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230697 · Beschlussvorlage

Förderung des Kooperationsprojektes Straßensozialarbeit 2023/2024

Nummer
230697
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230697
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung des Kooperationsprojektes
Straßensozialarbeit 2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt:
1. das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit mit den Kooperations-
partnern:
• Der Sommerberg/AWO Betriebsgesellschaft mbH,
• Evangelische Jugendhilfe Godesheim und
• Heimstatt e.V./Jugendmigrationsdienst
fortzusetzen und mit den Trägern einen Kooperationsvertrag für die Laufzeit
01.01.2023 bis 31.12.2024 zu schließen.
2. Die Personalkosten für jeden der unter 1. genannten Träger im Jahr
2023 mit jeweils bis zu 65.558,05 Euro und im Jahr 2024 mit jeweils bis
zu 68.749,41 Euro zu fördern.
3. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024
des Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des
§82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung).
Begründung
In den 19 Jahren seines Bestehens hat sich das Kooperationsprojekt Straßen-
sozialarbeit als trägerübergreifendes „Bonner Modell aufsuchender Arbeit“ nach
§ 13 SGB VIII bewährt. Neben dem Amt für Kinder, Jugend und Familie
gehören
• Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH
• Evangelische Jugendhilfe Godesheim und
• Heimstatt e.V. Bonn/Jugendmigrationsdienst
zum Trägerverbund.
Durch das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit werden gefährdete Jugend-
liche und junge Erwachsene im gesamten Stadtgebiet angesprochen.Seite 1 von 3
Seite 2
Für das Jahr 2021 sind insgesamt trotz Einschränkungen durch die Corona-
Schutzverordnung 1196 Einzel- und Gruppenkontakte zu verzeichnen, die von
den Fachkräften der Straßensozialarbeit dokumentiert wurden. Schwerpunkte
liegen vor allem im Bonner Norden sowie im Innenstadtbereich.
Neben den aktuellen Daten zu Zielgruppen, Problemlagen und Interventionen
enthält der Bericht einen umfangreichen Praxisteil, in dem die Erfahrungen der
beteiligten Träger gebündelt werden.
Straßensozialarbeit geht auf gefährdete junge Menschen zu, bietet alltagsnahe
Unterstützung im Umgang mit Problemen und Krisen, berät individuell, macht
Mut zur Eigeninitiative und baut Brücken in die bestehenden Hilfesysteme. Sie
ist an der untersten Schwelle des Jugendhilfesystems angesiedelt und erreicht
junge Menschen, die durch reguläre Angebote nicht oder kaum mehr zu errei-
chen sind.
Kennzeichnend für das Kooperationsprojekt ist die Verbindung von aufsuchen-
der Arbeit und festen Angeboten – dazu gehören das „Streetworkcafé“ als offe-
ner, szenenaher Treff (an zwei Wochentagen) wie auch die regelmäßigen
Sprechzeiten in den Anlaufstellen Bonn-Innenstadt und Tannenbusch.
Zur Durchführung des Kooperationsprojektes erhielten die drei freien Träger zur
Finanzierung jeweils einer Personalstelle bisher einen jährlichen Zuschuss von
jeweils 59.600 €. Zwei weitere Personalstellen sind durch städtische Straßen-
sozialarbeiter besetzt. Außerdem stellt die Bundesstadt Bonn ein Sachmittel-
Budget von bis zu 9.400 € im Jahr zur Verfügung (Verbrauchsmaterialien,
Fahrtkosten, Anschaffungen, Maßnahmen, Fortbildungskosten, Telefon/Internet
usw.).
Eine Erhöhung des Personalkostenzuschusses auf 65.558,05 Euro für das Jahr
2023 und auf 68.749,41 Euro für das Jahr 2024 ist aufgrund der steigenden
Personalkosten dringend erforderlich.
Die benötigten Fördermittel wurden im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die
Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Die Ko-
operationsvereinbarung ist zum 31.12.2022 auslaufen.
Die beteiligten Träger sind zu einer Fortsetzung des Kooperationsprojektes
bereit, die aus Sicht der Verwaltung nicht nur wünschenswert, sondern unbe-
dingt notwendig ist. Straßensozialarbeit als niederschwelliges Angebot und
besonders flexibles Instrument, mit dem auf wechselnde Jugendszenen und
Problemlagen in bestimmten Stadtteilen reagiert werden kann, ist durch kein
anderes Angebot der Jugendhilfe zu ersetzen. Auf die Verlängerung des Ko-
operationsvertrages kann deshalb nicht verzichtet werden.
Finanzielle Auswirkungen:
2023
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)Seite 2 von 3
Seite 3
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
196.674,15 EUR 151000605/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
196.674,15
EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
206.248,23 EUR 151000605/
731000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
206.248,23 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de