230685 · Beschlussvorlage
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6322-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich; „Am Propsthof 92/92A“ (zukünftig Luise-Straus-Ernst-Allee 2)
Kerndaten
- Nummer
- 230685
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 08.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Empfehlung
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Anhörung
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Beschlussvorlage öffentlich 230685 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6322-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich; „Am Propsthof 92/92A“ (zukünftig Luise-Straus-Ernst-Allee 2) Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anhörung Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Empfehlung Rat 13.06.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Planungsraum Rahmenplan “Am Vogelsang” Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den gesamten Planungsraum Rahmenplan “Am Vogelsang” vorgetragenen Stellungnahmen werden entsprechend dem Beschluss des Rates vom 08.12.2022 (DS-Nr.: 221648) behandelt. II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6322-3 gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch 1. Die von der Deutschen Telekom Technik GmbH mit Stellungnahme vom 12.01.2023 vorgetragenen Hinweise bezüglich der im Plangebiet vorhandenen Telekommunikationsanlagen werden der Vorhabenträgerin zur Berücksichtigung bei den weiteren Detailplanungen sowie der Bauausführung zur Kenntnis gebracht. 2. Die von der Behindertengemeinschaft Bonn e.V. mit Stellungnahmen vom 22.01.2023 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksicht, als die Behindertengemeinschaft im Zuge der Erschließungsplanungen für die öffentliche Verkehrsfläche beteiligt wird. 3. Die von der Bundesnetzagentur mit Stellungnahme vom 07.02.2023 vorgetragenen Aspekte wurden in der Weise berücksichtigt, als dieSeite 1 von 98 Seite 2 betroffenen Betreiber von Richtfunk im Zuge der Offenlage mit Datum vom 07.02.2023 angeschrieben und um Stellungnahme gebeten wurden. 4. Die von den Stadtwerken Bonn GmbH mit Stellungnahme vom 14.02.2023 vorgetragenen Aspekte werden bereits insoweit berücksichtigt, als auch die durch den Busverkehr bedingten Lärmimmissionen auf das Bauvorhaben gutachterlich betrachtet und erforderliche Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt wurden. Die Hinweise zur Versorgung des Plangebietes mit Gas, Wasser, Strom, Fernwärme und Löschwasser sowie zur Verkehrsplanung nebst Straßenbeleuchtung werden der Vorhabenträgerin zur Beachtung bei den weiteren Planungen und der Bauausführung zur Kenntnis gebracht. Ebenso werden die Hinweise zu den Belangen Fahrgastzählung, Haltestellen, Einschränkungen während des Baubetriebs sowie Bewerbung des Mobilitätsangebots der Vorhabenträgerin zur Kenntnis und Berücksichtigung weitergeleitet. 5. Die von der Autobahn GmbH des Bundes mit Stellungnahme vom 16.02.2023 vorgetragenen Aspekte wurden bereits derart berücksichtigt, als Untersuchungen zu den verkehrlichen Auswirkungen des Vorhabens durchgeführt wurden. Die durch den Verkehr der BAB 565 bedingten Lärmimmissionen auf das Bauvorhaben wurden gutachterlich betrachtet und erforderliche Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt. Dem Aspekt der Schutzzonen wird in der Weise Rechnung getragen, als die 100 m - Anbaubeschränkungszone der BAB 565 nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt wird; des Weiteren wird in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hierauf eingegangen. Die übrigen Aspekte / Hinweise werden nicht berücksichtigt. 6. Der vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisgruppe Bonn, mit Stellungnahme vom 21.02.2023 vorgetragene Aspekt “Vogelschlag” wird insoweit berücksichtigt, als sie der Vorhabenträgerin zur Kenntnis und Berücksichtigung weitergeleitet wurde. Der weitere Aspekt der Stellungnahme wird nicht berücksichtigt. 7. Die von der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., LNU Bonn, mit Stellungnahme vom 21.02.2023 vorgetragene Aspekt “Aufhitzung und Windlenkung” und “Versickerung” wird insoweit berücksichtigt, als dass eine ergänzende Kurzstellungnahme zur Durchlüftung des Plangebiets angefertigt wurde sowie nicht versiegelte Flächen in der Freianlagenplanung vorgesehen sind. Die übrigen vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt. III. Hinweise Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein Durchführungsvertrag abgeschlossen. IV. SatzungsbeschlussSeite 2 von 98 Seite 3 1. Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Nr. 6322-3 wird im Teil 1, vorhabenbezogener Bebauungsplan, um die nachrichtliche Darstellung der 100 m – Anbaubeschränkungszone der Autobahn BAB 565 ergänzt. Die Lärmpegelbereiche sowie die textliche Festsetzung 6.4 Tiefgaragenzufahrt / Fahrbahnoberfläche der Tiefgaragenein- und Ausfahrt werden redaktionell angepasst. In Teil 2a, Vorhaben- und Erschließungsplanung, Lageplan erfolgt eine detailliertere Erläuterung der Dachbegrünungsform (exensiv / intensiv). (Die Ergänzungen sind in violett eingetragen.) 2. Die Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6322-3 in der Fassung des Beschlusses zur öffentlichen Auslegung vom 08.12.2022 wird in den nachfolgend genannten Kapiteln entsprechend der Abwägungsergebnisse ergänzt bzw. redaktionell geändert (in Fettdruck): Kapitel 2: Vorhabenbeschreibung (S. 9), Art der baulichen Nutzung (S. 10), Maß der baulichen Nutzung – Geschossflächenzahl (GFZ) (S. 13), Geschossigkeit / maximale Gebäudehöhe (S. 14), Bauweise und überbaubare Grundstücksfläche – Abstandsfläche (S. 16), Flächen für Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder (S. 17), Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (S. 19), Nachrichtliche Übernahme – Anbaubeschränkungszone (S. 21), Technische Infrastruktur – Energiekonzept (S. 27) Kapitel 3: Auswirkungen der Planung – Verkehrliche Auswirkungen (S. 30), Auswirkungen auf die Umwelt –Verkehrslärm (S. 32 und 33), Gewerbelärm (S. 34), Klima – Klimaschutz / Energieeffizienz (S. 36) 3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6322-3 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, Bereich des Grundstücks Am Propsthof 92/92A (zukünftig Luise-Straus-Ernst-Allee 2) ist als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7522-18 gemäß § 10 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen. Begründung Plangebiet: Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6322-3 liegt im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, und erstreckt sich im Wesentlichen auf das Grundstück Am Propsthof 92 / 92 A (zukünftig Luise-Straus-Ernst-Allee 2) sowie einen Teilbereich der vorgelagerten öffentlichen Verkehrsfläche Am Propsthof. Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein zweigeschossiges Gebäude, ergänzt durch eine eingeschossige Halle. Die umgebenden Freiflächen sind fast vollständig versiegelt und werden als Kfz-Stellplätze genutzt. Lediglich im südwestlichen Bereich ist eine Rasenfläche mit einzelnen Sträuchern angelegt. Bei dem Plangebiet und dessen Umgebung handelte es sich über Jahrzehnte um einen reinen Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsstandort. Heute ist dieSeite 3 von 98 Seite 4 Umgebung durch Bürogebäude geprägt. Die ehemals industriell genutzten Flächen westlich des Plangebietes werden aktuell zu Wohn- und Dienstleistungsflächen entwickelt. Dort wird im Zuge der Umsetzung der Planungen West.Side auf ca. 60.000 qm ein neues Stadtquartier entwickelt: neben rund 550 Wohnungen, welche überwiegend in Neubauten entstehen, sollen in Neubauten und in Teilen der Bestandsgebäude auch Dienstleistungsbetriebe und nicht störende gewerbliche Nutzungen realisiert werden. An der Straße Am Propsthof, dem Plangebiet gegenüberliegend, befindet sich eine straßenbegleitende Bebauungsstruktur mit bis zu fünfgeschossigen Bürogebäuden, welche die östliche Raumkante der Straße Am Propsthof definiert. Der Straßenraum wird auf der westlichen Straßenseite durch einen Bestand großkroniger Platanen geprägt, welche in ihrer Wuchsrichtung zur Straßenmitte geneigt sind. Planungsziele: Die Legend Real Estate GmbH (im weiteren Vorhabenträgerin genannt) hat das Grundstück mit den darauf befindlichen Bestandsgebäuden am 26.08.2019 erworben. Die auf dem Grundstück befindliche Bestandsbebauung entspricht bezüglich der Geschossigkeit, Raumbildung und Außenwirkung der Fassade nicht dem Standard, welcher durch die gegenüberliegenden Bestandsgebäude und die Neubauten der Umgebung vorgegeben ist. Besonders der angebaute Hallenteil an der südlichen Stirnseite des Gebäudes ist mit der städtebaulichen Qualität, welche innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenplans „Am Vogelsang“ umgesetzt werden soll, nicht zu vereinbaren. Vor diesem Hintergrund und in Verbindung mit der anhaltend hohen Nachfrage nach attraktiven Bürostandorten in Bonn plant die Vorhabenträgern die Entwicklung eines neuen Bürogebäudes mit rund 10.300 m² Bruttogrundfläche R oberirdisch auf dem Grundstück. Der vorhandene Gebäudebestand soll zurückgebaut und ein vier- bis sechsgeschossiges Bürogebäude mit zwei Untergeschossen (Tiefgarage, Technik, Nebenräume) errichtet werden. Im Erdgeschoss ergänzt eine öffentlichkeitsbezogene Nutzung (z.B. ein Laden, der dem Verkauf von verzehrfertigen Waren dient wie z.B. ein Backshop oder ein Kiosk, Schank- und Speisewirtschaft) die Büronutzung. Die zweigeschossige Tiefgarage deckt den Bedarf an erforderlichen Pkw- Stellplätzen. Sie verfügt über eine kombinierte Ein- und Ausfahrt an der Südseite des Gebäudes und bietet Fläche für ca. 100 Pkw-Stellplätze sowie rd. 320 Fahrradstellplätze. Zusätzlich sind Abstellflächen für Fahrräder im Freien sowie wettergeschützt im EG geplant. Bestehendes Planungsrecht: Der Flächennutzungsplan stellt den Planbereich überwiegend als Gewerbliche Baufläche dar. Der südlichste Teilbereich des Plangebiets (ca. 750 qm) ist als Gemischte Baufläche dargestellt. Das Plangebiet ist Teil des seit 1991 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7522- 18. Das betreffende Grundstück ist als Gewerbegebiet (GE ²) ausgewiesen, die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,6, die Geschossflächenzahl (GFZ) 2,0. Die maximale Bauhöhe ist auf 12,0 m begrenzt. Die überbaubare Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (Mantellinie) bestimmt. Ausnahmsweise können Gebäude oder Gebäudeteile, die aus produktionstechnischen Gründen erforderlich sind, über die festgesetzte Gebäudehöhe hinaus zugelassen werden.Seite 4 von 98 Seite 5 Die Betriebsarten der Abstandsklassen I bis VI der Abstandsliste 1990 sind innerhalb des betroffenen Bereiches unzulässig. Ausnahmsweise können auch Betriebsarten des nächstgrößeren Abstandes der Abstandsliste 1990 zugelassen werden, wenn der Nachweis vorliegt, dass diese Betriebe und Anlagen in ihrem Abstandserfordernis den Betrieben und Anlagen entsprechen, die in dem jeweiligen Teil des Baugebietes zulässig sind. Einzelhandelsbetriebe sind unzulässig. Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist die Änderung des vorhandenen Planungsrechts erforderlich. Planungsablauf: Die Vorhabenträgerin beantragte mit Schreiben vom 20.01.2020 gemäß § 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 6322-3), um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Bebauung zu schaffen. In ihrer Sitzung am 15.06.2021 beauftragte die Bezirksvertretung Bonn die Verwaltung, für die Konkretisierung des beantragten vorhabenbezogenen Bebauungsplans von dem Vorhabenträger ein offenes Jury- /Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von politischen Gremienvertretern durchführen zu lassen. Vorgabe war dabei nicht nur eine beidseitig begrünte Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße sowie die Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gemäß den Zielvorgaben des Masterplans, sondern auch aufgrund der zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage eine Minimierung von Kfz-Stellplätzen. Auch sollten die Platanen im Verlauf der Straße Am Propsthof, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße (verlängerte Gerhard-Domagk-Straße), planerisch festgeschrieben werden. Der Rat der Stadt Bonn schloss sich in seiner Sitzung am 02.09.2021 dem von der Bezirksvertretung formulierten Verwaltungsauftrag an. Den Beschlüssen folgend führte die Vorhabenträgerin nachfolgend ein Qualifizierungsverfahren in Form einer freiraumplanerisch-städtebaulichen Mehrfachbeauftragung durch. Die Erarbeitung der Aufgabenstellung und Durchführung der Mehrfachbeauftragung, zu der insgesamt drei Stadtplanungs- /Architekturbüros eingeladen waren, erfolgte in enger Abstimmung mit der Verwaltung. Neben dem Grundstück der Vorhabenträgerin war auch das von DHL als Verteilerzentrum genutzte Nachbargrundstück „Am Propsthof 94“ sowie die dahinterliegenden Flächen, die in weiten Teilen als offene und vollversiegelte oberirdische Stellplätze an das benachbarte Bundesministerium vermietet sind, Teil des Untersuchungsraumes. Der Beitrag des Büros ksg Architekten und Stadtplaner (Köln) wurde dabei auf den ersten Rang gewählt und bildet die Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6322-3, welcher das Flurstück Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1022 der Antragstellerin Legend Real Estate GmbH umfasst. Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB aufgestellt (Beschleunigtes Verfahren). Die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten Verfahrens sind gegeben, da der vorgeschriebene Schwellenwert der Grundflächengröße (< 2 ha) unterschritten wird, das Plangebiet nicht im relevanten Abstand eines Störfallbetriebes liegt und Anhaltspunkte fürSeite 5 von 98 Seite 6 Beeinträchtigungen vorhandener FFH- bzw. Vogelschutzgebiete nicht vorliegen. Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch konnte verzichtet werden, da bereits für den gesamten Planungsraum „Am Vogelsang“ im Jahre 2015 eine solche Beteiligung erfolgte. Der nunmehr vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan 6322-3 erfasst ein Teilgebiet dieses Planungsraumes. Auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Bonn vom 02.12.2014 wurde das Gesamtkonzept „Am Vogelsang“ der Öffentlichkeit (Bewohner, Eigentümer, Gewerbetreibende) im Zeitraum vom 26.01.2015 bis einschließlich 09.02.2015 vorgestellt. Darüber hinaus fanden am 23.01.2015 zwei Informationsveranstaltungen (Grundstückseigentümerinnen und Eigentümer und Gewerbetreibende sowie die Öffentlichkeit allgemein) im Mehrzweckraum der Rheinschule statt. Die Beteiligten erhielten jeweils Gelegenheit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und sich zur Planung zu äußern. In seiner Sitzung am 08.12.2022 beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn nach vorangegangener Beratung in dem Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale Agenda (03.11.2022), in der Bezirksvertretung Bonn (15.11.2022) sowie im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (16.11.2022), dem Antrag der Vorhabenträgerin vom 20.01.2020 auf Einleitung des Planverfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6322-3 für ein Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, Bereich des Grundstücks Am Propsthof 92/92A gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch zu entsprechen. Gleichzeitig beschloss der Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6322-3 als teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7522-18 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich seiner Begründung öffentlich auszulegen. (Ds-Nr. 221648). Der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung wurde gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Zeitraum vom 19.01.2023 bis einschließlich 21.02.2023 öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Während der Offenlage wurden die unter Ziffern II. 1. bis 7. aufgeführten Stellungnahmen abgegeben. Die bei der Verwaltung während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind nachstehend wiedergegeben und mit einem Abwägungsvorschlag versehen (Beschlusspunkt II). Die Originale der eingereichten Stellungnahmen und eine Liste mit den Namen derjenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eine Stellungnahme abgegeben haben, liegen den Mitgliedern der Bezirksvertretung Bonn, des Ausschusses für für Wohnen, Planung und Bauen sowie des Rates eine Viertelstunde vor und während den Sitzungen zur Einsicht bereit. Gleiches gilt auch für die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Planungsraum “Am Vogelsang” eingegangenen Stellungnahmen (Beschlusspunkt I) und für die dem Bebauungsplan zugrundeliegenden Gutachten sowie für denSeite 6 von 98 Seite 7 Durchführungsvertrag. Weiter liegt eine gutachterlichen Kurzstellungnahme zur Durchlüftungssituation (iMA cologne GmbH, Kurzstellungnahme zur Analyse der Durchlüftungssituation im Bereich der Planbebauung „Am Propsthof 92 / 92 A“ auf Basis einer lokalen Strömungssimulation, 17.03.2023) zur Einsichtnahme bereit. Diese Kurzstellungnahme wurde nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB im Hinblick auf eine während der Offenlage abgegebenen Stellungnahme angefertigt. Sie dient als Grundlage für die Abwägung des vorgetragenen Aspektes Luftzirkulation. Zu Beschlusspunkt I Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungs- planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde bereits über die während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den gesamten Planungsraum “Am Vogelsang” vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den Stellung- nahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend dem Beschluss des Rates am 08.12.2022 (DS-Nr.:221648). Auf eine erneute Wiedergabe wird verzichtet und auf die Verwaltungsvorlage verwiesen. Zu Beschlusspunkt II Änderungen von Begründung und vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum Satzungsbeschluss: Entsprechend der Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes wird die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Nr. 6322-3 im Teil 1, vorhabenbezogener Bebauungsplan, um die nachrichtliche Darstel- lung der 100 m – Anbaubeschränkungszone der Autobahn BAB 565 ergänzt. Die Lärmpegelbereiche sowie die textliche Festsetzung 6. 4 6.4 Tiefgaragenzu- fahrt / Fahrbahnoberfläche der Tiefgaragenein- und Ausfahrt werden entsprechend der öffentlich ausgelegten schalltechnischen Untersuchung, Fas- sung 15.07.2022, redaktionell angepasst. In Teil 2a, Vorhaben- und Er- schließungsplanung, Lageplan erfolgt entsprechend der Ausführungen in der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Fassung 08.12.2022, eine detailliertere Erläuterung der Dachbegrünungsform (exensiv / intensiv). Im Bereich der Dachfläche, die nicht für technischen Aufbauten benötigt werden, ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Alle Dachflächen von darunter- liegenden Geschossebenen werden ebenfalls extensiv begrünt. Im Bereich der Dachterrassen A und C werden intensive Dachbegrünungen angelegt. Im laufenden Planverfahren wurde das Bauvorhaben stetig weiter konkretisiert und die Gutachten entsprechend an den neuen Planungsstand angepasst und nachfolgend öffentlich ausgelegt. In der Satzungsbegründung werden die Zahlen zum Verkehrsaufkommen sowie zu den Lärmimmissionen redaktionell an die Aussagen der offengelegten Gutachten angepasst. Baumallee Am Propsthof: An der südöstlichen Grenze des Plangebiets befindet sich straßenbegleitend zur Straße Am Propsthof eine Aufreihung großkroniger Platanen im öffentlichen Straßenraum, die der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt Bonn unterliegen. Darüber hinaus sind die Bäume Bestandteil einer gesetzlich geschützten Allee gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) / § 29 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Beseitigung einer gesetzlichSeite 7 von 98 Seite 8 geschützten Allee sowie Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind ohne Genehmigung der zuständigen Unteren Naturschutzbehörde verboten. Im Zuge der Realisierung des in der Rahmenplanung „Vogelsang“ vorgese- henen Verkehrskreisels nebst der neuen Erschließungsstraße (zukünftig Luise- Straus-Ernst-Allee) in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße müssen aller Voraussicht nach drei dieser Alleebäume gefällt werden. Jedoch ist es Ziel, einen der drei Bäume (ID 15476) zu erhalten. Dies kann jedoch erst bei den Ausbauarbeiten, wenn die Wurzeln freigelegt sind, mit Bestimmtheit festgelegt werden. Das Vorhabengrundstück liegt unmittelbar an der Straße Am Propsthof und gilt im bauordnungsrechtlichen Sinne als bereits erschlossen. Insofern bedarf das Grundstück prinzipiell keines neuen Anschlusses an eine weitere Er- schließungsanlage. Um jedoch den Zielen der Rahmenplanung zu entsprechen, wurde die neue Erschließungsanlage mit in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen und entsprechend Festsetzungen in Form von öffentlichen Verkehrsflächen getroffen. Der vorgesehene Ausbau der Verkehrsanlage, der unabhängig von dem Bau- vorhaben „Am Propsthof 92“ zu betrachten ist, erfolgt mehrstufig. In einer er- sten Ausbaustufe stellt die Vorhabenträgerindie Straßen- und Wegefläche von der Straße Am Propsthof bis zu der nordwestlichen Grundstücksgrenze des Vorhabengrundstücks provisorisch her. Hierzu muss bereits einer der Allee- bäume beseitigt werden. Die Genehmigung zur Fällung des Baumes wird im Zuge der Planungsgenehmigung für die Erschließungsanlage beantragt. Die konkreten Regelungen über den Ausgleich in Form von Baumart und Standort werden in diesem Zusammenhang getroffen. Durchführungsvertrag: Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor dem Satzungsbeschluss ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der im Wesentlichen die folgenden Regelungen enthält: Vorhaben: Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums ein vier- bis sechsgeschossiges Bürogebäude mit insgesamt rd. 10.315 qm Bruttogrundfläche oberirdisch und zwei Untergeschossen (Tief- garage) einschließlich öffentlicher und privater Erschließung herzustellen. Im Erdgeschoss soll eine Einheit für öffentlich wirksame Nutzungen wie z.B. ein Laden, der dem Verkauf von verzehrfertigen Waren dient, wie z.B. ein Back- shop, ein Kiosk, oder eine Schank- und Speisewirtschaft mit einer Größe von ca. 250 qm Geschossfläche die Büronutzung ergänzen. Energiekonzept: Über die Anforderungen des Ratsbeschlusses „Energieeffizienzstandards im Neubau“ vom 22.10.2015 – welcher den KfW55-Standard festschreibt - hinaus verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung des Effizienzgebäude 40- Standards (EG40) und der im Energiekonzept von August 2022 beschriebenen Maßnahmen oder von Maßnahmen, die mindestens den beschriebenen Maß- nahmen entsprechen. Auf den Dachflächen, welche nicht als Freiraum genutzt oder für technische Anlagen erforderlich sind, erfolgt die Installation von Photovoltaikanlagen. Mobilitätsmaßnahmen:Seite 8 von 98 Seite 9 Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Umsetzung der in einem dem Durch- führungsvertrag als Anlage beigefügten Dokument Mobilitätskonzept-Monitoring beschriebenen „harten“ Mobilitätsmaßnahmen und deren Monitoring. Baumschutz: Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, bei der Durchführung von Hochbau- und Tiefbaumaßnahmen die hiervon betroffenen Alleebäume in der Straße Am Propsthof fachgerecht zu sichern. Die gutachterlich beschriebenen Schutz- maßnahmen für die Alleebäume sind durchzuführen. Wegemäßige Erschließung: Zur Sicherstellung der wegemäßigen Erschließung verpflichtet sich die Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag zum Abschluss eines weiteren Ver- trages. In diesem Erschließungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin, die Straßen- und Wegefläche von der Straße Am Propsthof bis zu der nord- westlichen Grundstücksgrenze des Vorhabengrundstücks (Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße) provisorisch herzustellen. (Reglungen zur Herstellung der weiteren Verlängerung der Gerhard-Domagk- Straße auf Grundlage des Wettbewerbsbeitrags sollen in die jeweiligen Verträge mit den dortigen Grundstückseigentümerinnen aufgenommen wer- den.) Anlage/n 1 Auswertung Stellungnahme Offenlage (öffentlich) 2 Auswertung Frühzeitige Beteiligung (öffentlich) 3 Übersichtsplan vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6322-3 (öffentlich) 4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6322-3 (öffentlich) 5 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6322-3, Lageplan (öffentlich) 6 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6322-3, Ansichten (öffentlich) 7 Satzungsbegründung (öffentlich)Seite 9 von 98 Stellungnahmen und Abwä gungsvorschlä ge zur ö ffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 6622-3 gemä ß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch fü r den Bereich Am Propsthof 92/92A im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Endenich Die öffentliche Auslegung wurde am 11.01.2023 im Amtsblatt der Stadt Bonn bekannt gemacht und im Stadtplanungsamt (Stadthaus Bonn) vom 19.01.2023 bis zum 20.02.2023 durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind sieben Stellungnahmen eingegangen. A Stellungnahmen 1.: Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 12.01.2023 Grundsätzlich stehen den neuen Bebauungen aus Sicht der Telekom nichts im Wege. Allerdings sind in der Bebauungsfläche unsere vorhanden Telekommunikationsanlagen zu berücksichtigen. In der Bebauungsfläche sind folgende Telekommunikationsanlagen vorhanden: KVz, Kabel- schächte, Kabelrohre, Glasfaserkabel, Kupferkabel, Abschlusspunkte (APL) und Verbin- dungsstellen (Muffen). Die Telekommunikationsanlagen werden zum gegebenen Zeitpunkt auf der Bebauungsfläche, soweit wie möglich und es erforderlich ist, zurückgebaut. Der gegebene Zeitpunkt ist abhängig vom Baustart der Bebauungen und der Freischaltungen der vorhandenen Leitungen. Um einen unkritischen Ablauf zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Sie bzw. der Bauträger uns (Deutsche Telekom Technik, 53113 Bonner Talweg 100) mindestens vier Monate vor Baubeginn der Bebauungen informieren. Weiterhin bitte ich Sie uns zu beteiligen. Die neuen Bebauungen möchten wir mit Leitungen versorgen.