230690 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Verein Abenteuer Lernen e.V. für die Jahre 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 230690
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 05.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230690 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Verein Abenteuer Lernen e.V. für die Jahre 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Verein Abenteuer Lernen e.V. erhält zur Finanzierung der entstan- denen Sachkosten und der Mietkosten der pädagogischen Werkstatt ei- ne Förderung in Höhe von bis zu 27.568,28 EUR für das Jahr 2023 und bis zu 28.946,69 EUR für das Jahr 2024. 2. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt des Beschlusses des Haus- haltes 2023/2024 durch den Rat. Begründung Der Verein Abenteuer Lernen e.V. bietet seit vielen Jahren vielfältige Angebote der Jugendarbeit an. Mit seinen unterschiedlichen Bildungsangeboten und Pro- jekten aus den Bereichen Naturwissenschaften, Nachhaltigkeitspädagogik und Inklusion hat er sich zu einem wichtigen außerschulischen Bildungsort für junge Menschen, Eltern und pädagogische Fachkräfte entwickelt und setzt hier be- sondere Akzente in Bonn. Dabei stechen insbesondere das Kooperationsprojekt und Netzwerk „Forum Inklusion lebendig machen“ (siehe hierzu gesonderte Beschlussvorlage) und die Aktivitäten als Bonner „Regionalzentrum im Landesnetzwerk Bildung für nachhaltige Entwicklung in NRW“ heraus. Obwohl es dem Verein gelungen ist, bestehende Zuwendungen von Dritten zu Projekten zu erhalten und auch neue Projektmittel einzuwerben, kann nach wie vor, die für den Fortbestand der Angebote notwendige Grundfinanzierung aus diesen Drittmitteln nicht gedeckt werden bzw. ist diese in den Förderbedingun- gen der Mittelgeber ausgeschlossen. Ohne eine ausreichende anteilige Finan- zierung der notwendigen Infrastruktur ist eine Fortführung der Tätigkeit nicht gewährleistet. Außerdem könnten dann auch die teilweise erheblichen Drittmit- tel nicht zugunsten junger Menschen in Bonn eingeworben werden. Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die För- derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.Seite 1 von 2 Seite 2 Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.06.05 Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie- hung in der Familie Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 27.568,28 EUR 151000605/ 731000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 27.568,28 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 28.946,69 EUR 151000605/ 731000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 28.946,69 EUR Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:32 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de