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230687-001 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 4. Quartal 2022

Nummer
230687-001 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.04.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230687 Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 4. Quartal 2022

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230687-001 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
20 Stadtkämmerei
Dezernat:
Dez. II
Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach
dem 4. Quartal 2022
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
26.04.2023 Kenntnisnahme
Rat 27.04.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Der 4. Quartalsbericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage 2022 wird hiermit
nachgereicht.
Anlage/n
1 Quartalsbericht 4. Quartal 2022 (öffentlich)Seite 1 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 1
Bericht
zur haushaltswirtschaftlichen Lage
nach dem 4. Quartal 2022
Stadtkämmerei
Bundesstadt BonnSeite 2 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 2
Inhaltsverzeichnis:
1 Ausgangslage ....................................................................................................... 3
2 Haushaltsvollzug 4. Quartal 2022 ......................................................................... 3
2.1 Ordentliche Erträge ................................................................................ 6
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben .............................................................. 6
2.1.1.1 Grundsteuer ............................................................................. 6
2.1.1.2 Gewerbesteuer ......................................................................... 6
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ............................... 7
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer ...................................... 7
2.1.1.5 Sonstige Steuern ...................................................................... 7
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich) .......... 8
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende ..... 8
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen ................................................ 8
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen ............................................................. 9
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a.
für laufende Zwecke ................................................................. 9
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten ................................................... 9
2.1.3 Sonstige Transfererträge ..................................................................... 10
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte ................................................ 10
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte........................................................ 11
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen ............................................. 11
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge ................................................................ 12
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen .................................................................... 12
2.2 Ordentliche Aufwendungen .................................................................. 13
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen) ................. 13
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen ................................... 13
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen .................................................................. 14
2.2.4 Transferaufwendungen ........................................................................ 14
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen .................................................... 15
2.3 Finanzergebnis ..................................................................................... 16
2.4 Außerordentliche Erträge ..................................................................... 17
2.5 Investitionsmaßnahmen ....................................................................... 18
3 Schuldenstand .................................................................................................... 19Seite 3 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 3
1 Ausgangslage
Der Doppelhaushalt 2021/2022 einschließlich der mittelfristigen Ergebnis- und Finanz-
planung bis 2025 sowie der dritten Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes bis
zum Jahr 2024 wurde in der Ratssitzung am 24.06.2021 beschlossen. Die Ergebnis-
planung für die Jahre 2022 bis 2025 stellt sich danach - unter Berücksichtigung des
globalen Minderaufwandes und der Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbe-
lastungen - wie folgt dar (Angaben in Mio. EUR):
Plan
2022
Plan
2023
Plan
2024
Plan
2025
-33,9 5,2 1,2 -9,0
Die Bezirksregierung Köln hat den Doppelhaushalt 2021/2022 mit Schreiben vom
08.09.2021 mit Hinweisen und Auflagen genehmigt. Damit konnte das Ziel, ab 2021 wie-
der einen ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, realisiert werden. Allerdings musste
hierfür von folgenden Möglichkeiten Gebrauch gemacht werden:
 Ansatz eines globalen Minderaufwandes i.H.v. 14,8 Mio. EUR in 2022.
 Neutralisierung der coronabedingten Haushaltsbelastungen infolge der Corona-
Pandemie gem. § 4 Abs. 5 NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz (NKF-CIG) als
außerordentliche Erträge (in 2022 rd. 100,79 Mio. EUR). Diese Belastungen
werden jedoch auf die nachfolgenden Jahre verlagert, da sie ab dem Jahr 2026
über bis zu 50 Jahre verteilt abgeschrieben oder alternativ einmalig gegen das
Eigenkapital erfolgsneutral ausgebucht werden müssen.
(Anmerkung: Mit der Neufassung des Gesetzes NKF-COVID-19 Ukraine-Isolie-
rungsgesetzes, durch das die Isolierung der coronabedingten Mehrbelastungen
um die kriegsbedingten erweitert wird, hat sich zudem der Beginn der Abschreibun-
gen um ein Jahr auf das Jahr 2026 verschoben.)
 Inanspruchnahme der noch bestehenden Ausgleichsrücklage über den Finanz-
planungszeitraum.
Nach dem festgestellten Jahresabschluss 2021 beträgt das Jahresergebnis – unter
Berücksichtigung des coronabedingten Isolierungsbetrages und damit dem Ansatz außer-
ordentlicher Erträge i. H. v. 34,7 Mio. EUR – rd. 34,1 Mio. EUR (geplant war ein Über-
schuss i.H.v. 4,0 Mio. EUR). Demnach beläuft sich das Ergebnis aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf einen Betrag von -633.678,73 EUR. Die Kommunalaufsicht
hat die Stadt Bonn Anfang Mai 2022 aus dem Haushaltssicherungskonzept für kommende
Haushalte (ab 2023/2024) entlassen. Somit ist auch die Pflicht zur Fortschreibung des
HSK im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2023/2024 nicht mehr gegeben. Gleich-
wohl weist die Bezirksregierung in ihrem Schreiben ausdrücklich darauf hin, dass der
eingeschlagene Konsolidierungskurs fortgesetzt werden muss, um nicht erneut in die
Verpflichtung einer HSK-Aufstellung zu kommen.