“ Abwägungsvorschlag zu 1 B4 Sonstige Themen - Technische Infrastruktur 2.: Stellungnahme der Behinderten Gemeinschaft Bonn e.V. vom 22.01.2023 Bei der Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche ist die BG zu beteiligen. Abwägungsvorschlag zu 2 B4 Sonstige Themen - Beteiligung 3.: Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 07.02.2023 Auf Grundlage Ihrer Angaben wurde von uns eine Überprüfung des o. g. Gebiets auf Beein- trächtigungen von funktechnischen Einrichtungen wie Richtfunkstrecken, Radaren, radioast- ronomischen Einrichtungen sowie Funkmessstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) durch-Seite 10 von 98 geführt. Durch rechtzeitige Einbeziehung ihrer Betreiber in die weitere Planung sollen Störungen vermieden werden. Folgende Betreiber sind im Plangebiet aktiv: BETREIBER RICHTFUNK: E-Plus Service GmbH E-Plus-Straße 1 40472 Düsseldorf Deutschland Telefónica Germany GmbH & Co. OHG Georg-Brauchle-Ring 50 80992 München Deutschland BETREIBER RADARE: Es sind keine Radare betroffen. BETREIBER RADIOASTRONOMIE: Es sind keine Radioastronomie Stationen betroffen. FUNKMESSSTELLEN DER BNETZA: Es sind keine Funkmessstandorte der BNetzA betroffen.“ Abwägungsvorschlag zu 3 B2 Sonstige Themen - Technische Infrastruktur 4.: Stellungnahme der Stadtwerke Bonn GmbH vom 14.02.2023 Stellungnahme Bonn Netz GmbH/Bereich Strom: Vorhandener Hausanschluss ist kostenpflichtig von Stromnetz abzutrennen. Für die Versorgung der zukünftigen Bebauung ist eine kundeneigene Trafostation einzupla- nen. Stellungnahme Bonn Netz GmbH/Bereich Straßenbeleuchtung: In den an das Plangebiet angrenzenden Straßen (Am Propsthof) befinden sich Anlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung. Inwieweit diese Einrichtungen von der geplanten Maßnahme betroffen sind, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Die Anlagen müssen bei einer Neu- oder Umplanung berücksichtigt werden. Eine Umlegung bzw. Versetzung von Anlagen der öffentlichen Straßenbeleuchtung ist kostenpflichtig und muss frühzeitig mit der Bonn-Netz GmbH (T/NS - Abteilung Straßenbeleuchtung) abgestimmt werden. Gemäß Beleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Bonn und den Stadtwerken Bonn (SWB) sind die SWB (Bonn-Netz GmbH / T-NS) für die Planung, Errichtung und den Betrieb der öffentlichen Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Bonn verantwortlich. Sollte sich im Zuge des Planungsprozesses herausstellen, dass der Bau einer neuen, öffentlichen Beleuchtungsanlage erforderlich ist, müssen wir frühzeitig an der weiteren Planung beteiligt werden. Die Festlegung von Leuchten-Standorten sowie die Auswahl von Leuchten und Masten muss in Rücksprache mit uns erfolgen. In diesem Zusammenhang weise ich nochmal darauf hin, dass es für das Stadtgebiet Bonn je nach Anwendung festgelegte Leuchten-Typen gibt.Seite 11 von 98 Stellungnahme Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH/Bereich Fernwärme: Seitens des FB Fernwärme Netz- und Anlagenservice bestehen keine Bedenken. Es ist möglich, das auf dem Areal geplante Gebäude mit der besonders umweltfreundlichen und energieeffizienten Bonner Fernwärme, energetisch bewertet nach FW 309 Teile 1 & 7, mit einem fCO2eq. nach Anlage 9 Nr. 1c GEG 2002 (berechnet nach FW 309-1:2021) von 0 g/kWh, mit Wärme zu versorgen (somit würden CO2-Emissionen zu 100 % vermieden und somit ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet). Stellungnahme Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH/Bereich Gas/Wasser: Aus Sicherheitsgründen sind vorhandene Anschlussleitungen bei Gebäudeleerstand bzw. Gebäudeabriss an der Hauptleitung abzutrennen, insbesondere zur Vermeidung von Stagna- tion im Trinkwasseranschluss. Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/Bereich Fahrwege: Aufgrund der Entfernung der Maßnahme zu unseren Anlagen, besteht seitens Fahrwege keine Betroffenheit. Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/Bereich Verkehrsplanung (PV/P): Diese entnehmen Sie bitte beigefügter Anlage „B -Plan_Nr_6322-2_Stellungnahme_PV- P.pdf“.“ Anlage: „Der Fachbereich PV/P hat zur ö ffentlichen Auslegung keine Einwände, möchte abe r zu den vorliegenden Unterlagen und der anschließenden Bebauung auf Folgendes hinweisen: Die an das Planungsgebiet angrenzende Straße Am Propsthof wird von vier Buslinien zu jeder Tages- und Nachtzeit befahren. Unmittelbar angrenzend an den hier beschriebenen Pla- nungsbereich befindet sich die teilweise barrierefrei ausgebaute Haltestelle „Gerhard- Domagk-Straße". Im Zusammenhang des hier beschriebenen Vorhabens mit der Entwicklung des Neubaugebietes West Side und den Planungen zur Entwicklung des neuen Unicampus in unmittelbarer Nähe ist davon auszugehen, dass zukünftig mit einer erhöhten Auslastung des heutigen ÖPNV-Angebotes zu rechnen ist. Zusätzlich ist zu beachten, dass Bund und Länder gemeinsam zum 01. Mai 2023 das bundesweit gültige „Deutschlandtic ket“ einführen werden, welches durch einen Preisvorteil die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen soll. Aus der Erfahrung mit dem 9- €-Ticket aus der Vergangenheit ist dadurch generell von einer erhöhten Auslastung der Fahrzeuge, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, auszugehen. Deshalb empfehlen wir der Stadt Bonn als Aufgabenträger des Bonner ÖPNV, nach Bezug der Liegenschaft eine Fahrgastzählung zu beauftragen, um den tatsächlichen ÖPNV-Bedarf des gesamten Quartiers zu ermitteln und ggf. eine Angebotsausweitung zu beauftragen. Wenn die Notwendigkeit einer Angebotsausweitung festgestellt werden sollte, könnte das zusätzlich zu den Mehrkosten durch Personal- und Fahrzeugaufwand, eine Fahrzeug-Neubeschaffung notwendig werden lassen. Durch allgemeine Lieferengpässe ist dafür derzeit ein Planungszeitraum von etwa 1,5 Jahren zu berücksichtigen. Die Haltestelle Gerhard-Domagk-Straße ist derzeit nur in eine Fahrtrichtung barrierefrei ausgebaut, wir empfehlen vor Fertigstellung des Bauvorhabens den Ausbau aller Haltepositionen. Wir gehen davon aus, dass die Belange des ÖPNV auch während der anschließenden Bau- phase ausreichend Beachtung finden und wir bei drohenden Störungen und Behinderungen des Betriebsablaufes sowie baulichen Veränderungen unserer Betriebsanlagen frühzeitig informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßnahmen sind. Wenn sich imSeite 12 von 98 Rahmen der weiteren Planung herausstellt, dass Behinderungen für den ÖPNV nicht vermieden werden können, müssen diese frühestmöglich aber spätestens vier Wochen vor Baubeginn final mit uns abgestimmt sein, damit die Auswirkung auf den ÖPNV von uns geprüft und notwendige betriebliche Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet und kommuniziert werden können. Wir weisen vorsorglich auf den Flächenbedarf der aufgeführten Haltestelle hin. Sollten aus unvermeidlichen Gründen Veränderungen der Haltestellenfläche stattfinden müssen, sind diese frühzeitig mit uns abzustimmen. In diesem Bereich muss mit der normalen Geräuschentwicklung aus dem Bus- und Bahnbetrieb gerechnet werden. Hinweis In dem uns vorliegenden Mobilitätskonzept sind ÖPNV-Angebote aufgeführt, deren Leistungen durch die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH erbracht werden. Dazu möchten wir gerne Folgendes mitteilen: Für die Buslinien 610 und 611 kommen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben nur die Haltestellen „Am Propsthof" oder „Verweyenstraße" als Anbindung in Betracht. Die Haltestelle „Endenich Nord Bf" liegt weiter entfernt und kann als Anschluss an den Haltepunkt der S23 „Endenich Nord" der DB AG gesehen werden. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022 wurde besonders das ÖPNV-Angebot in dem hier genannten Bereich erweitert. Die Haltestelle „Robert -Havemann- Straße" wurde in beiden Fahrtrichtungen ca. 200 m entfernt zum Baugebiet, zwischen der Haltestelle „Gerhard-Domagk-Straße" und der Straße Auf dem Hügel, neu eingerichtet. Die Haltestelle wird nun zusätzlich auch von der neuen Linie 633 Endenich Nord Bf - Ramersdorf im 30-Min-Takt angefahren. Die Linie 632 fährt seitdem auf der Strecke Uniklinikum Bonn Endenich Nord Bf ebenfalls im 30-Min-Takt. Aus diesen Gründen sind die gemachten Angaben im Mobilitätskonzept zum Vorhaben aus dem Jahr 2020 nicht mehr ganz korrekt. Im Rahmen der im Mobilitätskonzept genannten Handlungsfelder wird das Aushängen von ÖPNV-Fahrplänen als Anreiz zum Umstieg von MIV auf den ÖPNV erwähnt. Wir möchten dazu die Bewerbung der BONNmobil App empfehlen, dort können Echtzeitinformationen zu SWB-Bussen, Bahnen, Leihfahrrädern, E-Scootern und E-Rollern abgerufen und der Fahr- weg bis zum letzten Meter zusammenhängend geplant und auch zentral gebucht und bezahlt werden. Die App zeigt zudem den jeweiligen C02-Verbrauch der ausgewählten Route für die Nutzung von ÖPNV, Auto, Fahrrad oder zu Fuß an. Wir entwickeln solche Systeme, um die Informationen zum ÖPNV-Angebot in Bonn ressourcenschonend zu gestalten und dadurch wertvolle Rohstoffe schützen zu können. Abwägungsvorschlag zu 4 B1 Umwelt -Verkehrslärm B2 Klima -Energieversorgung B3 Verkehr und Mobilität -ÖPNV B4 Sonstige Themen -Technische Infrastruktur 5.: Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes vom 16.02.2023Seite 13 von 98 Zum 1. Januar 2021 haben sich die anbaurechtlichen Zuständigkeiten für die Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung geändert. Lag die Verantwortung bisher bei den Ländern, gingen die Aufgaben mit Beginn des Jahres 2021 auf das Fernstraßen-Bundesamt (FBA) und die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) über. Die anbaurechtlichen Zuständigkeiten obliegen damit einer bundeseinheitlichen Verwaltung. Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, ist für den Betrieb und die Unterhaltung der östlich an das Plangebiet angrenzende Autobahn 565, Abschnitt 5 zuständig. Die vorliegenden Planungen berühren die Belange des Fernstraßen-Bundesamtes Leipzig (FBA). Die Beteiligung erfolgte daher durch die Autobahn GmbH des Bundes. Die vorbezeichnete Bauleitplanung wird beim FBA unter dem Geschäftszeichen 2023-0121E geführt. Die Belange des FBA wurden in der vorliegenden Stellungnahme entsprechend berücksichtigt: Die 40 m - Anbauverbotszone und die 100 m - Anbaubeschränkungszone der BAB 565 sind entsprechend bezeichnet in der Planzeichnung mit Legende darzustellen. In der Begründung/Erläuterung des Bebauungsplans ist Folgendes aufzunehmen: Längs der Autobahn dürfen jegliche Hochbauten, auch Nebenanlagen als solche, auch auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb der 40 m Anbauverbotszone gemäß § 9 Abs. 1 FStrG nicht errichtet werden, § 9 Abs. 1 FStrG. Einer möglichen Unterschreitung der 40-Meter-Grenze wird nicht zugestimmt. Umfasst sind hiervon auch die Solartische und jegliche damit im Zusammenhang stehenden Anlagen über der Erdgleiche (z.B. Masten etc.). Dies gilt auch für Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs. Gemäß § 9 Abs. 2 FStrG bedürfen konkrete Bauvorhaben (auch baurechtlich verfahrens- freie Vorhaben) der Zustimmung/Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes, wenn sie längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter und längs der Bundes- straßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile der Ortsdurchfahrten bis zu 40 Meter, gemessen vom äußeren befestigten Rand der Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden. In diesem Zusammenhang sollte der als Ausgleichsfläche vorgesehen Bereich die gesamte 40 m - Anbauverbotszone umfassen. Werbeanlagen, die den Verkehrsteilnehmer ablenken können und somit geeignet sind, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gefährden, dürfen nicht errichtet werden. Hierbei genügt bereits eine abstrakte Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Auf § 33 StVO wird verwiesen. Die Errichtung von Werbeanlagen unterliegt ebenso der Genehmigung oder Zustimmung des Fernstraßen-Bundesamtes. Bezüglich der mit einem Pflanzgebot oder auch als Ausgleichsfläche festgesetzten Bereiche innerhalb der 40 m - Anbauverbotszone ist klar zu regeln, dass hier keine baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Vorschriften des § 9 FStrG zuwiderlaufen, dies betrifft ebenso Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs. Günstigerweise sollten diese Flächen grün hinterlegt werden, um sie eindeutiger als reine Grünflächen zu kennzeichnen. Bezüglich der Errichtung von Zäunen wird auf § 11 Abs. 2 FStrG verwiesen. Demgemäß dürfen Anpflanzungen, Zäune, Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht fest verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit (konkret) beeinträchtigen. Soweit sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer ihreSeite 14 von 98 Beseitigung zu dulden. Die Einordnung der Zaunanlage unter § 11 FStrG oder ggf. doch unter § 9 FStrG bedarf der konkreten Prüfung im Einzelfall. Seitens der Straßenbauverwaltung weise ich darauf hin, dass eine leistungsfähige und sichere Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz bei Realisierung des o.a. Vorhabens in jedem Fall sicherzustellen ist. Ggfls. erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit im umliegenden Straßennetz sind durch die Kommunen/ Vorhabenträger zu tragen. Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls. erforderlich werdende Maßnahmen bzgl. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden können. Das Fernstraßenbundesamt erhält eine Durchschrift der konsolidierten Stellungnahme. Abwägungsvorschlag zu 5 B1 Umwelt -Verkehrslärm -Luftschadstoffe B3 Verkehr und Mobilität -Fernstraßen B4 Sonstige Themen -Rechtsansprüche 6.: Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Bonn vom 21.02.2023 Gemäß der Begründung ist beabsichtigt, auf dem Gelände ein vier- bis sechsgeschossiges Bürogebäude mit einer Grundfläche von ca. 5.000 m2 anzulegen. Die Ausführungen zum Artenschutzes (S. 21) sind völlig unzureichend, da diesbezüglich lediglich Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. Wir fordern, dass in der baurechtlichen Genehmigung hoch wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag gemäß dem aktuellen Wissensstand (https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/Glasbroschuere_2022_D.pdf) verbindlich festgelegt werden. Es ist vorgesehen, bis zu drei satzungsgeschützte Bäume der geschützten Platanenallee zu fällen. Die geplante Fällung wird mit der Anlage eines Kreisverkehrs begründet. Mit dieser Planung wird der Baumschutz dem motorisierten Individualverkehr untergeordnet. Wir fordern daher eine Überarbeitung der Planung im Hinblick auf eine vollständige Erhaltung der Bäume. Abwägungsvorschlag zu 6 B1 Umwelt - Artenschutz - Baumschutz 7.: Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., LNU Bonn vom 21.02.2023Seite 15 von 98 Wir begrüßen, dass der vorliegende Bebauungsplan im Wesentlichen bereits versiegelte Flächen nutzen wird. Das entspricht - leider ausnahmsweise - den Nachhaltigkeitszielen, denen sich die Stadt verpflichtet hat und dürfte gerne häufiger vorkommen. Zu Einzelpunkten haben wir folgende Anregungen: 1. Wir erwarten, dass die Vorgaben zum Schutz gegen Vogelschlag verbindlicher Bestandteil der Baugenehmigung werden und nicht bloße Empfehlung bleiben. 2. Wegen der geplanten Anordnung des Baukörpers auch in Beziehung zur Bestandsbebauung halten wir es für sinnvoll und ratsam, eine Simulation der Windlenkung durchzuführen, um einen Windkanaleffekt entlang der Straße im Propsthof zu verhindern. 3. Wir erwarten, dass die Gestaltung der Fassaden und Verkehrsflächen mit hellen Materialien verbindlich festgeschrieben wird. In Bonn werden viel zu häufig dunkle Fassaden und Freiflächen genehmigt. Das erzeugt eine Vielzahl von unerwünschten Wärmeinseln in der Stadt. 4. Wir schlagen vor, die Verkehrsflächen auf dem Gelände, wo immer möglich, versickerungsfreundlich zu gestalten. 5. Den Kreisverkehr am Ausgang der Von-Domagk-Straße lehnen wir in der geplanten Form ab. Er ist unseres Ermessens so umzuplanen, dass keine Bäume der geschützten Allee gefällt werden müssen. Die Fällung würde die doppelreihige Allee von 167 auf 130 m verkürzen. Damit ist die Tür weit geöffnet, durch weitere Baumentnahmen oder "zufällige" Verluste die geforderten 100m Länge zu unterschreiten. Das mag zwar zukünftige Investoren erfreuen, widerspricht aber dem Geist von §41 LNatSchG und damit auch dem Anspruch der Stadt Bonn als Kommune für biologische Vielfalt.“ Abwägungsvorschlag zu 7 B1 Umwelt -Artenschutz -Baumschutz B2 Klima -Luftzirkulation -Aufheizung -Versickerung -FassadengestaltungSeite 16 von 98 B Gesamtabwä gung Gliederung B1 Umwelt - Artenschutz - Baumschutz - Verkehrslärm - Luftschadstoffe B2 Klima - Energieversorgung - Luftzirkulation - Aufheizung - Versickerung B3 Verkehr und Mobilität - ÖPNV - Fernstraßen B4 Sonstige Themen - Technische Infrastruktur - Beteiligung - Rechtsansprüche Abwä gung B1 Umwelt Artenschutz Es wurde eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 durchgeführt (Dr. Andreas Skibbe – Büro für Artenschutz und Avifaunistik, Juli 2020), um zu ermitteln, ob mit der Aufstellung des Bebauungsplans sogenannte planungsrelevante Arten betroffen sind und ggf. Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Die Prüfung hat ergeben, dass Fledermäuse und gebäudebrütende Vogelarten nicht zu erwarten sind. Nach den Untersuchungen ist bei Beachtung der üblichen Rodungszeiten fü r die von der Planung möglicherweise betroffenen Vogel- und Fledermausarten von keinem Eintreten von Verbotstatbestä nden nach § 44 BNatSchG auszugehen. Zeitlich vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen), die in Bebauungsplänen verbindlich festzusetzen sind, sind gemäß der ASP nicht erforderlich und geboten. Insofern erfolgen im vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Festsetzungen zum Artenschutz. Die Beschränkung der Rodungszeiten auf den Zeitraum von November bis Februar ergibt sich aus dem Bundesnaturschutzgesetz und bedarf somit keiner besonderen Festsetzung im Bebauungsplan. Um dennoch den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen, sind verschiedene Maßnahmen zum Artenschutz als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen worden. SoSeite 17 von 98 sollen zur Vermeidung von Störungen durch Beleuchtung grundsätzlich insektenfreundliche Leuchtmittel (z.B. LED) mit staubdichter Abdeckung verwendet werden. Im Hinblick auf den Vogelschutz sollen Maßnahmen zur vogelsicheren Gestaltung von Glasfassaden aus Basis des Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ oder gleichwertige Maßnahmen ergriffen werden. Die auf Empfehlung des BUND zu berücksichtigende Broschüre https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/Glasbroschuere2022D.pdf entspricht dem oben genannten Leitfaden. Mit der Aufnahme der Regelungen zum Vogelschutz als Hinweis wird der geltenden Rechtsprechung, wonach jeder Bebauungsplan grundsätzlich die von ihm selbst geschaffenen oder ihm sonst zurechenbaren Konflikte zu lösen hat, indem die von der Planung berührten Belange zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden, in ausreichendem Umfang gefolgt. So wird der durch die Planung hervorgerufene Konflikt zwischen Artenschutz und Neubebauung durch die Aufnahme von Hinweisen gelöst. Detaillierten Lösungen zum Artenschutz sind nachfolgend im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu erbringen. Ein solcher Konflikttransfer von dem eigentlichen Bebauungsplanverfahren hin zum Baugenehmigungsverfahren ist nach geltender Rechtsauffassung dann zulässig, wenn die Durchführung der Maßnahmen zur Konfliktbewältigung auf einer nachfolgenden Stufe möglich und sichergestellt ist. Mit der Aufnahme des Hinweises in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan und dem nachfolgenden Vollzug im Baugenehmigungsverfahren ist dieses gewährleistet. Zum gegenwärtigen Stand der Objektplanung können noch keine konkreten Angaben zur Anwendung der in dem Leitfaden aufgeführten Maßnahmen zum Vogelschutz getroffen werden. Die Aussagen werden jedoch zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahren detailliert werden. Baumschutz Der vollständige Erhalt der Bäume steht den übergeordneten Planungen des Entwicklungsgebiets west.side zu einem Wohn- und Gewerbegebiet entgegen. Wie bereits im November 2014 in der Rahmenplanung für das Gesamtgebiet von der Bundesstadt Bonn dargestellt, ist eine Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße Richtung Nordwesten vorgesehen. Auch der Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Gerhard-Domagk-Straße / Am Propsthof ist bereits Bestandteil der Rahmenplanung. Die Verlängerung der Gerhard-Domagk- Straße Richtung Nordwesten ist für die übergeordnete Erschließung notwendig. Das Vorhabengrundstück liegt unmittelbar an der Straße Am Propsthof und gilt im bauordnungsrechtlichen Sinne als bereits erschlossen. Insofern bedarf das Grundstück prinzipiell keines neuen Anschlusses an eine weitere Erschließungsanlage. Um jedoch den Zielen der Rahmenplanung zu entsprechen, wurde die neue Erschließungsanlage mit in den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen und entsprechende Festsetzungen in Form von öffentlichen Verkehrsflächen getroffen. Der vorgesehene Ausbau der Verkehrsanlage, der unabhängig von dem Bauvorhaben „Am Propsthof 92“ zu betrachten ist, ist aufgrund des geringen Abstands der betroffenen Alleebäume ohne Baumfällung nicht umsetzbar. Die Herstellung der geplanten Erschließungsanlagen bedarf der Fällung von ausschließlich bis zu drei Bestandsbäumen. Jedoch ist es nach Möglichkeit das Ziel, einen der drei zu fällenden Bäume (ID 15476) zu erhalten. Dies kann jedoch erst bei den Ausbauarbeiten, wenn die Wurzeln freigelegt sind, mit Bestimmtheit festgelegt werden. Zur Realisierung der provisorischen Stichstraße, also des ersten Bauabschnitts, muss einer der in der öffentlichen Verkehrsfläche Am Propsthof vorhandenen Alleebäume gefällt werden. Die konkretenSeite 18 von 98 Regelungen über den Ausgleich in Form von Anzahl, Baumart und Standorten werden in diesem Zusammenhang in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde getroffen. Die Fällung weiterer Bäume ist nicht vorgesehen und nicht Gegenstand des Planverfahrens. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt dem besonderen Schutzstatus der Alleebäume durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche mit einem Mindestabstand von 4 m zwischen dem Kronenbereich der Bäume und einem möglichen aufgehenden Mauerwerk des Gebäudes selbst Rechnung. Eine Ausdehnung der Tiefgarage ist nur bis ungefähr zum Kronenrand der Bäume zulässig (ergänzend siehe Kapitel 3.1.3. Flora / Fauna / Artenschutz). Für die Errichtung der Tiefgaragenwände wird ein Arbeitsraum benötigt, der um mindestens 1,5 m unter die Kronen der Bäume reichen wird. Insgesamt bleibt der Erhalt und die weitere Entwicklung der Bäume gewährleistet. Weiter weist der Bebauungsplan auf Schutzmaßnahmen hin, die bei der Durchführung der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zu beachten und durchzuführen sind. Auf dem Grundstück des Vorhabens erfolgt eine Nachverdichtung durch das Vorhaben, dabei wird jedoch die aktuell fast vollständig versiegelte Fläche teilweise entsiegelt und neue Freiflächen angelegt und damit ein Beitrag zum Erhalt der sonstigen Alleebäume geleistet. Verkehrslärm Das Plangebiet ist durch Lärmimmission aus Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm belastet. Zur Beurteilung der auf das Plangebiet und die Umgebung einwirkenden Lä rmemissionen und -immissionen wurde eine Prognose (Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen und –immissionen zum Bauvorhaben „Am Propsthof 92 / 92 A in Bonn Endenich, ADU cologne, Juli 2022) erarbeitet. Hierzu wurden ein digitales Berechnungsmodell erstellt und die Verkehrslä rmimmissionen der umliegenden Straßenverkehrs- und Schienenverkehrswege, die Gewerbelä rmimmissionen der umliegenden Betriebe sowie die Gerä uschimmissionen der geplanten Tiefgarage quantifiziert. Die gutachterliche Untersuchung zeigt, dass es zu Überschreitungen der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 für Gewerbegebiete kommt, so dass Schallminderungsmaßnahmen erforderlich werden. Aufgrund