← zurück zu 230711

230711-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Gewalt gegen Frauen

Nummer
230711-001 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
24.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Integrationsrates 25.04.2023 Kenntnisnahme
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 122,9 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230711 Gewalt gegen Frauen

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (11.428 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230711-001 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
05 Amt für Integration und Vielfalt
Dezernat:
Dez. OB
Gewalt gegen Frauen
Beratungsfolge
Integrationsrat 25.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der Integrationsrat hat mit Drucksachen-Nummer 230711 eine Große Anfrage
zum Thema „Gewalt gegen Frauen“ gestellt. Die Verwaltung, bestehend aus
der Gleichstellungsstelle und dem Amt für Soziales und Wohnen, nehmen hier-
zu folgendermaßen Stellung:
1. Sind die Kapazitäten in den Frauenhäusern für die schutzsuchenden
Frauen ausreichend? Und sind sie in der Lage finanziell und material die
betroffenen Frauen zu versorgen?
Das Hilfesystem im Bereich von Schutzplätzen für Frauen, die von Gewalt be-
troffen sind, ist nach wie vor nicht ausreichend und bedarfsgerecht ausgestat-
tet. Dies belegen auch Untersuchungen auf Bundesebene. Gleichzeitig ist fest-
zustellen „dass in Deutschland ein kontinuierlicher Anstieg der Anzahl der er-
fassten weiblichen Opfer häuslicher Gewalt zu verzeichnen ist“ (Deutscher
Verein 2022, Quelle: https://www.deutscher-
verein.de/de/uploads/empfehlungen-stellungnahmen/2022/dv-9-
21_gewaltbetroffene-frauen.pdf).
Derzeit halten die beiden Bonner Frauenhäuser zusammen 46 Frauen-
hausplätze (26 in “Frauen helfen Frauen”, 20 in “Hilfe für Frauen in Not”) vor.
Durch die Anmietung zusätzlicher Räumlichkeiten durch den Träger Hilfe für
Frauen in Not e.V. ist mit weiteren 5 Schutzplätzen voraussichtlich ab
01.05.2023 zu rechnen.
Laut der Istanbul-Konvention müssten 87 Plätze in Bonn vorhanden sein.
Die Vorgaben der Istanbul-Konvention (Art. 23 und Erläuterungen dazu) sehen
vor, dass pro 10.000 Einwohner*innen (Gesamtbevölkerung) 1 Family-Place (=
2,59 Plätze) vorgehalten werden sollte. Für Bonn heißt das bei einer aktuellen
(01/2022) Bevölkerung von 335.975 Einwohner*innen (htt-
ps://www.bonn.de/service-bieten/aktuelles-zahlen-fakten/bonn-in-zahlen.php),
dass rund 87 Frauenhausplätze die Vorgaben der Istanbul-Konvention erfüllen
würden.
Im städtischen Haushalt wurden mit DS 201928-32 AA ab dem HJ 2022 zusätz-
liche Mittel in Höhe von jährlich 250.000 € zur Kapazitätserweiterung der Bon-
ner Frauenhäuser bereitgestellt. In diesem Zusammenhang sind die beidenSeite 1 von 5
Seite 2
Frauenvereine in Rücksprache mit Amt 50 mit der Umsetzung beschäftigt.
Die Anmietung zusätzlicher Schutzräume setzt die Verfügbarkeit und Eignung
von Räumlichkeiten voraus, die den komplexen Bedürfnissen von Frauen und
ihren Kindern Rechnung tragen und ein Sicherheitsgefühl vermitteln können.
Darüber hinaus bedarf es qualifiziertem Fachpersonal für die sozialarbeiteri-
sche Betreuung und Begleitung. Die Umsetzung des politischen Auftrags er-
weist sich in Zeiten von Fachkräftemangel und fehlender Gebäudeinfrastruktur
daher teilweise als Herausforderung.
2. In wie weit arbeiten die Frauenhäuser mit der Verwaltung- (Gleichstel-
lungsbeauftragte) zusammen?
Amt für Soziales und Wohnen
Eine Zusammenarbeit zwischen den Bonner Frauenhäusern und der Verwal-
tung der Stadt Bonn wird auf unterschiedlicher Ebene gelebt.
Die beiden Frauenvereine, die in der Bundesstadt Schutzplätze im Sinne eines
Frauenhauses sicherstellen, werden von der Bundesstadt gefördert. Hier findet
neben der Förderung eine Begleitung durch das Amt für Soziales und Wohnen
zu aktuellen inhaltlichen Fragen und Bedarfen (z.B. Ausweitung der Platzkapa-
zitäten) statt.
Weiterhin wird eine Zusammenarbeit auf Einzelfallebene angenommen (bspw.
Amt für Kinder, Jugend und Familie / 51: „Kinderschutz“).
Gleichstellungsstelle
Seit im Januar 2002 das Gewaltschutzgesetz und die Änderung im NRW-
Polizeigesetz (§ 34a) in Kraft getreten sind, haben misshandelte und bedrohte
Frauen mehr Möglichkeiten, sich gegen ihre gewaltbereiten Partner zu wehren.
