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230685 · Beschlussvorlage

Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6322-3, Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich; „Am Propsthof 92/92A“ (zukünftig Luise-Straus-Ernst-Allee 2)

Nummer
230685
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
08.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  3. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anhörung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230685
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Stellungnahmen sowie Satzungsbeschluss zum
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6322-3,
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich; „Am Propsthof
92/92A“ (zukünftig Luise-Straus-Ernst-Allee 2)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anhörung
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
I. Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Beteiligung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1
Baugesetzbuch für den Planungsraum Rahmenplan “Am Vogelsang”
Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1
Baugesetzbuch und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den gesamten
Planungsraum Rahmenplan “Am Vogelsang” vorgetragenen
Stellungnahmen werden entsprechend dem Beschluss des Rates vom
08.12.2022 (DS-Nr.: 221648) behandelt.
II. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange im Rahmen der öffentlichen Auslegung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6322-3 gemäß § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
1. Die von der Deutschen Telekom Technik GmbH mit Stellungnahme
vom 12.01.2023 vorgetragenen Hinweise bezüglich der im Plangebiet
vorhandenen Telekommunikationsanlagen werden der
Vorhabenträgerin zur Berücksichtigung bei den weiteren
Detailplanungen sowie der Bauausführung zur Kenntnis gebracht.
2. Die von der Behindertengemeinschaft Bonn e.V. mit Stellungnahmen
vom 22.01.2023 vorgetragenen Aspekte werden insofern berücksicht,
als die Behindertengemeinschaft im Zuge der Erschließungsplanungen
für die öffentliche Verkehrsfläche beteiligt wird.
3. Die von der Bundesnetzagentur mit Stellungnahme vom 07.02.2023
vorgetragenen Aspekte wurden in der Weise berücksichtigt, als dieSeite 1 von 98
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betroffenen Betreiber von Richtfunk im Zuge der Offenlage mit Datum
vom 07.02.2023 angeschrieben und um Stellungnahme gebeten
wurden.
4. Die von den Stadtwerken Bonn GmbH mit Stellungnahme vom
14.02.2023 vorgetragenen Aspekte werden bereits insoweit
berücksichtigt, als auch die durch den Busverkehr bedingten
Lärmimmissionen auf das Bauvorhaben gutachterlich betrachtet und
erforderliche Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt
wurden. Die Hinweise zur Versorgung des Plangebietes mit Gas,
Wasser, Strom, Fernwärme und Löschwasser sowie zur
Verkehrsplanung nebst Straßenbeleuchtung werden der
Vorhabenträgerin zur Beachtung bei den weiteren Planungen und der
Bauausführung zur Kenntnis gebracht. Ebenso werden die Hinweise
zu den Belangen Fahrgastzählung, Haltestellen, Einschränkungen
während des Baubetriebs sowie Bewerbung des Mobilitätsangebots
der Vorhabenträgerin zur Kenntnis und Berücksichtigung
weitergeleitet.
5. Die von der Autobahn GmbH des Bundes mit Stellungnahme vom
16.02.2023 vorgetragenen Aspekte wurden bereits derart
berücksichtigt, als Untersuchungen zu den verkehrlichen
Auswirkungen des Vorhabens durchgeführt wurden. Die durch den
Verkehr der BAB 565 bedingten Lärmimmissionen auf das
Bauvorhaben wurden gutachterlich betrachtet und erforderliche
Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsplan festgesetzt. Dem Aspekt
der Schutzzonen wird in der Weise Rechnung getragen, als die 100 m
- Anbaubeschränkungszone der BAB 565 nachrichtlich in der
Planzeichnung dargestellt wird; des Weiteren wird in der Begründung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan hierauf eingegangen. Die
übrigen Aspekte / Hinweise werden nicht berücksichtigt.
6. Der vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Kreisgruppe
Bonn, mit Stellungnahme vom 21.02.2023 vorgetragene Aspekt
“Vogelschlag” wird insoweit berücksichtigt, als sie der
Vorhabenträgerin zur Kenntnis und Berücksichtigung weitergeleitet
wurde. Der weitere Aspekt der Stellungnahme wird nicht
berücksichtigt.
7. Die von der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.,
LNU Bonn, mit Stellungnahme vom 21.02.2023 vorgetragene Aspekt
“Aufhitzung und Windlenkung” und “Versickerung” wird insoweit
berücksichtigt, als dass eine ergänzende Kurzstellungnahme zur
Durchlüftung des Plangebiets angefertigt wurde sowie nicht versiegelte
Flächen in der Freianlagenplanung vorgesehen sind. Die übrigen
vorgetragenen Aspekte werden nicht berücksichtigt.
III. Hinweise
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird ein
Durchführungsvertrag abgeschlossen.
IV. SatzungsbeschlussSeite 2 von 98
Seite 3
1. Die Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes
Nr. 6322-3 wird im Teil 1, vorhabenbezogener Bebauungsplan, um die
nachrichtliche Darstellung der 100 m – Anbaubeschränkungszone der
Autobahn BAB 565 ergänzt. Die Lärmpegelbereiche sowie die textliche
Festsetzung 6.4 Tiefgaragenzufahrt / Fahrbahnoberfläche der
Tiefgaragenein- und Ausfahrt werden redaktionell angepasst. In Teil
2a, Vorhaben- und Erschließungsplanung, Lageplan erfolgt eine
detailliertere Erläuterung der Dachbegrünungsform (exensiv / intensiv).
(Die Ergänzungen sind in violett eingetragen.)
2. Die Begründung zum Entwurf des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes Nr. 6322-3 in der Fassung des Beschlusses zur
öffentlichen Auslegung vom 08.12.2022 wird in den nachfolgend
genannten Kapiteln entsprechend der Abwägungsergebnisse ergänzt
bzw. redaktionell geändert (in Fettdruck):
Kapitel 2: Vorhabenbeschreibung (S. 9), Art der baulichen Nutzung (S.
10), Maß der baulichen Nutzung – Geschossflächenzahl (GFZ) (S. 13),
Geschossigkeit / maximale Gebäudehöhe (S. 14), Bauweise und
überbaubare Grundstücksfläche – Abstandsfläche (S. 16), Flächen für
Stellplätze, Garagen und Abstellanlagen für Fahrräder (S. 17), Schutz
vor schädlichen Umwelteinwirkungen (S. 19), Nachrichtliche
Übernahme – Anbaubeschränkungszone (S. 21), Technische
Infrastruktur – Energiekonzept (S. 27)
Kapitel 3: Auswirkungen der Planung – Verkehrliche Auswirkungen (S.
30), Auswirkungen auf die Umwelt –Verkehrslärm (S. 32 und 33),
Gewerbelärm (S. 34), Klima – Klimaschutz / Energieeffizienz (S. 36)
3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6322-3 für ein Gebiet im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, Bereich des Grundstücks Am
Propsthof 92/92A (zukünftig Luise-Straus-Ernst-Allee 2) ist als
teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7522-18 gemäß § 10
Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.
Begründung
Plangebiet:
Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6322-3 liegt im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, und erstreckt sich im Wesentlichen auf
das Grundstück Am Propsthof 92 / 92 A (zukünftig Luise-Straus-Ernst-Allee 2)
sowie einen Teilbereich der vorgelagerten öffentlichen Verkehrsfläche Am
Propsthof.
Auf dem Grundstück befindet sich derzeit ein zweigeschossiges Gebäude,
ergänzt durch eine eingeschossige Halle. Die umgebenden Freiflächen sind
fast vollständig versiegelt und werden als Kfz-Stellplätze genutzt. Lediglich im
südwestlichen Bereich ist eine Rasenfläche mit einzelnen Sträuchern angelegt.
Bei dem Plangebiet und dessen Umgebung handelte es sich über Jahrzehnte
um einen reinen Industrie-, Gewerbe- und Dienstleistungsstandort. Heute ist dieSeite 3 von 98
Seite 4
Umgebung durch Bürogebäude geprägt. Die ehemals industriell genutzten
Flächen westlich des Plangebietes werden aktuell zu Wohn- und
Dienstleistungsflächen entwickelt. Dort wird im Zuge der Umsetzung der
Planungen West.Side auf ca. 60.000 qm ein neues Stadtquartier entwickelt:
neben rund 550 Wohnungen, welche überwiegend in Neubauten entstehen,
sollen in Neubauten und in Teilen der Bestandsgebäude auch
Dienstleistungsbetriebe und nicht störende gewerbliche Nutzungen realisiert
werden.
An der Straße Am Propsthof, dem Plangebiet gegenüberliegend, befindet sich
eine straßenbegleitende Bebauungsstruktur mit bis zu fünfgeschossigen
Bürogebäuden, welche die östliche Raumkante der Straße Am Propsthof
definiert. Der Straßenraum wird auf der westlichen Straßenseite durch einen
Bestand großkroniger Platanen geprägt, welche in ihrer Wuchsrichtung zur
Straßenmitte geneigt sind.
Planungsziele:
Die Legend Real Estate GmbH (im weiteren Vorhabenträgerin genannt) hat das
Grundstück mit den darauf befindlichen Bestandsgebäuden am 26.08.2019
erworben.
Die auf dem Grundstück befindliche Bestandsbebauung entspricht bezüglich
der Geschossigkeit, Raumbildung und Außenwirkung der Fassade nicht dem
Standard, welcher durch die gegenüberliegenden Bestandsgebäude und die
Neubauten der Umgebung vorgegeben ist. Besonders der angebaute Hallenteil
an der südlichen Stirnseite des Gebäudes ist mit der städtebaulichen Qualität,
welche innerhalb des Geltungsbereichs des Rahmenplans „Am Vogelsang“
umgesetzt werden soll, nicht zu vereinbaren. Vor diesem Hintergrund und in
Verbindung mit der anhaltend hohen Nachfrage nach attraktiven
Bürostandorten in Bonn plant die Vorhabenträgern die Entwicklung eines neuen
Bürogebäudes mit rund 10.300 m² Bruttogrundfläche R oberirdisch auf dem
Grundstück. Der vorhandene Gebäudebestand soll zurückgebaut und ein vier-
bis sechsgeschossiges Bürogebäude mit zwei Untergeschossen (Tiefgarage,
Technik, Nebenräume) errichtet werden. Im Erdgeschoss ergänzt eine
öffentlichkeitsbezogene Nutzung (z.B. ein Laden, der dem Verkauf von
verzehrfertigen Waren dient wie z.B. ein Backshop oder ein Kiosk, Schank- und
Speisewirtschaft) die Büronutzung.
Die zweigeschossige Tiefgarage deckt den Bedarf an erforderlichen Pkw-
Stellplätzen. Sie verfügt über eine kombinierte Ein- und Ausfahrt an der
Südseite des Gebäudes und bietet Fläche für ca. 100 Pkw-Stellplätze sowie rd.
320 Fahrradstellplätze. Zusätzlich sind Abstellflächen für Fahrräder im Freien
sowie wettergeschützt im EG geplant.
Bestehendes Planungsrecht:
Der Flächennutzungsplan stellt den Planbereich überwiegend als Gewerbliche
Baufläche dar. Der südlichste Teilbereich des Plangebiets (ca. 750 qm) ist als
Gemischte Baufläche dargestellt.
Das Plangebiet ist Teil des seit 1991 rechtskräftigen Bebauungsplans Nr. 7522-
18. Das betreffende Grundstück ist als Gewerbegebiet (GE ²) ausgewiesen, die
Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,6, die Geschossflächenzahl (GFZ) 2,0. Die
maximale Bauhöhe ist auf 12,0 m begrenzt. Die überbaubare
Grundstücksfläche wird durch Baugrenzen (Mantellinie) bestimmt.
Ausnahmsweise können Gebäude oder Gebäudeteile, die aus
produktionstechnischen Gründen erforderlich sind, über die festgesetzte
Gebäudehöhe hinaus zugelassen werden.Seite 4 von 98
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Die Betriebsarten der Abstandsklassen I bis VI der Abstandsliste 1990 sind
innerhalb des betroffenen Bereiches unzulässig. Ausnahmsweise können auch
Betriebsarten des nächstgrößeren Abstandes der Abstandsliste 1990
zugelassen werden, wenn der Nachweis vorliegt, dass diese Betriebe und
Anlagen in ihrem Abstandserfordernis den Betrieben und Anlagen entsprechen,
die in dem jeweiligen Teil des Baugebietes zulässig sind. Einzelhandelsbetriebe
sind unzulässig.
Zur Umsetzung der zukünftigen Planungsziele ist die Änderung des
vorhandenen Planungsrechts erforderlich.
Planungsablauf:
Die Vorhabenträgerin beantragte mit Schreiben vom 20.01.2020 gemäß § 12
Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung
eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Nr. 6322-3), um die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante Bebauung zu schaffen.
