230704-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Aufforstung des stillgelegten Ennert-Sportplatzes einschließlich der Entwicklung einer Waldwiesenfläche
Kerndaten
- Nummer
- 230704-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 17.10.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Kenntnisnahme
- Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Lokale Agenda Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Verwandte Vorlagen
Übergeordnet
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (8.282 Zeichen)
Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230704-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Aufforstung des stillgelegten Ennert-Sportplatzes einschließlich der Entwicklung einer Waldwiesenfläche Beratungsfolge Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda 19.10.2023 Kenntnisnahme Rat 09.11.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Ergänzende Stellungnahme zu DS 230704 sowie die Antworten zu den Fragen von Herrn Dr. Löbach -FDP- und Frau Zintgraf -Die Grünen- in der BV Beuel vom 09.08.2023 zu dem Bürgerantrag DS 210465-02 - Keine Aufhebung des geänderten Bürgerantrags 210465 vom 25.08.2021. Die Fläche des ehemaligen Ennert-Sportplatzes befindet sich inmitten des FFH-Gebiets „Siebengebirge“ (DE-5309-301), welches als Teil der europäischen Schutzgebietskulisse einem strengen Schutzregime der höchsten Schutzkategorie unterstellt ist. Der Erhalt und die Entwicklung dieser Schutzgebiete stellt eine besondere, internationale Verantwortung und rechtliche Verpflichtung dar. Nach § 33 Abs. 1 BNatSchG sind alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, unzulässig. Die neue EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur (von 07/2023) verpflichtet darüberhinausgehend, alle EU-Mitgliedsstaaten, bereits zerstörte Natur wieder in einen guten ökologischen Zustand zu bringen. Der größte Naturschutz-Rechtsakt der EU seit Verabschiedung der Fauna-Flora-Habitat- (FFH-)-Richtlinie im Jahr 1992 verfolgt das Hauptziel der Wiederherstellung besonders wertvoller Lebensräume. Die Verbesserung von Waldökosystemen ist ein erklärtes Teilziel. Vor diesem Hintergrund ist das Belassen einer hochverdichteten, künstlich hergestellten Fläche im FFH-Gebiet Siebengebirge mit den Entwicklungszielen des internationalen und nationalen Naturschutzes unvereinbar. Die Untere Naturschutzbehörde ist gesetzlich verpflichtet gegen mit der FFH-RL unvereinbare Verstöße und Störungen vorzugehen.Seite 1 von 4 Seite 2 Vorteile der Renaturierung und Wiederherstellung eines Laubmischwaldes: · Intakte Ökosysteme sind natürliche Klimaschützer indem sie: · Niederschlagswasser in der Landschaft halten wie ein Schwamm. · bei Hitze für Abkühlung durch Verdunstung sorgen. · Kohlendioxid aus der Atmosphäre binden und speichern. · Sauerstoff produzieren. · unsere natürliche Lebensgrundlage erhalten. Die Mehrung der Waldfläche ist geeignet die Strukturvielfalt in der Landschaft, die Biotopvernetzung, die Biodiversität und die Lebensraumqualität für viele seltene und stark gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu erhöhen. • Die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme ist ein aktiver Beitrag zur Treibhausgas-Minderung und damit zum Klimaschutz. Biodiversität und Strukturreichtum sind die Grundvoraussetzung für die Klimaanpassungsfähigkeit und die Resilienz von Wäldern. • Die Entsiegelung von Böden führt zu einer Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen. • Sie trägt bei der Einhaltung unserer Klimaziele (Klimaplan Bonn) zum Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie 2030, der EU-Waldstrategie sowie der Bonner Biodiversitätsstrategie bei. Aus ökologischer Sicht ist die Entsiegelung und Bepflanzung der gesamten Fläche von höchster Priorität. Ziel ist die Wiederherstellung der Versickerungs- und Aufnahmefähigkeit des Bodens und die Entwicklung der Fläche zum Zielbiotop Laubmischwald. Aufgrund der Bedeutung der Fläche für die lokale, naturnahe Erholung schlägt die Untere Naturschutzbehörde vor: • Den Bodenbelag des ehemaligen Sportplatzes vollständig abzutragen und natürliches Bodenmaterial einschließlich Mutterboden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktion aufzutragen. • Abriss des Umkleidehäuschens, Rückbau alter Versorgungsleitungen und alter Fundamente sowie fachgerechte Entsorgung aller Materialien. • Aufforstung der ehemaligen Sportplatzfläche. • Von