2 Haushaltsvollzug 4. Quartal 2022
Auf Basis der derzeitigen Erkenntnisse ergeben sich für das Haushaltsjahr 2022 folgende
prognostizierte Ergebnisveränderungen:Seite 4 von 21
Quartalsbericht III/2022 Seite 4
Bezeichnung Planansatz fortgeschriebener
Planansatz
Abweichung +/-
zum Planansatz
Prognose
Steuern u ähnl. Abgaben 642,9 Mio. EUR 644,3 Mio. EUR + 43,6 Mio. EUR  686,5 Mio. EUR
Zuwend. u. allgem. Umlagen 294,4 Mio. EUR 351,7 Mio. EUR + 52,8 Mio. EUR  347,2 Mio. EUR
Sonst. Transfererträge 21,3 Mio. EUR 28, 0 Mio. EUR + 8,7 Mio. EUR  30,0 Mio. EUR
Ö.-rechtl. Leistungsentgelte 210,4 Mio. EUR 214,5 Mio. EUR + 13,0 Mio. EUR  223,3 Mio. EUR
P.-rechtl. Leistungsentgelte 33,5 Mio. EUR 33,5 Mio. EUR - 2,6 Mio. EUR  30,9 Mio. EUR
Kostenerst. u. -umlagen 107,2 Mio. EUR 126,6 Mio. EUR + 39,5 Mio. EUR  146,7 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Erträge 63,4 Mio. EUR 63,8 Mio. EUR + 6,7 Mio. EUR  70,0 Mio. EUR
Aktivierte Eigenleistungen 2,5 Mio. EUR 2,5 Mio. EUR - 1,4 Mio. EUR  1,1 Mio. EUR
Summe
Ordentliche Erträge 1.375,5 Mio. EUR 1.464,9 Mio. EUR + 160,3 Mio. EUR

 1.535,8 Mio. EUR
Personal- u. Vers.aufwend. 416,4 Mio. EUR 429,1 Mio. EUR - 1,5 Mio. EUR  414,9 Mio. EUR
Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. 234,4 Mio. EUR 241,6 Mio. EUR - 13,2 Mio. EUR  221,2 Mio. EUR
Bilanzielle Abschreibungen 73,6 Mio. EUR 73,6 Mio. EUR + 7,4 Mio. EUR  80,1 Mio. EUR
Transferaufwendungen 624,6 Mio. EUR 684,8 Mio. EUR + 40,1 Mio. EUR  664,7 Mio. EUR
Sonst. ordentl. Aufwendungen 158,7 Mio. EUR 168,7 Mio. EUR + 13,9 Mio. EUR  172,6 Mio. EUR
Summe
Ordentl. Aufwendungen 1.507,8 Mio. EUR 1.597,7 Mio. EUR + 46,7 Mio. EUR

 1.5554,5 Mio. EUR
Finanzergebnis 17,2 Mio. EUR 16,8 Mio. EUR + 1,7 Mio. EUR

 18,9 Mio. EUR
Außerordentliche Erträge
gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG
(Isolierungsbeträge)
100,8 Mio. EUR 100,8 Mio. EUR - 75,9 Mio. EUR

24,9 Mio. EUR*
Globaler Minderaufwand 14,8 Mio. EUR 14,8 Mio. EUR - 14,8 Mio. EUR

0 Mio. EUR
Gesamtergebnis - 33,9 Mio. EUR - 34,1 Mio. EUR + 21,2 Mio. EUR

 -12,7 Mio. EUR
* aktuell gemeldeter Stand (20.04.2023) der corona-/kriegsbedingten Isolierungsbeträge inkl. Korrektur 2021.Seite 5 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 5
Bei den ordentlichen Erträgen wird insgesamt mit Mehrerträgen von rd. 160,3 Mio. EUR
gerechnet. Dies ist insbesondere auf deutlich höhere Steuereinnahmen bei der Gewerbe-
steuer i.H.v 33,5 Mio. EUR und der Einkommenssteuer i.H.v. 9,8 Mio. EUR sowie auf
höhere Schlüsselzuweisungen von 30,7 Mio. EUR zurückzuführen. Darüber hinaus waren
auch steigende Zuflüsse bei den Kostenerstattungen, öffentlich-rechtlichen Leistungs-
entgelten und Transfererträgen zu verzeichnen. Durch die Verbesserungen bei den
Steuern und Schlüsselzuweisungen verringert sich gleichzeitig auch der außerordentliche
Ertrag der coronabedingten Isolierung deutlich.
Bei den ordentlichen Aufwendungen wird nach der aktuellen Prognose mit einem Mehr-
bedarf von rd. 46,7 Mio. EUR gerechnet. Ursächlich hierfür sind insbesondere zusätzliche
Transferaufwendungen u.a. für den konsumtiven Betriebskostenzuschuss an das SGB,
höhere Transferleistungen für die Integrationsassistenz (Eingliederungshilfe für Be-
hinderte) und die Versorgung ukrainischer Flüchtlinge sowie Steigerungen bei der
Landschafts- und Gewerbesteuerumlage.
Insgesamt wird davon ausgegangen, dass sich der für 2022 veranschlagte
Fehlbetrag von rd. 33,9 Mio. EUR um rd. 21,2 Mio. EUR auf dann -12,7 Mio. EUR
verbessern wird. Ohne die Isolierung würde sich dagegen der Fehlbetrag auf rd.
37,6 Mio. EUR belaufen.
Für die Entwicklung des Bilanzpostens der Isolierungsbeträge bedeutet dies: Der
erstmals in 2021 bilanzierte Isolierungsbetrag i.H.v. rd. 34,7 Mio. EUR erhöht sich in
2022 um 24,9 Mio. EUR auf dann 59,6 Mio. EUR. Dieser Betrag ist (sofern er nicht
gegen das Eigenkapital ausgebucht wird) ab 2026 über 50 Jahre abzuschreiben und
belastet damit zukünftige Haushalte.
Für die Entwicklung der Ausgleichsrücklage bedeutet das geringere Defizit, dass
sich die aktuell bestehende Ausgleichsrücklage (unter Berücksichtigung des
Jahresergebnisses 2021) i.H.v. rd. 71,5 Mio. EUR um 12,7 Mio. EUR auf dann 58,8
Mio. EUR reduziert.
Wichtiger Hinweis:
Die Kämmerei weist jedoch darauf hin, dass die Jahresabschlussarbeiten noch
nicht abgeschlossen sind und sich damit die Ergebnisrechnung noch verändern
kann. Dies betrifft u.a. Buchungen bezüglich des SGB und Jobcenters sowie den
Ausweis von Wertberichtigungen. Darüber hinaus müssen die Isolierungsbeträge,
die sich aus den coronabedingten und neu den kriegsbedingten Mindererträgen
und Mehraufwendungen ergeben, abschließend ermittelt werden und haben somit
Auswirkungen auf das Ist-Ergebnis 2022.