In ihrer Sitzung am 15.06.2021 beauftragte die Bezirksvertretung Bonn die
Verwaltung, für die Konkretisierung des beantragten vorhabenbezogenen
Bebauungsplans von dem Vorhabenträger ein offenes Jury-
/Wettbewerbsverfahren unter Beteiligung von politischen Gremienvertretern
durchführen zu lassen. Vorgabe war dabei nicht nur eine beidseitig begrünte
Erschließungsstraße in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße sowie die
Entwicklung hochwertiger Freiraumstrukturen in städtischer Ausprägung gemäß
den Zielvorgaben des Masterplans, sondern auch aufgrund der
zentrumsnahen, sehr gut an den ÖPNV angeschlossen Lage eine Minimierung
von Kfz-Stellplätzen. Auch sollten die Platanen im Verlauf der Straße Am
Propsthof, bis ggf. auf den Einmündungsbereich der neuen Stichstraße
(verlängerte Gerhard-Domagk-Straße), planerisch festgeschrieben werden.
Der Rat der Stadt Bonn schloss sich in seiner Sitzung am 02.09.2021 dem von
der Bezirksvertretung formulierten Verwaltungsauftrag an.
Den Beschlüssen folgend führte die Vorhabenträgerin nachfolgend ein
Qualifizierungsverfahren in Form einer freiraumplanerisch-städtebaulichen
Mehrfachbeauftragung durch. Die Erarbeitung der Aufgabenstellung und
Durchführung der Mehrfachbeauftragung, zu der insgesamt drei Stadtplanungs-
/Architekturbüros eingeladen waren, erfolgte in enger Abstimmung mit der
Verwaltung. Neben dem Grundstück der Vorhabenträgerin war auch das von
DHL als Verteilerzentrum genutzte Nachbargrundstück „Am Propsthof 94“
sowie die dahinterliegenden Flächen, die in weiten Teilen als offene und
vollversiegelte oberirdische Stellplätze an das benachbarte Bundesministerium
vermietet sind, Teil des Untersuchungsraumes.
Der Beitrag des Büros ksg Architekten und Stadtplaner (Köln) wurde dabei auf
den ersten Rang gewählt und bildet die Grundlage für die Aufstellung des
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6322-3, welcher das Flurstück
Gemarkung Endenich, Flur 1, Flurstück 1022 der Antragstellerin Legend Real
Estate GmbH umfasst.
Der Bebauungsplan wird als vorhabenbezogener Bebauungsplan gemäß § 12
BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB aufgestellt (Beschleunigtes
Verfahren). Die Voraussetzungen für die Durchführung des beschleunigten
Verfahrens sind gegeben, da der vorgeschriebene Schwellenwert der
Grundflächengröße (< 2 ha) unterschritten wird, das Plangebiet nicht im
relevanten Abstand eines Störfallbetriebes liegt und Anhaltspunkte fürSeite 5 von 98
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Beeinträchtigungen vorhandener FFH- bzw. Vogelschutzgebiete nicht
vorliegen.
Auf die Durchführung einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3
Abs.1 Baugesetzbuch konnte verzichtet werden, da bereits für den gesamten
Planungsraum „Am Vogelsang“ im Jahre 2015 eine solche Beteiligung erfolgte.
Der nunmehr vorliegende vorhabenbezogene Bebauungsplan 6322-3 erfasst
ein Teilgebiet dieses Planungsraumes.
Auf der Grundlage des Beschlusses der Bezirksvertretung Bonn vom
02.12.2014 wurde das Gesamtkonzept „Am Vogelsang“ der Öffentlichkeit
(Bewohner, Eigentümer, Gewerbetreibende) im Zeitraum vom 26.01.2015 bis
einschließlich 09.02.2015 vorgestellt. Darüber hinaus fanden am 23.01.2015
zwei Informationsveranstaltungen (Grundstückseigentümerinnen und
Eigentümer und Gewerbetreibende sowie die Öffentlichkeit allgemein) im
Mehrzweckraum der Rheinschule statt. Die Beteiligten erhielten jeweils
Gelegenheit, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und
sich zur Planung zu äußern.
In seiner Sitzung am 08.12.2022 beschloss der Rat der Bundesstadt Bonn nach
vorangegangener Beratung in dem Ausschuss für Umwelt, Klima und lokale
Agenda (03.11.2022), in der Bezirksvertretung Bonn (15.11.2022) sowie im
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen (16.11.2022), dem Antrag der
Vorhabenträgerin vom 20.01.2020 auf Einleitung des Planverfahrens zur
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6322-3 für ein
Gebiet im Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Endenich, Bereich des Grundstücks Am
Propsthof 92/92A gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13
a Baugesetzbuch zu entsprechen. Gleichzeitig beschloss der Rat, den
vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6322-3 als teilweise Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7522-18 gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch einschließlich
seiner Begründung öffentlich auszulegen. (Ds-Nr. 221648).
Der Bebauungsplanentwurf nebst Begründung wurde gemäß § 3 Abs. 2 bzw. §
4 Abs. 2 Baugesetzbuch im Zeitraum vom 19.01.2023 bis einschließlich
21.02.2023 öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum erfolgte die Beteiligung
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Während der Offenlage wurden die unter Ziffern II. 1. bis 7. aufgeführten
Stellungnahmen abgegeben. Die bei der Verwaltung während der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen sind nachstehend wiedergegeben
und mit einem Abwägungsvorschlag versehen (Beschlusspunkt II).
Die Originale der eingereichten Stellungnahmen und eine Liste mit den Namen
derjenigen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw.
§ 4 Abs. 2 Baugesetzbuch eine Stellungnahme abgegeben haben, liegen den
Mitgliedern der Bezirksvertretung Bonn, des Ausschusses für für Wohnen,
Planung und Bauen sowie des Rates eine Viertelstunde vor und während den
Sitzungen zur Einsicht bereit. Gleiches gilt auch für die während der
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch
und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Planungsraum “Am Vogelsang”
eingegangenen Stellungnahmen (Beschlusspunkt I) und für die dem
Bebauungsplan zugrundeliegenden Gutachten sowie für denSeite 6 von 98
Seite 7
Durchführungsvertrag.
Weiter liegt eine gutachterlichen Kurzstellungnahme zur Durchlüftungssituation
(iMA cologne GmbH, Kurzstellungnahme zur Analyse der
Durchlüftungssituation im Bereich der Planbebauung „Am Propsthof 92 / 92 A“
auf Basis einer lokalen Strömungssimulation, 17.03.2023) zur Einsichtnahme
bereit. Diese Kurzstellungnahme wurde nach der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2
bzw. § 4 Abs. 2 BauGB im Hinblick auf eine während der Offenlage
abgegebenen Stellungnahme angefertigt. Sie dient als Grundlage für die
Abwägung des vorgetragenen Aspektes Luftzirkulation.
Zu Beschlusspunkt I
Im Rahmen der Beschlussfassung zur öffentlichen Auslegung des Bebauungs-
planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch wurde bereits über die
während der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und
der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den gesamten Planungsraum “Am Vogelsang”
vorgetragenen Stellungnahmen beraten. Die Behandlung der in den Stellung-
nahmen vorgetragenen Aspekte erfolgte entsprechend dem Beschluss des
Rates am 08.12.2022 (DS-Nr.:221648). Auf eine erneute Wiedergabe wird
verzichtet und auf die Verwaltungsvorlage verwiesen.
Zu Beschlusspunkt II
Änderungen von Begründung und vorhabenbezogenen Bebauungsplan zum
Satzungsbeschluss:
Entsprechend der Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes wird die
Planzeichnung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Nr. 6322-3
im Teil 1, vorhabenbezogener Bebauungsplan, um die nachrichtliche Darstel-
lung der 100 m – Anbaubeschränkungszone der Autobahn BAB 565 ergänzt.
Die Lärmpegelbereiche sowie die textliche Festsetzung 6. 4 6.4 Tiefgaragenzu-
fahrt / Fahrbahnoberfläche der Tiefgaragenein- und Ausfahrt werden
entsprechend der öffentlich ausgelegten schalltechnischen Untersuchung, Fas-
sung 15.07.2022, redaktionell angepasst. In Teil 2a, Vorhaben- und Er-
schließungsplanung, Lageplan erfolgt entsprechend der Ausführungen in der
Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan, Fassung 08.12.2022,
eine detailliertere Erläuterung der Dachbegrünungsform (exensiv / intensiv). Im
Bereich der Dachfläche, die nicht für technischen Aufbauten benötigt werden,
ist eine extensive Dachbegrünung vorgesehen. Alle Dachflächen von darunter-
liegenden Geschossebenen werden ebenfalls extensiv begrünt. Im Bereich der
Dachterrassen A und C werden intensive Dachbegrünungen angelegt.
Im laufenden Planverfahren wurde das Bauvorhaben stetig weiter konkretisiert
und die Gutachten entsprechend an den neuen Planungsstand angepasst und
nachfolgend öffentlich ausgelegt. In der Satzungsbegründung werden die
Zahlen zum Verkehrsaufkommen sowie zu den Lärmimmissionen redaktionell
an die Aussagen der offengelegten Gutachten angepasst.
Baumallee Am Propsthof:
An der südöstlichen Grenze des Plangebiets befindet sich straßenbegleitend
zur Straße Am Propsthof eine Aufreihung großkroniger Platanen im öffentlichen
Straßenraum, die der Satzung zum Schutz des Baumbestandes in der Stadt
Bonn unterliegen. Darüber hinaus sind die Bäume Bestandteil einer gesetzlich
geschützten Allee gemäß § 41 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) / § 29
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG). Die Beseitigung einer gesetzlichSeite 7 von 98
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geschützten Allee sowie Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung
oder nachteiligen Veränderung führen können, sind ohne Genehmigung der
zuständigen Unteren Naturschutzbehörde verboten.
Im Zuge der Realisierung des in der Rahmenplanung „Vogelsang“ vorgese-
henen Verkehrskreisels nebst der neuen Erschließungsstraße (zukünftig Luise-
Straus-Ernst-Allee) in Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße müssen aller
Voraussicht nach drei dieser Alleebäume gefällt werden. Jedoch ist es Ziel,
einen der drei Bäume (ID 15476) zu erhalten. Dies kann jedoch erst bei den
Ausbauarbeiten, wenn die Wurzeln freigelegt sind, mit Bestimmtheit festgelegt
werden.
Das Vorhabengrundstück liegt unmittelbar an der Straße Am Propsthof und gilt
im bauordnungsrechtlichen Sinne als bereits erschlossen. Insofern bedarf das
Grundstück prinzipiell keines neuen Anschlusses an eine weitere Er-
schließungsanlage. Um jedoch den Zielen der Rahmenplanung zu
entsprechen, wurde die neue Erschließungsanlage mit in den Geltungsbereich
des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen und entsprechend
Festsetzungen in Form von öffentlichen Verkehrsflächen getroffen.
Der vorgesehene Ausbau der Verkehrsanlage, der unabhängig von dem Bau-
vorhaben „Am Propsthof 92“ zu betrachten ist, erfolgt mehrstufig. In einer er-
sten Ausbaustufe stellt die Vorhabenträgerindie Straßen- und Wegefläche von
der Straße Am Propsthof bis zu der nordwestlichen Grundstücksgrenze des
Vorhabengrundstücks provisorisch her. Hierzu muss bereits einer der Allee-
bäume beseitigt werden. Die Genehmigung zur Fällung des Baumes wird im
Zuge der Planungsgenehmigung für die Erschließungsanlage beantragt. Die
konkreten Regelungen über den Ausgleich in Form von Baumart und Standort
werden in diesem Zusammenhang getroffen.
Durchführungsvertrag:
Zu dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird vor dem Satzungsbeschluss
ein Durchführungsvertrag abgeschlossen, der im Wesentlichen die folgenden
Regelungen enthält:
Vorhaben:
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, innerhalb eines vorgegebenen
Zeitraums ein vier- bis sechsgeschossiges Bürogebäude mit insgesamt rd.
10.315 qm Bruttogrundfläche oberirdisch und zwei Untergeschossen (Tief-
garage) einschließlich öffentlicher und privater Erschließung herzustellen. Im
Erdgeschoss soll eine Einheit für öffentlich wirksame Nutzungen wie z.B. ein
Laden, der dem Verkauf von verzehrfertigen Waren dient, wie z.B. ein Back-
shop, ein Kiosk, oder eine Schank- und Speisewirtschaft mit einer Größe von
ca. 250 qm Geschossfläche die Büronutzung ergänzen.
Energiekonzept:
Über die Anforderungen des Ratsbeschlusses „Energieeffizienzstandards im
Neubau“ vom 22.10.2015 – welcher den KfW55-Standard festschreibt - hinaus
verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung des Effizienzgebäude 40-
Standards (EG40) und der im Energiekonzept von August 2022 beschriebenen
Maßnahmen oder von Maßnahmen, die mindestens den beschriebenen Maß-
nahmen entsprechen.
