230705 · Große Anfrage
Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230705
- Art
- Große Anfrage
- Veröffentlicht
- 05.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
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Große Anfrage öffentlich 230705 Fragesteller/in: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt 04.04.2023 Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme Fragestellung 1. In der Begründung zum Bebauungsplan „Didinkirica“ wird ausgeführt, dass vorgesehen sei, die bisher unterhalb der Gebäudezeile der Drususstraße gelegene Ausstellung der Grabungsfunde im Erdgeschoss des neuen Baukörpers II an der Graurheindorfer Straße und das Modell des Römerlagers in der Grünfläche vor Baukörper III der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Daher fragen wir: a. Sind unterhalb der Gebäudezeile der Drususstraße gelegenen Grabungsfunde ins Erdgeschoss des neuen Baukörper II an der Graurheindorfer Straße verortet und der Zugang für die Öffentlichkeit sichergestellt worden? b. Ist mit dem Modell des Römerlagers im aktuell gültigen Bebauungsplan das „Legionslager“ im Archäologischen Park gemeint und wenn ja, wann soll dieses in die Grünfläche vor Baukörper III verortet werden und umfasst dies auch die Grundmauern der Dietkirche? 2. Enthielt der zuvor geltende Bebauungsplan ein Wegerecht in den Innenbereich der Wohnanlage „Didinkirica“ oder war die Fläche als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, so dass ein Zugang für die Öffentlichkeit zum Modell des Legionslagers und der Grundmauern der Dietkirche bestand, enthält der aktuelle Bebauungsplan bzw. ein mit dem Vorhabenträger geschlossener Vertrag Regelungen dieser Art und wenn nein, warum nicht? 3. Wie ist im Zusammenhang mit der letzten Änderung des Bebauungsplanes „Didinkirica“ in einem Durchführungsvertrag die Verortung selbst und bis zu deren Durchführung der Zugang zu den römischen Baudenkmälern im archäologischen Park gesichert worden? 4. Wie und wann gedenkt die Oberbürgermeisterin auf Grund der durch den Eigentümer mittlerweile veranlassten Sperrung der Örtlichkeiten für Nichtbewohner den Zugang zu dem im Innenbereich befindlichen Modell des Legionslagers und den Grundmauern der Dietkirche kurzfristig sicherzustellen? Begründung Aus Sicht der Fragesteller ist es inakzeptabel, dass der Eigentümer der in RedeSeite 1 von 2 Seite 2 stehenden Wohnanlage offensichtlich aus monetären Gründen (Umlage der Kosten für die Pflege der Grünflächen auf die Mieter) den Zugang zu Teilen des Weltkulturerbes für die Öffentlichkeit gesperrt hat. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de