230705-02 · Stellungnahme der Verwaltung
Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230705-02
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230705-02 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Kenntnisnahme Unterausschuss Denkmalschutz 01.06.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. In der Begründung zum Bebauungsplan „Didinkirica“ wird ausgeführt, dass vorgesehen sei, die bisher unterhalb der Gebäudezeile der Drususstraße gele- gene Ausstellung der Grabungsfunde im Erdgeschoss des neuen Baukörpers II an der Graurheindorfer Straße und das Modell des Römerlagers in der Grün- fläche vor Baukörper III der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Daher fragen wir: a. Sind unterhalb der Gebäudezeile der Drususstraße gelegenen Grabungsfun- de ins Erdgeschoss des neuen Baukörper II an der Graurheindorfer Straße verortet und der Zugang für die Öffentlichkeit sichergestellt worden? Begründung Zu 1a: Die Objekte aus dem Bereich der aufgelösten Präsentationfläche unter- halb der Gebäudezeile an der Drususstraße wurden entsprechend der Abstimmung mit dem LVR in das Depot des Landesmuseums verbracht und werden dort aufbewahrt. Sie werden – so der LVR - im Rahmen der zukünftigen Präsentation im Erdgeschoss des neuen Baukörpers II an der Graurheindorfer Straße mit einem barrierefreien Zugang für die Öf- fentlichkeit keine Verwendung finden, da sie für die Vermittlung des Welterbes nicht aussagekräftig sind. Das Vermittlungskonzept wird vom LVR in Absprache mit der Stadt Bonn im Laufe des Sommers finalisiert. Gesetzt ist nach Mitteilung des LVR die Präsentation der sich derzeit noch in der Restaurierung befindenden, im Zuge der jüngsten Ausgra- bungen geborgenen Wandmalerei, die von besonderer Bedeutung für die Vorstellung von der Ausstattung der Soldatenunterkünfte ist. Aktuell befinden sich die drei geplanten Baukörper in der Fertigstellung. Die Sicherung eines öffentlichen Zugangs zu der neuen Ausstellungs- halle wurde im Durchführungsvertrag zum VBP Nr. 6522-1 vereinbart (siehe Ziff. zu 2). Die Verhandlungen zwischen der Grundstücksei- gentümerin, der Stadt und dem LVR über die Zugänglichkeit der neuen Ausstellungsräume und deren Gestaltung und Betrieb sind noch nicht abgeschlossen. Fragestellung b. Ist mit dem Modell des Römerlagers im aktuell gültigen Bebauungsplan das „Legionslager“ im Archäologischen Park gemeint und wenn ja, wann soll dieses in die Grünfläche vor Baukörper III verortet werden und umfasst dies auch dieSeite 1 von 3 Seite 2 Grundmauern der Dietkirche? Begründung Zu 1b: Gemeint ist hier die Bronzetafel des römischen Legionslagers. Das Mo- dell des Römerlagers (Legionärslagers) wird in die Grünfläche vor Baukörper III im Bereich der Ecke Graurheindorfer Straße / Rosental nach Abschluss der Bauarbeiten im Zuge der neuen Außenanlagenge- staltung (voraussichtlich im Spätherbst 2023) in diesen Bereich umge- setzt werden. Dort wird es von den öffentlichen Gehwegen aus zugäng- lich sein. Die Didinkirica ist eine in den 1970er Jahren nach Entwürfen der Archi- tektengruppe Higgins, Ney und Partner aus London in terrassierter Zei- lenbauweise errichtete Wohnsiedlung. Der innenliegende Freiraum wird geprägt durch den archäologischen Park, der Ende der 1970er Jahre durch den Bildhauer Günther Oellers gestaltet wurde. Während der Bauphase der Didinkirica in den 1970er Jahren wurden Reste eines rö- mischen Legionärslagers (Castra Bonnensia) sowie die Grundmauern der ältesten Kirche Bonns, die so genannte Dietkirche, gefunden. Beide Funde konnten aufgrund des damaligen Bauvorhabens nicht in situ er- halten werden. Das römische Legionärslager ist in Form einer Bronzetafel (Modell) im Innenhof der Didinkirica dargestellt. Die vorgefundenen Reste der Diet- kirche wurden auf das Niveau des Innenhofs projiziert und dort in Form des ehemaligen Grundrisses dargestellt. Es handelt sich nicht um die Grundmauern der Dietkirche, sondern um ein im Eigentum der Wohn- bau GmbH stehendes Kunstwerk. Die Dietkirche ist im Übrigen nicht Teil des Weltkulturerbes Niedergermanischer