der räumlichen Situation im Plangebiet, der Lage der geplanten Bebauung zu den Emissionsquellen und der städtebaulichen Zielsetzungen eines Gewerbegebiets für das Plangebiet kommen zur Wahrung annehmbarer Arbeitsverhältnisse lediglich passive Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 in Betracht, die den erforderlichen Schallschutz in den Gebäuden in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von Außenbauteilen schutzbedürftiger Nutzungen sicherstellen. Gemäß DIN 4109 Punkt 5 werden zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gegenüber Außenlärm verschiedene Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder gemäß Prognose zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" für den Tag- oder Nachtzeitraum zuzuordnen sind. Für die planungsrechtlich festgesetzte Neubebauung ergeben sich entsprechend der bei freier Schallausbreitung berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel und den hieraus resultierenden Lärmpegelbereichen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile der Gebäude gemäß den Lärmpegelbereichen V bis VI. Grundsätzlich müssen innerhalb der gekennzeichneten Lärmpegelbereiche die Außenbauteile (z.B. Wand, Dach, Fenster, Türen) und Elemente (z.B. Lüftungseinrichtungen, Rollladenkästen) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Nutzungen die Anforderung der DIN 4109 für den jeweiligen Lärmpegelbereich entsprechen. Außerdem ist eine ausreichende Frischluftzufuhr der Räume (vollständiger Luftwechsel innerhalb jeweils höchstens zwei Stunden) durch bauliche und sonstige technische Vorkehrungen sicherzustellen. Des Weiteren setzt der Bebauungsplan im Hinblick auf eine gemäß § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung für Aufsichts-Seite 19 von 98 und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsleiter und Betriebsinhaber fest, dass Fenster von Räumen, die der Schlafnutzung dienen, mit einem fensterunabhängigen, schallgedämmten Lüftungssystem auszustatten sind. Weiter sind Wohn- und Schlafräume zur lärmabgewandten Seite hin zu orientieren. Die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche beruhen auf der freien Schallausbreitung in der für die verschiedenen Schallarten jeweils ungünstigsten Höhe. Eine Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist daher im Einzelfall zulässig, wenn im Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedrigere Lärmpegelbereiche an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen werden. Insgesamt stellt die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen sicher, dass den schallimmissionsschutzrechtlichen Anforderungen zur Erzielung gesunder Arbeitsverhältnisse im Hinblick auf Verkehrsgeräuschimmissionen (Bundesautobahn BAB 565 und Busverkehr ÖPNV) Rechnung getragen werden kann. Luftschadstoffe Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich, der aufgrund der bestehenden Verkehrswege bereits heute durch Luftschadstoffimmissionen vorbelastet ist. Die Grenzwerte für Stickstoffdioxid werden jedoch nicht überschritten, sodass keine Gefährdung gesunder Arbeitsverhältnisse anzunehmen ist. Zudem umfasst der Luftreinhalteplan Bonn für das außerhalb der Bonner Umweltzone liegende Plangebiet bzw. sein direktes Umfeld keine zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Auch vor diesem Hintergrund liegen keine Indizien für eine grenzwertige Luftschadstoffbelastung im Planungsraum vor. B2 Klima Energieversorgung Die Stellungnahme der Stadtwerke Bonn wurden an die Vorhabenträgerin mit der Bitte um Berücksichtigung der darin enthaltenen Belange (Straßenbeleuchtung, Strom, Energie-, Wasserversorgung etc.) weitergeleitet. Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung der CO2-Emissionen formuliert. Bei der Planung und Realisierung stehen die Aspekte des nachhaltigen Bauens im Fokus der Hochbauentwicklung. Über die Anforderungen des Ratsbeschlusses „Energieeffizienzstandards im Neubau“ vom 22.10.2015 – welcher den KfW55-Standard festschreibt - hinaus verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung des Effizienzgebäude 40-Standards (EG40). Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.1995 wurde im Zuge einer Planaufstellung ein Energiekonzept erarbeitet, aus welchem die Art der Energieversorgung und die Energieeffizienz der Gebäude hervorgeht. Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung der im Energiekonzept beschriebenen Maßnahmen oder mindestens von Maßnahmen, die dem vereinbarten Konzept entsprechen.. Als Ergebnis der weiteren Detailplanungen beabsichtigt die Vorhabenträgerin zum jetzigen Zeitpunkt, das Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen, um so einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. LuftzirkulationSeite 20 von 98 Das geplante Gebäude bleibt mit einer absoluten Höhe von unter 24 m deutlich unterhalb kritisch einzuschätzender Gebäudehöhen. Unabhängig von dieser allgemeinen Einschätzung wurde im Hinblick auf die vorgetragene Stellungnahme gutachterlich eine Analyse der Durchlüftungssituation im Bereich des Planvorhabens unter Einbeziehung der Planung als explizites Strömungshindernis sowie der bestehenden Bebauung auf der Basis einer lokalen Strömungssituation vorgenommen (iMA cologne GmbH, Kurzstellungnahme zur Analyse der Durchlüftungssituation im Bereich der Planbebauung „Am Propsthof 92 / 92 A“ auf Basis einer lokalen Strömungssimulation, 17.03.2023). Dabei wurde eine Windverteilung in Form einer jährlichen Windrose herangezogen, die die Häufigkeiten der lokalen, übergeordneten Winde über ein Kalenderjahr repräsentiert. Als Durchlüftungsmaß wird die Abweichung der lokalen Strömungsgeschwindigkeit von der freien Anströmung im prozentualen Verhältnis zur Geschwindigkeit der freien Anströmung herangezogen. Werte nahe 0% kennzeichnen ein gutes Durchlüftungspotential, Werte kleiner als -50% findet man in Gebieten, in denen die Strömung durch Hinderniseinflüsse deutlich reduziert ist. Um zu klären, wie die sich Beeinflussung einer ungestörten Windanströmung durch die Gebäude inklusive des Plangebäudes im Jahresmittel auswirkt, zeigt das Gutachten eine Strömungsberechnung im Jahresmittel. Danach ist nach gutachterlicher Einschätzung im Bereich der Planung in der Straße Am Probsthof infolge der Hinderniswirkung der Bebauung mit einer ca. 60 bis 80% abgesenkten Strömung zu rechnen. Dies ist typisch für eine innerstädtische Bebauung. Ein Düseneffekt innerhalb des Straßenraums, der zu deutlich höherer Strömungsgeschwindigkeit führen würde, ist im Jahresmittel laut gutachterlicher Stellungnahme nicht zu erwarten. Vielmehr führen die Auswirkungen der Gebäude teilweise zu einer Heruntermischung frischerer Luft aus Bereichen über Dach in den Straßenraum, was für die Luftqualität eher positive Auswirkungen haben kann. Weiter beleuchtet das Gutachten für definierte Anströmungsrichtungen die Auswirkungen der Planung. Bei einer Anströmung aus Südsüdost aus der Gerhard-Domagk-Straße wird kein ausgeprägter Düseneffekt in der Straße Am Propsthof beobachtet. Im Gegenteil kommt es zu einer Abbremsung der Strömung in der Umgebung des Plangebietes. Bei Anströmung aus Nordwesten ergibt sich eine Einströmung der Luft aus Nordosten in die Straße Am Propsthof, aber auch eine Luftschneise, die von Norden südwestlich des Plangebäude über die Straße Am Propsthof in die Gerhard-Domagk-Straße führt. Bei dieser Anströmung kann man dieser Schneise nach gutachterlicher Einschätzung eine Durchlüftungsfunktion zuschreiben. Unmittelbar an der Südwest-Fassade des Plangebietes wird die Strömungsgeschwindigkeit lokal um maximal ca. 20% verstärkt. Dies kann an dieser Stelle nach gutachterlicher Einschätzung einen positiven Effekt auf die Luftqualität an der Straße Am Propsthof haben. Die Anströmung aus Südwesten wurde gutachterlich berechnet, um zu zeigen, dass eine ungestörte Anströmung im Mittel in Richtung der Straße Am Propsthof nicht zu einem Düseneffekt innerhalb der Straße führt. Es gibt aber auch keine ausgeprägte Abbremsung der Strömung, da sie im Mittel in Richtung der Straße nach Nordosten führt. Als Ergebnis kommt die gutachterliche Betrachtung zu dem Ergebnis, dass die Planbebauung nicht zu einer ungünstigen lokalen Windströmung beiträgt. Dies gilt insbesondere auch im Jahresmittel. Die Durchlüftungssituation in der Umgebung der Planung ist somit derart, wie sie innerhalb von verdichteter Bebauung in einer Großstadt zu erwarten ist. Aufheizung Die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., LNU Bonn zu den Materialien etc. wurde zur Kenntnis genommen und an die Vorhabenträgerin zur weiteren Berücksichtigung weitergeleitet. Allgemein lässt der Festsetzungskatalog des § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch keine Reglementierung von Fassadenfarben auf ein bestimmtes Farbspektrum aus Gründen des Klimaschutzes zu. Eine gestalterische Festsetzung auf Grundlage der LandesbauordnungSeite 21 von 98 setzt eine städtebaulich-gestalterische Begründung, wie z.B. das Einfügen in einen speziell gestalteten Siedlungsbereich voraus. Unabhängig hiervon beabsichtigt die Vorhabenträgerin auf dem Grundstück des Vorhaben- und Erschließungsplans die Verwendung heller und lichtreflektierender Materialien, um einer Erwärmung entgegenzuwirken. Im derzeitigen Planungsstand ist die Festlegung der Materialien und Farben jedoch noch nicht abgeschlossen. Im Übrigen werden im Hinblick auf den Aspekt Aufheizung durch die Freiraumgestaltung und Dachbegrünung Maßnahmen ergriffen, die sich im Vergleich zur bestehenden Situation positiv auf das Mikroklima auswirken. Versickerung Verkehrs-/Erschließungsflächen im Bereich des Grundstücks der Vorhabenträgerin sollen soweit möglich und zulässig versickerungsfreundlich gestaltet werden.Seite 22 von 98 B3 Verkehr und Mobilität ÖPNV Der Hinweis der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH zu den Belangen Verkehrsplanung, Haltestellen, Einschränkungen während des Baubetriebs, Bewerbung des Mobilitätsangebots etc. wurden zur Kenntnis genommen und an die Vorhabenträgerin zur weiteren Berücksichtigung weitergeleitet. Die Haltestelle Gerhard-Domagk-Straße, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans befindet, wird im Zuge der Anpassungen der öffentlichen Erschließungsstraße um ca. 15 m in nord-östliche Richtung verlegt. Ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle wurde bei der Umplanung, soweit möglich, berücksichtigt. Die Erschließungsplanung wird als Anhang zum Durchführungsvertrag verbindlich umzusetzen sein. Die Belange des ÖPNV werden auch während der Bauphase, soweit wie möglich, Beachtung finden. Mögliche baubedingte Einschränkungen werden dem Betreiber frühzeitig kommuniziert, um einen möglichst störungsfreien Ablauf gewährleisten zu können. Die Beschreibung des zum Dezember 2022 erweiterten ÖPNV-Angebots wird zur Kenntnis genommen. Diese führen zu einer Verbesserung des ÖPNV-Angebots. Anpassungen im Verkehrsgutachten oder Mobilitätskonzept sind nicht erforderlich. Die für einen späteren Zeitpunkt aus Sicht der SWB bei Weiterentwicklung des gesamten Planungsraumes „Vogelsang“ erforderlichen und von der Stadt Bonn durchzuführenden Fahrgastzählungen zur Ermittlung des Bedarfs und in Folge möglicher Angebotsausweitungen sind nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens. Fernstraßen Der Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes wird in der Weise Rechnung getragen, als die 100 m – Anbaubeschränkungszone im vorhabenbezogenen Bebauungsplan nachrichtlich dargestellt wird und in der Begründung hierzu Ausführungen getroffen werden. Die Anbaubeschränkungszone der BAB 565 mit einem Abstand von 100 m zum Fahrbrand überlagert ausschließlich einen Teil der bestehenden öffentlichen Verkehrsfläche, für die keine baulichen Veränderungen vorgesehen sind. Insgesamt ergeben sich somit keine Einschränkungen für das geplante Bauvorhaben. Die leistungsfähige und sichere Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz wurde in einem Verkehrsgutachten betrachtet und nachgewiesen. So wurde auf Basis von Verkehrserhebungen vom Donnerstag, 10.09.2020 und Dienstag, 15.09.2020 an drei Knotenpunkten in Bonn Endenich und einer Verkehrsprognose, die den zu erwartenden Mehrverkehr des Plangebietes und die umliegenden sonstigen städtebaulichen Aufsiedlungen bis zum Jahr 2025 berücksichtigt, die Leistungsfähigkeit an diesen drei Knotenpunkten bewertet. Die betrachteten Prognoseszenarien sind der Bestand, der sog. Nullfall (Prognosehorizont 2025 ohne Aufsiedlung des Plangebietes) und der Planfall (Nullfall und zusä tzliche Aufsiedlung des Plangebietes). Alle betrachteten Knotenpunkte (Am Propsthof/ Auf dem