230724-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Fortschreibung des Nahverkehrsplan – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023
Kerndaten
- Nummer
- 230724-04 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Hauptausschusses Kenntnisnahme
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230724-04 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Fortschreibung des Nahverkehrsplan – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023 Beratungsfolge Hauptausschuss 17.08.2023 Kenntnisnahme Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: In der letzten Sitzung des Finanzausschuss am 07.06.2023 wurde die Verwaltung in Abstimmung mit der SWB um Beantwortung folgender Fragen zum Fahrplanwechsel 2023 gebeten: Können die mit dem letzten Fahrplanwechsel entfallenden Fahrten auf der Stadtbahnstrecke zwischen Bad Godesberg und Buschdorf, zumindest in Teilen, wieder angeboten werden? Das ist im Zuge des Fahrplanwechsels 2023 nicht möglich, da die Einführung zum Fahrplanwechsel – 10.12.2023 – zu kurzfristig ist. Eine Wiedereinführung der Fahrten wäre frühestens zum Dezember 2024 möglich, da hierzu notwendiges Fahrpersonal eingestellt werden muss. Wie stellt sich der Aufwand dar: a) personell? Um die wirtschaftlichen Vorgaben einhalten zu können, hat SWB Bus und Bahn nach der Verringerung der Fahrleistungen auf der Linie 63 Bahnfahrpersonal abgebaut, indem freiwerdende Stellen nicht nachbesetzt wurden. Das für eine erneute Verdichtung der Linie 63 benötigte Fahrpersonal muss daher zunächst ausgewählt, eingestellt und ausgebildet werden. Dies ist in der bis zum Fahrplanwechsel im Dezember verbleibenden Zeit nicht darstellbar. b) bei den Straßenbahnen? Es besteht kein Fahrzeugmangel. c) bei den Kosten? Die Kosten für die Wiedereinführungen der Fahrten auf der Linie 63 in den Hauptverkehrszeiten belaufen sich bei aktuellem Stand auf etwa 2,7 Mio. EuroSeite 1 von 2 Seite 2 p. A. Sieht die Verwaltung andere Möglichkeiten die Defizite abzumildern? Möglichkeiten der Defizitreduzierung werden durch die Verwaltung nur durch die Reduzierung der ÖPNV-Angebote gesehen. Fixkosten wie für Personal oder Betriebskosten sind von außen (Tarife, Energiemarkt) gegeben. Bis 2030 soll der Umweltverbund in Bonn 75% des Modal Splits ausmachen, damit u.a. den Folgen des Klimawandels angemessen begegnet wird. Um nachhaltig mehr Menschen vom Umstieg auf den ÖPNV zu überzeugen, müssen die Angebote in Zukunft weiter ausgebaut werden. Eine Reduzierung des Angebots würde der notwendigen Attraktivitätssteigerung des ÖPNV entgegenwirken. Kann eine Umsetzung von Maßnahmen ggf. mit dem sogenannten „kleinen Fahrplanwechsel“ erfolgen? Im „kleinen Fahrplanwechsel“ sind keine Änderungen möglich, da dieser weder von SWB Bus und Bahn noch von der KVB durchgeführt wird. In den ersten Monaten dieses Jahrs kam es bei der KVB zu übermäßig vielen Ausfällen auf der Linie 16. Die Situation hat sich mittlerweile deutlich verbessert, sodass in großen Teilen ein regelmäßiger Betrieb angeboten wird. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de