Auf den Dachflächen, welche nicht als Freiraum genutzt oder für technische
Anlagen erforderlich sind, erfolgt die Installation von Photovoltaikanlagen.
Mobilitätsmaßnahmen:Seite 8 von 98
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Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich zur Umsetzung der in einem dem Durch-
führungsvertrag als Anlage beigefügten Dokument Mobilitätskonzept-Monitoring
beschriebenen „harten“ Mobilitätsmaßnahmen und deren Monitoring.
Baumschutz:
Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, bei der Durchführung von Hochbau- und
Tiefbaumaßnahmen die hiervon betroffenen Alleebäume in der Straße Am
Propsthof fachgerecht zu sichern. Die gutachterlich beschriebenen Schutz-
maßnahmen für die Alleebäume sind durchzuführen.
Wegemäßige Erschließung:
Zur Sicherstellung der wegemäßigen Erschließung verpflichtet sich die
Vorhabenträgerin im Durchführungsvertrag zum Abschluss eines weiteren Ver-
trages. In diesem Erschließungsvertrag verpflichtet sich die Vorhabenträgerin,
die Straßen- und Wegefläche von der Straße Am Propsthof bis zu der nord-
westlichen Grundstücksgrenze des Vorhabengrundstücks (Verlängerung der
Gerhard-Domagk-Straße) provisorisch herzustellen.
(Reglungen zur Herstellung der weiteren Verlängerung der Gerhard-Domagk-
Straße auf Grundlage des Wettbewerbsbeitrags sollen in die jeweiligen
Verträge mit den dortigen Grundstückseigentümerinnen aufgenommen wer-
den.)
Anlage/n
1 Auswertung Stellungnahme Offenlage (öffentlich)
2 Auswertung Frühzeitige Beteiligung (öffentlich)
3 Übersichtsplan vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6322-3 (öffentlich)
4 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 6322-3 (öffentlich)
5 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6322-3, Lageplan (öffentlich)
6 Vorhaben- und Erschließungsplan Nr. 6322-3, Ansichten (öffentlich)
7 Satzungsbegründung (öffentlich)Seite 9 von 98
Stellungnahmen und Abwä gungsvorschlä ge zur ö ffentlichen Auslegung des Bebauungsplans
Nr. 6622-3 gemä ß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch fü r den Bereich Am Propsthof 92/92A im
Stadtbezirk Bonn, Ortsteil Bonn-Endenich
Die öffentliche Auslegung wurde am 11.01.2023 im Amtsblatt der Stadt Bonn bekannt gemacht
und im Stadtplanungsamt (Stadthaus Bonn) vom 19.01.2023 bis zum 20.02.2023
durchgeführt. Im Zeitraum der Beteiligung sind sieben Stellungnahmen eingegangen.
A Stellungnahmen
1.: Stellungnahme der Deutsche Telekom Technik GmbH vom 12.01.2023
Grundsätzlich stehen den neuen Bebauungen aus Sicht der Telekom nichts im Wege.
Allerdings sind in der Bebauungsfläche unsere vorhanden Telekommunikationsanlagen zu
berücksichtigen.
In der Bebauungsfläche sind folgende Telekommunikationsanlagen vorhanden: KVz, Kabel-
schächte, Kabelrohre, Glasfaserkabel, Kupferkabel, Abschlusspunkte (APL) und Verbin-
dungsstellen (Muffen).
Die Telekommunikationsanlagen werden zum gegebenen Zeitpunkt auf der Bebauungsfläche,
soweit wie möglich und es erforderlich ist, zurückgebaut.
Der gegebene Zeitpunkt ist abhängig vom Baustart der Bebauungen und der Freischaltungen
der vorhandenen Leitungen.
Um einen unkritischen Ablauf zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Sie bzw. der Bauträger
uns (Deutsche Telekom Technik, 53113 Bonner Talweg 100) mindestens vier Monate vor
Baubeginn der Bebauungen informieren.
Weiterhin bitte ich Sie uns zu beteiligen. Die neuen Bebauungen möchten wir mit Leitungen
versorgen.“
Abwägungsvorschlag zu 1
B4 Sonstige Themen
- Technische Infrastruktur
2.: Stellungnahme der Behinderten Gemeinschaft Bonn e.V. vom 22.01.2023
Bei der Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche ist die BG zu beteiligen.
Abwägungsvorschlag zu 2
B4 Sonstige Themen
- Beteiligung
3.: Stellungnahme der Bundesnetzagentur vom 07.02.2023
Auf Grundlage Ihrer Angaben wurde von uns eine Überprüfung des o. g. Gebiets auf Beein-
trächtigungen von funktechnischen Einrichtungen wie Richtfunkstrecken, Radaren, radioast-
ronomischen Einrichtungen sowie Funkmessstellen der Bundesnetzagentur (BNetzA) durch-Seite 10 von 98
geführt. Durch rechtzeitige Einbeziehung ihrer Betreiber in die weitere Planung sollen
Störungen vermieden werden.
Folgende Betreiber sind im Plangebiet aktiv:
BETREIBER RICHTFUNK:
E-Plus Service GmbH
E-Plus-Straße 1
40472 Düsseldorf
Deutschland
Telefónica Germany GmbH & Co. OHG
Georg-Brauchle-Ring 50
80992 München
Deutschland
BETREIBER RADARE:
Es sind keine Radare betroffen.
BETREIBER RADIOASTRONOMIE:
Es sind keine Radioastronomie Stationen betroffen.
FUNKMESSSTELLEN DER BNETZA:
Es sind keine Funkmessstandorte der BNetzA betroffen.“
Abwägungsvorschlag zu 3
B2 Sonstige Themen
- Technische Infrastruktur
4.: Stellungnahme der Stadtwerke Bonn GmbH vom 14.02.2023
Stellungnahme Bonn Netz GmbH/Bereich Strom:
Vorhandener Hausanschluss ist kostenpflichtig von Stromnetz abzutrennen.
Für die Versorgung der zukünftigen Bebauung ist eine kundeneigene Trafostation einzupla-
nen.
Stellungnahme Bonn Netz GmbH/Bereich Straßenbeleuchtung:
In den an das Plangebiet angrenzenden Straßen (Am Propsthof) befinden sich Anlagen der
öffentlichen Straßenbeleuchtung. Inwieweit diese Einrichtungen von der geplanten Maßnahme
betroffen sind, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Die Anlagen müssen bei einer Neu-
oder Umplanung berücksichtigt werden. Eine Umlegung bzw. Versetzung von Anlagen der
öffentlichen Straßenbeleuchtung ist kostenpflichtig und muss frühzeitig mit der Bonn-Netz
GmbH (T/NS - Abteilung Straßenbeleuchtung) abgestimmt werden.
Gemäß Beleuchtungsvertrag zwischen der Stadt Bonn und den Stadtwerken Bonn (SWB) sind
die SWB (Bonn-Netz GmbH / T-NS) für die Planung, Errichtung und den Betrieb der
öffentlichen Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet Bonn verantwortlich. Sollte sich im Zuge des
Planungsprozesses herausstellen, dass der Bau einer neuen, öffentlichen
Beleuchtungsanlage erforderlich ist, müssen wir frühzeitig an der weiteren Planung beteiligt
werden. Die Festlegung von Leuchten-Standorten sowie die Auswahl von Leuchten und
Masten muss in Rücksprache mit uns erfolgen. In diesem Zusammenhang weise ich nochmal
darauf hin, dass es für das Stadtgebiet Bonn je nach Anwendung festgelegte Leuchten-Typen
gibt.Seite 11 von 98
Stellungnahme Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH/Bereich
Fernwärme:
Seitens des FB Fernwärme Netz- und Anlagenservice bestehen keine Bedenken. Es ist
möglich, das auf dem Areal geplante Gebäude mit der besonders umweltfreundlichen und
energieeffizienten Bonner Fernwärme, energetisch bewertet nach FW 309 Teile 1 & 7, mit
einem fCO2eq. nach Anlage 9 Nr. 1c GEG 2002 (berechnet nach FW 309-1:2021) von 0
g/kWh, mit Wärme zu versorgen (somit würden CO2-Emissionen zu 100 % vermieden und
somit ein erheblicher Beitrag zum Klimaschutz geleistet).
Stellungnahme Energie- und Wasserversorgung Bonn/Rhein-Sieg GmbH/Bereich
Gas/Wasser:
Aus Sicherheitsgründen sind vorhandene Anschlussleitungen bei Gebäudeleerstand bzw.
Gebäudeabriss an der Hauptleitung abzutrennen, insbesondere zur Vermeidung von Stagna-
tion im Trinkwasseranschluss.
Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/Bereich Fahrwege:
Aufgrund der Entfernung der Maßnahme zu unseren Anlagen, besteht seitens Fahrwege keine
Betroffenheit.
Stellungnahme Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH/Bereich Verkehrsplanung (PV/P):
Diese entnehmen Sie bitte beigefügter Anlage „B -Plan_Nr_6322-2_Stellungnahme_PV-
P.pdf“.“
Anlage:
„Der Fachbereich PV/P hat zur ö ffentlichen Auslegung keine Einwände, möchte abe r zu den
vorliegenden Unterlagen und der anschließenden Bebauung auf Folgendes hinweisen:
Die an das Planungsgebiet angrenzende Straße Am Propsthof wird von vier Buslinien zu jeder
Tages- und Nachtzeit befahren. Unmittelbar angrenzend an den hier beschriebenen Pla-
nungsbereich befindet sich die teilweise barrierefrei ausgebaute Haltestelle „Gerhard-
Domagk-Straße".
Im Zusammenhang des hier beschriebenen Vorhabens mit der Entwicklung des
Neubaugebietes West Side und den Planungen zur Entwicklung des neuen Unicampus in
unmittelbarer Nähe ist davon auszugehen, dass zukünftig mit einer erhöhten Auslastung des
heutigen ÖPNV-Angebotes zu rechnen ist. Zusätzlich ist zu beachten, dass Bund und Länder
gemeinsam zum 01. Mai 2023 das bundesweit gültige „Deutschlandtic ket“ einführen werden,
welches durch einen Preisvorteil die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen soll. Aus der
Erfahrung mit dem 9- €-Ticket aus der Vergangenheit ist dadurch generell von einer erhöhten
Auslastung der Fahrzeuge, besonders zu den Hauptverkehrszeiten, auszugehen. Deshalb
empfehlen wir der Stadt Bonn als Aufgabenträger des Bonner ÖPNV, nach Bezug der
Liegenschaft eine Fahrgastzählung zu beauftragen, um den tatsächlichen ÖPNV-Bedarf des
gesamten Quartiers zu ermitteln und ggf. eine Angebotsausweitung zu beauftragen. Wenn die
Notwendigkeit einer Angebotsausweitung festgestellt werden sollte, könnte das zusätzlich zu
den Mehrkosten durch Personal- und Fahrzeugaufwand, eine Fahrzeug-Neubeschaffung
notwendig werden lassen. Durch allgemeine Lieferengpässe ist dafür derzeit ein
Planungszeitraum von etwa 1,5 Jahren zu berücksichtigen.
Die Haltestelle Gerhard-Domagk-Straße ist derzeit nur in eine Fahrtrichtung barrierefrei
ausgebaut, wir empfehlen vor Fertigstellung des Bauvorhabens den Ausbau aller
Haltepositionen.
Wir gehen davon aus, dass die Belange des ÖPNV auch während der anschließenden Bau-
phase ausreichend Beachtung finden und wir bei drohenden Störungen und Behinderungen
des Betriebsablaufes sowie baulichen Veränderungen unserer Betriebsanlagen frühzeitig
informiert werden und eventuelle Kosten Bestandteil der Baumaßnahmen sind. Wenn sich imSeite 12 von 98
Rahmen der weiteren Planung herausstellt, dass Behinderungen für den ÖPNV nicht
vermieden werden können, müssen diese frühestmöglich aber spätestens vier Wochen vor
Baubeginn final mit uns abgestimmt sein, damit die Auswirkung auf den ÖPNV von uns geprüft
und notwendige betriebliche Maßnahmen rechtzeitig eingeleitet und kommuniziert werden
können.
Wir weisen vorsorglich auf den Flächenbedarf der aufgeführten Haltestelle hin. Sollten aus
unvermeidlichen Gründen Veränderungen der Haltestellenfläche stattfinden müssen, sind
diese frühzeitig mit uns abzustimmen. In diesem Bereich muss mit der normalen
Geräuschentwicklung aus dem Bus- und Bahnbetrieb gerechnet werden.
