230716 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. (2023/2024)
Kerndaten
- Nummer
- 230716
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230716 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. (2023/2024) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Verwaltung wird beauftragt den bestehenden Fördervertrag mit dem Kinder- und Jugendring Bonn e.V. zu verlängern. 2. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erhält für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 49.061,40 Euro und in 2024 in Höhe von 50.287,94 Euro. Begründung Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat zuletzt in seiner Sitzung am 8. Juni 2021 beschlossen, den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. bis Ende 2022 zu fördern (DS-Nr. 210935). Bereits zu diesem Zeitpunkt war vorgesehen, mit Beschluss des städtischen Kinder- und Jugendförderplans die Vertragslauf- zeit für die Handlungsfelder der Jugendförderung anzugleichen und einheitlich zu gestalten, um dem Träger Planungssicherheit zu bieten und eine verlässli- che Struktur zugunsten der Jugendverbandsarbeit in der Bundesstadt Bonn zu schaffen. Nach Beschluss des Kinder- und Jugendförderplans durch den Aus- schuss für Kinder, Jugend und Familie in seiner Sitzung am 24. November 2022 (DS-Nr. 220960) ohne eine Festlegung der Fördersumme soll der ein Fördervertrag nunmehr zunächst für zwei Jahre abgeschlossen werden. Die Förderung beinhaltet Personal- und Sachkosten für die Wahrnehmung der Aufgaben des Kinder- und Jugendrings. Der Entwurf des Fördervertrags enthält eine Anpassung der anerkennungsfähi- gen Personalkosten, sodass der Träger im Rahmen der zur Verfügung gestell- ten Mittel eine Hilfskraft auf Mini-Job-Basis beschäftigen kann. Hiervon bleibt die Gesamthöhe der geförderten Personalkosten sowie die Vereinbarungen bezüglich der Qualifikation der Geschäftsführung unberührt. Die Verwaltung befürwortet das begründete Anliegen des Trägers, eine Hilfskraft zur Unterstüt- zung bei administrativen Aufgaben des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. zu beschäftigen. Hierdurch wird es der Geschäftsführung des Trägers möglich,Seite 1 von 2 Seite 2 sich vorrangig auf konzeptionelle und jugendpolitische Aufgaben, sowie Netz- werkarbeit und die Beratungstätigkeit zu konzentrieren. Die benötigten Fördermittel wurden im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb von Einrichtungen freier Träger sowie Zuschüsse an sonstige Einrichtungen freier Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 49.061,40 € 151000603/ 73.1000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 49.061,40 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 50.287,94 € 151000603/ 73.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 50.287,94 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de