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230702 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens für Bauleistungen gem. VOB; Sanierung der denkmalgeschützten Brücke und Treppenanlage am Florentiusgraben in Bonn

Nummer
230702
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
17.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230702
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens für
Bauleistungen gem. VOB; Sanierung der
denkmalgeschützten Brücke und Treppenanlage
am Florentiusgraben in Bonn
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens für die Maßnahme, Sanierung der
denkmalgeschützten Brücke und Treppenanlage am Florentiusgraben, wird
zugestimmt.
Begründung
Über die Straße Florentiusgraben führt eine Brücke, die 1906 errichtet wurde.
Seitlich der Brücke erschließt eine Treppe die Budapester Straße. Es ist davon
auszugehen, dass Treppe und Brücke als Ensemble zeitgleich errichtet
wurden.
Mit dem Florentiusgraben ist heute noch der Befestigungswall der barocken
Bastionsanlage ersichtlich. Der Florentiusgraben liegt unterhalb des heutigen
Straßenniveaus und damit auch unterhalb der Budapester Straße.
Bei einer regelmäßig stattfindenden Bauwerksprüfung des Ingenieurbauwerks
und durch Betrachtung der Schadensbilder durch einen Fachplaner, die nach
den Materialen Putz, Stein und Metall erfolgte, wurden zahlreiche signifikante
Schäden an der Brücke und der Treppenanlage festgestellt, welche die
Standfestigkeit, die Dauerhaftigkeit und die Verkehrssicherheit sowie den
ästhetischen Gesamteindruck beeinträchtigen.
Die Schadensbilder bzw. die verzeichneten Schäden werden nachfolgend der
Reihe nach zusammengefasst.
• Putzoberflächen an der Brücke und Treppe:Seite 1 von 6
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▪ Graffiti, aufliegender Schmutz, biogener Bewuchs und
Kalksinterablagerungen am Brückensockel, der Gewölbefläche,
der Treppenflanke und der angrenzenden Putzflächen,
▪ Schwarze Kruste an den Brückenflanken,
▪ Abgängige Beschichtung an den Brückenflanken,
▪ Vereinzelt Risse, Ausbrüche und Schadstellen am Putz,
unsachgemäße Altergänzungen, hohlliegende Putzbereiche an
Brückenflanken, dem Brückensockel und der Treppenflanke,
▪ defekter Übergang zwischen Fahrbahnplatte aus Beton und der
historischen Brückenflanke.
• Stein:
▪ Ausgetretene Werksteinstufen, die Trittstufen sind teils uneben
und durch starke Abnutzung an der Stufenkante verkürzt,
▪ Abnutzungen an den Stufen sind bereichsweise unsachgemäß
ausgebessert,
▪ Materialabsprengungen an den Stufen durch Korrosion am
Geländer,
▪ zwei Stufenköpfe gelöst und verschoben,
▪ Naturstein an der Brüstung: biogener Bewuchs und Graffiti,
▪ Sandstein teils stark zurückgewittert mit Salzausblühungen,
▪ Absanden, dünnschichtiges Abschalen am Sandstein,
▪ Schwarze Kruste am Sandstein,
▪ fehlende und gelockerte Fugen, unsachgemäße Altergänzungen
und Ausbrüche am Basalt,
▪ Metallklammer und Reste von ehemaligen Geländerfüßen an
einer Sandsteinplatte und der Basaltabdeckung der
Brückenbrüstung.
• Metallgeländer der Treppe:
▪ abgängige Beschichtung und leichte Korrosion am Handlauf und
der Geländerfüllung,
▪ schwere Korrosion an den Fußpunkten der Stäbe und
Verbindungspunkten,Seite 2 von 6
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▪ wenige fehlende Geländerstäbe bzw. Verzierungen.
Die Verwaltung plant daher, die Schäden, die das Bild der historischen
Ingenieurbauwerke insgesamt beeinträchtigen, durch restauratorische und
rekonstruierende Maßnahmen zu beseitigen, um die Nutzbarkeit der Brücke
und der Treppe wiederherzustellen.
Das historische Bauwerk im Bonner Zentrum ist in der Denkmalliste der Stadt
Bonn eingetragen und unterliegt damit den Regelungen des
Denkmalschutzgesetzes für NRW. Aufgrund dessen wird die weitgehende
Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes bzw. der Bausubstanz
angestrebt.
