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230705 · Große Anfrage

Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn

Nummer
230705
Art
Große Anfrage
Veröffentlicht
05.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 10.08.2023 Kenntnisnahme
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Untergeordnet

  1. 230705-04 Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn
  2. 230705-02 Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn
  3. 230705-01 ST Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn
  4. 230705-03 ST Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn

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Große Anfrage
öffentlich
230705
Fragesteller/in:
BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn
Marcel Schmitt
04.04.2023
Didinkirica; Weltkulturerbe Römerlager Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.04.2023 Kenntnisnahme
Fragestellung
1. In der Begründung zum Bebauungsplan „Didinkirica“ wird ausgeführt, dass
vorgesehen sei, die bisher unterhalb der Gebäudezeile der Drususstraße
gelegene Ausstellung der Grabungsfunde im Erdgeschoss des neuen
Baukörpers II an der Graurheindorfer Straße und das Modell des Römerlagers
in der Grünfläche vor Baukörper III der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Daher fragen wir:
a. Sind unterhalb der Gebäudezeile der Drususstraße gelegenen
Grabungsfunde ins Erdgeschoss des neuen Baukörper II an der
Graurheindorfer Straße verortet und der Zugang für die Öffentlichkeit
sichergestellt worden?
b. Ist mit dem Modell des Römerlagers im aktuell gültigen Bebauungsplan das
„Legionslager“ im Archäologischen Park gemeint und wenn ja, wann soll dieses
in die Grünfläche vor Baukörper III verortet werden und umfasst dies auch die
Grundmauern der Dietkirche?
2. Enthielt der zuvor geltende Bebauungsplan ein Wegerecht in den
Innenbereich der Wohnanlage „Didinkirica“ oder war die Fläche als öffentliche
Grünfläche ausgewiesen, so dass ein Zugang für die Öffentlichkeit zum Modell
des Legionslagers und der Grundmauern der Dietkirche bestand, enthält der
aktuelle Bebauungsplan bzw. ein mit dem Vorhabenträger geschlossener
Vertrag Regelungen dieser Art und wenn nein, warum nicht?
3. Wie ist im Zusammenhang mit der letzten Änderung des Bebauungsplanes
„Didinkirica“ in einem Durchführungsvertrag die Verortung selbst und bis zu
deren Durchführung der Zugang zu den römischen Baudenkmälern im
archäologischen Park gesichert worden?
4. Wie und wann gedenkt die Oberbürgermeisterin auf Grund der durch den
Eigentümer mittlerweile veranlassten Sperrung der Örtlichkeiten für
Nichtbewohner den Zugang zu dem im Innenbereich befindlichen Modell des
Legionslagers und den Grundmauern der Dietkirche kurzfristig sicherzustellen?
Begründung
Aus Sicht der Fragesteller ist es inakzeptabel, dass der Eigentümer der in RedeSeite 1 von 2
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stehenden Wohnanlage offensichtlich aus monetären Gründen (Umlage der
Kosten für die Pflege der Grünflächen auf die Mieter) den Zugang zu Teilen des
Weltkulturerbes für die Öffentlichkeit gesperrt hat.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 20:09 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de