- - -
Nachfolgend werden die einzelnen Ertrags- und Aufwandspositionen dargestellt. Die Aus-
wertung für den vorliegenden Quartalsbericht wurde auf der Grundlage der Ist-Werte für
2022 mit Buchungsstand 12.04.2023 vorgenommen. Die Beträge werden grundsätzlich in
Mio. EUR angegeben.Seite 6 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 6
2.1 Ordentliche Erträge
Bei den "Ordentlichen Erträgen" stellt sich die Entwicklung insgesamt wie folgt dar:
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
1.401,7 1.498,2 106,9 % 1.375,5 1.535,8 111,7 %
Damit belaufen sich die Mehrerträge auf rd. 160,3 Mio. EUR (Buchungsstand 12.04.2023).
Die Zusammensetzung der ordentlichen Erträge ergibt sich aus den nachfolgenden
Positionen:
2.1.1 Steuern und ähnliche Abgaben
Die Steuern und ähnlichen Abgaben belaufen sich für das Jahr 2022 auf rd. 686,5
Mio. EUR und machen damit an der Jahresplanung in Höhe von 642,9 Mio. EUR einen
Anteil von 106,8 % aus. Es ergeben sich Mehrerträge von rd. 43,6 Mio. EUR.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
635,9 676,3 106,4 % 642,9 686,5 106,8 %
2.1.1.1 Grundsteuer
Die Grundsteuern A und B, die sich auf die Beschaffenheit und den Wert eines Grund-
stückes beziehen, sind zuletzt mit Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die
Realsteuern 2015 und 2016 vom 12.05.2015 erhöht worden. Der Hebesatz für die Grund-
steuer A beträgt seitdem 340 v.H. und der Hebesatz für die Grundsteuer B 680 v.H.
Die Grundsteuern sind für das Jahr 2022 mit einem Betrag in Höhe von 99,0 Mio. EUR
eingeplant. Sie erreichen im Ist 100,2 Mio. EUR und damit eine Quote von 101,3 %.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
98,1 98,8 100,7 % 99,0 100,2 101,3 %
Damit konnten Mehrerträge von rd. 1,3 Mio. EUR erzielt werden.
2.1.1.2 Gewerbesteuer
Der Hebesatz der Gewerbesteuer beträgt 490 v.H. und wurde zuletzt 2013 erhöht. Die
Gewerbesteuer ist die wichtigste originäre Einnahmequelle der Kommunen. Aufgrund
ihrer Schwankungsanfälligkeit durch konjunkturelle Einflüsse, aber auch durch steuerliche
Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmen sowie die immer wieder vorgenommenenSeite 7 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 7
gesetzlichen Eingriffe in die Bemessungsgrundlage, stellt sie die am schwierigsten zu
prognostizierende Ertragsquelle dar.
Der Planwert für 2022 beläuft sich auf 208,5 Mio. EUR, wobei zusätzlich ein corona-
bedingter Isolierungsbetrag von 20,6 Mio. EUR eingeplant wurde. Im Ist wurden Ge-
werbesteuern in Höhe von 242,0 Mio. EUR vereinnahmt. Damit liegt eine Quote von
116,1 % gegenüber dem Planansatz vor. Berücksichtigt man auch die coronabedingte
Isolierung, dann ergibt sich eine Quote von 105,7 % über den Planansatz.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
208,9 236,5 113,2 % 208,5 242,0 116,1 %
2.1.1.3 Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Als Gemeindeanteil an der Einkommensteuer steht den Städten und Gemeinden ein
Anteil des landesweiten Aufkommens in Höhe von 15 % zu. Von diesem Betrag wird der
Gemeindeanteil über einen Schlüssel auf die Städte verteilt.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
193,7 206,8 106,8 % 202,4 212,2 104,8 %
Der Gemeindeanteil für die Einkommensteuer beläuft sich im Ist auf 212,2 Mio. EUR und
beträgt damit 104,8 % gegenüber dem Planansatz. Im Vergleich zur Planung inkl. des
coronabedingten Isolierungsbetrages in Höhe von 240,0 Mio. EUR werden lediglich rund
88,3 % erreicht. Der noch verbleibende Isolierungsbetrag beläuft sich somit auf 27,8 Mio.
EUR und konnte um 9,8 Mio. EUR reduziert werden.
2.1.1.4 Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beläuft sich im Ist auf 47,0 Mio. EUR und
beträgt damit 104 % vom Planwert. Der angesetzte Isolierungsbetrag in Höhe von 1,4
Mio. EUR wird damit überschritten.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
50,3 53,2 105,8 % 45,2 47,0 104,0 %
2.1.1.5 Sonstige Steuern
Die Erträge aus sonstigen Steuern (Vergnügungssteuern inkl. Sexsteuer, Hundesteuer,
Zweitwohnungs- und Beherbergungssteuer) betragen zum 31.12.2022 rd. 8,3 Mio. EUR.
Damit wird der Haushaltsansatz um 5,5 % überschritten.Seite 8 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 8
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
7,8 4,8 61,5 % 7,8 8,3 105,5 %
2.1.1.6 Kompensationsleistungen (Familienleistungsausgleich)
Die Stadt hat Kompensationsleistungen für Verluste durch die Neuregelung des Familien-
leistungsausgleichs in Höhe von 20,3 Mio. EUR eingeplant.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
16,3 16,3 100,0 % 20,3 20,7 101,7 %
Auf Grund des Festsetzungsbescheides vom 31.03.2022 war bereits bekannt, dass die
Stadt Bonn im Jahr 2022 insgesamt rd. 20,7 Mio. EUR erhalten wird. Dies bedeutet eine
Überschreitung des Planansatzes um rd. 0,35 Mio. EUR.
