3. Runde
o Entwicklung von Maßnahmen zur Reduzierung von Umgebungslärm
o Benennung und Erhalt von ruhigen Gebieten
 Erfassung und Berücksichtigung der Ideen, Anregungen und Vorschläge der Bürger*innen
Ziele der Beteiligung
Information der Öffentlichkeit über
 die im Rahmen der Lärmkartierung ermittelten Belastungssituation in Bonn
 das Verfahren zur Überprüfung und Fortschreibung des Lärmaktionsplans
 den Umsetzungstand der Maßnahmen aus den vorangegangen Lärmaktionsplänen
Die Beteiligung soll den Bürger*innen die Möglichkeit bieten,
 eigene Vorschläge und Ideen zur Reduzierung des Umgebungslärms vorzubringen,
 auf Lärmprobleme gezielt hinzuweisen,
 persönliche Erholungs- und Ruheräume zu nennen, die als ruhige Gebiete in Frage kommen,
 eigene Vorschläge und Ideen zum Schutz von ruhigen Gebieten und zur Erhöhung der
Aufenthaltsqualität vorzubringen und
 die von der Verwaltung vorgeschlagenen Maßnahmen kritisch zu prüfen.
Die Bürger*innen werden für die Themen Schall, Lärm und Ruhe sensibilisiert.Seite 3 von 6
Beteiligungskonzept Lärmaktionsplanung
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2. Rahmenbedingungen
Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
 Die Öffentlichkeit wird nach Fertigstellung der Umgebungslärmkartierung über diese
Ergebnisse umfassend informiert.
 Die Überarbeitung des Lärmaktionsplans und die Entwicklung konkreter Maßnahmen beginnt
erst nach Abschluss der ersten Beteiligung und Auswertung der Ergebnisse.
Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
Die Ortskenntnisse und Erfahrungen der Bürger*innen und ihre Ideen, Anregungen und Vorschläge
werden im Rahmen der technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen geprüft.
Die Grundsatzentscheidung über die damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, den
Vorentwurf, den Kostenrahmen und die Realisierung entsprechender Maßnahmen trifft der Rat der
Stadt Bonn.
Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)
 Der Lärmaktionsplan der dritten Runde wurde am 18.06.2020 vom Rat der Stadt Bonn
beschlossen (Ds. 200341).
 Rechtsgrundlage: Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25.
Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm umgesetzt in deutsches
Recht in §§ 47a ff Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
Konfliktlagen
Umgebungslärm wird durch Nutzung von Straße, Schiene und Betrieben verursacht. Neben
baulichem Schallschutz ist die Einschränkung der bestehenden Nutzungen eine Möglichkeit zur
Reduzierung des Umgebungslärms. Bauwerke sowie Einschränkungen können immer zu Konflikten
führen.
3. Festlegung Projektbeauftragte
Amt für Umwelt und Stadtgrün
Sachgebiet Umgebungslärm und Luftreinhaltung (67-44)
Heike Steinkemper, Telefon: 0228 - 77 5855, E-Mail: umgebungslaerm@bonn.de
4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden / konkrete Zielgruppen
Welche konkreten Zielgruppen sollen speziell angesprochen werden? Sind bestimmte
„Eigenschaften“ (wie Alter, Interessen, Betroffenheit, Kenntnisse, Kompetenzen oder Funktionen)
der zu beteiligenden Personen wichtig?
 alle Bonnerinnen und Bonner
 sowie Personen, die sich zeitweise in Bonn aufhalten wie z.B. Pendler*innen oder
Besucher*innen
Bestimmte Eigenschaften sind nicht wichtig. Es soll eine möglichste breite Öffentlichkeit
angesprochen werden. Dies beinhaltet auch die Ansprache partizipationsferne und schwer
erreichbarer Bevölkerungsgruppen.Seite 4 von 6
Beteiligungskonzept Lärmaktionsplanung
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Ist es gegebenenfalls wichtig, Menschen einzubeziehen, die gar nicht in Bonn leben, deren Belange
aber berührt werden?
Ja. Lärm betrifft alle Menschen, die diesem ausgesetzt sind. Daher sollen auch die Personen
angesprochen werden, die sich zeitweise in Bonn aufhalten und hier z.B. arbeiten oder ihre Freizeit
verbringen.
Durch die Beteiligung können auch andere Erfahrungen und Blickwinkel eingebracht werden. Die
rechtlichen Regelungen sehen außerdem eine Beteiligung der Öffentlichkeit unabhängig von
Wohnort und eigener Betroffenheit vor.
Welche Maßnahmen werden zur barrierefreien Gestaltung des Prozesses ergriffen?
 Online-Beteiligung und barrierefreie analoge Beteiligungsmöglichkeiten
Welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Einwohnerinnen und Einwohner – insbesondere die
schwer zu erreichenden Zielgruppen – zur Mitwirkung zu ermutigen?
