230708 · Beschlussvorlage
Platz der Kinderrechte
Kerndaten
- Nummer
- 230708
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 12.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230708 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Platz der Kinderrechte Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Mit Beschluss vom 21.11.2019 beauftragte der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie anlässlich des Jubiläumsjahres der Kinderrechtekonvention einen Ort zu schaffen, der zum Platz der Kinderrechte benannt werden soll, mit dem Ziel, die Kinderrechte in den Mittelpunkt der Gesellschaft zu rücken. Zur Umsetzung des Platzes der Kinderrechte wird ein Abschnitt aus dem Wett- bewerbsverfahren zur Neugestaltung des Bonner Rheinufer vorgeschlagen und eine Kinder- und Jugendbeteiligung zur Gestaltung des Platzes durchgeführt. Begründung Seit über 30 Jahren gibt es die Konvention über Kinderrechte der Vereinten Nationen, die in der Öffentlichkeit immer wieder in den Mittelpunkt gerückt wer- den müssen. Umso wichtiger ist es einen Ort für und von Kindern und Jugendli- chen in Bonn zu schaffen, der auf die Rechte der Kinder und Jugendlichen aufmerksam macht und der durch Kinder und Jugendliche gestaltet und genutzt werden kann. Umsetzung: Die Verwaltung schlägt die Umsetzung eines Platzes der Kinderrechte im Rahmen der Neugestaltung der Bonner Rheinuferpromenade vor, wobei die Umgestaltung des Rheinufers in drei Bauabschnitten (Neugestaltung über den gesamten Bereich Rosental bis zweite Fährgasse, Umsetzung des ersten Bau- abschnitts von der Josefstraße bis zum Alten Zoll ab 2023, vgl. DS 201202) vollzogen wird. Dabei soll für die Neugestaltung den Bonner Kindern und Jugendlichen ein Platz im Bauabschnitt I (Kennedybrücke – Alter Zoll) zufallen, den sie im Rah- men eines Partizipationsverfahrens nach eigenen Wünschen und Vorstellungen mitgestalten sollen. Derzeit werden die meisten zentralen Plätze in Bonn bereits durch zahlreiche Veranstaltungen genutzt, so dass diese aktuell für eine dauerhafte Nutzung durch Kinder und Jugendliche nicht in Frage kommen.Seite 1 von 4 Seite 2 Anders sieht es jedoch im Bereich des Rheinufers aus. Im Rahmen der geplan- ten Neugestaltung verspricht dieses Areal die Anforderungen an einen derarti- gen Platz der Kinderrechte zu erfüllen. Auch ermöglicht die Neugestaltung der Rheinuferpromenade neue Nutzungsperspektiven mit internationaler Aufmerk- samkeit. So wird das Areal in den Sommermonaten von zahlreichen Besu- cher*innen frequentiert, die über verschiedene Schifffahrtsgesellschaften dort ankommen um die dortige Atmosphäre am Rheinufer zu genießen. Aus Sicht der Verwaltung scheint der Standort an der Rheinuferpromenade für eine entsprechende Umgestaltung zum Platz der Kinderrechte geeignet zu sein: • Die Rheinpromenade wird als zentraler Ort in Bonn durch ein Publikum aller Generationen frequentiert und genießt deshalb besondere Auf- merksamkeit • Es ist ein Ort der zum Verweilen, Spielen und zur Beschäftigung mit Kinderrechten einlädt • Es ist ein Ort, der im Rahmen der Neugestaltung der Rheinuferprome- nade durch Kinder und Jugendliche mitgestaltet werden kann • Der Platz könnte mit dem Weg der Demokratie verknüpft werden und bekommt dadurch eine besondere öffentliche Wahrnehmung. Anlage/n 1 230708 Vorhabenblatt (öffentlich)Seite 2 von 4 Titel des Vorhabens/Projektes Platz der Kinderrechte Inhaltliche Beschreibung und Zielsetzung Mit dem Beschluss vom 19.11.2019 beauftragte der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie anlässlich des Jubiläumsjahres der Kinderrechtekonvention einen Ort zu schaffen, der zum Platz der Kinderrechte benannt werden soll, mit dem Ziel, die Kinderrechte in den Mittelpunkt der Gesellschaft zu rücken. Zur Umsetzung des Platzes der Kinderrechte wird der aus dem Wettbewerbsverfahren zur Neugestaltung der Bonner Rheinuferpromenade vorgesehene Standort eines Kinderspielbereiches am Brassertufer vorgeschlagen, welcher unter dem Motto „Platz der Kinderrechte“ gestaltet werden soll. Seit über 30 Jahren gibt es die Konvention über die Kinderrechte der Vereinten Nationen, die in der Öffentlichkeit immer wieder in den Mittelpunkt gerückt werden müssen. Umso wichtiger ist es einen Ort für und von Kindern und Jugendlichen zu schaffen, der auf die Rechte junger Menschen aufmerksam macht und der von Kindern und Jugendlichen gestaltet und genutzt werden kann. Letzter politischer Beschluss DS-NR. 190330-2 AA Voraussichtliche Bearbeitungsdauer Aktueller Bearbeitungsstand Nächste Schritte/geplanter Zeitpunkt der Umsetzung Nach Abschluss eines internen abgestimmten Verfahrens werden Kinder und Jugendliche über das Vorhaben informiert. Kosten des Gesamtvorhabens bezüglich Ausstattung des Platzes Im Rahmen der Projektes zur Umgestaltung des Bonner Rheinufers sind Mittel für die Umgestaltung eines Spielbereiches eingeplant und stehen zur Verfügung. Betroffenes Stadtgebiet Rheinuferpromenade Der Platz der Kinderrechte wird von Kindern, Jugendlichen und Familien besucht die im gesamten Stadtgebiet leben und darüber hinaus. Schwerpunkt betroffener Themen Familie und Soziales Bürgerbeteiligung Standardisiertes Verfahren Beschreibung des Verfahrens bzw. Begründung, wenn keine Bürgerbeteiligung vorgesehen ist Da es sich hierbei um ein stadtweites Projekt handelt, werden der Beirat Bürgerbeteiligung und der Ausschuss für Beteiligung der Bürger*innen einbezogen. Das Beteiligungsverfahren wird konzeptionell so ausgerichtet, dass es Kinder und Jugendliche im gesamten Stadtgebiet erreicht. Hierzu ist ein Online-Beteiligungsverfahren sowie ein Offenes Beteiligungsforum vor Ort geplant. Kosten Bürgerbeteiligung Partizipation wird mit städtischen Mitteln durchgeführt. Ansprechpartner Andrea Koors, Am 51-03 Weitere Informationen Die Planung und der Bau eines Kinderspielbereiches am Brassertufer steht in Zusammenhang mit dem Masterplanprojekt zur Neugestaltung der Bonner Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter Fährgasse. Weitere Informationen zum Sachstand der Vorplanung des gesamten Rheinuferpromenadenabschnittes sowie die Ergebnisse der hierzuSeite 3 von 4 bereits durchgeführten Bürgerbeteiligungen können auf www.bonn-macht-mit.de eingesehen werden (link?)Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 23:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de