2.1.1.7 Leistungsbeteiligung Grundsicherung für Arbeitssuchende
Unter dieser Position werden die anteilige Erstattung des Bundes an den Ausgaben für
Unterkunft und die Erstattungen der Kosten für das Bildungspaket vereinnahmt. Durch
das Konjunkturpaket des Bundes aus 2020 werden die Kommunen dauerhaft bei den
KdU-Kosten entlastet. Danach übernimmt der Bund die Kosten der Unterkunft und
Heizung in der Grundsicherung für Arbeitssuchende um bis zu 75 %.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
60,8 59,9 98,5 % 59,7 56,1 94,0 %
Von dem geplanten Betrag in Höhe von 59,7 Mio. EUR sind für das Jahr 2022 rund 56,1
Mio. EUR eingegangen. Dies entspricht einem Anteil von 94 % vom Planwert.
2.1.2 Zuwendungen und allgemeine Umlagen
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen sind für das Jahr 2022 mit einem Ertrag in
Höhe von 294,4 Mio. EUR geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 351,3 Mio. EUR).
In 2022 sind insgesamt 347,2 Mio. EUR (= 117,9 %) ertragswirksam zugeflossen. Damit
ergeben sich Mehrerträge von rd. 52,8 Mio. EUR.
Die Zuwendungen und allgemeinen Umlagen bestehen aus den nachfolgenden Posi-
tionen.Seite 9 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 9
2.1.2.1 Schlüsselzuweisungen
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
151,6 151,6 100,0 % 116,9 147,7 126,3 %
Die Schlüsselzuweisungen bilden das Kernstück des kommunalen Finanzausgleichs. Als
Grundlage für die Verteilung gilt das Prinzip, dass steuerstarke Gemeinden geringere
Schlüsselzuweisungen erhalten als Steuerschwache. Bei der Berechnungssystematik der
Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2022 wird nicht die tatsächliche Finanzsituation
dieses Jahres zugrunde gelegt, sondern die Steuereinnahmen der Stadt Bonn vom
01.07.2020 bis 30.06.2021.
Zur Ermittlung der Schlüsselzuweisungen wird anhand der Einwohnerzahl und einiger
Nebenansätze (Soziallastenansatz, Schüleransatz, Zentralitätsansatz, Flächenansatz)
dem fiktiv ermittelten Finanzbedarf die ebenfalls zum Teil fiktiv ermittelte Steuerkraft der
Gemeinde gegenübergestellt. Je höher die Differenz zwischen Finanzbedarf und Steuer-
kraft ist, desto höher ist die jeweilige Schlüsselzuweisung an die Gemeinde.
Auf Basis des Festsetzungsbescheids vom 24.01.2022 hat die Stadt in 2022 rd. 147,7
Mio. EUR an Schlüsselzuweisungen erhalten. Damit ergibt sich ein Mehrertrag von rd.
30,7 EUR. Der außerordentliche Ertrag der coronabedingten Isolierung reduziert sich
daher entsprechend von 34,3 Mio. EUR auf 3,6 Mio. EUR.
2.1.2.2 Zuweisungen von Bund, Land und Gemeinden u.a. für laufende Zwecke
Zuweisungen für laufende Zwecke sind in 2022 mit 148,0 Mio. EUR geplant, darunter
z.B. Mittel für Kindertageseinrichtungen in Höhe von 89,0 Mio. EUR.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
144,2 173,7 120,5 % 148,0 172,3 115,7 %
In 2022 sind rd. 172,3 Mio. EUR und damit 115,7 % des Planansatzes eingegangen.
Ursächlich für die höheren Zuweisungen von insgesamt rd. 24,3 Mio. EUR ist u.a. eine
ungeplante Zuweisung des Landes zur Bewältigung der Corona-bedingten Haushaltsbe-
lastungen i.H.v. 9,1 Mio. EUR. Darüber hinaus waren u.a. höhere Zuflüsse zu verzeichnen
beim Schulamt für den Bereich der Grundschulen, beim Amt für Kinder, Jugend und
Familien zur speziellen Förderung junger Menschen (Programm „Aufholen nach Corona“)
und im Bereich des Gesundheitsamtes für Corona-Schutzmaßnahmen.
2.1.2.3 Auflösung aus Sonderposten
Von den für Investitionen erhaltenen Zuweisungen und Zuschüssen sind 29,5 Mio. EUR
als Auflösung aus Sonderposten geplant (Rechnungsergebnis Vorjahr 26,1 Mio. EUR).
Sonderposten sind Passivposten für eine investive Förderung durch Dritte, die über die
Nutzungsdauer des geförderten Anlagegutes ertragswirksam aufgelöst werden.Seite 10 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 10
Für 2022 sind Erträge aus der Auflösung von Sonderposten i.H.v. rd. 27,3 Mio. EUR zu
berücksichtigen. Damit ergeben sich hier Mindererträge von rd. 2,2 Mio. EUR.
2.1.3 Sonstige Transfererträge
Unter den sonstigen Transfererträgen, die in Höhe von 21,3 Mio. EUR geplant sind (Rech-
nungsergebnis Vorjahr 27,6 Mio. EUR), ist der Ersatz von sozialen Leistungen, Rückzah-
lungen von gewährten Hilfen oder Unterhaltsansprüchen zu verstehen. Für 2022 sind
Erträge i.H.v. rd. 30,0 Mio. EUR zu verzeichnen. Damit ergeben sich Mehreinnahmen von
rd. 8,7 Mio. EUR.
Dies ist insbesondere auf höhere Zuflüsse beim Amt für Soziales und Wohnen für Erstat-
tungen bei der Integrationsassistenz im Rahmen der Eingliederungshilfe für Behinderte
sowie für den Ersatz von Unterhaltsvorschussleistungen zurückzuführen.
2.1.4 Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Hierbei handelt es sich um Verwaltungs- und Benutzungsgebühren sowie sonstige
öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte, die für die Benutzung von öffentlichen Einrichtun-
gen und Anlagen und für die Inanspruchnahme wirtschaftlicher Dienstleistungen anfallen.
Die Leistungsentgelte sind für das Jahr 2022 in Höhe von 210,4 Mio. EUR geplant.