Hinweis
In dem uns vorliegenden Mobilitätskonzept sind ÖPNV-Angebote aufgeführt, deren Leistungen
durch die Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH erbracht werden. Dazu möchten wir gerne
Folgendes mitteilen:
Für die Buslinien 610 und 611 kommen im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben nur die
Haltestellen „Am Propsthof" oder „Verweyenstraße" als Anbindung in Betracht. Die Haltestelle
„Endenich Nord Bf" liegt weiter entfernt und kann als Anschluss an den Haltepunkt der S23
„Endenich Nord" der DB AG gesehen werden. Zum Fahrplanwechsel im Dezember 2022
wurde besonders das ÖPNV-Angebot in dem hier genannten Bereich erweitert. Die Haltestelle
„Robert -Havemann- Straße" wurde in beiden Fahrtrichtungen ca. 200 m entfernt zum
Baugebiet, zwischen der Haltestelle „Gerhard-Domagk-Straße" und der Straße Auf dem
Hügel, neu eingerichtet. Die Haltestelle wird nun zusätzlich auch von der neuen Linie 633
Endenich Nord Bf - Ramersdorf im 30-Min-Takt angefahren. Die Linie 632 fährt seitdem auf
der Strecke Uniklinikum Bonn Endenich Nord Bf ebenfalls im 30-Min-Takt. Aus diesen
Gründen sind die gemachten Angaben im Mobilitätskonzept zum Vorhaben aus dem Jahr
2020 nicht mehr ganz korrekt.
Im Rahmen der im Mobilitätskonzept genannten Handlungsfelder wird das Aushängen von
ÖPNV-Fahrplänen als Anreiz zum Umstieg von MIV auf den ÖPNV erwähnt. Wir möchten
dazu die Bewerbung der BONNmobil App empfehlen, dort können Echtzeitinformationen zu
SWB-Bussen, Bahnen, Leihfahrrädern, E-Scootern und E-Rollern abgerufen und der Fahr-
weg bis zum letzten Meter zusammenhängend geplant und auch zentral gebucht und bezahlt
werden. Die App zeigt zudem den jeweiligen C02-Verbrauch der ausgewählten Route für die
Nutzung von ÖPNV, Auto, Fahrrad oder zu Fuß an. Wir entwickeln solche Systeme, um die
Informationen zum ÖPNV-Angebot in Bonn ressourcenschonend zu gestalten und dadurch
wertvolle Rohstoffe schützen zu können.
Abwägungsvorschlag zu 4
B1 Umwelt
-Verkehrslärm
B2 Klima
-Energieversorgung
B3 Verkehr und Mobilität
-ÖPNV
B4 Sonstige Themen
-Technische Infrastruktur
5.: Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes vom 16.02.2023Seite 13 von 98
Zum 1. Januar 2021 haben sich die anbaurechtlichen Zuständigkeiten für die
Bundesfernstraßen in Bundesverwaltung geändert. Lag die Verantwortung bisher bei den
Ländern, gingen die Aufgaben mit Beginn des Jahres 2021 auf das Fernstraßen-Bundesamt
(FBA) und die Autobahn GmbH des Bundes (AdB) über. Die anbaurechtlichen Zuständigkeiten
obliegen damit einer bundeseinheitlichen Verwaltung.
Die Autobahn GmbH des Bundes, Niederlassung Rheinland, ist für den Betrieb und die
Unterhaltung der östlich an das Plangebiet angrenzende Autobahn 565, Abschnitt 5 zuständig.
Die vorliegenden Planungen berühren die Belange des Fernstraßen-Bundesamtes Leipzig
(FBA). Die Beteiligung erfolgte daher durch die Autobahn GmbH des Bundes.
Die vorbezeichnete Bauleitplanung wird beim FBA unter dem Geschäftszeichen 2023-0121E
geführt. Die Belange des FBA wurden in der vorliegenden Stellungnahme entsprechend
berücksichtigt:
Die 40 m - Anbauverbotszone und die 100 m - Anbaubeschränkungszone der BAB 565 sind
entsprechend bezeichnet in der Planzeichnung mit Legende darzustellen.
In der Begründung/Erläuterung des Bebauungsplans ist Folgendes aufzunehmen:
Längs der Autobahn dürfen jegliche Hochbauten, auch Nebenanlagen als solche, auch
auf der nicht überbaubaren Grundstücksfläche innerhalb der 40 m Anbauverbotszone
gemäß § 9 Abs. 1 FStrG nicht errichtet werden, § 9 Abs. 1 FStrG. Einer möglichen
Unterschreitung der 40-Meter-Grenze wird nicht zugestimmt. Umfasst sind hiervon auch
die Solartische und jegliche damit im Zusammenhang stehenden Anlagen über der
Erdgleiche (z.B. Masten etc.). Dies gilt auch für Abgrabungen und Aufschüttungen
größeren Umfangs.
Gemäß § 9 Abs. 2 FStrG bedürfen konkrete Bauvorhaben (auch baurechtlich verfahrens-
freie Vorhaben) der Zustimmung/Genehmigung des Fernstraßen-Bundesamtes, wenn sie
längs der Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu 100 Meter und längs der Bundes-
straßen außerhalb der zur Erschließung der anliegenden Grundstücke bestimmten Teile
der Ortsdurchfahrten bis zu 40 Meter, gemessen vom äußeren befestigten Rand der
Fahrbahn, errichtet, erheblich geändert oder anders genutzt werden. In diesem
Zusammenhang sollte der als Ausgleichsfläche vorgesehen Bereich die gesamte 40 m -
Anbauverbotszone umfassen.
Werbeanlagen, die den Verkehrsteilnehmer ablenken können und somit geeignet sind,
die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gefährden, dürfen nicht errichtet werden.
Hierbei genügt bereits eine abstrakte Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des
Verkehrs. Auf § 33 StVO wird verwiesen. Die Errichtung von Werbeanlagen unterliegt
ebenso der Genehmigung oder Zustimmung des Fernstraßen-Bundesamtes.
Bezüglich der mit einem Pflanzgebot oder auch als Ausgleichsfläche festgesetzten
Bereiche innerhalb der 40 m - Anbauverbotszone ist klar zu regeln, dass hier keine
baulichen Anlagen errichtet werden dürfen, die den Vorschriften des § 9 FStrG
zuwiderlaufen, dies betrifft ebenso Abgrabungen und Aufschüttungen größeren Umfangs.
Günstigerweise sollten diese Flächen grün hinterlegt werden, um sie eindeutiger als reine
Grünflächen zu kennzeichnen.
Bezüglich der Errichtung von Zäunen wird auf § 11 Abs. 2 FStrG verwiesen. Demgemäß
dürfen Anpflanzungen, Zäune, Stapel, Haufen und andere mit dem Grundstück nicht fest
verbundene Einrichtungen nicht angelegt werden, wenn sie die Verkehrssicherheit
(konkret) beeinträchtigen. Soweit sie bereits vorhanden sind, haben die Eigentümer ihreSeite 14 von 98
Beseitigung zu dulden. Die Einordnung der Zaunanlage unter § 11 FStrG oder ggf. doch
unter § 9 FStrG bedarf der konkreten Prüfung im Einzelfall.
Seitens der Straßenbauverwaltung weise ich darauf hin, dass eine leistungsfähige und sichere
Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz bei Realisierung des o.a. Vorhabens in jedem
Fall sicherzustellen ist. Ggfls. erforderliche Maßnahmen zur Erhaltung der Leistungsfähigkeit
im umliegenden Straßennetz sind durch die Kommunen/ Vorhabenträger zu tragen.
Ich weise darauf hin, dass gegenüber der Straßenbauverwaltung weder jetzt noch zukünftig
aus dieser Planung Ansprüche auf aktiven und/oder passiven Lärmschutz oder ggfls.
erforderlich werdende Maßnahmen bzgl. der Schadstoffausbreitung geltend gemacht werden
können.
Das Fernstraßenbundesamt erhält eine Durchschrift der konsolidierten Stellungnahme.
Abwägungsvorschlag zu 5
B1 Umwelt
-Verkehrslärm
-Luftschadstoffe
B3 Verkehr und Mobilität
-Fernstraßen
B4 Sonstige Themen
-Rechtsansprüche
6.: Stellungnahme des BUND Kreisgruppe Bonn vom 21.02.2023
Gemäß der Begründung ist beabsichtigt, auf dem Gelände ein vier- bis sechsgeschossiges
Bürogebäude mit einer Grundfläche von ca. 5.000 m2 anzulegen. Die Ausführungen zum
Artenschutzes (S. 21) sind völlig unzureichend, da diesbezüglich lediglich Hinweise in den
Bebauungsplan aufgenommen werden sollen. Wir fordern, dass in der baurechtlichen
Genehmigung hoch wirksame Maßnahmen zur Vermeidung von Vogelschlag gemäß dem
aktuellen Wissensstand
(https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/Glasbroschuere_2022_D.pdf)
verbindlich festgelegt werden.
Es ist vorgesehen, bis zu drei satzungsgeschützte Bäume der geschützten Platanenallee zu
fällen. Die geplante Fällung wird mit der Anlage eines Kreisverkehrs begründet. Mit dieser
Planung wird der Baumschutz dem motorisierten Individualverkehr untergeordnet. Wir fordern
daher eine Überarbeitung der Planung im Hinblick auf eine vollständige Erhaltung der Bäume.
Abwägungsvorschlag zu 6
B1 Umwelt
- Artenschutz
- Baumschutz
7.: Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., LNU
Bonn vom 21.02.2023Seite 15 von 98
Wir begrüßen, dass der vorliegende Bebauungsplan im Wesentlichen bereits versiegelte
Flächen nutzen wird. Das entspricht - leider ausnahmsweise - den Nachhaltigkeitszielen,
denen sich die Stadt verpflichtet hat und dürfte gerne häufiger vorkommen.
Zu Einzelpunkten haben wir folgende Anregungen:
1. Wir erwarten, dass die Vorgaben zum Schutz gegen Vogelschlag verbindlicher Bestandteil
der Baugenehmigung werden und nicht bloße Empfehlung bleiben.
2. Wegen der geplanten Anordnung des Baukörpers auch in Beziehung zur
Bestandsbebauung halten wir es für sinnvoll und ratsam, eine Simulation der Windlenkung
durchzuführen, um einen Windkanaleffekt entlang der Straße im Propsthof zu verhindern.
3. Wir erwarten, dass die Gestaltung der Fassaden und Verkehrsflächen mit hellen Materialien
verbindlich festgeschrieben wird. In Bonn werden viel zu häufig dunkle Fassaden und
Freiflächen genehmigt. Das erzeugt eine Vielzahl von unerwünschten Wärmeinseln in der
Stadt.
4. Wir schlagen vor, die Verkehrsflächen auf dem Gelände, wo immer möglich,
versickerungsfreundlich zu gestalten.
5. Den Kreisverkehr am Ausgang der Von-Domagk-Straße lehnen wir in der geplanten Form
ab. Er ist unseres Ermessens so umzuplanen, dass keine Bäume der geschützten Allee gefällt
werden müssen. Die Fällung würde die doppelreihige Allee von 167 auf 130 m verkürzen.
Damit ist die Tür weit geöffnet, durch weitere Baumentnahmen oder "zufällige" Verluste die
geforderten 100m Länge zu unterschreiten. Das mag zwar zukünftige Investoren erfreuen,
widerspricht aber dem Geist von §41 LNatSchG und damit auch dem Anspruch der Stadt Bonn
als Kommune für biologische Vielfalt.“
Abwägungsvorschlag zu 7
B1 Umwelt
-Artenschutz
-Baumschutz
B2 Klima
-Luftzirkulation
-Aufheizung
-Versickerung
-FassadengestaltungSeite 16 von 98
B Gesamtabwä gung
Gliederung
B1 Umwelt
- Artenschutz
- Baumschutz
- Verkehrslärm
- Luftschadstoffe
B2 Klima
- Energieversorgung
- Luftzirkulation
- Aufheizung
- Versickerung
B3 Verkehr und Mobilität
- ÖPNV
- Fernstraßen
B4 Sonstige Themen
- Technische Infrastruktur
- Beteiligung
- Rechtsansprüche
Abwä gung
B1 Umwelt
Artenschutz
Es wurde eine Artenschutzprüfung der Stufe 1 durchgeführt (Dr. Andreas Skibbe – Büro für
Artenschutz und Avifaunistik, Juli 2020), um zu ermitteln, ob mit der Aufstellung des
Bebauungsplans sogenannte planungsrelevante Arten betroffen sind und ggf. Zugriffsverbote
nach § 44 Abs. 1 BNatSchG ausgelöst werden. Die Prüfung hat ergeben, dass Fledermäuse
und gebäudebrütende Vogelarten nicht zu erwarten sind.
Nach den Untersuchungen ist bei Beachtung der üblichen Rodungszeiten fü r die von der
Planung möglicherweise betroffenen Vogel- und Fledermausarten von keinem Eintreten von
Verbotstatbestä nden nach § 44 BNatSchG auszugehen. Zeitlich vorgezogene
Ausgleichsmaßnahmen (sog. CEF-Maßnahmen), die in Bebauungsplänen verbindlich
festzusetzen sind, sind gemäß der ASP nicht erforderlich und geboten. Insofern erfolgen im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Festsetzungen zum Artenschutz. Die
Beschränkung der Rodungszeiten auf den Zeitraum von November bis Februar ergibt sich aus
dem Bundesnaturschutzgesetz und bedarf somit keiner besonderen Festsetzung im
Bebauungsplan.
