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230714 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses für den Betrieb des Fitnesstreffs der Schwimm- und Sportfreunde 1905 Bonn e.V. (SSF) in Bonn-Dransdorf (2023/2024)

Nummer
230714
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230714
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses für den Betrieb des
Fitnesstreffs der Schwimm- und Sportfreunde 1905
Bonn e.V. (SSF) in Bonn-Dransdorf (2023/2024)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Dem Verein Schwimm- und Sportfreunde Bonn 1905 e.V. (SSF) wird für
die im Jahr 2023 und 2024 entstehenden Aufwendungen der Kinder-
und Jugendangebote des Fitnesstreffs in Bonn-Dransdorf ein Zuschuss
in Höhe von bis zu 11.257,42 EUR (2023) und 11.820,29 EUR (2024)
gewährt. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des
Haushaltes 2023/2024 durch den Rat.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu diesem Zweck mit dem Verein
Schwimm- und Sportfreunde Bonn 1905 e.V. (SSF) einen Fördervertrag
für das Jahr 2023 und 2024 zu vereinbaren.
Begründung
Der im Jahr 2005 gegründete Fitnesstreff spricht über das Medium Sport und
hier insbesondere Kickboxen, Selbstbehauptung und Selbstverteidigung junge
Menschen im Alter von 6 bis ca. 21 Jahren an. Er hat den Anspruch hierdurch
informelle und non-formale Bildungsarbeit und eine sinnvolle Freizeitbeschäfti-
gung zu leisten sowie aber auch Vermittlungsstelle zu Beratungs- und Unter-
stützungsangeboten über die stattfindende Beziehungsarbeit zu sein.
Mit dem Standort des Fitnesstreffs in der Lenaustraße 7-9, unmittelbar unter
den Räumlichkeiten des Fachdienstes für Familien- und Erziehungshilfe und
inmitten der Hochhaussiedlung ist sie gut für die hier wohnhaften jungen Men-
schen in Bonn-Dransdorf erreichbar. Witterungsabhängig werden Trainingszei-
ten in Absprache gelegentlich auch unter freiem Himmel im Außengelände des
Gebäudes, auf dem nahegelegenen Sportplatz oder andernorts angeboten. Die
hohe Konstanz der personellen Besetzung durch zwei Übungsleitungen und die
sukzessive Einführung einer weiteren Übungsleitung ist für die Akzeptanz des
Angebots unter der Klientel als sehr förderlich einzustufen. So werden die Trai-
ningszeiten kontinuierlich von einem männlichen Übungsleiter-C und zwei weib-
lichen Übungsleiterinnen-C der SSF sportfachlich angeleitet.Seite 1 von 3
Seite 2
Das Angebot erfreut sich seit Jahren hoher Nachfrage und wurde weiterentwi-
ckelt, sodass inzwischen verschiedene wöchentliche Trainingszeiten an fünf
Wochentagen für fünf verschiedene Zielgruppen gestaffelt nach Alter und Ge-
schlecht im Umfang von insgesamt 16 Wochenstunden vorgehalten werden.
Das Angebot ist darauf ausgelegt, sich den jungen Menschen, die von sonsti-
gen Unterstützungsangeboten nicht erreicht werden, anzunehmen. Demnach
liegt in diesem sportlich ausgerichteten Angebot ein unmittelbar sozialpädago-
gischer Auftrag. Ausgehend vom Training und aufbauend auf Beziehungsarbeit
gehen die Übungsleitungen in Unterstützung durch eine sozialpädagogische
Fachkraft interessenorientiert auch auf die Bedürfnisse, Bedarfe und Problem-
lagen des Alltags der Teilnehmenden ein und vermitteln bei Bedarf an weitere
Beratungs- und Unterstützungsstellen. Aufgrund des sozialpädagogischen An-
forderungsprofils verfügen die eingesetzten Übungsleiter*innen über eine päd-
agogische Qualifikation mindestens im Sinne einer Jugendleiter*innen-Card
und bilden sich regelmäßig pädagogisch fort.
Die Angebote werden durch eine sozialpädagogische Fachkraft entsprechend
dem Fachkräftegebot nach § 72 SGB VIII begleitet. Zur Sicherung des Auftrags
und der Qualität nimmt die Fachkraft inner- und außerhalb der regulären Ange-
botszeiten folgende übergeordnete Aufgaben für das Angebot wahr:
• Coaching, Reflexion und Evaluation der Übungsleitungen
• bedarfsgerechte Begleitung der Gruppen
• Intervention bei Störungen
• Planung und Durchführung von Freizeitaktivitäten sowie Aufgreifen von
Bedarfen, die aus der Gruppe hervorgehen
• Kriseninterventionen für einzelne junge Menschen bei Bedarf und Vermitt-
lung in weiterführende Unterstützungsangebote
• Förderung des Interesses an gesunden Lebensmitteln
• Vorbereitung und Organisation des Auftritts der Trainingsgruppen beim
jährlichen SSF-Festival auf dem Bonner Münsterplatz
Aus Gründen der Qualitätssicherung und –entwicklung sowie zur Erfüllung der
gesetzlich geregelten Gesamtverantwortung der öffentlichen Träger nach § 79
SGB VIII nehmen die beteiligten Personen an einem jährlichen Evaluationspro-
zess bestehend aus einem schriftlichen Berichtswesen sowie einem Evaluati-
onsgespräch mit Fachkräften der Abteilung Jugendförderung teil.
Darüber hinaus wird der vorangehend genannte Zweck sichergestellt durch
eine Angebotskonzeption in Verbindung mit einem spezifischen Präventions-
und Schutzkonzept zum Schutz der Teilnehmenden, der Leitenden und der
sozialpädagogischen Fachkraft.
Die benötigten Fördermittel wurden im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die
Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.Seite 2 von 3
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Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder- und Jugendarbeit außerhalb
von Einrichtungen freier Träger
sowie Zuschüsse an sonstige
Einrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
11.257,42 EUR 151000603/
73.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
11.257,42 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
11.820,29 EUR 151000603/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
11.820,29 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 01:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de