Die Benutzungsgebühren (z.B. für Abwasser-, Abfallbeseitigung, Straßenreinigung)
stellen davon die größte Position dar und sind mit 163,9 Mio. EUR geplant. Die Gebüh-
renhoheit für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung liegt weiterhin bei der Stadt und
wurde nicht auf die in 2013 gegründete bonnorange AöR übertragen.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
206,0 211,3 102,6 % 210,4 223,3* 106,1 %
* einschließlich Anteile aus der Auflösung Sonderposten für Beiträge.
Für das Jahr 2022 sind rd. 223,3 Mio. EUR ertragswirksam eingegangen, was einem
Anteil von 106,1 % entspricht.
Damit konnten insgesamt Mehrerträge von rd. 13,0 Mio. EUR erreicht werden. Der größte
Anteil (+ 5,9 Mio. EUR) entfällt dabei auf die Abfallgebühren. Grund hierfür sind höhere
Kosten für die Beseitigung der Vermüllung im öffentlichen Raum sowie ein gestiegener
Verbrennungspreis bei der MVA, die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung noch nicht
bekannt waren. Zudem gab es höhere Erträge bei den Gebühren für den Rettungsdienst
und durch die Auflösung von Sonderposten für den Gebührenausgleich.
Die zunächst aufgrund des Urteils des OVG Münster zum Ansatz kalkulatorischer Kosten
erwarteten Mindererträge bei der kostenrechnenden Einrichtung Stadtentwässerung
werden sich dagegen erst in den Folgejahren auswirken.Seite 11 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 11
2.1.5 Privatrechtliche Leistungsentgelte
Die Stadt beschafft ihre Finanzmittel unter anderem auch aus Entgelten für erbrachte
Leistungen. Für 2022 werden laut Plan Erträge in Höhe von rd. 33,5 Mio. EUR (Rech-
nungsergebnis 2021 rd. 25,9 EUR) erwartet. Diese verteilen sich auf die nachfolgend
genannten Positionen:
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – Dez.)
Erträge aus Mieten und Pachten 10,4 9,3
Erträge aus Verkauf 2,6 3,7
Sonstige privatrechtliche Leistungs-
entgelte (Eintrittsgelder, Kursgebühren…)
20,4 17,9
Damit wurden für 2022 insgesamt 30,9 Mio. EUR bzw. 92,2 % des Ansatzes vereinnahmt.
Gegenüber dem Planansatz ergeben sich somit Mindererlöse von rd. 2,6 Mio. EUR. Dies
ist insbesondere auf eine Abweichung zum Betriebsführungsplan der BonnCC GmbH
sowie den Wegfall des Beethovenfestes im Hauptgebäude des WorldCCBonn zurückzu-
führen ist. Darüber hinaus wird ein Teil der Leistungsentgelte der BonnCC den „sonstigen
ordentlichen“ Erträgen zugeordnet, so dass es zu einer Verschiebung beim Ausweis
kommt. Zudem gab es Mindererträge im Bereich des Personalmanagements aufgrund
der Reduzierung der Jobticket-Preise.
2.1.6 Kostenerstattungen und Kostenumlagen
Bei dieser Position handelt es sich um solche Leistungen, die von der Stadt für eine an-
dere Stelle, die diese vollständig oder anteilig erstattet, erbracht werden. Für 2022 sind
hierfür Erträge in Höhe von 107,2 Mio. EUR geplant. Dazu gehören z.B. die Erstattungen
für Leistungen nach SGB XII, der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach SGB II oder
die Erstattungen des Landschaftsverbandes Rheinland für soziale Leistungen.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
121,8 126,0 103,4 % 107,2 146,7 136,8 %
In 2022 sind rd. 146,7 Mio. EUR eingegangen, was einem Anteil von 136,8 % des Plan-
ansatzes entspricht.
Es konnten höhere Einnahmen von insgesamt rd. 39,5 Mio. EUR realisiert werden. Davon
entfallen rd. 17,5 Mio. EUR auf Erstattungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz für
die Aufnahme von Flüchtlingen. Weiterhin haben u.a. das Amt für Soziales und Wohnen
für die Bereiche Unterhaltsvorschussleistungen und Schwerbehindertenrecht und das
Gesundheitsamt für Corona-Schutzmaßnahmen höhere Kostenerstattungen erhalten.Seite 12 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 12
2.1.7 Sonstige ordentliche Erträge
Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen, die für 2022 in Höhe von 63,4 Mio. EUR geplant
wurden (Rechnungsergebnis Vorjahr: 79,0 Mio. EUR), sind alle Positionen zusammenge-
fasst, die nicht den vorgenannten Ertragspositionen zugeordnet werden können.
Hierunter fallen u.a. die folgenden Positionen:
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – Dez.)
Erträge aus Konzessionen 19,2 17,6
Erträge aufgrund von Ausgleichs-
zahlungen AFWoG
9,8 9,8
Ordnungsrechtl. Erträge
(Buß-, Zwangsgelder)
9,7 12,2
Nebenforderungen,
Säumniszuschläge
8,8 2,1
Im Ist sind insgesamt Erträge in Höhe von 70,0 Mio. EUR zu verzeichnen.
Somit ergibt sich bei den sonstigen ordentlichen Erträgen im Saldo eine Verbesserung
von rd. 6,7 Mio. EUR. Dies ist insbesondere auf ungeplante Erträge aus der Auflösung
von Wertberichtigungen (+ 4,4 Mio. EUR) und Rückstellungen (+ 6,8 Mio. EUR) zurück-
zuführen.
2.1.8 Aktivierte Eigenleistungen
An aktivierten Eigenleistungen ist für das Jahr 2022 ein Betrag von 2,5 Mio. EUR geplant
(Rechnungsergebnis 2021: 0,8 Mio. EUR).
Bisher werden lediglich Erträge von rd. 1,1 Mio. EUR ausgewiesen, wobei noch Jahres-
abschlussbuchungen ausstehen.
Danach würden sich Mindererträge von rd. 1,4 Mio. EUR ergeben.Seite 13 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 13
2.2 Ordentliche Aufwendungen
Die ordentlichen Aufwendungen belaufen sich in 2022 auf rd. 1.549,5 Mio. EUR und
machen damit einen Anteil von 102,7 % an der Jahresplanung aus. Es ergeben sich
Mehraufwendungen von rd. 46,7 Mio. EUR.