Die Polizei kann einen gewalttätigen Mann für 10 Tage aus der Wohnung ver-
weisen, egal, wem die Wohnung gehört. Die Frau kann in dieser Zeit beim Fa-
miliengericht die Überlassung der gemeinsamen Wohnung und/oder ein Kon-
takt- und Näherungsverbot gegen den Gewalttäter erwirken.
Nach einem Polizeieinsatz informiert die Polizei, mit Einverständnis der betrof-
fenen Frau, die Beratungsstelle des Vereins „Frauen helfen Frauen e.V.“, damit
ihr von dort Hilfe angeboten werden kann. Sollte der Einsatz eine Frau außer-
halb von Bonn betreffen, werden die Einsatzmeldungen von Frauen helfen
Frauen an die Beratungsstellen in Troisdorf oder Bad Honnef weitergeleitet. Die
Polizei braucht sich um diese Weiterleitung nicht zu kümmern.
Die Frauenberatungsstelle bietet zum Gewaltschutzgesetz gezielte Beratung
und Unterstützung. Auf Wunsch wird den Frauen bei der Antragsstellung gehol-
fen und sie werden zum Gericht begleitet.
Seit Jahren arbeitet die Gleichstellungsstelle der Stadt Bonn mit den beiden
Frauenhäusern und der Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt eng zu-
sammen und ist im stetigen persönlichen Austausch.
3. Kann die Verwaltung gemeinsam mit der Polizei ein Konzept erstellen,
um häusliche und andere Gewalt gegen Frauen zu minimieren? Oder gibt
es bereits ähnliches Konzept?Seite 2 von 5
Seite 3
In Bonn gibt es zwei Frauenhäuser mit Frauenberatungsstellen und die spezia-
lisierte Beratungsstelle gegen sexualisierte Gewalt. Alle Angebote verfügen
über eine Homepage und Print-Materialien, die sie regelmäßig an öffentlichen
Stellen auslegen. Zusätzlich sind die Stellen mit Informationsständen in der
Öffentlichkeit vertreten und in der Stadt bzw. im Hilfesystem gut vernetzt. Es
bestehen regelmäßige Kontakte zu den unterschiedlichsten Stellen der Verwal-
tung bzw. zu Unterstützungs- und Beratungsangeboten in der Stadt. Gerne
kommen die Mitarbeiterinnen der Frauenberatungsstellen auch zu Informati-
onsgesprächen in die Einrichtungen.
In 2001 wurde der Arbeitskreis Opferschutz Bonn-Rhein-Sieg gegründet. Es ist
ein interdisziplinärer Zusammenschluss von rund 50 Institutionen und Fachkräf-
ten in der Region Bonn/Rhein-Sieg, darunter die Polizei und die Gleichstel-
lungsstelle der Stadt Bonn, die mit Gewaltopfern arbeiten oder sich für deren
Belange einsetzen. Ziel des Arbeitskreises ist die Verbesserung der Hilfestruk-
turen für Opfer von Gewalttaten. Fachliche Arbeitskreise zum Thema Gewalt
gegen Kinder und Gewalt gegen Frauen wurden in den Arbeitskreis Opfer-
schutz integriert.
Neben dem Informationsaustausch und der Diskussion aktueller Themen wer-
den in Fachvorträgen unterschiedliche Problembereiche erörtert und Lösungs-
strategien entwickelt. Thematisch deckt der Arbeitskreis die Bereiche sexuali-
sierte Gewalt, häusliche Gewalt, Kinderschutz, Gewalt gegen alte Menschen,
Stalking, Opferschutz bei Gewalttaten, Unfällen oder sonstigen traumatisieren-
den Ereignissen, Kinderschutz, Psychosoziale Prozessbegleitung und alle
sonstigen Belange im Bereich des Opferschutzes ab.
Seit der Gründung des Arbeitskreises wurden viele Maßnahmen durchgeführt,
wie z.B. ein Symposium zum Thema Opferschutz, Fortbildungen für verschie-
dene Berufsgruppen, insbesondere im medizinischen Bereich sowie Informati-
onsveranstaltungen zu unterschiedlichen Themenbereichen. Pressege-
spräche, Öffentlichkeitsarbeit und die Entwicklung von Materialien gehören
ebenfalls zum Aufgabenspektrum des Arbeitskreises. Ein Opferhilfehandbuch
für die Region wurde bereits in dritter Auflage herausgegeben.
Seit 2006 wird mit großem Erfolg das Projekt ASS (Anonyme Spurensicherung
nach Sexualstraftaten) in Zusammenarbeit mit Kliniken aus Bonn und dem
Rhein-Sieg-Kreis und dem Institut für Rechtsmedizin durchgeführt. ASS ermög-
licht eine gerichtsverwertbare Spurensicherung auch für Opfer von Gewalttaten,
die zunächst keine Anzeige erstatten möchten. Das Modell ASS im Bereich
Bonn/Rhein-Sieg hat Vorbildcharakter für andere Regionen und wurde im Land
NRW in vielen Städten und Gemeinden übernommen. Das Land NRW unter-
stützt eine flächendeckende Umsetzung der ASS.
