230697 · Beschlussvorlage
Förderung des Kooperationsprojektes Straßensozialarbeit 2023/2024
Kerndaten
- Nummer
- 230697
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230697 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung des Kooperationsprojektes Straßensozialarbeit 2023/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt: 1. das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit mit den Kooperations- partnern: • Der Sommerberg/AWO Betriebsgesellschaft mbH, • Evangelische Jugendhilfe Godesheim und • Heimstatt e.V./Jugendmigrationsdienst fortzusetzen und mit den Trägern einen Kooperationsvertrag für die Laufzeit 01.01.2023 bis 31.12.2024 zu schließen. 2. Die Personalkosten für jeden der unter 1. genannten Träger im Jahr 2023 mit jeweils bis zu 65.558,05 Euro und im Jahr 2024 mit jeweils bis zu 68.749,41 Euro zu fördern. 3. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 des Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung). Begründung In den 19 Jahren seines Bestehens hat sich das Kooperationsprojekt Straßen- sozialarbeit als trägerübergreifendes „Bonner Modell aufsuchender Arbeit“ nach § 13 SGB VIII bewährt. Neben dem Amt für Kinder, Jugend und Familie gehören • Der Sommerberg - AWO Betriebsgesellschaft mbH • Evangelische Jugendhilfe Godesheim und • Heimstatt e.V. Bonn/Jugendmigrationsdienst zum Trägerverbund. Durch das Kooperationsprojekt Straßensozialarbeit werden gefährdete Jugend- liche und junge Erwachsene im gesamten Stadtgebiet angesprochen.Seite 1 von 3 Seite 2 Für das Jahr 2021 sind insgesamt trotz Einschränkungen durch die Corona- Schutzverordnung 1196 Einzel- und Gruppenkontakte zu verzeichnen, die von den Fachkräften der Straßensozialarbeit dokumentiert wurden. Schwerpunkte liegen vor allem im Bonner Norden sowie im Innenstadtbereich. Neben den aktuellen Daten zu Zielgruppen, Problemlagen und Interventionen enthält der Bericht einen umfangreichen Praxisteil, in dem die Erfahrungen der beteiligten Träger gebündelt werden. Straßensozialarbeit geht auf gefährdete junge Menschen zu, bietet alltagsnahe Unterstützung im Umgang mit Problemen und Krisen, berät individuell, macht Mut zur Eigeninitiative und baut Brücken in die bestehenden Hilfesysteme. Sie ist an der untersten Schwelle des Jugendhilfesystems angesiedelt und erreicht junge Menschen, die durch reguläre Angebote nicht oder kaum mehr zu errei- chen sind. Kennzeichnend für das Kooperationsprojekt ist die Verbindung von aufsuchen- der Arbeit und festen Angeboten – dazu gehören das „Streetworkcafé“ als offe- ner, szenenaher Treff (an zwei Wochentagen) wie auch die regelmäßigen Sprechzeiten in den Anlaufstellen Bonn-Innenstadt und Tannenbusch. Zur Durchführung des Kooperationsprojektes erhielten die drei freien Träger zur Finanzierung jeweils einer Personalstelle bisher einen jährlichen Zuschuss von jeweils 59.600 €. Zwei weitere Personalstellen sind durch städtische Straßen- sozialarbeiter besetzt. Außerdem stellt die Bundesstadt Bonn ein Sachmittel- Budget von bis zu 9.400 € im Jahr zur Verfügung (Verbrauchsmaterialien, Fahrtkosten, Anschaffungen, Maßnahmen, Fortbildungskosten, Telefon/Internet usw.). Eine Erhöhung des Personalkostenzuschusses auf 65.558,05 Euro für das Jahr 2023 und auf 68.749,41 Euro für das Jahr 2024 ist aufgrund der steigenden Personalkosten dringend erforderlich. Die benötigten Fördermittel wurden im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die Förderung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Die Ko- operationsvereinbarung ist zum 31.12.2022 auslaufen. Die beteiligten Träger sind zu einer Fortsetzung des Kooperationsprojektes bereit, die aus Sicht der Verwaltung nicht nur wünschenswert, sondern unbe- dingt notwendig ist. Straßensozialarbeit als niederschwelliges Angebot und besonders flexibles Instrument, mit dem auf wechselnde Jugendszenen und Problemlagen in bestimmten Stadtteilen reagiert werden kann, ist durch kein anderes Angebot der Jugendhilfe zu ersetzen. Auf die Verlängerung des Ko- operationsvertrages kann deshalb nicht verzichtet werden. Finanzielle Auswirkungen: 2023 Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)Seite 2 von 3 Seite 3 Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 196.674,15 EUR 151000605/ 731000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 196.674,15 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 206.248,23 EUR 151000605/ 731000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 206.248,23 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:11 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de