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
1.463,4 1.480,6 101,2 % 1.507,8 1.554,5 103,1 %
Die Zusammensetzung der ordentlichen Aufwendungen ergibt sich aus den nach-
folgenden Positionen:
2.2.1 Personalaufwendungen (inkl. Versorgungsaufwendungen)
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
394,6 385,8 97,8 % 416,4 414,9 99,6 %
Das Ist der Personal- und Versorgungaufwendungen beträgt rd. 414,9 Mio. EUR und liegt
damit bei einer Quote von 99,6 % gegenüber dem Planansatz von 416,4 Mio. EUR.
Somit ergeben sich im Saldo Minderaufwendungen von rd. 1,5 Mio. EUR. Während bei
den Personalaufwendungen Einsparungen zu verzeichnen waren, werden bei den
Versorgungsaufwendungen durch höhere Zuführungen zu den Rückstellungen
Mehraufwendungen ausgewiesen.
2.2.2 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
236,6 223,5 94,5 % 234,4 221,2 94,4 %
Zu den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen zählen alle Aufwendungen für
materielle und immaterielle Güter, die als Fremdleistungen beschafft werden und der
Aufrechterhaltung des Betriebes dienen.
Der Ansatz für Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in Höhe von 234,4 Mio.
EUR wurde in 2022 lediglich mit rd. 221,2 Mio. EUR ausgeschöpft. Damit liegt die Aus-
gabequote des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwandes gegenüber dem Plan bei
94,4 %. Einsparungen waren u.a. bei der Unterhaltung der Grundstücke und Gebäude,
den Aufwendungen für Strom, den Schülerbeförderungskosten und den sonstigen Dienst-
leistungen zu verzeichnen.Seite 14 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 14
2.2.3 Bilanzielle Abschreibungen
Die Abschreibungen sind mit 73,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 83,0 Mio. EUR)
p.a. geplant. Für das Jahr 2022 sind Aufwendungen von rd. 81,0 Mio. EUR zu
berücksichtigen, was einer Quote von 110,1 % entspricht. Damit wird der Planwert
voraussichtlich um rd. 7,4 Mio. EUR überschritten. Ursächlich hierfür sind höhere
Abschreibungen bei den Finanzanlagen für das SGB als sie ursprünglich geplant waren.
Die beiden höchsten Positionen und damit den größten Ressourcenverbrauch stellen die
Abschreibungen für Entwässerungs- bzw. Abwasserbeseitigungsanlagen sowie für
Straßen, Wege und Plätze (Planwert 21,3 bzw. 21,5 Mio. EUR) dar. Im Jahr 2022 werden
für Entwässerungs- und Abwasserbeseitigungsanlagen rd. 20,7 Mio. EUR und für
Straßen, Wege und Plätze rd. 20,2 Mio. EUR abgeschrieben.
Zu beachten ist, dass darüber hinaus hohe Abschreibungsbeträge für Gebäude im Wirt-
schaftsplan des SGB enthalten sind.
2.2.4 Transferaufwendungen
Die Transferaufwendungen mit einem Volumen von 624,6 Mio. EUR in 2022 stellen den
größten Bereich innerhalb der ordentlichen Aufwendungen dar. Für das Jahr 2022 wird
sich das Ist voraussichtlich auf rd. 664,7 Mio. EUR belaufen. Die Quote beträgt damit
106,4 %.
Maßgeblichen Anteil an der Entwicklung haben die nachfolgenden Kostenblöcke:
Bezeichnung Plan
Gesamtjahr
Ist
Jan. – Dez.
%-Anteil
Ist/Plan
Landschaftsumlage 103,8 107,8 103,9 %
Gewerbesteuerumlage 14,9 16,3 109,4 %
Städtisches Gebäudemanagement 29,5 55,9* 189,5 %
Theater 30,9 30,9 100,0 %
Soziale Leistungen 149,6 158,7 106,1 %
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 203,9 198,1 97,2 %
* inkl. Berücksichtigung der noch ausstehenden Buchung „Verbindlichkeiten gegenüber SGB“ i.H.v. 21,0 Mio. EUR.
Die Landschaftsumlage schlägt mit Ausgaben per 31.12.2022 in Höhe von 107,8 Mio.
EUR zu Buche, was eine Quote gegenüber dem Plan von 103,9 % bedeutet. Mit dem
Festsetzungsbescheid wurde der Umlagesatz für 2022 zwar auf 15,2 % abgesenkt
(Vorjahr: 15,7 %), dennoch waren aufgrund höherer Umlagegrundlagen gem. Modellrech-
nung GFG insgesamt Mehraufwendungen von rd. 4,0 Mio. EUR zu verzeichnen.
Die Gewerbesteuerumlage beläuft sich auf rd. 16,3 Mio. EUR. Die Höhe der
Gewerbesteuerumlage ist abhängig von der Gewerbesteuerentwicklung. Aufgrund der
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
602,4 618,4 102,7 % 624,6 664,7 106,4 %Seite 15 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 15
hier deutlich gestiegenen Einnahmen, haben sich die Aufwendungen für die Umlage um
rd. 1,4 Mio. EUR erhöht.
Für das Städtische Gebäudemanagement (SGB) sind Transferaufwendungen in Höhe
von 29,5 Mio. EUR (Vorjahr: 27,6 Mio. EUR) geplant. Für das Jahr 2022 werden voraus-
sichtlich rd. 55,9 Mio. EUR zu verzeichnen sein, wobei die Aufwandsbuchung zur Abbil-
dung der Verbindlichkeiten gegenüber dem SGB im Rahmen des Jahresabschlusses
2022 noch nicht gebucht worden ist. Berücksichtigt wurde hierfür ein Betrag von 21,0 Mio.
EUR. Das gesamte konsumtive Budget beträgt insgesamt rd. 93,4 Mio. EUR und kann
z.T. über den Deckungsring ausgeglichen werden. Es ist davon auszugehen, dass
insgesamt rd. 26,4 Mio. EUR mehr benötigt werden, u.a. da der Wirtschaftsplan des SGB
für 2022 ebenfalls höhere Aufwendungen ausweist.