Hügel, Amt Propsthof/Gerhard-Domagk-Straße und Am Propsthof / Siemensstraße/ Am Dickobskreuz) weisen dabei in allen Szenarien gute bis sehr gute Leistungsfä higkeiten nach HBS 2015 auf (QSV A und B). Somit ist im Planfall an den Knotenpunkten mit einer geringen mittleren Wartezeit zu rechnen.Seite 23 von 98 Es stehen an allen betrachteten Knotenpunkten hohe Kapazitä tsreserven zur Verfügung, und die Leistungsfä higkeitsgrenze ist nicht erreicht. Es ist zu erwarten, dass weitere zusätzliche Mehrverkehre im gewissen Maß vom betrachteten Verkehrssystem abgewickelt werden können. Weiter wurde zur Förderung alternativer Mobilitätsformen ein Mobilitätskonzept erstellt. Im Rahmen einer Nutzeranalyse wurde dazu das Mobilitä tsverhalten der künftigen Nutzergruppen analysiert. Zudem wurde eine Umfeldanalyse durchgefü hrt, welche die Erschließungssituation des Plangebietes für alle Verkehrsteilnehmenden (Zufußgehende, Radfahrende, Ö PNV- Nutzende, Kfz-Nutzende) beleuchtet. Auf den Ergebnissen der Nutzer- und Umfeldanalyse aufbauend wurden passgenaue Handlungsmaßnahmen zur Fö rderung nicht-motorisierter, also klima-, umwelt- und sozialverträ glicher Verkehrsmittel erarbeitet. Dabei wird unterschieden zwischen Maßnahmen, die von der Vorhabenträgerin zwingend umzusetzen sind, und optional von Mietern umsetzbare Maßnahmen. Sich aus dem Verkehrsgutachten und / oder Mobilitätskonzept ergebende, zwingend umzusetzende Maßnahmen werden in den Durchführungsvertrag aufgenommen. B4 Sonstige Themen Technische Infrastruktur Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wurde an die Vorhabenträgerin mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet. Dem Hinweis der Bundesnetzagentur wurde in der Weise Rechnung getragen, als die betroffenen Richtfunkbetreiber mit Schreiben vom 07.02.2023 beteiligt wurden. Eine Rückmeldung der angeschriebenen Richtfunkbetreiber erfolgte jedoch nicht. Die im Plangebiet aktiven Betreiber funktechnischer Einrichtungen werden bei Bedarf in die weitere Planung einbezogen und im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die Stellungnahme der Stadtwerke Bonn wurden an die Vorhabenträgerin mit der Bitte um Berücksichtigung der darin enthaltenen Belange (Straßenbeleuchtung, Strom, Energie-, Wasserversorgung etc.) weitergeleitet. Die Stromversorgung kann im weiteren Verfahren über eine Trafostation im Untergeschoss oder auf dem Grundstück sichergestellt werden. Für den Ausbau und die Anpassungen der öffentlichen Erschließungsstraße inkl. Kreisverkehr werden einzelne Mastleuchten entfallen bzw. versetzt werden müssen. Die Bonn Netz GmbH/Bereich wird an der weiteren Planung der öffentlichen Beleuchtungsanlage beteiligt werden. Regelungen zur Kostenübernahme werden in den Durchführungsvertrag übernommen. Beteiligung Die Behinderten Gemeinschaft Bonn e.V. werden durch die Stadt Bonn im weiteren Verfahren bei der Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche beteiligt. Rechtsansprüche Mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden keine Rechtsansprüche gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes begründet.Seite 24 von 98 Anlage Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung Bebauungspläne Nr. 7522-21 „Am Vogelsang" und 6322-1 „west.side" Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Anhörung erfolgten in der Zeit vom 26. Januar bis einschließlich 9. Februar 2015. Am 23. Januar 2015 fanden 2 Informationsveranstaltungen im Mehrzweckraum der Joseph-von- Eichendorff-Schule, Am Propsthof 102, Bonn-Endenich statt. Die Eigentümerinnen/Eigentümer und Gewerbetreibenden hatten in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr Gelegenheit sich über die allgemeinen Zieles und Zwecke der Planung zu informieren und sich hierzu zu äußern. Hierzu wurden per Post Unterlagen an ca. 150 Eigentümerinnen/Eigentümer und Gewerbetreibende versendet. Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten im Zeitraum von 18:00 bis 20:30 Uhr Gelegenheit sich über die allgemeinen Zieles und Zwecke der Planung zu informieren und sich hierzu zu äußern. Sie wurden durch amtliche Bekanntmachung vom 14.01.2015 und Hinweise in der Presse sowie durch Bürgerbriefe, die vom 12. – 15.01.2015 verteilt wurden, eingeladen. 1. Protokoll der Versammlung der Eigentümerinnen/Eigentümer und Gewerbetreibenden sowie der Versammlung der Anwohnerinnen und Anwohner An der Veranstaltung der Eigentümerinnen/Eigentümer und Gewerbetreibenden nahmen ca. 20 Personen teil. Nach einer Einführung durch Frau Hemminger und der Planungspräsentationen durch Herrn Haep und Herrn Ulrich traten die Anwesenden in einen lebhaften Gesprächsdialog an den ausgestellten Plänen mit zahlreichen Informationen ein. Neben dem Austausch von Einzelinformationen wurde auch reges Interesse an der Zukunft des Standortes gezeigt. An der Veranstaltung der Anwohnerinnen und Anwohner nahmen ca. 70 Personen teil. Die Anwesenden traten nach einer Einführung durch Frau Hemminger und Planungspräsentationen durch Herrn Haep und Herrn Ulrich in einen lebhaften Gesprächsdialog an den ausgestellten Plänen mit zahlreichen Informationen. Neben dem Austausch von Einzelinformationen wurde reges Interesse an der Zukunft des Standortes gezeigt. Abschließend wurden die in den einzelnen Versammlungen angesprochenen Themen zusammengefasst und den Teilnehmern vorgetragen. Sie wurden auf die Beteiligungsmöglichkeiten am weiteren Verfahren hingewiesen. Im Rahmen der 2 Veranstaltungen wurden Vorschläge und Anregungen abgegeben, die dokumentiert wurden. Im Folgenden sind deren Inhalte dargelegt.Seite 25 von 98 Vorgetragene Anregungen und Fragestellungen der Bürger: Nutzungen „Wellnessbereich“ könnte eingeplant werden. Fehlt in Bonn. Kulturelle Einrichtungen (Pantheon) einplanen Einzelhandel zu wenig berücksichtigt. Schon heute keine Einkaufsmöglichkeiten; trägt auch nicht zu weniger PKW-Nutzung bei, wenn keine Einkaufsmöglichkeiten vorhanden sind. kleine Geschäfte zur Nahversorgung Bücherei Biergarten im Grünen – Kneipe Ärzte Was kommt hin? Wohnen keine einseitige Bevölkerungsstruktur Wohngebiete müssen mit verschiedenen Wohnangeboten durchmischt sein. kleinteiliger Einfamilienhausbau Wahlverwandtschaften haben Interesse an Wohnprojekt Wohnen entlang der Bahn wird kritisch gesehen Beeinträchtigungen durch Baulärm Verkehr Keine Umlegung wegen Straßenführung an der Siemensstraße Gerhard-Domagk-Straße ist nicht gut angebunden; Immenburgstraße überlastet Überlastung der Bornheimer Straße Freiflächen im Bestand oft mit notwendigen Parkplätzen belegt Direkte Betroffenheit durch Straßenplanung Kreuzung Überlastungen Propsthof/Bornheimer Str. Bitte achten Sie darauf, dass genügend Parkplätze entstehen Das Baugebiet liegt in einem Verkehrsengpass für PKW. Nicht außer Acht lassen. Verkehrsplanung (Verkehrschaos schon heute in Richtung Endenicher Ei u. in Richtung Bornheimer Straße DB Haltepunkt ist nicht barrierefrei Richtung WEST.SIDE Autofreies Viertel keine Schleichwege Freiraum / -nutzungen Quartiersplatz muss eingeplant werden. Spielplatz an der Kolpingstraße an zentraler Stelle planen. Keine weiteren Spielplätze vorsehen; werden nicht genutzt! Spielplatz Am Hügel (neben Sahle Projekt) in Bouleplatz umwandeln. Spielplatz wird nicht genutzt. Grün einbinden in Industriegebiet Kleingärten ändert sich nichts Zukunft der Schule? Asbestbelastung Schule?Seite 26 von 98 Stellungnahmen zu den Meinungsäußerungen der Informationsveranstaltung vom 23.01.2015 im Mehrzweckraum der Joseph-Eichendorf-Schule Städtebau Geplante Nutzungen Entsprechend der Planungsziele wird die Entwicklung eines urbanen, durch vielfältige Nutzungsmischung geprägten Stadtquartiers angestrebt. Im Rahmen des Bebauungsplanes wird jedoch nur die Art der baulichen Nutzung über die Baugebietstypen gemäß Baunutzungsverordnung festgesetzt. Damit wird planungsrechtlich die Möglichkeit für die angestrebte Nutzungsmischung eröffnet. Die vorgesehenen Bauflächen ermöglichen ebenfalls eine entsprechende Flexibilität. Die konkret angeregten kulturellen Einrichtungen, Dienstleistungs- und Versorgungsangebote (Wellness, Bücherei, Biergarten, usw.) sind abhängig von der Nachfrage und Entwicklung durch zukünftige Mieter und/oder Investoren. Einzelhandel Das teilweise eingeschränkte Versorgungsangebot mit Waren des täglichen Bedarfes in Endenich-Nord ist bekannt. Die Ansiedlung von einem kleineren Supermarkt oder kleiner Läden auch zur Verbesserung der Nahversorgungssituation im Umfeld wird daher intensiv verfolgt. Bewohnerstruktur/ Wohnungsmix Durch die Aufstellung der Bebauungspläne „Am Vogelsang“ und „west.side“ wird Planungsrecht für die Entwicklung von insgesamt bis zu 1.200 Wohnungen geschaffen. Das differenzierte Wohnungsangebot soll Miet- und Eigentumswohnungen für unterschiedliche Haushaltstypen und – größen umfassen und somit die Voraussetzungen für eine durchmischte Bewohnerstruktur ermöglichen. Die Zielgruppen sind dabei neben Familien, Paaren und jüngeren Singlehaushalten auch ältere Menschen. Eine Einschränkung findet nicht statt, alle denkbaren Bewohnergruppen sollen zu einem differenzierten Mix in unterschiedlichen Wohnformen beitragen. Neben der Realisierung von barrierefreien Wohnungen wird daher auch die Ansiedlung von Mehrgenerationenprojekten sowie von Einrichtungen mit Angeboten von Pflegedienstleistungen verfolgt. Einfamilienhäuser Das durchmischte Stadtquartier soll sich auch für Familien attraktiv darstellen. Vor diesem Hintergrund wird auch ein entsprechendes Angebot größerer Wohnungen geschaffen. Die Ausweisung eines gering verdichteten Neubaugebietes mit Einfamilienhäusern auf einer innerstädtischen Konversionsfläche würde hingegen zu hohen Miet- und Erwerbskosten führen. Das klassische Einfamilienhaus stellt inzwischen jedoch nicht mehr die ausschließlich gewünschte Wohnform für Familien dar. Vielmehr gewinnt vor allem die städtische Lagegunst (gute Erreichbarkeit von Kitas, Schulen, Sportvereinen usw.) zunehmend an Bedeutung. Durch eine entsprechende Qualität der Freiräume, Terrassen und Balkone kann den Bedürfnissen von Familien auch mit Wohnungen Rechnung getragen werden. Verkehr Autofreies Quartier Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage und verfügt über eine ausgezeichnete Erreichbarkeit und eine sehr gute Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel (DB, Stadtbahn und Busverkehr) an das Stadtzentrum sowie u.a. den Arbeitsschwerpunkt Bundesviertel. Dadurch bestehen günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Quartiers mit unterdurchschnittlicher PKW- Verkehrserzeugung. Unterstützend dazu sollen weitere Maßnahmen wie die Einrichtung einer multimodalen Mobilitätsstation (z.B. Car-Sharing, Leihfahrräder) dazu beitragen, Kfz-Besitz und -Seite 27 von 98 Nutzung im Plangebiet zu verringern. Bei einer solchen Mobilitätsstation wird eine mobile Schnitt- stelle geschaffen, die die Angebote des ÖPNV mit weiteren Angeboten, wie z.B. in Form einer Radstation und eines Leihautosystems, verknüpft. Ein wesentliches Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist außerdem die Realisierung eines flächensparenden Erschließungskonzeptes. Die Verkehrsflächen sind weitgehend im Mischprinzip zur gemeinsamen Nutzung durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger geplant. Lediglich im Bereich der äußeren Anbindung an die Straßen „Am Propsthof“ sowie an die Siemensstraße werden Verkehrsflächen im Trennprinzip vorgesehen. Auf diese Weise sollen Durchfahrtsverkehre im Quartier weitgehend vermieden werden. Die PKW-Stellplätze der Bewohner sollen weitgehend in Tiefgaragen untergebracht werden. Das Zentrum von Endenich sowie der „Campus Endenich“ sind mit dem Fahrrad innerhalb von 5-10 min erreichbar. Zudem werden Teile der zukünftigen Bewohner auch ihren Arbeitsplatz im Quartier finden. Ebenso soll durch die beabsichtigte Ansiedlung von Einzelhandel eine fußläufige Nahversorgung ermöglicht werden. Viele Fahrten mit dem eigenen PKW können deshalb entfallen und ein Quartier mit einem sehr geringen Verkehrsaufkommen geschaffen werden. Überlastung Bornheimer Straße/ Knotenpunkt Am Propsthof/Bornheimer Straße Zwischen der Verkehrssituation im Bereich Bornheimer Straße, Knotenpunkt Am Propsthof / Bornheimer Straße und zu den Bebauungsplänen „Am Vogelsang“ und „west.side“ besteht kein unmittelbarer Zusammenhang. So kann der Verkehr über Ausweichrouten abgewickelt werden. Im Rahmen der geplanten Sanierung und Gestaltung der Bornheimer Straße im Abschnitt zwischen „Lievelingsweg“ und „Am Alten Friedhof“ wurde bereits seitens der Stadt Bonn ein Prüfauftrag zur Leistungsfähigkeit der Bornheimer Straße formuliert und extern vergeben um u.a. die Verkehrssituation in dem genannten Bereich zu verbessern. Schleichwege Zur weitgehenden Vermeidung quartiersfremder Durchfahrtsverkehre sind die Straßen innerhalb des Plangebietes im Mischprinzip geplant. Durch die so erhöhten Fahrwiderstände stellt sich die Nord- Süd-Verbindung durch das Plangebiet für Abkürzungs- oder Umgehungsverkehre unattraktiv dar. Die Wegebeziehungen Richtung Stadtzentrum und Endenich sind bereits über die umliegenden Straßen „Siemensstraße“, „Am Propsthof“ und „Auf dem Hügel“ gut erschlossen. Schleichverkehre werden daher nur in geringem Umfang erwartet. Stellplatzangebot Im Zuge der Gebietsentwicklung wird ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen für die Bewohner, Beschäftigten und Besucher geschaffen wodurch eine Verschlechterung der Stellplatzsituation im Umfeld vermieden wird. Um dabei den oberirdischen Flächenbedarf für Stellplätze zu reduzieren, soll die Unterbringung des ruhenden Verkehrs weitgehend in Tiefgaragen erfolgen. Ein entsprechender Stellplatznachweis, unter Berücksichtigung der guten ÖPNV Erreichbarkeit, erfolgt im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren. Überlastung Straßennetz in Richtung Endenicher Ei Laut dem Verkehrsgutachten werden nur 10% der durch den Bebauungsplan ausgelösten Verkehre die Straße „Auf dem Hügel“ nutzen. Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung von ca. 450 Kfz-Fahrten/Tag sowie eine Belastung in der Morgenspitze von 45 Kfz/h. Bei diesen Werten ist davon auszugehen, dass keine bedeutsame Verschlechterung des Ist-Zustandes zu erwarten ist. Überlastung Immenburgstraße Laut dem Verkehrsgutachten werden ca. 25% der durch den Bebauungsplan ausgelösten Verkehre die Immenburgstraße nutzen. Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung von ca. 1.140 Kfz-Fahrten/Tag sowie eine Belastung in der Morgenspitze von ca. 110 Kfz/h. Die Immenburgstraße ist eine Industriestraße mit entsprechender Dimensionierung und wird auch zukünftig die zu erwartenden Verkehre aufnehmen können. Leistungstechnisch bedeutsam sind die Knotenpunkte. Aus diesem Grund ist in den Planungen des Bebauungsplans Nr. 7522-21 der AusbauSeite 28 von 98 des Knotenpunktes Am Propsthof / Gerhard-Domagk-Straße vorgesehen. Da sich die derzeitige Verkehrssituation der Endenicher Straße nicht verändern wird, wird sich die generelle Verkehrssituation in diesem Bereich nicht verbessern. Stattdessen wird aber mit dem Umbau der Bornheimer Straße eine attraktive neue Verbindung zur Bonner Innenstadt hergestellt. Barrierefreie Anbindung Haltepunkt BN-Endenich Eine barrierefreie Anbindung zum Haltepunkt BN-Endenich wird über den Zugang „Auf dem Hügel“ angeboten. Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen angedacht. Anbindung Gerhard-Domagk-Straße Die Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße ist ein langfristiges Entwicklungsziel im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7522-21. Vorläufig wird zur Erschließung des Bebauungsplangebietes Nr. 6322-1 eine südlich liegende neue Anbindung an die Straße Am Propsthof vorgesehen. Keine Umlegung wegen Straßenführung an der Siemensstraße Eine Veränderung der Straßenführung der Siemensstraße ist abhängig von der mittelfristigen Entwicklungsperspektive der nördlich angrenzenden Grundstücke. Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6322-1 ist keine Veränderung notwendig. Immissionen Wohnen entlang der Bahn Die Realisierung von Wohnungen entlang der Bahn ist von der örtlichen Immissionssituation abhängig. Ein Gutachten zur Klärung entsprechender schalltechnischer Fragestellungen befindet sich derzeit noch in Bearbeitung. Beeinträchtigungen durch Baulärm Vorübergehende Beeinträchtigungen während der Bauphase sollen auf ein notwendiges Maß beschränkt werden. Sie sind jedoch prinzipiell im Rahmen der einschlägigen technischen Regelwerke zulässig und in diesem Umfang durch die Nachbarschaft hinzunehmen. Freiraum Quartiersplatz Das städtebauliche Konzept sieht die Ausbildung eines öffentlichen Platzes als Entree zum Quartier von der Siemensstraße aus vor. Geprägt wird dieser Ort vor allem durch den Erhalt und die Umnutzung identitätsstiftendender Bestandsgebäude. Durch die hier vorgesehene fünf- bis sechsgeschossige Blockrandbebauung kann der Platz durch die Bildung von Raumkanten eingefasst werden. In den Erdgeschosszonen sollen vorwiegend gewerbliche Nutzungen mit Publikumsverkehr vorgesehen werden. Gastronomische Angebote sorgen für eine zusätzliche Frequentierung durch die Bewohner und Besucher des Quartiers. Weiterhin werden im Süden des Quartiers kleinere Plätze als Orte der Kommunikation und sozialen Interaktion vorgesehen. Grünflächen Das Freiraumkonzept sieht umfangreiche Begrünungsmaßnahmen zur Steigerung der Wohnqualität und der Attraktivität des geplanten Stadtquartiers vor. Die Blockinnenbereiche und Freiflächen bieten den Bewohnern durch großzügig dimensionierte, gemeinschaftliche nutzbare Grünflächen ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität. Das gesamte Quartier ist durch begrünte Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer u.a. auch mit der öffentlichen Grünfläche entlang des Endenicher Bachs vernetzt. Die Erschließungsflächen für den motorisierten Individualverkehr werden durch Straßenbegleitgrün eingefasst.Seite 29 von 98 Kein Spielplatzbedarf Es werden keine neuen öffentlichen Spielplätze geplant. In den gemeinschaftlich nutzbaren Blockinnenbereichen und auf den Freiflächen ist jedoch die Integration von Spielflächen für Kinder möglich, um auch für junge Familien ein attraktives Wohnumfeld zu gewährleisten. Der Spielplatz an der Kolpingstraße wird durch die vorgesehene Bebauung entfallen müssen und im neu entstehenden Wohngebiet auf dem heutigen Sportplatz „Am Vogelsang“ Ersatz finden. Der Spielplatz an der Straße „Auf dem Hügel“ wird vorerst erhalten bleiben. Langfristig ist eine Umnutzung für andere Freizeitaktivitäten (z.B. für Senioren) denkbar. Nach Fertigstellung der in der direkten Nachbarschaft entstehenden Neubebauung ist die Frequentierung über einen längeren Zeitraum zu beobachten. Sonstiges Bestand Joseph-von-Eichendorff-Schule Die Joseph-von-Eichendorff-Schule wird in ihrem Bestand erhalten. Änderungen sind nicht bekannt. Asbestbelastung Joseph-von-Eichendorff-Schule Hinweise zum baulichen Zustand der Joseph-von-Eichendorff-Schule sind nicht Gegenstand des Bebauungsplanverfahrens. Erhalt Kleingärten Der Bestand der Kleingartenanlage ist nicht in Frage gestellt.Seite 30 von 98 2. Im Zeitraum vom 26.01. bis einschließlich 09.02.2015 eingereichte schriftliche Stellungnahmen Nr. 1 Stellungnahme vom 23.01.2015 „Kleines Lebensmittelgeschäft mit Artikel für den täglichen Bedarf (Obst, Brot), gerne mit kleinem „Post-Point“; oder Art „Büdchen“. Wohnen sollte nicht nur für „Sozialschwache“ einerseits und „Begüterte“ andererseits möglich sein, und nicht nur für „Alte“ u. „Studis“, sondern für „Durchschnittsfamilien“. Viel Grün, nicht alles zubetonieren. Angesichts der sehr guten Verkehrsanbindung könnte – zumindest ein Teil – „autofreies Viertel“ werden. Kulturelle Einrichtungen einplanen“ Abwägungsvorschlag: Geplante Nutzungen Entsprechend der Planungsziele wird die Entwicklung eines urbanen, durch vielfältige Nutzungsmischung geprägten Stadtquartiers angestrebt. Im Rahmen des Bebauungsplanes wird jedoch nur die Art der baulichen Nutzung über die Baugebietstypen gemäß Baunutzungsverordnung festgesetzt. Damit wird planungsrechtlich die Möglichkeit für die angestrebte Nutzungsmischung eröffnet. Die vorgesehenen Bauflächen ermöglichen ebenfalls eine entsprechende Flexibilität. Die konkret angeregten kulturellen Einrichtungen, Dienstleistungs- und Versorgungsangebote (Wellness, Bücherei, Biergarten, usw.) sind abhängig von der Nachfrage und Entwicklung durch zukünftige Mieter und/oder Investoren. Autofreies Quartier Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage und verfügt über eine ausgezeichnete Erreichbarkeit und eine sehr gute Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel (DB, Stadtbahn und Busverkehr) an das Stadtzentrum sowie u.a. den Arbeitsschwerpunkt Bundesviertel. Dadurch bestehen günstige Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Quartiers mit unterdurchschnittlicher PKW- Verkehrserzeugung. Ein wesentliches Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist außerdem die Realisierung eines flächensparenden Erschließungskonzeptes. Die Verkehrsflächen sind weitgehend im Mischprinzip zur gemeinsamen Nutzung durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger geplant. Lediglich im Bereich der äußeren Anbindung an die Straßen „Am Propsthof“ sowie an die Siemensstraße werden Verkehrsflächen im Trennprinzip vorgesehen. Auf diese Weise sollen Durchfahrtsverkehre im Quartier weitgehend vermieden werden. Die PKW-Stellplätze der Bewohner sollen weitgehend in Tiefgaragen untergebracht werden. Das Zentrum von Endenich sowie der „Campus Endenich“ sind mit dem Fahrrad innerhalb von 5-10 min erreichbar. Zudem werden Teile der zukünftigen Bewohner auch ihren Arbeitsplatz im Quartier finden. Ebenso soll durch die beabsichtigte Ansiedlung von Einzelhandel eine fußläufige Nahversorgung ermöglicht werden. Viele Fahrten mit dem eigenen PKW können deshalb entfallen und ein Quartier mit einem sehr geringen Verkehrsaufkommen geschaffen werden. Bewohnerstruktur/ Wohnungsmix Durch die Aufstellung der Bebauungspläne „Am Vogelsang“ und „west.side“ wird Planungsrecht für die Entwicklung von insgesamt bis zu 1.200 Wohnungen geschaffen. Das differenzierte Wohnungsangebot soll Miet- und Eigentumswohnungen für unterschiedliche Haushaltstypen und – größen umfassen und somit die Voraussetzungen für eine durchmischte Bewohnerstruktur ermöglichen. Die Zielgruppen sind dabei neben Familien, Paaren und jüngeren Singlehaushalten auch ältere Menschen. Eine Einschränkung findet nicht statt, alle denkbaren Bewohnergruppen sollen zu einem differenzierten Mix in unterschiedlichen Wohnformen beitragen. Neben der Realisierung von barrierefreien Wohnungen wird daher auch die Ansiedlung von Mehrgenerationenprojekten sowie von Einrichtungen mit Angeboten von Pflegedienstleistungen verfolgt.Seite 31 von 98 Grünflächen Das Freiraumkonzept sieht umfangreiche Begrünungsmaßnahmen zur Steigerung der Wohnqualität und der Attraktivität des geplanten Stadtquartiers insgesamt vor. Die Blockinnenbereiche und Freiflächen bieten den Bewohnern durch großzügig dimensionierte, gemeinschaftliche nutzbare Grünflächen ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität. Das gesamte Quartier ist durch begrünte Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer u.a. auch mit der öffentlichen Grünfläche entlang des Endenicher Bachs vernetzt. Die Erschließungsflächen für den motorisierten Individualverkehr werden durch Straßenbegleitgrün eingefasst. Nr. 2 Stellungnahme vom 23.01.2015 „M.E. sollte die Möglichkeit geschaffen werden, von den „Randbestandsgebäuden“ z.B. Propsthof + Auf dem Hügel sowie auch bei neuen Gebäuden einen Zugang zum „Innenbereich“ des Entwicklungsgebietes – begrünte Zone – zu schaffen. Vorteil: Fußwege werden von stark befahrenen Straßen getrennt und die Attraktivität erhöht sich.“ Abwägungsvorschlag: Der Rahmenplan sieht an mehreren Stellen Wegebeziehungen sowohl zur Verzahnung mit der Umgebung als auch zur Vernetzung der geplanten Baugebiete untereinander vor. Durch die Festsetzung von Geh- und Fahrradfahrrechten zugunsten der Allgemeinheit werden diese Wegebeziehungen auch planungsrechtlich gesichert. Nr. 3 Stellungnahme vom 07.02.2015 „Als betroffener Anlieger nahe den oben beschriebenen Baugebieten muss ich hiermit folgende Einwände erheben, wobei ich mich auf die Projektzeitung 1.2014 der west.side GmbH und der am 31.01.2015 auf den Stellwänden und der Leinwand projektierten Planungen und dort gehörtem beziehe. Der projektierten Anbindung des Gebietes 6322-1 durch eine Zufahrtsstraße gegenüber dem Ende des Pfaffenweiherweges an der Straße „Am Propsthof“ widerspreche ich rechtskräftig auf das Heftigste. Ich sehe eine unnötige Geräuschbelastung durch Straßenlärm für die bestehende Wohnbebauung in der Ulrich-Haberland-Straße bei (exemplarisch) Nr. 17,19,21,23,25,27,29,12 und 14 und in der Straße „Am Propsthof“ z.B. bei Nr. 89,91,93,95 und 97. Des Weiteren sehe ich eine unnötige und vermeidbare Gefährdung des Straßenverkehrs in der dortigen Anbindung voraus. Die gegenüberliegende Einfahrt in die Tiefgarage neben dem Haus „Am Propsthof“ 51 und die Zufahrt zu dem darüber liegendem Parkplatz, der auch mit tonnenschweren Müllentsorgungsfahrzeugen angefahren wird, erzeugen mit der geplanten nahen Einmündung der „Projektstraße“ eine unnötige Behinderung des Verkehrsflusses und einen leidvollen Unfallschwerpunkt zu „rush-hour“ Zeiten oder Schlechtwetterstunden. Daher ist eine sofortige Anbindung des Baugebietes 6322-1 durch die Verlängerung der Gerhard- Domagk-Straße durch das Areal Kötter-Security hindurch, eine Anwohner- und verkehrsteilnehmerschonende Prämisse für deren weitere Bebauung und Erschließung aus östlicher Richtung.