230715 · Beschlussvorlage
Fortführung der Verleihung eines Heimat-Preises durch die Bundesstadt Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230715
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 09.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230715 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Fortführung der Verleihung eines Heimat-Preises durch die Bundesstadt Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Empfehlung Rat 13.06.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Vorbehaltlich der jeweiligen Mittelbereitstellung durch das Land Nordrhein- Westfalen (NRW) verleiht die Bundesstadt Bonn ab 2023 weiterhin jährlich einen Heimat-Preis auf der Grundlage des Landesförderprogramms „Heimat. Zukunft. Nordrhein-Westfalen“. Die Verwaltung wird beauftragt, das folgende Konzept umzusetzen. Begründung Auf Beschluss des Rates (Drucksachen-Nr.: 1813358) nahm die Bundesstadt Bonn in dem Zeitraum von 2019 bis 2022 am Förderprogramm der Landesre- gierung Nordrhein-Westfalen mit dem Titel „Heimat. Zukunft. Nordrhein- Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ teil. Unter dem Motto „Eh- renamtliches Engagement sichtbar machen: Der Heimat-Preis“ schrieb die Landesregierung jährlich ein Preisgeld von 15.000 Euro für teilnehmende Städ- te aus, die ihr lokales, bürgerschaftliches Engagement besonders ehren woll- ten. In den vergangenen vier Jahren konnten mithilfe dieses Förderprogram- mes 12 Vereine aus Bonn den Heimat-Preis, und davon ein Verein sogar den Landes-Heimat-Preis, erhalten. Insgesamt wurden 60.000 Euro an Preisgeld ausgeschüttet. Wie der aktualisierten Förderrichtlinie zum Heimat-Preis zu entnehmen ist, soll der Heimat-Preis fortgeführt werden; der Zeitraum beläuft sich von 2023 bis einschließlich 2027. Als Preiskriterien wurden seinerzeit vom Rat (Drucksachen-Nr.: 1910702) fest- gelegt, dass die empfangende Person des Heimat-Preises eine natürliche oder juristische Person sein muss, deren ehrenamtliches Engagement einen beson- deren, lokalen Bezug zur Bundesstadt Bonn oder zu einem ihrer Stadtbezirke aufweist. Es wird empfohlen, diese Preiskriterien auch in den folgenden Jahren beizubehalten. Mögliche Preisträger*innen sind demnach Einzelpersonen und Organisationen,Seite 1 von 4 Seite 2 die sich gemeinnützig in Bonn engagieren und damit fördern, dass Bonn als Heimat für alle Bonner*innen erlebt werden kann und auch auf Dauer erlebt wird. Die zu ehrenden Engagements sollen laut Ratsbeschluss - wie bisher auch - Projekte aus vier Bereichen sein, die die Verwaltung wie folgt versteht: a) Bonn als Stadt der Vereinten Nationen, Heimat für Menschen aus aller Welt Mit der Bundesstadt Bonn als internationalem Standort muss der Begriff der Heimat offen, weltzugewandt und europäisch gedacht werden. Hier prägen Menschen mit Wurzeln aus aller Welt durch ihr bürgerschaftliches Engagement das Miteinander und die Traditionen der Bundesstadt. b) Nachhaltige Natur- und Landschaftspflege Heimat als ein Ort des Zusammenhaltens schützt auch die Umwelt, gestaltet unsere Zukunft und trägt so zur Stärkung und zum Erhalt lokaler Identität bei. c) Stadt- und Kulturgeschichte Heimat im Sinne zentraler Merkmale der Bundesstadt Bonn, mit denen sich Bürger*innen identifizieren und deren Traditionen sie durch ihr bürgerschaftli- ches Engagement an ihre Mitmenschen weitergeben. d) Stadtgesellschaften, die die lokale Identität stärken und Menschen mit- einander verbinden Heimat als das, was Menschen in der Bundesstadt Bonn tagtäglich mit ihrem Engagement für gesellschaftlichen Zusammenhalt gestalten, unabhängig von der Herkunft der Einzelnen und von einem solidarischen Miteinander geprägt. Den vom Rat gewählten Begriff „Heimatprojekt“ versteht die Verwaltung als ein zeitlich nicht zwingend begrenztes, freiwilliges Engagement in mindestens einem der zuvor genannten Bereiche, welches einmalig, wiederkehrend oder dauerhaft a) als Teilprojekt innerhalb eines Vereins, einer Organisation oder einer Initiative geleistet wurde/wird oder b) den Kernbereich eines Vereins, einer Organisation oder einer Initiati- ve bildet oder c) durch eine Einzelperson im Rahmen der eigenen, freiwilligen Tätigkeit geleistet wurde/wird. Die Verwaltung schlägt vor, dass neben diesen allgemeinen Anforderungen weiterhin - und wie bisher - die folgenden Kriterien in der Bewertung Beachtung finden: • Die Bedeutung der ehrenamtlichen Tätigkeit für den gesellschaftlichen Zusammenhalt in der Bundesstadt Bonn • Der Nutzen der ehrenamtlichen Tätigkeit für alle Bonner*innen im Sinne einer möglichen Zugänglichkeit zum Projekt für alle Interessierten unab-Seite 2 