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230716 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. (2023/2024)

Nummer
230716
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230716
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Kinder- und
Jugendring Bonn e.V. (2023/2024)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt den bestehenden Fördervertrag mit dem
Kinder- und Jugendring Bonn e.V. zu verlängern.
2. Der Kinder- und Jugendring Bonn e.V. erhält für das Jahr 2023 einen
Zuschuss in Höhe von bis zu 49.061,40 Euro und in 2024 in Höhe von
50.287,94 Euro.
Begründung
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie hat zuletzt in seiner Sitzung am
8. Juni 2021 beschlossen, den Kinder- und Jugendring Bonn e.V. bis Ende
2022 zu fördern (DS-Nr. 210935). Bereits zu diesem Zeitpunkt war vorgesehen,
mit Beschluss des städtischen Kinder- und Jugendförderplans die Vertragslauf-
zeit für die Handlungsfelder der Jugendförderung anzugleichen und einheitlich
zu gestalten, um dem Träger Planungssicherheit zu bieten und eine verlässli-
che Struktur zugunsten der Jugendverbandsarbeit in der Bundesstadt Bonn zu
schaffen. Nach Beschluss des Kinder- und Jugendförderplans durch den Aus-
schuss für Kinder, Jugend und Familie in seiner Sitzung am 24. November
2022 (DS-Nr. 220960) ohne eine Festlegung der Fördersumme soll der ein
Fördervertrag nunmehr zunächst für zwei Jahre abgeschlossen werden.
Die Förderung beinhaltet Personal- und Sachkosten für die Wahrnehmung der
Aufgaben des Kinder- und Jugendrings.
Der Entwurf des Fördervertrags enthält eine Anpassung der anerkennungsfähi-
gen Personalkosten, sodass der Träger im Rahmen der zur Verfügung gestell-
ten Mittel eine Hilfskraft auf Mini-Job-Basis beschäftigen kann. Hiervon bleibt
die Gesamthöhe der geförderten Personalkosten sowie die Vereinbarungen
bezüglich der Qualifikation der Geschäftsführung unberührt. Die Verwaltung
befürwortet das begründete Anliegen des Trägers, eine Hilfskraft zur Unterstüt-
zung bei administrativen Aufgaben des Kinder- und Jugendring Bonn e.V. zu
beschäftigen. Hierdurch wird es der Geschäftsführung des Trägers möglich,Seite 1 von 2
Seite 2
sich vorrangig auf konzeptionelle und jugendpolitische Aufgaben, sowie Netz-
werkarbeit und die Beratungstätigkeit zu konzentrieren.
Die benötigten Fördermittel wurden im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die
Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.51.20.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger
sowie Zuschüsse an sonstige
Einrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
49.061,40 € 151000603/
73.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
49.061,40 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
50.287,94 € 151000603/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
50.287,94 €
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de