230696 · Beschlussvorlage
Förderung der Erziehungsberatungsstellen des Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg Voreifel und Bonn für die Jahre 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 230696
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 06.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230696 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Förderung der Erziehungsberatungsstellen des Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg Voreifel und Bonn für die Jahre 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird beauftragt, 1. Die zum 31.12.2022 befristeten Verträge zu den beiden Erziehungsbe- ratungsstellen des Caritas-Verband für die Stadt Bonn e.V. und der Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel und Bonn zu verlängern. 2. Die Träger erhalten zu den Kosten ihrer Erziehungsberatungsstellen in Bonn (Hans-Iwand-Str. 7 bzw. Adenauerallee 37) einen Gesamtzu- schuss in Höhe von bis zu 832.063,53 EUR für das Jahr 2023 und 873.666,71 EUR für das Jahr 2024. Begründung Der Caritas-Verband der Stadt Bonn e.V. und die Kreissynodalvorstände der Ev. Kirchenkreise an Sieg und Rhein, Bad Godesberg-Voreifel betreiben seit Jahrzehnten zwei der insgesamt drei Erziehungsberatungsstellen in Bonn. Mit diesen Beratungsstellen werden umfangreiche Leistungen im Bereich der Er- ziehungs- und Familienberatung erbracht. Seit einigen Jahren erfolgt die Finan- zierung seitens der Stadt Bonn über Fördervereinbarungen. Gesetzliche Grund- lage für die Arbeit der Erziehungsberatungsstelle sind die §§ 16, 17, 18, 28 und 41 KJHG. Die Erziehungsberatungsstellen sind als Einrichtungen der Bonner Kinder- und Jugendhilfe unverzichtbar, da sie im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit wertvolle Hilfestellung und Unterstützung für Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Her- anwachsende bei der Klärung und Bewältigung individueller und familienbezo- gener Probleme, bei der Lösung von Erziehungsfragen sowie bei Trennung und Scheidung leisten.Seite 1 von 3 Seite 2 Auch werden Rat- und Hilfesuchende von den Fachdiensten für Familien- und Erziehungshilfen (FFE) des Amtes für Kinder, Jugend und Familie dorthin ver- mittelt. Die gesetzlich vorgesehene Wahlmöglichkeit zwischen den Angeboten verschiedener öffentlicher und freier Träger ist durch die beiden Beratungsstel- len und die der Stadt Bonn garantiert. Die Zusammenarbeit zwischen den städ- tischen Dienststellen und den vorgenannten Beratungsstellen ist gut. Bei den Aufgaben der Erziehungsberatungsstelle han- delt es sich zum größten Teil um Pflichtaufgaben nach SGB VIII (Hilfen zur Er- ziehung). Die dadurch entstehenden Kosten haben die öffentlichen Jugendhilfe- träger grundsätzlich in vollem Umfange dem freien Träger zu erstatten. Neben diesen Pflichtaufgaben führt der Träger notwendige Präventionsmaßnahmen durch, leistet wichtige Netzwerkarbeit u.a. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Förderung der Leistung über die Fallpauschalfi- nanzierung, die mit den Beratungsstellen gemeinsam erarbeitet wurde (§ 9 Fi- nanzielle Förderung der Leistungen des Fördervereinbarungsentwurfs). Die Verträge werden entsprechend verlängert. Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die För- derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.06 Sonst. Einrichtungen für junge Menschen und Fa- milien 1.06.06.02 Förderung von jungen Menschen und Familien in Einrichtungen freier Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 832.063,53 EUR 151000606/ 73.1000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 832.063,53 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 873.666,71 EUR 151000606/ 73.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 873.666,71 EURSeite 2 von 3 Seite 3 Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 05:58 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de