Beim Zuschuss an das Theater der Bundesstadt Bonn in Höhe von 30,9 Mio. EUR
(Vorjahr: 31,1 Mio. EUR) handelt es sich um den geplanten Zuschuss für das Ende der
Spielzeit 2021/2022 und die ersten Monate der Spielzeit 2022/2023. In 2022 sind Mittel in
Höhe von 30,9 Mio. EUR abgeflossen, was dem Planwert und damit einer Quote von
100,0 % entspricht.
Die geplanten Transferaufwendungen belaufen sich für den Produktbereich "Soziale
Leistungen" auf 149,6 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 153,3 Mio. EUR). Tatsäch-
lich sind in 2022 Mittel von rd. 158,7 Mio. EUR abgeflossen. Von den Transferaufwen-
dungen für "Kinder-, Jugend- und Familienhilfe" in Höhe von 203,9 Mio. EUR (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr 186,4 Mio. EUR) sind rd. 198,1 Mio. EUR verbraucht. Die Transferauf-
wandsquote liegt damit für den kompletten Bereich "Soziale Leistungen"/"Kinder-,
Jugend- und Familienhilfe" bei 100,9 %.
Insgesamt werden aktuell Mehraufwendungen von rd. 40,1 Mio. EUR erwartet. Neben
dem höheren Betriebskostenzuschuss an das SGB sowie die höheren Zahlungen bei der
Landschafts- und Gewerbesteuerumlage betrifft dies u.a. höhere Transferleistungen für
die Integrationsassistenz und die Versorgung von ukrainischen Flüchtlingen. Zudem
werden im Bereich der Verkehrsplanung/Zukunft Radverkehr mehr Transferaufwen-
dungen erwartet, denen allerdings z.T. Einsparungen bei anderen Aufwandspositionen
gegenüberstehen.
2.2.5 Sonstige ordentliche Aufwendungen
Plan JA %-Anteil Plan Ist 2022 %-Anteil
2021 2021 JA/Plan 2022 Jan. – Dez. Ist/Plan
160,2 169,8 106,0 % 158,7 172,6 108,8 %
Zum Stichtag 31.12.2022 werden an sonstigen ordentlichen Aufwendungen rd. 172,6 Mio.
EUR ausgewiesen. Dies sind 108,8 % der geplanten sonstigen ordentlichen Aufwen-
dungen in Höhe von 158,7 Mio. EUR.
Größte Position sind hierbei die für das komplette Kalenderjahr geplanten Aufwendungen
in Höhe von 89,1 Mio. EUR (Rechnungsergebnis Vorjahr 86,4 Mio. EUR) für die Grund-Seite 16 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 16
sicherung von Arbeitssuchenden (ehemals erwerbsfähige Sozialhilfe- und Arbeitslosen-
hilfeempfänger), die durch das Jobcenter Bonn betreut werden, wovon in 2022 rd. 86,0
Mio. EUR abgeflossen sind.
Bei den sonstigen ordentlichen Aufwendungen wird sich das Ergebnis durch ungeplante
Wertberichtigungen (insbesondere bei Gewerbesteuerforderungen) um rd. 8,3 Mio. EUR
verschlechtern, denen lediglich entsprechende Erträge aus der Auflösung von Wertbe-
richtigungen i.H.v. 4,4 Mio. EUR gegenüberstehen.
Darüber hinaus beträgt der Mehrbedarf rd. 5,6 Mio. EUR. Ursächlich hierfür sind u.a.
höhere Aufwendungen bei den Schulen (für OGS-Infrastruktur und Digitalpakt) und
Kindertageseinrichtungen, Sozialleistungen für das Bildungs- und Teilhabepaket (hier
lediglich Verschiebung von den Sach- und Dienstleistungen), dem Betrieb der Flüchtlings-
unterkünfte sowie im Bereich „Politische Gremien“ für Fraktionszuwendungen und
Sitzungstechnik.
Insgesamt ergibt sich damit eine Ansatzüberschreitung von rd. 13,9 Mio. EUR.
2.3 Finanzergebnis
Unter dem Finanzergebnis sind im Wesentlichen die Zinsaufwendungen und Zinserträge
(einschließlich Zinssicherungs- und Zinsoptimierungsgeschäfte) zu verstehen. Zudem
sind hier auch die Gewinnanteile von verbundenen Unternehmen, Erträge aus Wert-
papiergeschäften sowie die Verzinsungen von Steuernachzahlungen enthalten. Das
Finanzergebnis des Jahres 2022 wurde mit rund -17,2 Mio. EUR geplant (Rechnungs-
ergebnis Vorjahr -18,3 Mio. EUR).
Nach derzeitigem Buchungsstand beträgt das Jahresergebnis rd. -18,9 Mio. EUR, was
einem Anteil von 109,9 % entspricht.
Im Finanzergebnis der Stadt sind die Zinslasten des Städtischen Gebäudemanagements
nicht enthalten. Rechnet man diese hinzu, dann müssen für 2022 zusätzlich rund 2,5 Mio.
EUR addiert werden.
Es ist davon auszugehen, dass sich das Finanzergebnis um rd. 1,7 Mio. EUR verschlech-
tern wird. Dies ist insbesondere auf eine Reduzierung bei den geplanten Finanzerträgen
zurückzuführen. Aufgrund der Entscheidung der EZB, die Leitzinsen im Verlauf des
Jahres in mehreren Stufen zu erhöhen, konnten in der Tagesgeldaufnahme weniger
negative Zinsen realisiert werden als zunächst geplant. Zudem konnten die im Rahmen
der Konzernfinanzierung eingeplanten Zinserträge durch zeitliche Verschiebungen nicht
in voller Höhe erreicht werden.