Um dennoch den Belangen des Artenschutzes Rechnung zu tragen, sind verschiedene
Maßnahmen zum Artenschutz als Hinweise in den Bebauungsplan aufgenommen worden. SoSeite 17 von 98
sollen zur Vermeidung von Störungen durch Beleuchtung grundsätzlich insektenfreundliche
Leuchtmittel (z.B. LED) mit staubdichter Abdeckung verwendet werden.
Im Hinblick auf den Vogelschutz sollen Maßnahmen zur vogelsicheren Gestaltung von
Glasfassaden aus Basis des Leitfadens „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“ oder
gleichwertige Maßnahmen ergriffen werden. Die auf Empfehlung des BUND zu
berücksichtigende Broschüre
https://vogelglas.vogelwarte.ch/assets/files/broschueren/Glasbroschuere2022D.pdf entspricht
dem oben genannten Leitfaden.
Mit der Aufnahme der Regelungen zum Vogelschutz als Hinweis wird der geltenden
Rechtsprechung, wonach jeder Bebauungsplan grundsätzlich die von ihm selbst geschaffenen
oder ihm sonst zurechenbaren Konflikte zu lösen hat, indem die von der Planung berührten
Belange zu einem gerechten Ausgleich gebracht werden, in ausreichendem Umfang gefolgt.
So wird der durch die Planung hervorgerufene Konflikt zwischen Artenschutz und
Neubebauung durch die Aufnahme von Hinweisen gelöst. Detaillierten Lösungen zum
Artenschutz sind nachfolgend im bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren zu
erbringen.
Ein solcher Konflikttransfer von dem eigentlichen Bebauungsplanverfahren hin zum
Baugenehmigungsverfahren ist nach geltender Rechtsauffassung dann zulässig, wenn die
Durchführung der Maßnahmen zur Konfliktbewältigung auf einer nachfolgenden Stufe möglich
und sichergestellt ist. Mit der Aufnahme des Hinweises in den vorhabenbezogenen
Bebauungsplan und dem nachfolgenden Vollzug im Baugenehmigungsverfahren ist dieses
gewährleistet.
Zum gegenwärtigen Stand der Objektplanung können noch keine konkreten Angaben zur
Anwendung der in dem Leitfaden aufgeführten Maßnahmen zum Vogelschutz getroffen
werden. Die Aussagen werden jedoch zum Zeitpunkt des Baugenehmigungsverfahren
detailliert werden.
Baumschutz
Der vollständige Erhalt der Bäume steht den übergeordneten Planungen des
Entwicklungsgebiets west.side zu einem Wohn- und Gewerbegebiet entgegen. Wie bereits im
November 2014 in der Rahmenplanung für das Gesamtgebiet von der Bundesstadt Bonn
dargestellt, ist eine Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße Richtung Nordwesten
vorgesehen. Auch der Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Gerhard-Domagk-Straße / Am
Propsthof ist bereits Bestandteil der Rahmenplanung. Die Verlängerung der Gerhard-Domagk-
Straße Richtung Nordwesten ist für die übergeordnete Erschließung notwendig.
Das Vorhabengrundstück liegt unmittelbar an der Straße Am Propsthof und gilt im
bauordnungsrechtlichen Sinne als bereits erschlossen. Insofern bedarf das Grundstück
prinzipiell keines neuen Anschlusses an eine weitere Erschließungsanlage. Um jedoch den
Zielen der Rahmenplanung zu entsprechen, wurde die neue Erschließungsanlage mit in den
Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes einbezogen und entsprechende
Festsetzungen in Form von öffentlichen Verkehrsflächen getroffen.
Der vorgesehene Ausbau der Verkehrsanlage, der unabhängig von dem Bauvorhaben „Am
Propsthof 92“ zu betrachten ist, ist aufgrund des geringen Abstands der betroffenen
Alleebäume ohne Baumfällung nicht umsetzbar.
Die Herstellung der geplanten Erschließungsanlagen bedarf der Fällung von ausschließlich
bis zu drei Bestandsbäumen. Jedoch ist es nach Möglichkeit das Ziel, einen der drei zu
fällenden Bäume (ID 15476) zu erhalten. Dies kann jedoch erst bei den Ausbauarbeiten, wenn
die Wurzeln freigelegt sind, mit Bestimmtheit festgelegt werden. Zur Realisierung der
provisorischen Stichstraße, also des ersten Bauabschnitts, muss einer der in der öffentlichen
Verkehrsfläche Am Propsthof vorhandenen Alleebäume gefällt werden. Die konkretenSeite 18 von 98
Regelungen über den Ausgleich in Form von Anzahl, Baumart und Standorten werden in
diesem Zusammenhang in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde getroffen.
Die Fällung weiterer Bäume ist nicht vorgesehen und nicht Gegenstand des Planverfahrens.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan trägt dem besonderen Schutzstatus der Alleebäume
durch die Festsetzung der überbaubaren Grundstücksfläche mit einem Mindestabstand von 4
m zwischen dem Kronenbereich der Bäume und einem möglichen aufgehenden Mauerwerk
des Gebäudes selbst Rechnung. Eine Ausdehnung der Tiefgarage ist nur bis ungefähr zum
Kronenrand der Bäume zulässig (ergänzend siehe Kapitel 3.1.3. Flora / Fauna / Artenschutz).
Für die Errichtung der Tiefgaragenwände wird ein Arbeitsraum benötigt, der um mindestens
1,5 m unter die Kronen der Bäume reichen wird. Insgesamt bleibt der Erhalt und die weitere
Entwicklung der Bäume gewährleistet. Weiter weist der Bebauungsplan auf
Schutzmaßnahmen hin, die bei der Durchführung der Hoch- und Tiefbaumaßnahmen zu
beachten und durchzuführen sind.
Auf dem Grundstück des Vorhabens erfolgt eine Nachverdichtung durch das Vorhaben, dabei
wird jedoch die aktuell fast vollständig versiegelte Fläche teilweise entsiegelt und neue
Freiflächen angelegt und damit ein Beitrag zum Erhalt der sonstigen Alleebäume geleistet.
Verkehrslärm
Das Plangebiet ist durch Lärmimmission aus Straßen-, Schienen- und Gewerbelärm belastet.
Zur Beurteilung der auf das Plangebiet und die Umgebung einwirkenden Lä rmemissionen und
-immissionen wurde eine Prognose (Schalltechnische Untersuchung zu den Lärmemissionen
und –immissionen zum Bauvorhaben „Am Propsthof 92 / 92 A in Bonn Endenich, ADU
cologne, Juli 2022) erarbeitet. Hierzu wurden ein digitales Berechnungsmodell erstellt und die
Verkehrslä rmimmissionen der umliegenden Straßenverkehrs- und Schienenverkehrswege,
die Gewerbelä rmimmissionen der umliegenden Betriebe sowie die Gerä uschimmissionen der
geplanten Tiefgarage quantifiziert. Die gutachterliche Untersuchung zeigt, dass es zu
Überschreitungen der Orientierungswerte gemäß DIN 18005 für Gewerbegebiete kommt, so
dass Schallminderungsmaßnahmen erforderlich werden.
Aufgrund der räumlichen Situation im Plangebiet, der Lage der geplanten Bebauung zu den
Emissionsquellen und der städtebaulichen Zielsetzungen eines Gewerbegebiets für das
Plangebiet kommen zur Wahrung annehmbarer Arbeitsverhältnisse lediglich passive
Schallschutzmaßnahmen nach DIN 4109 in Betracht, die den erforderlichen Schallschutz in
den Gebäuden in Form von Mindestanforderungen an die Luftschalldämmung von
Außenbauteilen schutzbedürftiger Nutzungen sicherstellen.
Gemäß DIN 4109 Punkt 5 werden zur Festlegung der erforderlichen Luftschalldämmung von
Außenbauteilen von Aufenthaltsräumen gegenüber Außenlärm verschiedene
Lärmpegelbereiche zugrunde gelegt, denen die jeweils vorhandenen oder gemäß Prognose
zu erwartenden "maßgeblichen Außenlärmpegel" für den Tag- oder Nachtzeitraum
zuzuordnen sind.
Für die planungsrechtlich festgesetzte Neubebauung ergeben sich entsprechend der bei freier
Schallausbreitung berechneten maßgeblichen Außenlärmpegel und den hieraus
resultierenden Lärmpegelbereichen Anforderungen an die Schalldämmung der Außenbauteile
der Gebäude gemäß den Lärmpegelbereichen V bis VI.
Grundsätzlich müssen innerhalb der gekennzeichneten Lärmpegelbereiche die Außenbauteile
(z.B. Wand, Dach, Fenster, Türen) und Elemente (z.B. Lüftungseinrichtungen,
Rollladenkästen) unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Raumarten oder Nutzungen
die Anforderung der DIN 4109 für den jeweiligen Lärmpegelbereich entsprechen. Außerdem
ist eine ausreichende Frischluftzufuhr der Räume (vollständiger Luftwechsel innerhalb jeweils
höchstens zwei Stunden) durch bauliche und sonstige technische Vorkehrungen
sicherzustellen.
Des Weiteren setzt der Bebauungsplan im Hinblick auf eine gemäß § 8 Abs. 3
Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise zulässige Wohnnutzung für Aufsichts-Seite 19 von 98
und Bereitschaftspersonen sowie Betriebsleiter und Betriebsinhaber fest, dass Fenster von
Räumen, die der Schlafnutzung dienen, mit einem fensterunabhängigen, schallgedämmten
Lüftungssystem auszustatten sind. Weiter sind Wohn- und Schlafräume zur lärmabgewandten
Seite hin zu orientieren.
Die in der Planzeichnung dargestellten Lärmpegelbereiche beruhen auf der freien
Schallausbreitung in der für die verschiedenen Schallarten jeweils ungünstigsten Höhe. Eine
Minderung der zu treffenden Schallschutzmaßnahmen ist daher im Einzelfall zulässig, wenn
im Baugenehmigungsverfahren anhand einer schalltechnischen Untersuchung niedrigere
Lärmpegelbereiche an einzelnen Gebäudeteilen oder Geschossebenen nachgewiesen
werden.
Insgesamt stellt die Festsetzung passiver Schallschutzmaßnahmen sicher, dass den
schallimmissionsschutzrechtlichen Anforderungen zur Erzielung gesunder Arbeitsverhältnisse
im Hinblick auf Verkehrsgeräuschimmissionen (Bundesautobahn BAB 565 und Busverkehr
ÖPNV) Rechnung getragen werden kann.
Luftschadstoffe
Das Plangebiet befindet sich in einem Bereich, der aufgrund der bestehenden Verkehrswege
bereits heute durch Luftschadstoffimmissionen vorbelastet ist. Die Grenzwerte für
Stickstoffdioxid werden jedoch nicht überschritten, sodass keine Gefährdung gesunder
Arbeitsverhältnisse anzunehmen ist. Zudem umfasst der Luftreinhalteplan Bonn für das
außerhalb der Bonner Umweltzone liegende Plangebiet bzw. sein direktes Umfeld keine
zusätzlichen Maßnahmen zur Luftreinhaltung. Auch vor diesem Hintergrund liegen keine
Indizien für eine grenzwertige Luftschadstoffbelastung im Planungsraum vor.
B2 Klima
Energieversorgung
Die Stellungnahme der Stadtwerke Bonn wurden an die Vorhabenträgerin mit der Bitte um
Berücksichtigung der darin enthaltenen Belange (Straßenbeleuchtung, Strom, Energie-,
Wasserversorgung etc.) weitergeleitet.
Die Stadt Bonn hat vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ehrgeizige Ziele zur Minderung
der CO2-Emissionen formuliert. Bei der Planung und Realisierung stehen die Aspekte des
nachhaltigen Bauens im Fokus der Hochbauentwicklung. Über die Anforderungen des
Ratsbeschlusses „Energieeffizienzstandards im Neubau“ vom 22.10.2015 – welcher den
KfW55-Standard festschreibt - hinaus verpflichtet sich die Vorhabenträgerin zur Umsetzung
des Effizienzgebäude 40-Standards (EG40).
Gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 14.11.1995 wurde im Zuge einer
Planaufstellung ein Energiekonzept erarbeitet, aus welchem die Art der Energieversorgung
und die Energieeffizienz der Gebäude hervorgeht. Im Durchführungsvertrag verpflichtet sich
die Vorhabenträgerin zur Umsetzung der im Energiekonzept beschriebenen Maßnahmen oder
mindestens von Maßnahmen, die dem vereinbarten Konzept entsprechen..
