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230708 · Beschlussvorlage

Platz der Kinderrechte

Nummer
230708
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230708
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Platz der Kinderrechte
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Mit Beschluss vom 21.11.2019 beauftragte der Ausschuss für Kinder, Jugend
und Familie anlässlich des Jubiläumsjahres der Kinderrechtekonvention einen
Ort zu schaffen, der zum Platz der Kinderrechte benannt werden soll, mit dem
Ziel, die Kinderrechte in den Mittelpunkt der Gesellschaft zu rücken.
Zur Umsetzung des Platzes der Kinderrechte wird ein Abschnitt aus dem Wett-
bewerbsverfahren zur Neugestaltung des Bonner Rheinufer vorgeschlagen und
eine Kinder- und Jugendbeteiligung zur Gestaltung des Platzes durchgeführt.
Begründung
Seit über 30 Jahren gibt es die Konvention über Kinderrechte der Vereinten
Nationen, die in der Öffentlichkeit immer wieder in den Mittelpunkt gerückt wer-
den müssen. Umso wichtiger ist es einen Ort für und von Kindern und Jugendli-
chen in Bonn zu schaffen, der auf die Rechte der Kinder und Jugendlichen
aufmerksam macht und der durch Kinder und Jugendliche gestaltet und genutzt
werden kann.
Umsetzung:
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung eines Platzes der Kinderrechte im
Rahmen der Neugestaltung der Bonner Rheinuferpromenade vor, wobei die
Umgestaltung des Rheinufers in drei Bauabschnitten (Neugestaltung über den
gesamten Bereich Rosental bis zweite Fährgasse, Umsetzung des ersten Bau-
abschnitts von der Josefstraße bis zum Alten Zoll ab 2023, vgl. DS 201202)
vollzogen wird.
Dabei soll für die Neugestaltung den Bonner Kindern und Jugendlichen ein
Platz im Bauabschnitt I (Kennedybrücke – Alter Zoll) zufallen, den sie im Rah-
men eines Partizipationsverfahrens nach eigenen Wünschen und Vorstellungen
mitgestalten sollen.
Derzeit werden die meisten zentralen Plätze in Bonn bereits durch zahlreiche
Veranstaltungen genutzt, so dass diese aktuell für eine dauerhafte Nutzung
durch Kinder und Jugendliche nicht in Frage kommen.Seite 1 von 4
Seite 2
Anders sieht es jedoch im Bereich des Rheinufers aus. Im Rahmen der geplan-
ten Neugestaltung verspricht dieses Areal die Anforderungen an einen derarti-
gen Platz der Kinderrechte zu erfüllen. Auch ermöglicht die Neugestaltung der
Rheinuferpromenade neue Nutzungsperspektiven mit internationaler Aufmerk-
samkeit. So wird das Areal in den Sommermonaten von zahlreichen Besu-
cher*innen frequentiert, die über verschiedene Schifffahrtsgesellschaften dort
ankommen um die dortige Atmosphäre am Rheinufer zu genießen.
Aus Sicht der Verwaltung scheint der Standort an der Rheinuferpromenade für
eine entsprechende Umgestaltung zum Platz der Kinderrechte geeignet zu
sein:
• Die Rheinpromenade wird als zentraler Ort in Bonn durch ein Publikum
aller Generationen frequentiert und genießt deshalb besondere Auf-
merksamkeit
• Es ist ein Ort der zum Verweilen, Spielen und zur Beschäftigung mit
Kinderrechten einlädt
• Es ist ein Ort, der im Rahmen der Neugestaltung der Rheinuferprome-
nade durch Kinder und Jugendliche mitgestaltet werden kann
• Der Platz könnte mit dem Weg der Demokratie verknüpft werden und
bekommt dadurch eine besondere öffentliche Wahrnehmung.
Anlage/n
1 230708 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 2 von 4
Titel des Vorhabens/Projektes Platz der Kinderrechte
Inhaltliche Beschreibung und
Zielsetzung
Mit dem Beschluss vom 19.11.2019 beauftragte der Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie anlässlich des Jubiläumsjahres der
Kinderrechtekonvention einen Ort zu schaffen, der zum Platz der
Kinderrechte benannt werden soll, mit dem Ziel, die Kinderrechte in den
Mittelpunkt der Gesellschaft zu rücken.
Zur Umsetzung des Platzes der Kinderrechte wird der aus dem
Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung der Bonner
Rheinuferpromenade vorgesehene Standort eines Kinderspielbereiches
am Brassertufer vorgeschlagen, welcher unter dem Motto „Platz der
Kinderrechte“ gestaltet werden soll.
Seit über 30 Jahren gibt es die Konvention über die Kinderrechte der
Vereinten Nationen, die in der Öffentlichkeit immer wieder in den
Mittelpunkt gerückt werden müssen.
Umso wichtiger ist es einen Ort für und von Kindern und Jugendlichen zu
schaffen, der auf die Rechte junger Menschen aufmerksam macht und
der von Kindern und Jugendlichen gestaltet und genutzt werden kann.
Letzter politischer Beschluss DS-NR. 190330-2 AA
Voraussichtliche
Bearbeitungsdauer
Aktueller Bearbeitungsstand
Nächste Schritte/geplanter
Zeitpunkt der Umsetzung
Nach Abschluss eines internen abgestimmten Verfahrens werden
Kinder und Jugendliche über das Vorhaben informiert.
Kosten des Gesamtvorhabens
bezüglich Ausstattung des
Platzes
Im Rahmen der Projektes zur Umgestaltung des Bonner Rheinufers sind
Mittel für die Umgestaltung eines Spielbereiches eingeplant und stehen
zur Verfügung.
Betroffenes Stadtgebiet Rheinuferpromenade
Der Platz der Kinderrechte wird von Kindern, Jugendlichen und
Familien besucht die im gesamten Stadtgebiet leben und darüber
hinaus.
Schwerpunkt betroffener
Themen
Familie und Soziales
Bürgerbeteiligung Standardisiertes Verfahren
Beschreibung des Verfahrens
bzw. Begründung, wenn keine
Bürgerbeteiligung vorgesehen
ist
Da es sich hierbei um ein stadtweites Projekt handelt, werden der
Beirat Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Beteiligung der
Bürger*innen einbezogen.
Das Beteiligungsverfahren wird konzeptionell so ausgerichtet, dass
es Kinder und Jugendliche im gesamten Stadtgebiet erreicht.
Hierzu ist ein Online-Beteiligungsverfahren sowie ein Offenes
Beteiligungsforum vor Ort geplant.
Kosten Bürgerbeteiligung Partizipation wird mit städtischen Mitteln durchgeführt.
Ansprechpartner Andrea Koors, Am 51-03
Weitere Informationen Die Planung und der Bau eines Kinderspielbereiches am
Brassertufer steht in Zusammenhang mit dem Masterplanprojekt
zur Neugestaltung der Bonner Rheinuferpromenade zwischen
Rosental und Zweiter Fährgasse. Weitere Informationen zum
Sachstand der Vorplanung des gesamten
Rheinuferpromenadenabschnittes sowie die Ergebnisse der hierzuSeite 3 von 4
bereits durchgeführten Bürgerbeteiligungen können auf
www.bonn-macht-mit.de eingesehen werden (link?)Seite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 23:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de