von 4 Seite 3 hängig von Alter, Geschlecht, Herkunft, Religion, Kultur, Sprache oder Sexualität • Eine zukunftsorientierte, weltoffene und tolerante Interpretation des Be- griffs Heimat durch die potenziellen Preisträger*innen Vorbehaltlich der entsprechenden personellen Rahmenbedingungen ist die Ausschreibung des Heimat-Preises mit der umfassenden öffentlichkeitswirksa- men Bekanntmachung (unter anderem Pressemeldungen, städtischer Internet- auftritt) der Bewerbungsphase für Juni/Juli 2023 angedacht. Für die Veröffentli- chung der Ausschreibung stellt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen eine einheitliche Wort-Bild-Marke, die zu verwenden sein wird. In der Bewerbungs- phase vorschlagsberechtigt sind alle Bonner*innen, Initiativen, gemeinnützige Vereine und Organisationen mit Sitz und Aktivität in Bonn selbst. Die Bewer- bung für den Heimat-Preis Bonn erfordert die Einreichung eines Antrages onli- ne, per Post oder E-Mail an den Fachbereich Bürgerschaftliches Engagement im Amt für Soziales und Wohnen mit den wichtigsten Informationen zum Enga- gement, einer Beschreibung der ehrenamtlichen Aktivität, den am Projekt beteiligten Freiwilligen und der Ziel- gruppe. Die Ausschreibung richtet sich an bereits bestehende und noch laufen- de Projekte, mit denen Heimat in Bonn geprägt wird. Ein entsprechender An- tragsvordruck wird online oder direkt über den Fachbereich beziehbar sein. Zu beachten ist, dass für den neuen Förderzeitraum ab 2023 ein aktueller (= dieser) Ratsbeschluss Voraussetzung für die Beantragung des Preisgeldes bei der Bezirksregierung Köln ist. Erst nach der Bewilligung des Preisgeldes durch die Bezirksregierung kann hier mit der Bewerbungsphase begonnen werden (geplant für Juni/Juli 2023). Nach der Bewerbungsphase ist eine Entscheidung der Jury für September 2023 geplant. Eine Verzögerung im Zeitplan könnte bedeuten, dass das Verfahren in diesem Jahr nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann. Die Zusammensetzung der Jury orientiert sich an der thematischen Zusam- mensetzung des Bonner Heimat-Preises und soll wie in den Vorjahren eine möglichst weite Bandbreite der Bonner Gesellschaft widerspiegeln. Es wird vorgeschlagen, dass die Benennung der Jurymitglieder anhand des jeweiligen Bereichs und nicht (wie in Teilen bisher) durch eine namentliche festgelegte Benennung erfolgt. In Betracht kommen • Beigeordnete*r Dezernat lll (Bereich Planung, Umwelt und Verkehr) • Beigeordnete*r Dezernat IV (Bereich Sport und Kultur) • Beigeordnete*r Dezernat V (Bereich Schule, Soziales und Jugend) • Integrationsbeauftragte*r • die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. als Behindertenbeauftragte • Gleichstellungsbeauftragte*r • die Bezirksbürgermeister*innen Die Jury ist in ihrer Entscheidung frei, den Heimat-Preis Bonn und das Preis- geld von 15.000 Euro in bis zu drei Abstufungen und an bis zu drei Preisträ- ger*innen zu verleihen. Nach der Entscheidung der Jury erfolgt die Verleihung des Bonner Heimat- Preises. Im Jahr 2023 ist (Stand 27. März 2023) die Verleihung für den 4. De-Seite 3 von 4 Seite 4 zember 2023 geplant. Im Nachgang zum Bonner Heimat-Preis wird es durch die Landesregierung (wie auch in den vergangenen Jahren) noch eine Preisverleihung auf Landes- ebene geben, an der unter den landesweiten Preisträger*innen nach Auswahl einer Jury noch einige besonders ausgezeichnet werden. Anders als in den vergangenen Jahren darf pro Stadt, Kreis und Gemeinde nur ein/e Preisträ- ger*in für den Landes-Heimat-Preis benannt werden. Das Förderprogramm der Landesregierung Nordrhein-Westfalen „Heimat. Zu- kunft. Nordrhein-Westfalen. Wir fördern, was Menschen verbindet“ stellt die jährlichen Mittel zur Verleihung des Heimat-Preises bis 31. Dezember 2027 zur Verfügung, so dass die freiwillig Aktiven in der Stadt Bonn auch in den nächs- ten Jahren noch von der Verleihung des Heimat-Preises profitieren können. Nach der nächsten Verleihung des Preises soll das Verfahren jeweils überprüft und gegebenenfalls für die folgenden Jahre angepasst werden. Finanzielle Auswirkungen: Für die Jahre 2023 bis 2027 (jährlich) Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.10 Sonstige soziale Hilfen und 1.05.10 Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereitzu- stellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 15.000 EUR 150000510 / 72.1000 0,00 EUR 15.000 EUR 150000510, 64.2000 Einzahlungen / Erträge 15.000 EUR 150000510 / 64.2000 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 0,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:29 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de