Als Ergebnis der weiteren Detailplanungen beabsichtigt die Vorhabenträgerin zum jetzigen
Zeitpunkt, das Gebäude an das Fernwärmenetz anzuschließen, um so einen Beitrag zum
Klimaschutz zu leisten.
LuftzirkulationSeite 20 von 98
Das geplante Gebäude bleibt mit einer absoluten Höhe von unter 24 m deutlich unterhalb
kritisch einzuschätzender Gebäudehöhen. Unabhängig von dieser allgemeinen Einschätzung
wurde im Hinblick auf die vorgetragene Stellungnahme gutachterlich eine Analyse der
Durchlüftungssituation im Bereich des Planvorhabens unter Einbeziehung der Planung als
explizites Strömungshindernis sowie der bestehenden Bebauung auf der Basis einer lokalen
Strömungssituation vorgenommen (iMA cologne GmbH, Kurzstellungnahme zur Analyse der
Durchlüftungssituation im Bereich der Planbebauung „Am Propsthof 92 / 92 A“ auf Basis einer
lokalen Strömungssimulation, 17.03.2023).
Dabei wurde eine Windverteilung in Form einer jährlichen Windrose herangezogen, die die
Häufigkeiten der lokalen, übergeordneten Winde über ein Kalenderjahr repräsentiert. Als
Durchlüftungsmaß wird die Abweichung der lokalen Strömungsgeschwindigkeit von der freien
Anströmung im prozentualen Verhältnis zur Geschwindigkeit der freien Anströmung
herangezogen. Werte nahe 0% kennzeichnen ein gutes Durchlüftungspotential, Werte kleiner
als -50% findet man in Gebieten, in denen die Strömung durch Hinderniseinflüsse deutlich
reduziert ist.
Um zu klären, wie die sich Beeinflussung einer ungestörten Windanströmung durch die
Gebäude inklusive des Plangebäudes im Jahresmittel auswirkt, zeigt das Gutachten eine
Strömungsberechnung im Jahresmittel. Danach ist nach gutachterlicher Einschätzung im
Bereich der Planung in der Straße Am Probsthof infolge der Hinderniswirkung der Bebauung
mit einer ca. 60 bis 80% abgesenkten Strömung zu rechnen. Dies ist typisch für eine
innerstädtische Bebauung. Ein Düseneffekt innerhalb des Straßenraums, der zu deutlich
höherer Strömungsgeschwindigkeit führen würde, ist im Jahresmittel laut gutachterlicher
Stellungnahme nicht zu erwarten. Vielmehr führen die Auswirkungen der Gebäude teilweise
zu einer Heruntermischung frischerer Luft aus Bereichen über Dach in den Straßenraum, was
für die Luftqualität eher positive Auswirkungen haben kann.
Weiter beleuchtet das Gutachten für definierte Anströmungsrichtungen die Auswirkungen der
Planung. Bei einer Anströmung aus Südsüdost aus der Gerhard-Domagk-Straße wird kein
ausgeprägter Düseneffekt in der Straße Am Propsthof beobachtet. Im Gegenteil kommt es zu
einer Abbremsung der Strömung in der Umgebung des Plangebietes.
Bei Anströmung aus Nordwesten ergibt sich eine Einströmung der Luft aus Nordosten in die
Straße Am Propsthof, aber auch eine Luftschneise, die von Norden südwestlich des
Plangebäude über die Straße Am Propsthof in die Gerhard-Domagk-Straße führt. Bei dieser
Anströmung kann man dieser Schneise nach gutachterlicher Einschätzung eine
Durchlüftungsfunktion zuschreiben. Unmittelbar an der Südwest-Fassade des Plangebietes
wird die Strömungsgeschwindigkeit lokal um maximal ca. 20% verstärkt. Dies kann an dieser
Stelle nach gutachterlicher Einschätzung einen positiven Effekt auf die Luftqualität an der
Straße Am Propsthof haben.
Die Anströmung aus Südwesten wurde gutachterlich berechnet, um zu zeigen, dass eine
ungestörte Anströmung im Mittel in Richtung der Straße Am Propsthof nicht zu einem
Düseneffekt innerhalb der Straße führt. Es gibt aber auch keine ausgeprägte Abbremsung der
Strömung, da sie im Mittel in Richtung der Straße nach Nordosten führt.
Als Ergebnis kommt die gutachterliche Betrachtung zu dem Ergebnis, dass die Planbebauung
nicht zu einer ungünstigen lokalen Windströmung beiträgt. Dies gilt insbesondere auch im
Jahresmittel. Die Durchlüftungssituation in der Umgebung der Planung ist somit derart, wie sie
innerhalb von verdichteter Bebauung in einer Großstadt zu erwarten ist.
Aufheizung
Die Stellungnahme der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V., LNU Bonn
zu den Materialien etc. wurde zur Kenntnis genommen und an die Vorhabenträgerin zur
weiteren Berücksichtigung weitergeleitet.
Allgemein lässt der Festsetzungskatalog des § 9 Abs. 1 Baugesetzbuch keine
Reglementierung von Fassadenfarben auf ein bestimmtes Farbspektrum aus Gründen des
Klimaschutzes zu. Eine gestalterische Festsetzung auf Grundlage der LandesbauordnungSeite 21 von 98
setzt eine städtebaulich-gestalterische Begründung, wie z.B. das Einfügen in einen speziell
gestalteten Siedlungsbereich voraus.
Unabhängig hiervon beabsichtigt die Vorhabenträgerin auf dem Grundstück des Vorhaben-
und Erschließungsplans die Verwendung heller und lichtreflektierender Materialien, um einer
Erwärmung entgegenzuwirken. Im derzeitigen Planungsstand ist die Festlegung der
Materialien und Farben jedoch noch nicht abgeschlossen.
Im Übrigen werden im Hinblick auf den Aspekt Aufheizung durch die Freiraumgestaltung und
Dachbegrünung Maßnahmen ergriffen, die sich im Vergleich zur bestehenden Situation positiv
auf das Mikroklima auswirken.
Versickerung
Verkehrs-/Erschließungsflächen im Bereich des Grundstücks der Vorhabenträgerin sollen
soweit möglich und zulässig versickerungsfreundlich gestaltet werden.Seite 22 von 98
B3 Verkehr und Mobilität
ÖPNV
Der Hinweis der Stadtwerke Bonn Verkehrs GmbH zu den Belangen Verkehrsplanung,
Haltestellen, Einschränkungen während des Baubetriebs, Bewerbung des Mobilitätsangebots
etc. wurden zur Kenntnis genommen und an die Vorhabenträgerin zur weiteren
Berücksichtigung weitergeleitet.
Die Haltestelle Gerhard-Domagk-Straße, die sich innerhalb des Geltungsbereichs des
Bebauungsplans befindet, wird im Zuge der Anpassungen der öffentlichen
Erschließungsstraße um ca. 15 m in nord-östliche Richtung verlegt. Ein barrierefreier Ausbau
der Haltestelle wurde bei der Umplanung, soweit möglich, berücksichtigt. Die
Erschließungsplanung wird als Anhang zum Durchführungsvertrag verbindlich umzusetzen
sein.
Die Belange des ÖPNV werden auch während der Bauphase, soweit wie möglich, Beachtung
finden. Mögliche baubedingte Einschränkungen werden dem Betreiber frühzeitig
kommuniziert, um einen möglichst störungsfreien Ablauf gewährleisten zu können.
Die Beschreibung des zum Dezember 2022 erweiterten ÖPNV-Angebots wird zur Kenntnis
genommen. Diese führen zu einer Verbesserung des ÖPNV-Angebots. Anpassungen im
Verkehrsgutachten oder Mobilitätskonzept sind nicht erforderlich.
Die für einen späteren Zeitpunkt aus Sicht der SWB bei Weiterentwicklung des gesamten
Planungsraumes „Vogelsang“ erforderlichen und von der Stadt Bonn durchzuführenden
Fahrgastzählungen zur Ermittlung des Bedarfs und in Folge möglicher Angebotsausweitungen
sind nicht Gegenstand des vorliegenden Bebauungsplanverfahrens.
Fernstraßen
Der Stellungnahme der Autobahn GmbH des Bundes wird in der Weise Rechnung getragen,
als die 100 m – Anbaubeschränkungszone im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
nachrichtlich dargestellt wird und in der Begründung hierzu Ausführungen getroffen werden.
Die Anbaubeschränkungszone der BAB 565 mit einem Abstand von 100 m zum Fahrbrand
überlagert ausschließlich einen Teil der bestehenden öffentlichen Verkehrsfläche, für die keine
baulichen Veränderungen vorgesehen sind. Insgesamt ergeben sich somit keine
Einschränkungen für das geplante Bauvorhaben.
Die leistungsfähige und sichere Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz wurde in
einem Verkehrsgutachten betrachtet und nachgewiesen. So wurde auf Basis von
Verkehrserhebungen vom Donnerstag, 10.09.2020 und Dienstag, 15.09.2020 an drei
Knotenpunkten in Bonn Endenich und einer Verkehrsprognose, die den zu erwartenden
Mehrverkehr des Plangebietes und die umliegenden sonstigen städtebaulichen Aufsiedlungen
bis zum Jahr 2025 berücksichtigt, die Leistungsfähigkeit an diesen drei Knotenpunkten
bewertet. Die betrachteten Prognoseszenarien sind der Bestand, der sog. Nullfall
(Prognosehorizont 2025 ohne Aufsiedlung des Plangebietes) und der Planfall (Nullfall und
zusä tzliche Aufsiedlung des Plangebietes). Alle betrachteten Knotenpunkte (Am Propsthof/
Auf dem Hügel, Amt Propsthof/Gerhard-Domagk-Straße und Am Propsthof / Siemensstraße/
Am Dickobskreuz) weisen dabei in allen Szenarien gute bis sehr gute Leistungsfä higkeiten
nach HBS 2015 auf (QSV A und B). Somit ist im Planfall an den Knotenpunkten mit einer
geringen mittleren Wartezeit zu rechnen.Seite 23 von 98
Es stehen an allen betrachteten Knotenpunkten hohe Kapazitä tsreserven zur Verfügung, und
die Leistungsfä higkeitsgrenze ist nicht erreicht. Es ist zu erwarten, dass weitere zusätzliche
Mehrverkehre im gewissen Maß vom betrachteten Verkehrssystem abgewickelt werden
können.
Weiter wurde zur Förderung alternativer Mobilitätsformen ein Mobilitätskonzept erstellt. Im
Rahmen einer Nutzeranalyse wurde dazu das Mobilitä tsverhalten der künftigen Nutzergruppen
analysiert. Zudem wurde eine Umfeldanalyse durchgefü hrt, welche die Erschließungssituation
des Plangebietes für alle Verkehrsteilnehmenden (Zufußgehende, Radfahrende, Ö PNV-
Nutzende, Kfz-Nutzende) beleuchtet. Auf den Ergebnissen der Nutzer- und Umfeldanalyse
aufbauend wurden passgenaue Handlungsmaßnahmen zur Fö rderung nicht-motorisierter,
also klima-, umwelt- und sozialverträ glicher Verkehrsmittel erarbeitet. Dabei wird
unterschieden zwischen Maßnahmen, die von der Vorhabenträgerin zwingend umzusetzen
sind, und optional von Mietern umsetzbare Maßnahmen.
Sich aus dem Verkehrsgutachten und / oder Mobilitätskonzept ergebende, zwingend
umzusetzende Maßnahmen werden in den Durchführungsvertrag aufgenommen.
B4 Sonstige Themen
Technische Infrastruktur
Die Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH wurde an die Vorhabenträgerin
mit der Bitte um Berücksichtigung weitergeleitet.
Dem Hinweis der Bundesnetzagentur wurde in der Weise Rechnung getragen, als die
betroffenen Richtfunkbetreiber mit Schreiben vom 07.02.2023 beteiligt wurden. Eine
Rückmeldung der angeschriebenen Richtfunkbetreiber erfolgte jedoch nicht. Die im Plangebiet
aktiven Betreiber funktechnischer Einrichtungen werden bei Bedarf in die weitere Planung
einbezogen und im weiteren Verfahren berücksichtigt.
Die Stellungnahme der Stadtwerke Bonn wurden an die Vorhabenträgerin mit der Bitte um
Berücksichtigung der darin enthaltenen Belange (Straßenbeleuchtung, Strom, Energie-,
Wasserversorgung etc.) weitergeleitet. Die Stromversorgung kann im weiteren Verfahren über
eine Trafostation im Untergeschoss oder auf dem Grundstück sichergestellt werden.
Für den Ausbau und die Anpassungen der öffentlichen Erschließungsstraße inkl. Kreisverkehr
werden einzelne Mastleuchten entfallen bzw. versetzt werden müssen. Die Bonn Netz
GmbH/Bereich wird an der weiteren Planung der öffentlichen Beleuchtungsanlage beteiligt
werden. Regelungen zur Kostenübernahme werden in den Durchführungsvertrag
übernommen.
