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230724-04 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Fortschreibung des Nahverkehrsplan – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023

Nummer
230724-04 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
17.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Hauptausschusses 17.08.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Rates 22.08.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230724 Fortschreibung des Nahverkehrsplan – Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember 2023

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230724-04 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Fortschreibung des Nahverkehrsplan –
Maßnahmen zum Fahrplanwechsel im Dezember
2023
Beratungsfolge
Hauptausschuss 17.08.2023 Kenntnisnahme
Rat 22.08.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
In der letzten Sitzung des Finanzausschuss am 07.06.2023 wurde die
Verwaltung in Abstimmung mit der SWB um Beantwortung folgender Fragen
zum Fahrplanwechsel 2023 gebeten:
Können die mit dem letzten Fahrplanwechsel entfallenden Fahrten auf der
Stadtbahnstrecke zwischen Bad Godesberg und Buschdorf, zumindest in
Teilen, wieder angeboten werden?
Das ist im Zuge des Fahrplanwechsels 2023 nicht möglich, da die Einführung
zum Fahrplanwechsel – 10.12.2023 – zu kurzfristig ist. Eine Wiedereinführung
der Fahrten wäre frühestens zum Dezember 2024 möglich, da hierzu
notwendiges Fahrpersonal eingestellt werden muss.
Wie stellt sich der Aufwand dar:
a) personell?
Um die wirtschaftlichen Vorgaben einhalten zu können, hat SWB Bus und Bahn
nach der Verringerung der Fahrleistungen auf der Linie 63 Bahnfahrpersonal
abgebaut, indem freiwerdende Stellen nicht nachbesetzt wurden. Das für eine
erneute Verdichtung der Linie 63 benötigte Fahrpersonal muss daher zunächst
ausgewählt, eingestellt und ausgebildet werden. Dies ist in der bis zum
Fahrplanwechsel im Dezember verbleibenden Zeit nicht darstellbar.
b) bei den Straßenbahnen?
Es besteht kein Fahrzeugmangel.
c) bei den Kosten?
Die Kosten für die Wiedereinführungen der Fahrten auf der Linie 63 in den
Hauptverkehrszeiten belaufen sich bei aktuellem Stand auf etwa 2,7 Mio. EuroSeite 1 von 2
Seite 2
p. A.
Sieht die Verwaltung andere Möglichkeiten die Defizite abzumildern?
Möglichkeiten der Defizitreduzierung werden durch die Verwaltung nur durch
die Reduzierung der ÖPNV-Angebote gesehen. Fixkosten wie für Personal
oder Betriebskosten sind von außen (Tarife, Energiemarkt) gegeben.
Bis 2030 soll der Umweltverbund in Bonn 75% des Modal Splits
ausmachen, damit u.a. den Folgen des Klimawandels angemessen
begegnet wird. Um nachhaltig mehr Menschen vom Umstieg auf den
ÖPNV zu überzeugen, müssen die Angebote in Zukunft weiter ausgebaut
werden. Eine Reduzierung des Angebots würde der notwendigen
Attraktivitätssteigerung des ÖPNV entgegenwirken.
Kann eine Umsetzung von Maßnahmen ggf. mit dem sogenannten
„kleinen Fahrplanwechsel“ erfolgen?
Im „kleinen Fahrplanwechsel“ sind keine Änderungen möglich, da dieser weder
von SWB Bus und Bahn noch von der KVB durchgeführt wird.
In den ersten Monaten dieses Jahrs kam es bei der KVB zu übermäßig vielen
Ausfällen auf der Linie 16. Die Situation hat sich mittlerweile deutlich
verbessert, sodass in großen Teilen ein regelmäßiger Betrieb angeboten wird.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:49 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de