230702 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Sanierung der denkmalgeschützten Brücke und Treppenanlage am Florentiusgraben in Bonn
Kerndaten
- Nummer
- 230702
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 17.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 230702 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III Einleitung des Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Sanierung der denkmalgeschützten Brücke und Treppenanlage am Florentiusgraben in Bonn Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme, Sanierung der denkmalgeschützten Brücke und Treppenanlage am Florentiusgraben, wird zugestimmt. Begründung Über die Straße Florentiusgraben führt eine Brücke, die 1906 errichtet wurde. Seitlich der Brücke erschließt eine Treppe die Budapester Straße. Es ist davon auszugehen, dass Treppe und Brücke als Ensemble zeitgleich errichtet wurden. Mit dem Florentiusgraben ist heute noch der Befestigungswall der barocken Bastionsanlage ersichtlich. Der Florentiusgraben liegt unterhalb des heutigen Straßenniveaus und damit auch unterhalb der Budapester Straße. Bei einer regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfung des Ingenieurbauwerks und durch Betrachtung der Schadensbilder durch einen Fachplaner, die nach den Materialen Putz, Stein und Metall erfolgte, wurden zahlreiche signifikante Schäden an der Brücke und der Treppenanlage festgestellt, welche die Standfestigkeit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit sowie den ästhetischen Gesamteindruck beeinträchtigen. Die Schadensbilder bzw. die verzeichneten Schäden werden nachfolgend der Reihe nach zusammengefasst. • Putzoberflächen an der Brücke und Treppe:Seite 1 von 6 Seite 2 ▪ Graffiti, aufliegender Schmutz, biogener Bewuchs und Kalksinterablagerungen am Brückensockel, der Gewölbefläche, der Treppenflanke und der angrenzenden Putzflächen, ▪ Schwarze Kruste an den Brückenflanken, ▪ Abgängige Beschichtung an den Brückenflanken, ▪ Vereinzelt Risse, Ausbrüche und Schadstellen am Putz, unsachgemäße Altergänzungen, hohlliegende Putzbereiche an Brückenflanken, dem Brückensockel und der Treppenflanke, ▪ defekter Übergang zwischen Fahrbahnplatte aus Beton und der historischen Brückenflanke. • Stein: ▪ Ausgetretene Werksteinstufen, die Trittstufen sind teils uneben und durch starke Abnutzung an der Stufenkante verkürzt, ▪ Abnutzungen an den Stufen sind bereichsweise unsachgemäß ausgebessert, ▪ Materialabsprengungen an den Stufen durch Korrosion am Geländer, ▪ zwei Stufenköpfe gelöst und verschoben, ▪ Naturstein an der Brüstung: biogener Bewuchs und Graffiti, ▪ Sandstein teils stark zurückgewittert mit Salzausblühungen, ▪ Absanden, dünnschichtiges Abschalen am Sandstein, ▪ Schwarze Kruste am Sandstein, ▪ fehlende und gelockerte Fugen, unsachgemäße Altergänzungen und Ausbrüche am Basalt, ▪ Metallklammer und Reste von ehemaligen Geländerfüßen an einer Sandsteinplatte und der Basaltabdeckung der Brückenbrüstung. • Metallgeländer der Treppe: ▪ abgängige Beschichtung und leichte Korrosion am Handlauf und der Geländerfüllung, ▪ schwere Korrosion an den Fußpunkten der Stäbe und Verbindungspunkten,Seite 2 von 6 Seite 3 ▪ wenige fehlende Geländerstäbe bzw. Verzierungen. Die Verwaltung plant daher, die Schäden, die das Bild der historischen Ingenieurbauwerke insgesamt beeinträchtigen, durch restauratorische und rekonstruierende Maßnahmen zu beseitigen, um die Nutzbarkeit der Brücke und der Treppe wiederherzustellen. Das historische Bauwerk im Bonner Zentrum ist in der Denkmalliste der Stadt Bonn eingetragen und unterliegt damit den Regelungen des Denkmalschutzgesetzes für NRW. Aufgrund dessen wird die weitgehende Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes bzw. der Bausubstanz angestrebt. Zur Vorbereitung einer solchen Maßnahme gehört unter der