230706 · Große Anfrage
BBB-Anfrage zur Bachstraße 1a; Nutzbarmachung zu Wohnzwecken
Kerndaten
- Nummer
- 230706
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 05.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 230706 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 04.04.2023 BBB-Anfrage zur Bachstraße 1a; Nutzbarmachung zu Wohnzwecken Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. Wie lautet hinsichtlich der Immobilie Bachstraße 1a der aktuelle Sachstand der erneuten Nutzbarmachung zu Wohnzwecken auf der Grundlage des aktuell geltenden Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) und der geänderten Zweckentfremdungssatzung der Bundesstadt Bonn? 2. Hat die Oberbürgermeisterin dem Eigentümer der Immobilie Bachstraße 1a eine Leerstandsgenehmigung erteilt und wenn ja, a. wann und unter welchen Auflagen genau, b. hat der Eigentümer ausreichend satzungsgemäßen Ersatzwohnraum geschaffen? 3. Warum liegt aus Sicht der Oberbürgermeisterin kein Versagungsgrund für die Leerstandsgenehmigung nach § 8, Abs. 5, letzter Satz der Zweckentfremdungssatzung vor? Begründung Die Fragesteller sind nach Änderung der Zweckentfremdungssatzung interessiert, den aktuellen Sachstand zu erfahren. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:45 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de