Nach dem NKF-COVID-19-Ukraine-Isolierungsgesetz können die kriegsbedingten Mehr-
aufwendungen bzw. Mindererträge allerdings im Rahmen des Jahresabschlusses 2022
isoliert werden. Für die höheren Zinszahlungen wären dies rd. 1,48 Mio. EUR für die
Liquiditätskredite und 0,68 Mio. EUR für die Investitionskredite.Seite 17 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 17
2.4 Außerordentliche Erträge
In der Planung für 2022 wurde insgesamt ein Betrag von rd. 100,8 Mio. EUR für die
coronabedingte Isolierung gem. § 4 Abs. 5 NKF-CIG veranschlagt.
Aufgrund des NKF-COVID-19 Ukraine-Isolierungsgesetzes, das Ende des Jahres 2022
beschlossen wurde, können im Rahmen des Jahresabschlusses nunmehr auch die
kriegsbedingten Mehrbelastungen isoliert werden.
Nach der aktuellen Ermittlung beträgt der anzusetzende Isolierungsbetrag im Saldo rd.
26,8 Mio. EUR. Abzüglich eines Korrekturbetrages aus 2021 i.H.v. rd. 1,9 Mio. EUR wird
sich der Betrag für 2022 damit voraussichtlich auf 24,9 Mio. EUR belaufen. Gegenüber
der Planung bedeutet dies eine Verminderung um rd. 75,9 Mio. EUR. Dies ist
insbesondere auf die deutlich höheren Einnahmen bei der Gewerbe-, Einkommens- und
Umsatzsteuer sowie den Schlüsselzuweisungen zurückzuführen.Seite 18 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 18
2.5 Investitionsmaßnahmen
Im städtischen Haushalt sind Investitionsauszahlungen in Höhe von rund 444,7 Mio. EUR
(Planwert Vorjahr 333,2 Mio. EUR) geplant, wobei Ermächtigungsübertragungen aus
2021 in Höhe von rd. 216,5 Mio. EUR hinzuzurechnen sind.
In den Investitionsauszahlungen ist auch der Investitionskostenzuschuss in Höhe von
113,0 Mio. EUR (Vorjahr 77,8 Mio. EUR) an das SGB enthalten. Zudem sind die Haus-
haltsmittel, die dem SGB für Tilgungsleistungen zur Verfügung gestellt werden, i.H.v. rd.
7,2 Mio. EUR investiv als Eigenkapitalaufstockung veranschlagt.
Die städtischen Investitionsauszahlungen teilen sich wie folgt auf:
Bezeichnung Plan 2022 Ist 2022
(Jan. – Dez.)
Auszahlungen für den Erwerb von Grundstücken
und Gebäuden
5,1 5,7*
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen über 800 EUR
12,9 11,6
Auszahlungen für den Erwerb von Vermögens-
gegenständen bis 800 EUR
0,5 0,5
Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanlagen
- davon Anteile für das SGB
- davon Anteil für die Konzernfinanzierung SWB
231,2
120,2
103,7
86,5
40,7
42,9
Auszahlungen für Hochbaumaßnahmen 32,6 1,7
Auszahlungen für Tiefbaumaßnahmen 104,7 45,6
Auszahlungen für sonstige Baumaßnahmen 55,3 16,2
Sonstige Investitionsauszahlungen 2,5 0,0
* inkl. HR.
Damit sind von den geplanten Investitionsauszahlungen i.H.v. 444,7 Mio. EUR in 2022
(bisher) nur rd. 167,9 Mio. EUR abgeflossen. Dies entspricht lediglich einem Anteil von
37,8 % gegenüber dem Planansatz.Seite 19 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 19
3 Schuldenstand
Der Schuldenstand zum 31.12.2022 beläuft sich für
- die Investitionskredite des städtischen Haushalts auf 1.346,9 Mio. EUR (inklusive
Schulden des Städtischen Gebäudemanagements von 95,6 Mio. EUR),
- die Liquiditätskredite auf 667,8 Mio. EUR.
In Summe ergibt sich somit eine Gesamtverschuldung in Höhe von 2.014,7 Mio. EUR. Die
Pro-Kopf-Verschuldung zum 31.12.2022 beträgt damit 5.995 EUR, wobei die Einwohner-
zahl von 336.064 zum 30.06.2022 (lt. IT.NRW, Basis Fortschreibung Zensus 2011)
zugrunde gelegt wurde.
In der nachfolgenden Übersicht ist die Gesamtschuldenentwicklung in Mio. EUR der Stadt
Bonn dargestellt. Dabei wird zwischen Liquiditäts- und Investitionskrediten unterschieden:
Zu berücksichtigen ist, dass ein geringer Teil der Investitionskredite zunächst über Liqui-
ditätskredite vorfinanziert und erst zeitversetzt als investive Darlehen aufgenommen
werden.
Aus der obigen Grafik wird deutlich, dass mittlerweile der laufende Haushalt dauerhaft
über dieses eigentlich nur für Ausnahmesituationen zur Beseitigung kurzfristiger Liquidi-
tätsengpässe gedachte Instrument finanziert wird. Daher wurde ab dem Jahr 2014 damit
begonnen, einen Teil der Liquiditätskredite auch längerfristig, d.h. mit einer Laufzeit von
bis zu 10 Jahren, abzuschließen.
Zum Stichtag 31.12.2022 erhält die Stadt nur noch für ein Volumen von 50,0 Mio. EUR an
Liquiditätskrediten Zinserträge (negative Zinsen). Insgesamt konnten in 2022 rd. 2,2 Mio.
EUR an Zinserträgen vereinnahmt werden.Seite 20 von 21
Quartalsbericht IV/2022 Seite 20
Seit der ersten Zinserhöhung der EZB Ende Juli 2022 hat der Zinsmarkt gedreht, so dass
in der Tagesgeldaufnahme keine negativen Zinsen mehr realisiert werden können. Zuletzt
wurde der Hauptrefinanzierungssatz in der Sitzung der EZB am 16.03.2023 auf nunmehr
3,5 % erhöht. Dies bedeutet, dass die Zinsbelastungen für den städtischen Haushalt in
der Zukunft sowohl im konsumtiven wie investiven Bereich erheblich steigen werden.Seite 21 von 21

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Datenstand: 03.11.2026, 10:20 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de