 Öffentlichkeitsarbeit, insbesondere. auch über Social Media
 persönliche Ansprache über Anschreiben zufällig ausgewählter Personen
 Ausstellung im Foyer des Stadthauses geplant
 öffentliche Bekanntmachungen, Pressemitteilungen
 Newsletter von Bonn-macht-mit.de
 frühzeitiges Einbinden von Multiplikatoren und Trägern öffentlicher Belange
5. Prozessplanung
Geht es um Information, Anhörung, Einbeziehung oder Mitbestimmung?
Es geht um Mitwirkung durch Information, Anhörung und Einbeziehung (konsultatives Verfahren).
Die Bürger*innen erhalten die vorliegenden Informationen zur Situation in Bonn sowie zum
Umsetzungsstand des aktuellen Lärmaktionsplans von 2020 in Form von Umgebungslärmkarten,
statistischen Auswertungen und Darstellung ruhiger Gebieten.
In der ersten Phase der Beteiligung können die Bürger*innen anhand von Themengruppen auf
Problemlagen, wo Handlungsbedarf gesehen wird, oder auf ruhige Plätze, an denen sie sich gern
aufhalten, hinzuweisen. Außerdem können konkreten Maßnahmen zur Lösung von Schallkonflikt
oder zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität vorzuschlagen werden.
In der zweiten Phase wird der Entwurf des Lärmaktionsplans öffentlich ausgelegt und es besteht die
Möglichkeit konkret zu dem Entwurf und den darin enthaltenen Maßnahmen Stellung zu nehmen.
Wie sollen die Prozessphasen (Ideenfindung, Konkretisierung und Umsetzung) ausgestaltet werden?
In der ersten Mitwirkungsphase werden den Bürger*innen verschiedene Kanäle zur Beteiligung – vor
Ort und im Internet – bereitgestellt.
In einer zweiten Phase ist im Rahmen einer Offenlage des Entwurfes eine formale (schriftliche)
Mitwirkung möglich.Seite 5 von 6
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Welche Beteiligungsmethoden sollen voraussichtlich gewählt werden?
1. Phase der Beteiligung:
 Online-Beteiligung auf bonn-macht-mit.de für sechs Wochen
 Ausstellung im Foyer des Stadthauses mit Beteiligungsmöglichkeit für zwei Wochen während
der Online-Beteiligung
2. Phase der Beteiligung:
 Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Lärmaktionsplans im Internet auf bonn-macht-mit.de
und im Stadthaus für mindestens vier Wochen mit der Möglichkeit Stellung zu dem Entwurf
zu nehmen
 Vorstellung des Entwurfs in einer Informationsveranstaltung zu Beginn der öffentlichen
Auslegung
6. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
Die Verwaltung setzt sich mit den Eingaben der Bürger*innen auseinander und prüft die Hinweise
und vorgeschlagenen Maßnahmen und Ideen auf ihren Nutzen und die Umsetzbarkeit. Auf dieser
Grundlage trifft sie eine Entscheidung und begründet diese nachvollziehbar. Die Dokumentation
dieses Prozesses und der Ergebnisse erfolgt in Form von Tabellen, die Bestandteile des
Lärmaktionsplanes und auch bereits dessen Entwurf sein werden. Die Eingaben der ersten
Beteiligung sind somit in Rahmen der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung und alle Eingaben nach
Abschluss des Verfahrens im Lärmaktionsplan einsehbar, der im Internet zugänglich sein wird.
7. Dokumentation, Auswertung und Reflexion
Die Vorschläge und Hinweise der Bürger*innen werden im Rahmen der Lärmaktionsplanung
gesammelt, geprüft und ausgewertet. Dokumentiert werden die Eingaben der Bürger*innen und die
Ergebnisse der Prüfung und Auswertung im Entwurf des Lärmaktionsplans, der in der 2. Phase der
Beteiligung öffentlich ausgelegt wird. Die Eingaben der 2. Beteiligung sowie die Ergebnisse deren
Prüfung und Auswertung werden ebenfalls im Lärmaktionsplan, der dem Rat der Stadt Bonn zum
Beschluss vorgelegt wird, dokumentiert. Der beschlossene Lärmaktionsplan wird im Internet
öffentlich zugänglich gemacht.
Der Beirat für Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger wird
in Form einer Mitteilungsvorlage über den Abschluss und die Ergebnisse des Beteiligungsverfahren
informiert.
8. Zeitrahmen und Finanzierung
Beginn des Beteiligungsverfahrens: Ende Juli 2023 (30. KW)
Voraussichtlicher Abschluss: Herbst 2024
Kosten der geplanten Beteiligung: Die konkreten Kosten können noch nicht benannt werden.
Finanzierung: Für die Begleitung durch ein Planungsbüro und Materialien für
die Öffentlichkeitsarbeit stehen im Haushalt Mittel zur
Verfügung.Seite 6 von 6

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Datenstand: 02.11.2026, 22:17 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de