Im Jahr 2017 hat der AK mit Unterstützung der Gleichstellungsstelle das Pro-
jekt „Luisa ist hier“ nach Bonn geholt.
4. Wie werden die schutzsuchende Frauen beraten und über ihre Rechte
informiert? Wo können sie sich informieren, bevor die Gewalt gegen sie
angewendet wird?Seite 3 von 5
Seite 4
Amt für Soziales und Wohnen
Frauen, die von Gewalt betroffen sind, können sich zuvorderst an die beiden
Frauenvereine wenden, die neben ihren Frauenhäusern ebenfalls Fachbera-
tungsstellen auf Bonner Gebiet vorhalten:
• Frauen helfen Frauen e.V.
• Hilfe für Frauen in Not – Frauenhaus Bonn e.V.
Schutzbedürftige Frauen werden unabhängig von ihrer Herkunft oder ihrem
Aufenthaltsstatus aufgenommen.
Zusätzlich zu den Schutzräumen der Frauenhäuser finden sich in Bonn ver-
schiedenste Fachberatungsstellen für Frauen (mit teils unterschiedlichen
Schwerpunkte).
Der Arbeitskreis Opferschutz Bonn/Rhein-Sieg erstellte ein Opferhilfehandbuch
für die Region, das regelmäßig neu aufgelegt wird. „Dieses Handbuch soll Op-
fern, Zeugen und Zeuginnen, Angehörigen und Fachkräften eine Übersicht zu
bestehenden Hilfseinrichtungen in der Region geben“.
Gleichstellungsstelle
Die Gleichstellungsstelle hat auf bonn.de1 umfangreiche Informationen zusam-
mengestellt, dort ist auch das Opferhilfehandbuch des AK Opferschutzes
BN/RSK zu finden.
Die Gleichstellungsstelle hat zudem die Poster-Aktion „Zu Hause nicht sicher?“
umgesetzt. An alle Bonner Apotheken wurden Plakate geschickt, die von Ge-
walt betroffene Frauen auf die Bonner Beratungsangebote hinweisen. Zum „In-
ternationaler Tag gegen Gewalt an Frauen“ führt die Gleichstellungsstelle seit
Jahren Plakatkampagnen mit der Benennung von Unterstützungsangeboten
oder legen die von uns entwickelten „Nein heißt Nein“-Kärtchen aus, auf denen
die Erreichbarkeiten von Beratungs- und Unterstützungsorganisationen aufge-
führt sind. In 2021 wurden im Bonner Stadtgebiet 14 „Orangene Bänke“ aufge-
stellt, auf der eine Plakette mit den Erreichbarkeiten zu sehen ist. Betroffene
erhalten hier niederschwellig die Informationen zu Hilfs- und Beratungsangebo-
ten.
5. Kann die Verwaltung darüber Angaben machen, wie viele Frauen in von
häuslicher und anderer Gewalt betroffen sind und wie viele davon Frauen
mit Migrationshintergrund?
Eine zielführende Aussage zur Anzahl der von Gewalt betroffenen Frauen in
Bonn kann nicht getroffen werden, da
• nicht alle Frauen das Schutzangebot der Frauenberatungsstellen bzw. -
häuser annehmen (Dunkelfeld),
• die Bonner Frauenhäuser nicht nur Bonner Frauen und ihre Kinder aufneh-
men (Hinweis: dies ist ein landesweites bzw. bundesweites Vorge-
hen/Absprachen unter den Frauenhäusern) und
• anfragende Frauen teilweise mangels Platzkapazitäten abgewiesen / wei-
1 https://www.bonn.de/themen-entdecken/soziales-gesellschaft/gewalt-gegen-
frauen.phpSeite 4 von 5
Seite 5
terverwiesen werden müssen.
Einen Anhaltspunkt könnten die jährlichen Statistiken des Landeskriminalamtes
(LKA) Nordrhein-Westfalen bzw. das Bundeskriminalamtes (BKA) geben, die
die Allgegenwärtigkeit von Gewalt gegen Frauen in Deutschland, jedoch nur
das sog. „Hellfeld“ abbilden.
Entwicklung der Fallzahlen Häuslicher Gewalt* in NRW2:
2017 2018 2019 2020 2021
Fälle
(bekannt gewor-
den)
26.220 26.535 27.084 29.155 30.759
*Die Statistik führt die Fälle von „Häuslicher Gewalt“ auf. Daher beziehen sich
die genannten Zahlen auf Partnerschaftsgewalt jeglicher Geschlechter.
Anlage/n
Keine
2 Quelle: https://polizei.nrw/sites/default/files/2022-
03/Lagebild%20H%C3%A4usliche%20Gewalt%202021.pdfSeite 5 von 5

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 12:46 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de