Beteiligung
Die Behinderten Gemeinschaft Bonn e.V. werden durch die Stadt Bonn im weiteren Verfahren
bei der Umgestaltung der öffentlichen Verkehrsfläche beteiligt.
Rechtsansprüche
Mit Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes werden keine Rechtsansprüche
gegenüber der Autobahn GmbH des Bundes begründet.Seite 24 von 98
Anlage
Auswertung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Bebauungspläne Nr. 7522-21 „Am Vogelsang" und 6322-1 „west.side"
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die öffentliche Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die Anhörung
erfolgten in der Zeit vom 26. Januar bis einschließlich 9. Februar 2015.
Am 23. Januar 2015 fanden 2 Informationsveranstaltungen im Mehrzweckraum der Joseph-von-
Eichendorff-Schule, Am Propsthof 102, Bonn-Endenich statt.
Die Eigentümerinnen/Eigentümer und Gewerbetreibenden hatten in der Zeit von 15:00 bis 17:00 Uhr
Gelegenheit sich über die allgemeinen Zieles und Zwecke der Planung zu informieren und sich hierzu
zu äußern. Hierzu wurden per Post Unterlagen an ca. 150 Eigentümerinnen/Eigentümer und
Gewerbetreibende versendet.
Die Anwohnerinnen und Anwohner hatten im Zeitraum von 18:00 bis 20:30 Uhr Gelegenheit sich über
die allgemeinen Zieles und Zwecke der Planung zu informieren und sich hierzu zu äußern. Sie wurden
durch amtliche Bekanntmachung vom 14.01.2015 und Hinweise in der Presse sowie durch
Bürgerbriefe, die vom 12. – 15.01.2015 verteilt wurden, eingeladen.
1. Protokoll der Versammlung der Eigentümerinnen/Eigentümer und Gewerbetreibenden
sowie der Versammlung der Anwohnerinnen und Anwohner
An der Veranstaltung der Eigentümerinnen/Eigentümer und Gewerbetreibenden nahmen ca. 20
Personen teil. Nach einer Einführung durch Frau Hemminger und der Planungspräsentationen durch
Herrn Haep und Herrn Ulrich traten die Anwesenden in einen lebhaften Gesprächsdialog an den
ausgestellten Plänen mit zahlreichen Informationen ein. Neben dem Austausch von
Einzelinformationen wurde auch reges Interesse an der Zukunft des Standortes gezeigt.
An der Veranstaltung der Anwohnerinnen und Anwohner nahmen ca. 70 Personen teil. Die
Anwesenden traten nach einer Einführung durch Frau Hemminger und Planungspräsentationen durch
Herrn Haep und Herrn Ulrich in einen lebhaften Gesprächsdialog an den ausgestellten Plänen mit
zahlreichen Informationen. Neben dem Austausch von Einzelinformationen wurde reges Interesse an
der Zukunft des Standortes gezeigt.
Abschließend wurden die in den einzelnen Versammlungen angesprochenen Themen
zusammengefasst und den Teilnehmern vorgetragen. Sie wurden auf die Beteiligungsmöglichkeiten
am weiteren Verfahren hingewiesen.
Im Rahmen der 2 Veranstaltungen wurden Vorschläge und Anregungen abgegeben, die dokumentiert
wurden. Im Folgenden sind deren Inhalte dargelegt.Seite 25 von 98
Vorgetragene Anregungen und Fragestellungen der Bürger:
Nutzungen
„Wellnessbereich“ könnte eingeplant werden. Fehlt in Bonn.
Kulturelle Einrichtungen (Pantheon) einplanen
Einzelhandel zu wenig berücksichtigt. Schon heute keine Einkaufsmöglichkeiten;
trägt auch nicht zu weniger PKW-Nutzung bei, wenn keine Einkaufsmöglichkeiten
vorhanden sind.
kleine Geschäfte zur Nahversorgung
Bücherei
Biergarten im Grünen – Kneipe
Ärzte
Was kommt hin?
Wohnen
keine einseitige Bevölkerungsstruktur
Wohngebiete müssen mit verschiedenen Wohnangeboten durchmischt sein.
kleinteiliger Einfamilienhausbau
Wahlverwandtschaften haben Interesse an Wohnprojekt
Wohnen entlang der Bahn wird kritisch gesehen
Beeinträchtigungen durch Baulärm
Verkehr
Keine Umlegung wegen Straßenführung an der Siemensstraße
Gerhard-Domagk-Straße ist nicht gut angebunden; Immenburgstraße überlastet
Überlastung der Bornheimer Straße
Freiflächen im Bestand oft mit notwendigen Parkplätzen belegt
Direkte Betroffenheit durch Straßenplanung
Kreuzung Überlastungen Propsthof/Bornheimer Str.
Bitte achten Sie darauf, dass genügend Parkplätze entstehen
Das Baugebiet liegt in einem Verkehrsengpass für PKW. Nicht außer Acht lassen.
Verkehrsplanung (Verkehrschaos schon heute in Richtung Endenicher Ei u. in
Richtung Bornheimer Straße
DB Haltepunkt ist nicht barrierefrei Richtung WEST.SIDE
Autofreies Viertel
keine Schleichwege
Freiraum / -nutzungen
Quartiersplatz muss eingeplant werden.
Spielplatz an der Kolpingstraße an zentraler Stelle planen.
Keine weiteren Spielplätze vorsehen; werden nicht genutzt!
Spielplatz Am Hügel (neben Sahle Projekt) in Bouleplatz umwandeln. Spielplatz
wird nicht genutzt.
Grün einbinden in Industriegebiet
Kleingärten ändert sich nichts
Zukunft der Schule?
Asbestbelastung Schule?Seite 26 von 98
Stellungnahmen zu den Meinungsäußerungen der Informationsveranstaltung vom 23.01.2015 im
Mehrzweckraum der Joseph-Eichendorf-Schule
Städtebau
Geplante Nutzungen
Entsprechend der Planungsziele wird die Entwicklung eines urbanen, durch vielfältige
Nutzungsmischung geprägten Stadtquartiers angestrebt. Im Rahmen des Bebauungsplanes wird jedoch
nur die Art der baulichen Nutzung über die Baugebietstypen gemäß Baunutzungsverordnung
festgesetzt. Damit wird planungsrechtlich die Möglichkeit für die angestrebte Nutzungsmischung
eröffnet. Die vorgesehenen Bauflächen ermöglichen ebenfalls eine entsprechende Flexibilität. Die
konkret angeregten kulturellen Einrichtungen, Dienstleistungs- und Versorgungsangebote (Wellness,
Bücherei, Biergarten, usw.) sind abhängig von der Nachfrage und Entwicklung durch zukünftige
Mieter und/oder Investoren.
Einzelhandel
Das teilweise eingeschränkte Versorgungsangebot mit Waren des täglichen Bedarfes in Endenich-Nord
ist bekannt. Die Ansiedlung von einem kleineren Supermarkt oder kleiner Läden auch zur
Verbesserung der Nahversorgungssituation im Umfeld wird daher intensiv verfolgt.
Bewohnerstruktur/ Wohnungsmix
Durch die Aufstellung der Bebauungspläne „Am Vogelsang“ und „west.side“ wird Planungsrecht für
die Entwicklung von insgesamt bis zu 1.200 Wohnungen geschaffen. Das differenzierte
Wohnungsangebot soll Miet- und Eigentumswohnungen für unterschiedliche Haushaltstypen und –
größen umfassen und somit die Voraussetzungen für eine durchmischte Bewohnerstruktur
ermöglichen. Die Zielgruppen sind dabei neben Familien, Paaren und jüngeren Singlehaushalten auch
ältere Menschen. Eine Einschränkung findet nicht statt, alle denkbaren Bewohnergruppen sollen zu
einem differenzierten Mix in unterschiedlichen Wohnformen beitragen. Neben der Realisierung von
barrierefreien Wohnungen wird daher auch die Ansiedlung von Mehrgenerationenprojekten sowie von
Einrichtungen mit Angeboten von Pflegedienstleistungen verfolgt.
Einfamilienhäuser
Das durchmischte Stadtquartier soll sich auch für Familien attraktiv darstellen. Vor diesem
Hintergrund wird auch ein entsprechendes Angebot größerer Wohnungen geschaffen. Die Ausweisung
eines gering verdichteten Neubaugebietes mit Einfamilienhäusern auf einer innerstädtischen
Konversionsfläche würde hingegen zu hohen Miet- und Erwerbskosten führen. Das klassische
Einfamilienhaus stellt inzwischen jedoch nicht mehr die ausschließlich gewünschte Wohnform für
Familien dar. Vielmehr gewinnt vor allem die städtische Lagegunst (gute Erreichbarkeit von Kitas,
Schulen, Sportvereinen usw.) zunehmend an Bedeutung. Durch eine entsprechende Qualität der
Freiräume, Terrassen und Balkone kann den Bedürfnissen von Familien auch mit Wohnungen
Rechnung getragen werden.
Verkehr
Autofreies Quartier
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage und verfügt über eine ausgezeichnete Erreichbarkeit und
eine sehr gute Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel (DB, Stadtbahn und Busverkehr) an das
Stadtzentrum sowie u.a. den Arbeitsschwerpunkt Bundesviertel. Dadurch bestehen günstige
Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Quartiers mit unterdurchschnittlicher PKW-
Verkehrserzeugung. Unterstützend dazu sollen weitere Maßnahmen wie die Einrichtung einer
multimodalen Mobilitätsstation (z.B. Car-Sharing, Leihfahrräder) dazu beitragen, Kfz-Besitz und -Seite 27 von 98
Nutzung im Plangebiet zu verringern. Bei einer solchen Mobilitätsstation wird eine mobile Schnitt-
stelle geschaffen, die die Angebote des ÖPNV mit weiteren Angeboten, wie z.B. in Form einer
Radstation und eines Leihautosystems, verknüpft.
Ein wesentliches Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist außerdem die Realisierung eines
flächensparenden Erschließungskonzeptes. Die Verkehrsflächen sind weitgehend im Mischprinzip zur
gemeinsamen Nutzung durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger geplant. Lediglich im Bereich
der äußeren Anbindung an die Straßen „Am Propsthof“ sowie an die Siemensstraße werden
Verkehrsflächen im Trennprinzip vorgesehen. Auf diese Weise sollen Durchfahrtsverkehre im Quartier
weitgehend vermieden werden. Die PKW-Stellplätze der Bewohner sollen weitgehend in Tiefgaragen
untergebracht werden. Das Zentrum von Endenich sowie der „Campus Endenich“ sind mit dem
Fahrrad innerhalb von 5-10 min erreichbar. Zudem werden Teile der zukünftigen Bewohner auch ihren
Arbeitsplatz im Quartier finden. Ebenso soll durch die beabsichtigte Ansiedlung von Einzelhandel eine
fußläufige Nahversorgung ermöglicht werden. Viele Fahrten mit dem eigenen PKW können deshalb
entfallen und ein Quartier mit einem sehr geringen Verkehrsaufkommen geschaffen werden.
Überlastung Bornheimer Straße/ Knotenpunkt Am Propsthof/Bornheimer Straße
Zwischen der Verkehrssituation im Bereich Bornheimer Straße, Knotenpunkt Am Propsthof /
Bornheimer Straße und zu den Bebauungsplänen „Am Vogelsang“ und „west.side“ besteht kein
unmittelbarer Zusammenhang. So kann der Verkehr über Ausweichrouten abgewickelt werden. Im
Rahmen der geplanten Sanierung und Gestaltung der Bornheimer Straße im Abschnitt zwischen
„Lievelingsweg“ und „Am Alten Friedhof“ wurde bereits seitens der Stadt Bonn ein Prüfauftrag zur
Leistungsfähigkeit der Bornheimer Straße formuliert und extern vergeben um u.a. die
Verkehrssituation in dem genannten Bereich zu verbessern.
Schleichwege
Zur weitgehenden Vermeidung quartiersfremder Durchfahrtsverkehre sind die Straßen innerhalb des
Plangebietes im Mischprinzip geplant. Durch die so erhöhten Fahrwiderstände stellt sich die Nord-
Süd-Verbindung durch das Plangebiet für Abkürzungs- oder Umgehungsverkehre unattraktiv dar. Die
Wegebeziehungen Richtung Stadtzentrum und Endenich sind bereits über die umliegenden Straßen
„Siemensstraße“, „Am Propsthof“ und „Auf dem Hügel“ gut erschlossen. Schleichverkehre werden
daher nur in geringem Umfang erwartet.
Stellplatzangebot
Im Zuge der Gebietsentwicklung wird ein ausreichendes Angebot an Stellplätzen für die Bewohner,
Beschäftigten und Besucher geschaffen wodurch eine Verschlechterung der Stellplatzsituation im
Umfeld vermieden wird. Um dabei den oberirdischen Flächenbedarf für Stellplätze zu reduzieren, soll
die Unterbringung des ruhenden Verkehrs weitgehend in Tiefgaragen erfolgen. Ein entsprechender
Stellplatznachweis, unter Berücksichtigung der guten ÖPNV Erreichbarkeit, erfolgt im
bauordnungsrechtlichen Genehmigungsverfahren.
