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230686 · Beschlussvorlage

Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2023 und 2024

Nummer
230686
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230686
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn
e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt
Bonn in den Jahren 2023 und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2023 eine Förde-
rung in Höhe von bis zu 326.892,16 € zur Wahrnehmung der Aufgabe der Be-
hindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn. Die Förderung für das Jahr 2024
beträgt bis zu 359.378,73 €.
Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffent-
lich-rechtlichen Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen übertragen werden.
Begründung
Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits am 29.09.2005 (DS.-Nr.:0512494)
folgenden Beschluss gefasst:
„1. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit
der Wahrnehmung der Funktion der Behindertenbeauftragten der
Bundesstadt Bonn beauftragt.
2. Die sächliche und finanzielle Ausstattung der BG wird, da sie eine Pflichtauf-
gabe übernimmt, im Rahmen des bereits gewährten Betriebskostenzuschusses
finanziert.“
Mit der Bestimmung einer Behindertenbeauftragten wird das Ziel des „Behin-
dertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BGG NRW“Seite 1 von 5
Seite 2
umgesetzt. Dort ist festgelegt:
„Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu
verhindern und zu beseitigen sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte
Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft durch
die Beseitigung von Barrieren und die Herstellung von Auffindbarkeit, Zugäng-
lichkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Ermöglichung
einer selbstbestimmten Lebensführung.
Die Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet sich aktiv für die Ziele des Ge-
setzes einzusetzen. Sie arbeiten hierzu eng mit den Organisationen und Ver-
bänden der Menschen mit Behinderung zusammen.
Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auch auf örtlicher
Ebene ist eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung für die volle, wirksame und
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“
Den Vorschriften des § 27 a Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO) wird durch die Bestellung einer Behindertenbeauftragten eben-
falls Rechnung getragen.
Die BG ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und dem
Beschluss des „Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn
(Bonn-Inklusiv)“ (DS-Nr.: 1111968EB4) bewusstseinsbildend und gestaltend in
die Umsetzung von „Bonn- Inklusiv“ und die Wahrung der Belange der Men-
schen mit Behinderung in Bonn eingebunden.
Mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 (DS-Nr.: 202220-05) ist es aufgrund eines
Antrags aus der Politik gelungen, eine der Handlungsempfehlungen des Behin-
dertenpolitischen Teilhabeplans „Bonn Inklusiv“ umzusetzen. Sie lautet: „Mit-
wirkungsrechte für die BG als Behindertenbeauftragte im Rat und allen städti-
schen Ausschüssen und Gremien“.
Dies hat dazu geführt, dass die BG in ihrer Rolle als Behindertenbeauftragte
besser wahrgenommen wird. Neue Verbindungen zur Politik und zu Ämtern der
Stadtverwaltung bauen sich auf. Daraus resultiert, dass die BG häufiger vielfäl-
tigen Themen angefragt wird und mehr Arbeitsgruppen und Projekte einbezo-
gen wird. Sie wird ebenso regelmäßiger um Stellungnahmen gebeten. Als Bei-
spiele wären die Bereiche Sport, Kultur und vor allem der Bereich Barrierefrei-
heit zu nennen.
Der erwünschte positive Effekt ist also eingetreten, es entwickelt sich ein höhe-
res Bewusstsein für die Belange der Menschen mit Behinderung!Seite 2 von 5
Seite 3
Es zeigt sich, dass die Teilnahme an den Ausschusssitzungen und deren Vor-
bereitung, wie auch die Inanspruchnahme durch die Verwaltung bereits im Jahr
2022 zu einem enorm erhöhten Aufwand für die BG führte. Gleichzeitig sind
ehrenamtlich tätige Koordinationskräfte mit einem hohen fachlichen Wissen in
der Zukunft nicht leicht zu finden.
Die BG nimmt ihre vielfältigen Aufgaben zu einem großen Teil durch ehrenamt-
lichen Einsatz des Vorstandes und der Koordinator*innen, sowie durch die Ein-
bindung von ehrenamtlicher Unterstützung aus den Mitgliedsverbänden wahr.
Sie deckt inhaltlich das Spektrum aller Lebensbereiche ab und stellt sich der
Verpflichtung, sich als Behindertenbeauftragte umfassend einsetzen zu können
für die Inklusion in Bonn.
In Umsetzung der Handlungsempfehlung des Behindertenpolitischen Teilhabe-
plans „Bonn Inklusiv“ - „„Erforderliche personelle und finanzielle Stärkung der
BG in ihrer Funktion als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn“ - ist ab
dem 01.06.2023 die Einrichtung einer zusätzlichen hauptamtlichen Stelle in der
Geschäftsstelle der BG geplant. Der Zuschuss wird daher erhöht.
Herausragende Aufgaben kommen der BG auch im Jahr 2023 bei der Weiter-
entwicklung von „Bonn-Inklusiv“ zu. Sie ist wirkt umfassend an der begleitenden
Öffentlichkeitsarbeit mit.
Daneben übernimmt sie die Koordination einer Gruppe von Expertinnen und
Experten in eigener Sache, die in die Evaluation bestehender Handlungsemp-
fehlungen und die Wirkungsmessung zukünftiger Handlungsempfehlungen ein-
gebunden werden.
Weitere Aufgaben der BG als Behindertenbeauftragte sind:
• Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung
• Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Bewusstseinsbildung und zur
Vermeidung von Stigmatisierung
• Ansprechpartnerin für Verwaltung und Politik bezüglich der inklusiven
Ausrichtung von Entscheidungen und der Wahrung der Belange von
Menschen mit Behinderung
• Lotsenfunktion für Menschen mit Behinderung und deren VerbändeSeite 3 von 5
Seite 4
• Stellungnahmen zu Maßnahmen der Bundesstadt Bonn bezüglich der
Barrierefreiheit im weitesten Sinne
• Entwicklung und Verbesserung von inklusiven Kommunikationsmöglich-
keiten.
Die Förderung der BG betrug im Jahr 2021 262.684,14 € und im Jahr 2022
267.937,82 €.
Die Finanzierung der Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.“
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege, Verei-
nen und sonstigen Trägern
1.50.00.05.06.01 Förderung von Trägern der Wohl-
fahrtspflege, Vereinen und sonstigen
Trägern
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veran-
schlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
326.892,16
EUR
150000506/73.10
00
2023 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
326.892,16
EURSeite 4 von 5
Seite 5
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förderung von Trägern der
Wohlfahrtspflege, Vereinen und
sonstigen Trägern
1.50.00.05.06.01 Förderung von Trägern der Wohl-
fahrtspflege, Vereinen und sonsti-
gen Trägern
Investive Kosten der Maßnahme
Brutto Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle / Fi-
Pos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
359.378,73
EUR
150000506/73.1000 2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
359.378,73
EUR
Anlage/n
KeineSeite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de