230686 · Beschlussvorlage
Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 230686
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Volltext
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Beschlussvorlage öffentlich 230686 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn in den Jahren 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält im Jahr 2023 eine Förde- rung in Höhe von bis zu 326.892,16 € zur Wahrnehmung der Aufgabe der Be- hindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn. Die Förderung für das Jahr 2024 beträgt bis zu 359.378,73 €. Der Zuschuss dient der Finanzierung der Aufgaben, die der BG in einem öffent- lich-rechtlichen Vertrag mit den dazugehörigen Anlagen übertragen werden. Begründung Der Rat der Bundesstadt Bonn hat bereits am 29.09.2005 (DS.-Nr.:0512494) folgenden Beschluss gefasst: „1. Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e. V. (BG) wird mit der Wahrnehmung der Funktion der Behindertenbeauftragten der Bundesstadt Bonn beauftragt. 2. Die sächliche und finanzielle Ausstattung der BG wird, da sie eine Pflichtauf- gabe übernimmt, im Rahmen des bereits gewährten Betriebskostenzuschusses finanziert.“ Mit der Bestimmung einer Behindertenbeauftragten wird das Ziel des „Behin- dertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen - BGG NRW“Seite 1 von 5 Seite 2 umgesetzt. Dort ist festgelegt: „Ziel des Gesetzes ist es, Diskriminierung von Menschen mit Behinderung zu verhindern und zu beseitigen sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gesellschaft durch die Beseitigung von Barrieren und die Herstellung von Auffindbarkeit, Zugäng- lichkeit und Nutzbarkeit zu gewährleisten. Hierzu gehört auch die Ermöglichung einer selbstbestimmten Lebensführung. Die Träger öffentlicher Belange sind verpflichtet sich aktiv für die Ziele des Ge- setzes einzusetzen. Sie arbeiten hierzu eng mit den Organisationen und Ver- bänden der Menschen mit Behinderung zusammen. Die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen auch auf örtlicher Ebene ist eine Aufgabe von wesentlicher Bedeutung für die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen.“ Den Vorschriften des § 27 a Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO) wird durch die Bestellung einer Behindertenbeauftragten eben- falls Rechnung getragen. Die BG ist seit dem Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention und dem Beschluss des „Behindertenpolitischen Teilhabeplans für die Bundesstadt Bonn (Bonn-Inklusiv)“ (DS-Nr.: 1111968EB4) bewusstseinsbildend und gestaltend in die Umsetzung von „Bonn- Inklusiv“ und die Wahrung der Belange der Men- schen mit Behinderung in Bonn eingebunden. Mit Ratsbeschluss vom 05.05.2022 (DS-Nr.: 202220-05) ist es aufgrund eines Antrags aus der Politik gelungen, eine der Handlungsempfehlungen des Behin- dertenpolitischen Teilhabeplans „Bonn Inklusiv“ umzusetzen. Sie lautet: „Mit- wirkungsrechte für die BG als Behindertenbeauftragte im Rat und allen städti- schen Ausschüssen und Gremien“. Dies hat dazu geführt, dass die BG in ihrer Rolle als Behindertenbeauftragte besser wahrgenommen wird. Neue Verbindungen zur Politik und zu Ämtern der Stadtverwaltung bauen sich auf. Daraus resultiert, dass die BG häufiger vielfäl- tigen Themen angefragt wird und mehr Arbeitsgruppen und Projekte einbezo- gen wird. Sie wird ebenso regelmäßiger um Stellungnahmen gebeten. Als Bei- spiele wären die Bereiche Sport, Kultur und vor allem der Bereich Barrierefrei- heit zu nennen. Der erwünschte positive Effekt ist also eingetreten, es entwickelt sich ein höhe- res Bewusstsein für die Belange der Menschen mit Behinderung!Seite 2 von 5 Seite 3 Es zeigt sich, dass die Teilnahme an den Ausschusssitzungen und deren Vor- bereitung, wie auch die Inanspruchnahme durch die Verwaltung bereits im Jahr 2022 zu einem enorm erhöhten Aufwand für die BG führte. Gleichzeitig sind ehrenamtlich tätige Koordinationskräfte mit einem hohen fachlichen Wissen in der Zukunft nicht leicht zu finden. Die BG nimmt ihre vielfältigen Aufgaben zu einem großen Teil durch ehrenamt- lichen Einsatz des Vorstandes und der Koordinator*innen, sowie durch die Ein- bindung von ehrenamtlicher Unterstützung aus den Mitgliedsverbänden wahr. Sie deckt inhaltlich das Spektrum aller Lebensbereiche ab und stellt sich der Verpflichtung, sich als Behindertenbeauftragte umfassend einsetzen zu können für die Inklusion in Bonn. In Umsetzung der Handlungsempfehlung des Behindertenpolitischen Teilhabe- plans „Bonn Inklusiv“ - „„Erforderliche personelle und finanzielle Stärkung der BG in ihrer Funktion als Behindertenbeauftragte der Bundesstadt Bonn“ - ist ab dem 01.06.2023 die Einrichtung einer zusätzlichen hauptamtlichen Stelle in der Geschäftsstelle der BG geplant. Der Zuschuss wird daher erhöht. Herausragende Aufgaben kommen der BG auch im Jahr 2023 bei der Weiter- entwicklung von „Bonn-Inklusiv“ zu. Sie ist wirkt umfassend an der begleitenden Öffentlichkeitsarbeit mit. Daneben übernimmt sie die Koordination einer Gruppe von Expertinnen und Experten in eigener Sache, die in die Evaluation bestehender Handlungsemp- fehlungen und die Wirkungsmessung zukünftiger Handlungsempfehlungen ein- gebunden werden. Weitere Aufgaben der BG als Behindertenbeauftragte sind: • Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung • Öffentlichkeitsarbeit insbesondere zur Bewusstseinsbildung und zur Vermeidung von Stigmatisierung • Ansprechpartnerin für Verwaltung und Politik bezüglich der inklusiven Ausrichtung von Entscheidungen und der Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung • Lotsenfunktion für Menschen mit Behinderung und deren VerbändeSeite 3 von 5 Seite 4 • Stellungnahmen zu Maßnahmen der Bundesstadt Bonn bezüglich der Barrierefreiheit im weitesten Sinne • Entwicklung und Verbesserung von inklusiven Kommunikationsmöglich- keiten. Die Förderung der BG betrug im Jahr 2021 262.684,14 € und im Jahr 2022 267.937,82 €. Die Finanzierung der Hilfen ist zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.“ Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Verei- nen und sonstigen Trägern 1.50.00.05.06.01 Förderung von Trägern der Wohl- fahrtspflege, Vereinen und sonstigen Trägern Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veran- schlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 326.892,16 EUR 150000506/73.10 00 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 326.892,16 EURSeite 4 von 5 Seite 5 Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Vereinen und sonstigen Trägern 1.50.00.05.06.01 Förderung von Trägern der Wohl- fahrtspflege, Vereinen und sonsti- gen Trägern Investive Kosten der Maßnahme Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / Fi- Pos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 359.378,73 EUR 150000506/73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 359.378,73 EUR Anlage/n KeineSeite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de