Zur Vorbereitung einer solchen Maßnahme gehört unter der Berücksichtigung
historischer und denkmalschützerischer Aspekte der Brücke und der
Treppenanlage die Beauftragung eines denkmalaffinen Büros. Dieses ist für die
Bestandsuntersuchungen, den Entwurf von Restaurierungskonzepten, die
fachspezifischen Ausschreibungen, die Koordinierung, Betreuung und
Umsetzung der Maßnahmen, die eine bauliche Denkmalpflege benötigt,
verantwortlich.
Das Bauvorhaben wird durch die Untere Denkmalbehörde der Bundesstadt
Bonn begleitet. Nach Abschluss der denkmalgerechten Planung haben die
ersten Abstimmungen mit der Unteren Denkmalbehörde stattgefunden. Die
denkmalschutzrechtliche Genehmigung wird im Rahmen der weiteren
Planungen (Vorbereitung der Ausschreibung) erteilt.
Geplante Sanierung:
Die denkmalgerechte Sanierungs- und Instandsetzungsmaßnahme am
Brücken- und Treppenbauwerk beinhaltet im Wesentlichen die folgenden
Gewerke:
• Oberflächenarbeiten
▪ Entfernung von Graffiti,
▪ Entfernung des aufliegenden Schmutzes, des biogenen
Bewuchses, der Kalksinterfahnen und der schwarzen Kruste
sowie der abgängigen Beschichtung,
▪ Auftrag einer Anti-Graffiti-Beschichtung in den Bereichen, die
ohne großen Aufwand leicht zu erreichen sind.
• Putz
▪ Ausnehmen von Putzschadstellen und Ergänzung vonSeite 3 von 6
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Fehlstellen und Ausbrüchen,
▪ Schließen von Rissen und Hinterfüllen hohlliegender Bereiche.
• Natur- und Werkstein
▪ Strukturelle Festigung am Sandstein, Hinterfüllen größerer
Steinschalen mit anschließendem Anböschen, Einbau von
Basaltaufkantungen im bodennahen Bereich der Brüstung zur
Straße hin,
▪ Schließen von Fehlstellen im Basalt durch Ergänzungen oder
Vierungen, Erneuerung der Fugen,
▪ Ausbesserung der Abnutzungen an den Steinstufen durch
Vierungsplatten sowie Neuversatz verschobener Stufenköpfe,
▪ Erneuerung der Altergänzungen an den Steinstufen durch
Vierungsplatten sowie an den Podesten durch
Steinergänzungsmasse.
• Metall
▪ Entfernung der abgängigen Beschichtung und der Korrosion am
Geländer,
▪ Erneuerung stark korrodierter Füße,
▪ Neubeschichtung mit Korrosionsschutzsystem.
Die denkmalgerechte Sanierung des Brückenbauwerkes und der
Treppenanlage ist, vorbehaltlich des Nichtauftretens verschiedener denkbarer
Engpässe (Ausführungsfirmen, Material, Sonderfertigungen), für den Sommer
2023 vorgesehen. Die Ausschreibung erfolgt nach Genehmigung des
Haushalts 2023/24. Die Bauzeit beträgt ca. 4 Monate.Seite 4 von 6
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Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Leistung Betrag
Baukosten 160.000,00 €
Zzgl. 20 % Pauschale für Unvorhergesehenes 32.000,00 €
Maßnahmenbudget, gerundet 192.000,00 €
Die Maßnahmen für die Gewerke Putz/Stein und Metall werden unabhängig
voneinander ausgeführt und daher werden die Steinarbeiten und Metallarbeiten
getrennt voneinander – die Ausschreibung in zwei Einzelvergaben (2
Ausschreibungen) – ausgeschrieben und vergeben.
Die Kosten liegen bei ca. 130.000,00 Euro für die Putz- und Steinarbeiten und
30.000,00 Euro für die Arbeiten am Metallgeländer. Für Baurisiken und
Preissteigerung wird ein Aufschlag von rund 20% vorgesehen, so dass für die
Maßnahme von einem Finanzbedarf von ca. 192.000,00 € ((130.000 + 30.000)
x 1,20 = 190.000,00 € (brutto)) ausgegangen werden muss. Bei den
192.000,00 € handelt es sich nur um die Baukosten.
Die beiden Maßnahmen wurden und werden von einem fachkundigen Büro
geplant und begleitet.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
X VOB UVgO VgV 2023 225.000€ (incl. Honorar
Ing.-büro)
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
Ingenieurbauwerke 521130 6601510
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
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KeineSeite 6 von 6

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Datenstand: 03.11.2026, 10:01 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de