“ Abwägungsvorschlag: Der Abschnitt der Straße „Am Propsthof“ wird im Bereich des geplanten Knotenpunktes gegenüber des Pfaffenweiherweges bei einer vorläufigen Realisierung des zentralen Entwicklungsbereiches „west.side“ ohne Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße mit rd. 792 zusätzlichen Fahrten pro Tag beaufschlagt. Dies entspricht einer Zunahme um ca. 12,5 %. Eine durch das menschliche Ohr wahrnehmbare Verschlechterung der durchschnittlichen Lärmbelastung von mindestens 2-3 dB setzt bei gleichbleibender Verkehrsgeschwindigkeit jedoch eine Verdoppelung der Verkehrsmenge voraus.Seite 32 von 98 Eine signifikante Verschlechterung der Immissionssituation der Straße „Am Propsthof“ oder in der Ulrich-Haberland-Straße durch den im Rahmen der Gebietsentwicklung induzierten Verkehr ist somit nicht zu erwarten. Die Leistungsfähigkeit der geplanten Anbindung liegt nach gutachterlicher Bewertung in der morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde in der Qualitätsstufe A (sehr gut). Die ungünstigste Wartezeit für Abbiegerverkehre beträgt 9,4 sec. Für den Abbiegeverkehr soll eine neue Linksabbiegespur ins Plangebiet errichtet werden. Die Bedenken hinsichtlich einer Behinderung des Verkehrsflusses oder die Erzeugung eines Unfallschwerpunktes sind daher unbegründet. Nr. 4 Stellungnahme vom 08.02.2015 Siehe wortgleiche Stellungnahme Nr. 3. Nr. 5 Stellungnahme vom 08.02.2015 Siehe wortgleiche Stellungnahme Nr. 3. Nr. 6 Stellungnahme vom 08.02.2015 Siehe wortgleiche Stellungnahme Nr. 3 mit folgendem Zusatz: „..ohne weitere Kosten hervorrufen zu wollen“ Nr. 7 Stellungnahme vom 13.02.2015 „Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 05.01.2015 sowie die Informationsveranstaltung am 23.01.2015 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den vorgenannten Bebauungsplänen nehmen wir zu diesen vorsorglich wie folgt Stellung: Gegen die Bebauungspläne zu den Nummern 7522-21 und 6322-1 erheben wir bereits zu diesem frühen Zeitpunkt Einspruch und kündigen unseren Widerspruch an. Dies begründet sich damit, dass die Bebauungspläne für uns als Eigentümerin des von der Planung unmittelbar betroffenen Grundstücks "Am Propsthof 92" mit schwerwiegenden Auswirkungen verbunden sind. Gemäß den Ausführungen unter Ziffer 3 des städtebaulichen Konzepts "Allgemeine Ziele und Zwecke der Planungen", die sich auch auf unser Grundstück beziehen, heißt es insoweit: "In diesem Gebietsteil sind wesentliche Veränderungen bei der Realisierung des Gesamtkonzeptes vorgesehen. ... (Auslassung durch Verfasser) ... Voraussetzung sind Änderungen der heutigen Grundstückszuschnitte und der baulichen Anlagen, durch die sich höherwertigen Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. ... " (Hervorhebungen durch Verfasser). Ausweislich der Planungsskizze ist zudem ersichtlich, dass auf unserem Grundstück eine Erschließungsstraße geplant ist, womit schon aufgrund der unmittelbaren Straßenangrenzung eine erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung sowie auch des Wertes einhergehen wird. Zudem ist offenbar vorgesehen, dass eine Änderung und Verkleinerung des Grundstückzuschnitts sowie die Veränderung unserer baulichen Anlagen geplant sind. Hiernach stehen enteignende oder enteignungsgleiche Eingriffe sowie schwerwiegende Beeinträchtigungen in unser Grundstück und damit unsere Eigentümerrechte zu erwarten, denen wir bereits jetzt widersprechen. Maßnahmen und Auswirkungen der Bebauungspläne betreffend unser Grundstück sind bislang nicht ansatzweise konkretisiert, dies gilt auch für die hiermit einhergehenden Kosten. Geplante Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Eigentümer sind ebenfalls nicht genannt. Vor diesem Hintergrund kündigen wir an, gegen die Bebauungspläne und die damit verbundenen Maßnahmen die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten. Wir bitten um Verständnis. Alternativ hierzu wären wir indes bereit, in Gespräche über eine etwaige Veräußerung unserer Liegenschaft einzutreten. Ein Erwerb unseres Grundstücks würde letztlich eine Umsetzung der Bebauungspläne ermöglichen, ohne dass es zu den angekündigten rechtlichen Auseinandersetzungen kommen muss. Falls entsprechendes Interesse besteht, bitten wir insoweit um Nachricht.“ Abwägungsvorschlag:Seite 33 von 98 Die Stellungnahme betrifft im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7522-21 und ist im Rahmen der Weiterführung dieses Bebauungsplanes zu beachten. Änderungen im städtebaulichen Konzept des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 6322-1 sind nicht erforderlich. Nr. 8 Stellungnahme vom 18.03.2015 „im Internet habe ich gesehen, dass die Planungen für das neue Baugebiet "Am Vogelsang" vorgestellt wurden und frühzeitig die Öffentlichkeit beteiligt werden sollte. Hoffentlich erreichen Sie meine Anmerkungen, Anregungen und Fragen noch rechtzeitig. Für die Stadt Bonn begrüße ich Ihre Planungen für dieses großartige Gesamtkonzept sehr. Meiner Meinung nach benötigt Bonn dringend mehr schönen, ansprechenden Wohnraum in einer wohnenswerten Infrastruktur, aber auch eine weitere Ansiedlung von weiteren gewerblich genutzten Gebäuden für Dienstleister, Gastronomie, Wissenschaft und Forschung. Vor allem wichtig wäre uns: 1. wenn ein gelungenes Konzept wie z.B. Hafencity Hamburg, Medienhafen Düsseldorf oder Rheinauhafen Köln entwickelt würde. 2. wenn schöne Gebäude im Stile der Industrialisierung im letzten Jahrhundert (1870-1920) entstehen um den Charme der Stadt Bonn weiter hervor zu heben und in dem man gerne wohnt und sich aufhält 3. wenn durch die Nutzung von viel Grünfläche und Wasser diese Gebiet deutlich aufgewertet würde, z.B. durch die Idee der Offenlegung des Baches, aber auch die Gestaltung eines "Endenicher Sees" und die Anlage von Kanälen und Grachten möglich wäre.“ Abwägungsvorschlag Die Planungsziele für das urbane, durch Nutzungsmischung geprägte Stadtquartier weisen viele Parallelen zu den genannten Beispielen auf. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept ist in enger Zusammenarbeit zwischen dem Stadtplanungsamt sowie den beauftragten Architekten und Stadtplanern entwickelt worden und hat den politischen Gremien sowie dem Städtebau- und Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn zur Beratung vorgelegen. Die Realisierung einer qualitätsvollen und abwechslungsreichen Architektur unter Würdigung der industriellen Historie des Standortes ist wesentliches Ziel der Gesamtentwicklung. So wurden bei der Planung besonders identitätsstiftende und für eine Folgenutzung als geeignet eingestufte Gebäude zum Erhalt berücksichtigt. Das städtebauliche Konzept setzt den Rahmen für die Bildung einzelner Baufelder zur Planung und Realisierung der Hochbauprojekte durch unterschiedliche Architekturbüros. Die Offenlegung des Endenicher Baches wird im Rahmen der Gewässerausbauplanung geprüft.Seite 34 von 98 Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch Institution Inhalt der Stellungnahme Behandlung Deutsche Bahn AG Grundsätzlich keine Bedenken sofern folgende Auflagen und Hinweise beachtet werde: - Es bestehen Berührungspunkte mit Oberleitungen. Ein Abstand von 3,5m zur geplanten Bebauung zu den Masten ist zu vermerken. (siehe Anhang) - Die Deutsche Bahn AG ist bei baulichen Veränderungen in der Nähe der DB-Grenze, rechtzeitig durch detaillierte und aussagekräftige Unterlagen in Form von Bauanträgen, gesondert zu beteiligen Die Hinweise betreffen nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-1. Es erfolgt eine Behandlung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7522-21. DB Netz AG Bei einer Veräußerung der Fläche ist eine Einfriedung erforderlich. Ab dem folgenden Bereich ist ein Einfriedungszaun zu stellen: Unmittelbar direkt nach der Autobahnbrücke (Bahnstrecke 2645-2 Richtung Euskirchen bei km 1,850) bis ca. km 1,950 (Bahnbeschilderung Halt für Rangierfahrten, siehe Anlage). In den anderen Bereichen (gemäß Ihrem Lageplan) haben wir entgegen Ihrer Baumaßnahme keine Bedenken. Die Hinweise betreffen nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-1. Es erfolgt eine Behandlung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7522-21. PLEdoc Im angefragten Bereich sind keine von PLEdoc verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden. Nachstehend aufgeführte Eigentümer bzw. Betreiber wurden beauskunftet: - Open Grid Europe GmbH, Essen - Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen - Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem. Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg - Mittel-Europäische Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL), Essen Keine BedenkenSeite 35 von 98 - Mittelrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH (METG), Essen - Nordrheinische Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH & Co. KG (NETG), Dortmund - Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH (TENP), Essen - GasLINE Telekommunikationsnetzgesellschaft deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH & Co. KG, Straelen - Viatel GmbH, Frankfurt Straßen.NRW. Regionalniederlassung Ville-Eifel, Euskirchen Das Plangebiet liegt im Umfeld der stark belasteten A 565. Die Straßenbauverwaltung prüft nicht, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm oder Luftschadstoffe durch Verkehr auf der A 565 erforderlich sind. Eventuell notwendige Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bonn. Dabei ist die künftige Verkehrsentwicklung der A 565 zu berücksichtigen; hieraus dürfen auch künftig keinerlei Einschränkungen für den Betrieb, den Verkehr der Bundesautobahn und notwendige Baumaßnahmen zur Erneuerung entstehen. Bei der Herstellung von Schutzmaßnahmen ist sicherzustellen, dass evtl. vorhandenen Einrichtungen des Landesbetriebes weder während der Bauzeit noch nach Fertigstellung in Anspruch genommen werden. Im Osten umfasst der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7522-21 die A 565. Die Autobahn verläuft hier auf dem Bauwerk Die notwendigen Gutachten zum Immissionsschutz werden im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens erstellt. Entsprechend der gutachterlichen Empfehlung werden ausschließlich passive Schallschutzmaßnahmen im Plangebiet vorgesehen. Einrichtungen des Landesbetriebes werden im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 6322-1 nicht in Anspruch genommen. Die Hinweise betreffen nicht den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 6322-1. Es erfolgt eine Behandlung imSeite 36 von 98 Dransdorfer Weg das nördlich in das zu erneuernde Bauwerk Tausendfüßler übergeht. Seitens des Landesbetriebes werden die Planungen zum Ersatzneubau der Bauwerke betrieben. Dabei wird außer einer Erneuerung in Hochlage die Tieferlegung der A 565 untersucht. Vor diesem Hintergrund ist davon auszugehen, dass die festgesetzten Verkehrsflächen in der Bauleitplanung angepasst werden müssen. Vor diesem Hintergrund ist § 9 Fernstraßengesetz zu beachten: 1) Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht errichtet werden 1.Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis zu 40 m bei Bundesautobahnen …gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, … Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren Umfangs. Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt. (2) Im Übrigen bedürfen Baugenehmigungen oder nach anderen Vorschriften notwendige Genehmigungen der Zustimmung der obersten Landesstraßenbaubehörde, wenn 1. bauliche Anlagen längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 m … gemessen vom äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden sollen, … Die Zustimmungsbedürftigkeit nach Satz 1 gilt entsprechend für bauliche Anlagen, die nach Landesrecht anzeigepflichtig sind. Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7522-21.Seite 37 von 98 Weitergehende bundes- oder landesrechtliche Vorschriften bleiben unberührt (3) Die Zustimmung nach Absatz 2 darf nur versagt oder mit Bedingungen und Auflagen erteilt werden, soweit dies wegen der Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, der Ausbauabsichten oder der Straßenbaugestaltung nötig ist…. (5) Bedürfen
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de