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230690 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Verein Abenteuer Lernen e.V. für die Jahre 2023 und 2024

Nummer
230690
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
05.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230690
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Verein
Abenteuer Lernen e.V. für die Jahre 2023 und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Verein Abenteuer Lernen e.V. erhält zur Finanzierung der entstan-
denen Sachkosten und der Mietkosten der pädagogischen Werkstatt ei-
ne Förderung in Höhe von bis zu 27.568,28 EUR für das Jahr 2023 und
bis zu 28.946,69 EUR für das Jahr 2024.
2. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus-
haltes 2023/2024 durch den Rat.
Begründung
Der Verein Abenteuer Lernen e.V. bietet seit vielen Jahren vielfältige Angebote
der Jugendarbeit an. Mit seinen unterschiedlichen Bildungsangeboten und Pro-
jekten aus den Bereichen Naturwissenschaften, Nachhaltigkeitspädagogik und
Inklusion hat er sich zu einem wichtigen außerschulischen Bildungsort für junge
Menschen, Eltern und pädagogische Fachkräfte entwickelt und setzt hier be-
sondere Akzente in Bonn.
Dabei stechen insbesondere das Kooperationsprojekt und Netzwerk „Forum
Inklusion lebendig machen“ (siehe hierzu gesonderte Beschlussvorlage) und
die Aktivitäten als Bonner „Regionalzentrum im Landesnetzwerk Bildung für
nachhaltige Entwicklung in NRW“ heraus.
Obwohl es dem Verein gelungen ist, bestehende Zuwendungen von Dritten zu
Projekten zu erhalten und auch neue Projektmittel einzuwerben, kann nach wie
vor, die für den Fortbestand der Angebote notwendige Grundfinanzierung aus
diesen Drittmitteln nicht gedeckt werden bzw. ist diese in den Förderbedingun-
gen der Mittelgeber ausgeschlossen. Ohne eine ausreichende anteilige Finan-
zierung der notwendigen Infrastruktur ist eine Fortführung der Tätigkeit nicht
gewährleistet. Außerdem könnten dann auch die teilweise erheblichen Drittmit-
tel nicht zugunsten junger Menschen in Bonn eingeworben werden.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die För-
derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.Seite 1 von 2
Seite 2
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.06.05
Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie-
hung in der Familie
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
27.568,28 EUR 151000605/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
27.568,28 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
28.946,69 EUR 151000605/
731000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
28.946,69 EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 18:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de