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230696 · Beschlussvorlage

Förderung der Erziehungsberatungsstellen des Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg Voreifel und Bonn für die Jahre 2023 und 2024

Nummer
230696
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
06.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230696
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Erziehungsberatungsstellen des
Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und der
Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an
Sieg und Rhein, Bad Godesberg Voreifel und Bonn
für die Jahre 2023 und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt,
1. Die zum 31.12.2022 befristeten Verträge zu den beiden Erziehungsbe-
ratungsstellen des Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und der
Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad
Godesberg-Voreifel und Bonn zu verlängern.
2. Die Träger erhalten zu den Kosten ihrer Erziehungsberatungsstellen in
Bonn (Hans-Iwand-Str. 7 bzw. Adenauerallee 37) einen Gesamtzu-
schuss in Höhe von bis zu 832.063,53 EUR für das Jahr 2023 und
873.666,71 EUR für das Jahr 2024.
Begründung
Der Caritas-Verband der Stadt Bonn e.V. und die Kreissynodalvorstände der
Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel betreiben seit
Jahrzehnten zwei der insgesamt drei Erziehungsberatungsstellen in Bonn. Mit
diesen Beratungsstellen werden umfangreiche Leistungen im Bereich der Er-
ziehungs- und Familienberatung erbracht. Seit einigen Jahren erfolgt die Finan-
zierung seitens der Stadt Bonn über Fördervereinbarungen. Gesetzliche Grund-
lage für die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle sind die §§ 16, 17, 18, 28 und
41 KJHG.
Die Erziehungsberatungsstellen sind als Einrichtungen der Bonner Kinder- und
Jugendhilfe unverzichtbar, da sie im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit wertvolle
Hilfestellung und Unterstützung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Her-
anwachsende bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezo-
gener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und
Scheidung leisten.Seite 1 von 3
Seite 2
Auch werden Rat- und Hilfesuchende von den Fachdiensten für Familien- und
Erziehungshilfen (FFE) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dorthin ver-
mittelt. Die gesetzlich vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen den Angeboten
verschiedener öffentlicher und freier Träger ist durch die beiden Beratungsstel-
len und die der Stadt Bonn garantiert. Die Zusammenarbeit zwischen den städ-
tischen Dienststellen und den vorgenannten
Beratungsstellen ist gut. Bei den Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle han-
delt es sich zum größten Teil um Pflichtaufgaben nach SGB VIII (Hilfen zur Er-
ziehung). Die dadurch entstehenden Kosten haben die öffentlichen Jugendhilfe-
träger grundsätzlich in vollem Umfange dem freien Träger zu erstatten. Neben
diesen Pflichtaufgaben führt der Träger notwendige Präventionsmaßnahmen
durch, leistet wichtige Netzwerkarbeit u.a.
Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Förderung der Leistung über die Fallpauschalfi-
nanzierung, die mit den Beratungsstellen gemeinsam erarbeitet wurde (§ 9 Fi-
nanzielle Förderung der Leistungen des Fördervereinbarungsentwurfs). Die
Verträge werden entsprechend verlängert.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die För-
derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.06 Sonst. Einrichtungen für
junge Menschen und Fa-
milien
1.06.06.02 Förderung von jungen Menschen
und Familien in Einrichtungen freier
Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
832.063,53
EUR
151000606/
73.1000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
832.063,53
EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
873.666,71
EUR
151000606/
73.1000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
873.666,71
EURSeite 2 von 3
Seite 3
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 05:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de