Berücksichtigung historischer und denkmalschützerischer Aspekte der Brücke und der Treppenanlage die Beauftragung eines denkmalaffinen Büros. Dieses ist für die Bestandsuntersuchungen, den Entwurf von Restaurierungskonzepten, die fachspezifischen Ausschreibungen, die Koordinierung, Betreuung und Umsetzung der Maßnahmen, die eine bauliche Denkmalpflege benötigt, verantwortlich. Das Bauvorhaben wird durch die Untere Denkmalbehörde der Bundesstadt Bonn begleitet. Nach Abschluss der denkmalgerechten Planung haben die ersten Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde stattgefunden. Die denkmalschutzrechtliche Genehmigung wird im Rahmen der weiteren Planungen (Vorbereitung der Ausschreibung) erteilt. Geplante Sanierung: Die denkmalgerechte Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahme am Brücken- und Treppenbauwerk beinhaltet im Wesentlichen die folgenden Gewerke: • Oberflächenarbeiten ▪ Entfernung von Graffiti, ▪ Entfernung des aufliegenden Schmutzes, des biogenen Bewuchses, der Kalksinterfahnen und der schwarzen Kruste sowie der abgängigen Beschichtung, ▪ Auftrag einer Anti-Graffiti-Beschichtung in den Bereichen, die ohne großen Aufwand leicht zu erreichen sind. • Putz ▪ Ausnehmen von Putzschadstellen und Ergänzung vonSeite 3 von 6 Seite 4 Fehlstellen und Ausbrüchen, ▪ Schließen von Rissen und Hinterfüllen hohlliegender Bereiche. • Natur- und Werkstein ▪ Strukturelle Festigung am Sandstein, Hinterfüllen größerer Steinschalen mit anschließendem Anböschen, Einbau von Basaltaufkantungen im bodennahen Bereich der Brüstung zur Straße hin, ▪ Schließen von Fehlstellen im Basalt durch Ergänzungen oder Vierungen, Erneuerung der Fugen, ▪ Ausbesserung der Abnutzungen an den Steinstufen durch Vierungsplatten sowie Neuversatz verschobener Stufenköpfe, ▪ Erneuerung der Altergänzungen an den Steinstufen durch Vierungsplatten sowie an den Podesten durch Steinergänzungsmasse. • Metall ▪ Entfernung der abgängigen Beschichtung und der Korrosion am Geländer, ▪ Erneuerung stark korrodierter Füße, ▪ Neubeschichtung mit Korrosionsschutzsystem. Die denkmalgerechte Sanierung des Brückenbauwerkes und der Treppenanlage ist, vorbehaltlich des Nichtauftretens verschiedener denkbarer Engpässe (Ausführungsfirmen, Material, Sonderfertigungen), für den Sommer 2023 vorgesehen. Die Ausschreibung erfolgt nach Genehmigung des Haushalts 2023/24. Die Bauzeit beträgt ca. 4 Monate.Seite 4 von 6 Seite 5 Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen: Leistung Betrag Baukosten 160.000,00 € Zzgl. 20 % Pauschale für Unvorhergesehenes 32.000,00 € Maßnahmenbudget, gerundet 192.000,00 € Die Maßnahmen für die Gewerke Putz/Stein und Metall werden unabhängig voneinander ausgeführt und daher werden die Steinarbeiten und Metallarbeiten getrennt voneinander – die Ausschreibung in zwei Einzelvergaben (2 Ausschreibungen) – ausgeschrieben und vergeben. Die Kosten liegen bei ca. 130.000,00 Euro für die Putz- und Steinarbeiten und 30.000,00 Euro für die Arbeiten am Metallgeländer. Für Baurisiken und Preissteigerung wird ein Aufschlag von rund 20% vorgesehen, so dass für die Maßnahme von einem Finanzbedarf von ca. 192.000,00 € ((130.000 + 30.000) x 1,20 = 190.000,00 € (brutto)) ausgegangen werden muss. Bei den 192.000,00 € handelt es sich nur um die Baukosten. Die beiden Maßnahmen wurden und werden von einem fachkundigen Büro geplant und begleitet. Vergabeart öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsver- gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto X VOB UVgO VgV 2023 225.000€ (incl. Honorar Ing.-büro) Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsum- tiv) / Finanzstelle (investiv) Ingenieurbauwerke 521130 6601510 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/nSeite 5 von 6 Seite 6 KeineSeite 6 von 6
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