Limes. Der Innenhof ist Bestandteil des Privatgrundstückes der Wohnbau GmbH. Es handelt sich um eine private und nicht um eine öffentliche Grünanlage. Fragestellung 2. Enthielt der zuvor geltende Bebauungsplan ein Wegerecht in den Innenbe- reich der Wohnanlage „Didinkirica“ oder war die Fläche als öffentliche Grün- fläche ausgewiesen, so dass ein Zugang für die Öffentlichkeit zum Modell des Legionslagers und der Grundmauern der Dietkirche bestand, enthält der aktuel- le Bebauungsplan bzw. ein mit dem Vorhabenträger geschlossener Vertrag Regelungen dieser Art und wenn nein, warum nicht? Begründung Zu 2: Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6522-1 „Didinkirica“ setzt das gesamte Grundstück als Bauland eines allgemeinen Wohngebiets fest. Hierzu gehört auch der „Innenhof“ einschließlich des „archäologi- schen Parks“. Eine Festsetzung als öffentliche Grünfläche bestand auch nach dem Vorgängerbebauungsplan Nr. 7723-54 nicht. Ebensowenig sind für den Innenhof Flächen für Wegerechte für die Allgemeinheit festgesetzt, oder begründet worden. Auch im Vorhaben- und Er- schließungsplan, der Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Nr. 6522-1 ist, sind keine Flächen für die Öffentlichkeit bestimmt. Auch das Freianlagenkonzept Didinkirica für den Innenhof sieht keine für die Öffentlichkeit zugängliche Freifläche vor. Die Freifläche soll auch nach der Neugestaltung weiterhin als Treffpunkt der Bewohner dienen und Aufenthaltsmöglichkeiten für alle Altersgruppen bieten.Seite 2 von 3 Seite 3 Zur vertraglichen Regelung siehe zu Ziff. 3. Fragestellung 3. Wie ist im Zusammenhang mit der letzten Änderung des Bebauungsplanes „Didinkirica“ in einem Durchführungsvertrag die Verortung selbst und bis zu deren Durchführung der Zugang zu den römischen Baudenkmälern im archäo- logischen Park gesichert worden? Begründung Zu 3: Im Bereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6522-1 ist mittels Durchführungsvertrag geregelt, dass die Vorha- benträgerin sich verpflichtet, die Verlagerung der Ausstellung der Gra- bungsfunde in den Bereich des mittleren Neubaus II und des Modells des Römerlagers in die Grünfläche vor Baukörper III im Bereich der Ecke Graurheiner Straße/Rosental nach Maßgabe der Stadt Bonn und des Landschaftsverbands Rheinland LVR auf eigene Kosten durchzu- führen. Die hierfür notwendigen Abstimmungen sind durch die Vorha- benträgerin mit den zuständigen Stellen der Stadt und des LVR durch- zuführen. Des Weiteren verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Aus- stellung der Grabungsfunde dauerhaft für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das Konzept zur Verlagerung der Grabungsstätte „Castra Bonnensis“ ist als Anlage dem Durchführungsvertrag beigefügt. Der Ausstellungsraum ist im Grundriss gekennzeichnet. Im VEP Teil 2a ist die Lage der neuen Grabungsstätte sowie des neuen Standorts des Modells benannt. Eine Regelung hinsichtlich der öffentlichen Zugänglichkeit bis zum Zeit- punkt der Verlegung der Grabungsfunde wurde im Durchführungsver- trag nicht geregelt, da die Maßgabe der Vereinbarung zur Abstimmung mit der Stadt und dem LVR als ausreichend erachtet wurde. Fragestellung 4. Wie und wann gedenkt die Oberbürgermeisterin auf Grund der durch den Eigentümer mittlerweile veranlassten Sperrung der Örtlichkeiten für Nichtbe- wohner den Zugang zu dem im Innenbereich befindlichen Modell des Legions- lagers und den Grundmauern der Dietkirche kurzfristig sicherzustellen? Begründung Zu 4: Wie unter Ziffer 1 ausgeführt sind die Funde vom LVR eingelagert worden und sind somit von der Grünfläche her nicht mehr ersichtlich. Das Modell wird demnächst (siehe zu Ziff. 1b) in die Grünfläche vor Baukörper III im Bereich der Ecke Graurheindorfer Straße/Rosental umgesetzt werden. Dort wird es von den öffentlichen Gehwegen aus zugänglich sein. Zur Klarstellung der Zuständigkeiten für die Verkehrssicherungspflicht war und ist es geboten, die Eigenschaft der Freianlagen des Grundstücks als private Fläche deutlich zu kennzeichnen. Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de