Bepflanzungen ausgenommen sind bestehende Wegebeziehungen und die Anbindung an die angrenzenden Wanderwege im Norden und Osten des ehemaligen Sportplatzes. • Im Rahmen der Ausführungsplanung wird geprüft, ob ein Teil der Fläche als offene Waldwiesenfläche entwickelt werden kann. Diese Bereiche können dann Erholungssuchenden und für den spontanen Freizeitsport zur Verfügung stehen. Der Schwerpunkt liegt auf einer naturverträglichen Freizeitgestaltung. • Entlang des Fußweges kann die Maßnahme der Renaturierung und die Wiederherstellung der Waldgesellschaft in unmittelbarer Nähe beobachtet werden. Hinweistafeln informieren über die Bedeutung und Ziele des FFH-Gebietes, die Renaturierungsmaßnahmen und die historische Nutzung als Sportplatz.Seite 2 von 4 Seite 3 Fragen von Herrn Dr. Löbach -FDP- und Frau Zintgraf -Die Grünen- in der BV Beuel vom 09.08.2023 zu dem Bürgerantrag DS 210465-02 - Keine Aufhebung des geänderten Bürgerantrags 210465 vom 25.08.2021: Welche Erkenntnisse liegen der Stadtverwaltung über die Belastungen durch die Inhaltsstoffe des Belages „Marsberger Rot“ vor? Der Sportplatz Ennertweg in Küdinghoven wurde 1991 untersucht. Die Untersuchung bestand aus der Gewinnung einer Mischprobe der obersten 15 cm des Tennenbelages und der Analytik dieser Probe auf den Gehalt an Metallen. Die Ergebnisse waren unauffällig. Bei dem sogenannten „Marsberger Kieselrot“ handelt es sich um eine Kupferschlacke, welche gerne als Nutzschicht beim Bau von Tennenplätzen verwendet wurde. Nachdem festgestellt wurde, dass dieses Material dioxinhaltig ist, wurde es nicht mehr zu diesem Zweck verwendet. Neben Dioxin enthielt „Marsberger Kieselrot“ immer auch erhöhte Gehalte an Metallen. Bei einem Fehlen dieser Auffälligkeit wurde seinerzeit auf die kostenintensive Untersuchung auf Dioxin verzichtet. Für den Sportplatz Ennertweg kann davon ausgegangen werden, dass kein „Marsberger Kieselrot“ verbaut wurde. Wie hoch sind die Kosten der vorgeschlagenen Maßnahme? Die Kosten können derzeit nur grob geschätzt werden und sind vorbehaltlich nötiger Gutachten und Analysen. In die Ersteinschätzung möglicher Kosten werden Planungsleistungen und Gutachten (10 T €), Abriss und Entsorgung des Umkleidehäuschen (10 T €), Materialabtragung und Entsorgung (400 T €), Oberbodenauftrag und Pflanzmaßnahmen (180 T €) einkalkuliert und kommen auf eine Gesamt-Grobkostenschätzung um ca. 600 T €. Bei einer Förderfähigkeit von in der Regel 80% bleibt ein Eigenanteil von ca. 120 T €. Der nicht geförderte Teil der Aufwertungsmaßnahmen kann über das Ökokonto an Kompensationspflichtige Vorhabensträger veräußert werden. Wann wird das baufällige Umkleidehaus abgesperrt? Die Türen des Umkleidehauses sind versperrt, so dass dieses nicht betreten werden kann. Weitere Absperrungsmaßnahmen sind zur Verkehrssicherung nicht notwendig. Welche schützenwerten Tier- und Pflanzenarten gibt es auf der derzeitigen Fläche des ehemaligen Ennertsportplatzes? Wegen des hochverdichteten künstlich hergestellten Belags ist ein Vorkommen besonderer oder schützenswerter Arten auf der Fläche nicht zu erwarten. Eine natürliche Sukzession im Sinne des Schutzgebietes ist hier nicht möglich. Als einzige Baumart konnte sich bereits stellenweise die Robinie entwickeln. Diese Baumart wird als invasiv bewertet, da sie die biologische Vielfalt gefährdet. Ohne Renaturierungs- und fachgerechte Aufforstungsmaßnahmen wird sich die Robinie weiter ausbreiten und in Zukunft nur mit viel Aufwand zurückzudrängen sein. In unmittelbarer Umgebung des stillgelegten Sportplatzes gibt es Beobachtungen von streng geschützten Arten wie Waldohreule, Waldkauz, Geburtshelferkröte, Zauneidechse und der besonders geschützten Blindschleiche. Laut LANUV kommen in dem Gebiet außerdem mehrere Fledermausarten, Hirschkäfer und seltene Arten der Vogelschutzrichtlinie wie z.B. der Schwarzspecht, Uhu, Schwarzstorch vor. Im Naturschutzgebiet/FFH- Gebiet um den Ennert-Sportplatz findet sich die größte zusammenhängende Buchenwaldgesellschaft im Rheinland.Seite 3 von 4 Seite 4 Wird das Grundwasser durch den Belag „Marsberger Rot“ belastet? Da für den Sportplatz Ennertweg keine Hinweise vorliegen, dass „Marsberger Kieselrot“ verbaut wurde, ist eine Grundwassergefährdung ausgehend von solchem Material, nicht zu bedenken. Anlage/n KeineSeite 4 von 4
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:13 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de