Überlastung Straßennetz in Richtung Endenicher Ei
Laut dem Verkehrsgutachten werden nur 10% der durch den Bebauungsplan ausgelösten Verkehre die
Straße „Auf dem Hügel“ nutzen. Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung von ca. 450 Kfz-Fahrten/Tag
sowie eine Belastung in der Morgenspitze von 45 Kfz/h. Bei diesen Werten ist davon auszugehen, dass
keine bedeutsame Verschlechterung des Ist-Zustandes zu erwarten ist.
Überlastung Immenburgstraße
Laut dem Verkehrsgutachten werden ca. 25% der durch den Bebauungsplan ausgelösten Verkehre die
Immenburgstraße nutzen. Dies bedeutet eine zusätzliche Belastung von ca. 1.140 Kfz-Fahrten/Tag
sowie eine Belastung in der Morgenspitze von ca. 110 Kfz/h.
Die Immenburgstraße ist eine Industriestraße mit entsprechender Dimensionierung und wird auch
zukünftig die zu erwartenden Verkehre aufnehmen können. Leistungstechnisch bedeutsam sind die
Knotenpunkte. Aus diesem Grund ist in den Planungen des Bebauungsplans Nr. 7522-21 der AusbauSeite 28 von 98
des Knotenpunktes Am Propsthof / Gerhard-Domagk-Straße vorgesehen. Da sich die derzeitige
Verkehrssituation der Endenicher Straße nicht verändern wird, wird sich die generelle
Verkehrssituation in diesem Bereich nicht verbessern. Stattdessen wird aber mit dem Umbau der
Bornheimer Straße eine attraktive neue Verbindung zur Bonner Innenstadt hergestellt.
Barrierefreie Anbindung Haltepunkt BN-Endenich
Eine barrierefreie Anbindung zum Haltepunkt BN-Endenich wird über den Zugang „Auf dem Hügel“
angeboten. Darüber hinaus sind keine weiteren Maßnahmen angedacht.
Anbindung Gerhard-Domagk-Straße
Die Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße ist ein langfristiges Entwicklungsziel im Rahmen der
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7522-21. Vorläufig wird zur Erschließung des
Bebauungsplangebietes Nr. 6322-1 eine südlich liegende neue Anbindung an die Straße Am Propsthof
vorgesehen.
Keine Umlegung wegen Straßenführung an der Siemensstraße
Eine Veränderung der Straßenführung der Siemensstraße ist abhängig von der mittelfristigen
Entwicklungsperspektive der nördlich angrenzenden Grundstücke. Im Rahmen der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 6322-1 ist keine Veränderung notwendig.
Immissionen
Wohnen entlang der Bahn
Die Realisierung von Wohnungen entlang der Bahn ist von der örtlichen Immissionssituation abhängig.
Ein Gutachten zur Klärung entsprechender schalltechnischer Fragestellungen befindet sich derzeit
noch in Bearbeitung.
Beeinträchtigungen durch Baulärm
Vorübergehende Beeinträchtigungen während der Bauphase sollen auf ein notwendiges Maß
beschränkt werden. Sie sind jedoch prinzipiell im Rahmen der einschlägigen technischen Regelwerke
zulässig und in diesem Umfang durch die Nachbarschaft hinzunehmen.
Freiraum
Quartiersplatz
Das städtebauliche Konzept sieht die Ausbildung eines öffentlichen Platzes als Entree zum Quartier
von der Siemensstraße aus vor. Geprägt wird dieser Ort vor allem durch den Erhalt und die Umnutzung
identitätsstiftendender Bestandsgebäude. Durch die hier vorgesehene fünf- bis sechsgeschossige
Blockrandbebauung kann der Platz durch die Bildung von Raumkanten eingefasst werden. In den
Erdgeschosszonen sollen vorwiegend gewerbliche Nutzungen mit Publikumsverkehr vorgesehen
werden. Gastronomische Angebote sorgen für eine zusätzliche Frequentierung durch die Bewohner
und Besucher des Quartiers. Weiterhin werden im Süden des Quartiers kleinere Plätze als Orte der
Kommunikation und sozialen Interaktion vorgesehen.
Grünflächen
Das Freiraumkonzept sieht umfangreiche Begrünungsmaßnahmen zur Steigerung der Wohnqualität
und der Attraktivität des geplanten Stadtquartiers vor. Die Blockinnenbereiche und Freiflächen bieten
den Bewohnern durch großzügig dimensionierte, gemeinschaftliche nutzbare Grünflächen ein hohes
Maß an Aufenthaltsqualität. Das gesamte Quartier ist durch begrünte Wegebeziehungen für Fußgänger
und Radfahrer u.a. auch mit der öffentlichen Grünfläche entlang des Endenicher Bachs vernetzt. Die
Erschließungsflächen für den motorisierten Individualverkehr werden durch Straßenbegleitgrün
eingefasst.Seite 29 von 98
Kein Spielplatzbedarf
Es werden keine neuen öffentlichen Spielplätze geplant. In den gemeinschaftlich nutzbaren
Blockinnenbereichen und auf den Freiflächen ist jedoch die Integration von Spielflächen für Kinder
möglich, um auch für junge Familien ein attraktives Wohnumfeld zu gewährleisten.
Der Spielplatz an der Kolpingstraße wird durch die vorgesehene Bebauung entfallen müssen und im
neu entstehenden Wohngebiet auf dem heutigen Sportplatz „Am Vogelsang“ Ersatz finden.
Der Spielplatz an der Straße „Auf dem Hügel“ wird vorerst erhalten bleiben. Langfristig ist eine
Umnutzung für andere Freizeitaktivitäten (z.B. für Senioren) denkbar. Nach Fertigstellung der in der
direkten Nachbarschaft entstehenden Neubebauung ist die Frequentierung über einen längeren
Zeitraum zu beobachten.
Sonstiges
Bestand Joseph-von-Eichendorff-Schule
Die Joseph-von-Eichendorff-Schule wird in ihrem Bestand erhalten. Änderungen sind nicht bekannt.
Asbestbelastung Joseph-von-Eichendorff-Schule
Hinweise zum baulichen Zustand der Joseph-von-Eichendorff-Schule sind nicht Gegenstand des
Bebauungsplanverfahrens.
Erhalt Kleingärten
Der Bestand der Kleingartenanlage ist nicht in Frage gestellt.Seite 30 von 98
2. Im Zeitraum vom 26.01. bis einschließlich 09.02.2015 eingereichte schriftliche
Stellungnahmen
Nr. 1 Stellungnahme vom 23.01.2015
„Kleines Lebensmittelgeschäft mit Artikel für den täglichen Bedarf (Obst, Brot), gerne mit kleinem
„Post-Point“; oder Art „Büdchen“.
Wohnen sollte nicht nur für „Sozialschwache“ einerseits und „Begüterte“ andererseits möglich sein,
und nicht nur für „Alte“ u. „Studis“, sondern für „Durchschnittsfamilien“.
Viel Grün, nicht alles zubetonieren.
Angesichts der sehr guten Verkehrsanbindung könnte – zumindest ein Teil – „autofreies Viertel“
werden.
Kulturelle Einrichtungen einplanen“
Abwägungsvorschlag:
Geplante Nutzungen
Entsprechend der Planungsziele wird die Entwicklung eines urbanen, durch vielfältige
Nutzungsmischung geprägten Stadtquartiers angestrebt. Im Rahmen des Bebauungsplanes wird jedoch
nur die Art der baulichen Nutzung über die Baugebietstypen gemäß Baunutzungsverordnung
festgesetzt. Damit wird planungsrechtlich die Möglichkeit für die angestrebte Nutzungsmischung
eröffnet. Die vorgesehenen Bauflächen ermöglichen ebenfalls eine entsprechende Flexibilität. Die
konkret angeregten kulturellen Einrichtungen, Dienstleistungs- und Versorgungsangebote (Wellness,
Bücherei, Biergarten, usw.) sind abhängig von der Nachfrage und Entwicklung durch zukünftige
Mieter und/oder Investoren.
Autofreies Quartier
Das Plangebiet befindet sich in zentraler Lage und verfügt über eine ausgezeichnete Erreichbarkeit und
eine sehr gute Anbindung durch öffentliche Verkehrsmittel (DB, Stadtbahn und Busverkehr) an das
Stadtzentrum sowie u.a. den Arbeitsschwerpunkt Bundesviertel. Dadurch bestehen günstige
Rahmenbedingungen für die Entwicklung eines Quartiers mit unterdurchschnittlicher PKW-
Verkehrserzeugung. Ein wesentliches Ziel des städtebaulichen Konzeptes ist außerdem die
Realisierung eines flächensparenden Erschließungskonzeptes. Die Verkehrsflächen sind weitgehend
im Mischprinzip zur gemeinsamen Nutzung durch Kraftfahrzeuge, Radfahrer und Fußgänger geplant.
Lediglich im Bereich der äußeren Anbindung an die Straßen „Am Propsthof“ sowie an die
Siemensstraße werden Verkehrsflächen im Trennprinzip vorgesehen. Auf diese Weise sollen
Durchfahrtsverkehre im Quartier weitgehend vermieden werden. Die PKW-Stellplätze der Bewohner
sollen weitgehend in Tiefgaragen untergebracht werden. Das Zentrum von Endenich sowie der
„Campus Endenich“ sind mit dem Fahrrad innerhalb von 5-10 min erreichbar. Zudem werden Teile
der zukünftigen Bewohner auch ihren Arbeitsplatz im Quartier finden. Ebenso soll durch die
beabsichtigte Ansiedlung von Einzelhandel eine fußläufige Nahversorgung ermöglicht werden. Viele
Fahrten mit dem eigenen PKW können deshalb entfallen und ein Quartier mit einem sehr geringen
Verkehrsaufkommen geschaffen werden.
Bewohnerstruktur/ Wohnungsmix
Durch die Aufstellung der Bebauungspläne „Am Vogelsang“ und „west.side“ wird Planungsrecht für
die Entwicklung von insgesamt bis zu 1.200 Wohnungen geschaffen. Das differenzierte
Wohnungsangebot soll Miet- und Eigentumswohnungen für unterschiedliche Haushaltstypen und –
größen umfassen und somit die Voraussetzungen für eine durchmischte Bewohnerstruktur
ermöglichen. Die Zielgruppen sind dabei neben Familien, Paaren und jüngeren Singlehaushalten auch
ältere Menschen. Eine Einschränkung findet nicht statt, alle denkbaren Bewohnergruppen sollen zu
einem differenzierten Mix in unterschiedlichen Wohnformen beitragen. Neben der Realisierung von
barrierefreien Wohnungen wird daher auch die Ansiedlung von Mehrgenerationenprojekten sowie von
Einrichtungen mit Angeboten von Pflegedienstleistungen verfolgt.Seite 31 von 98
Grünflächen
Das Freiraumkonzept sieht umfangreiche Begrünungsmaßnahmen zur Steigerung der Wohnqualität
und der Attraktivität des geplanten Stadtquartiers insgesamt vor. Die Blockinnenbereiche und
Freiflächen bieten den Bewohnern durch großzügig dimensionierte, gemeinschaftliche nutzbare
Grünflächen ein hohes Maß an Aufenthaltsqualität. Das gesamte Quartier ist durch begrünte
Wegebeziehungen für Fußgänger und Radfahrer u.a. auch mit der öffentlichen Grünfläche entlang des
Endenicher Bachs vernetzt. Die Erschließungsflächen für den motorisierten Individualverkehr werden
durch Straßenbegleitgrün eingefasst.
Nr. 2 Stellungnahme vom 23.01.2015
„M.E. sollte die Möglichkeit geschaffen werden, von den „Randbestandsgebäuden“ z.B. Propsthof +
Auf dem Hügel sowie auch bei neuen Gebäuden einen Zugang zum „Innenbereich“ des
Entwicklungsgebietes – begrünte Zone – zu schaffen.
Vorteil:
Fußwege werden von stark befahrenen Straßen getrennt und die Attraktivität erhöht sich.“
Abwägungsvorschlag:
Der Rahmenplan sieht an mehreren Stellen Wegebeziehungen sowohl zur Verzahnung mit der
Umgebung als auch zur Vernetzung der geplanten Baugebiete untereinander vor. Durch die
Festsetzung von Geh- und Fahrradfahrrechten zugunsten der Allgemeinheit werden diese
Wegebeziehungen auch planungsrechtlich gesichert.
Nr. 3 Stellungnahme vom 07.02.2015
„Als betroffener Anlieger nahe den oben beschriebenen Baugebieten muss ich hiermit folgende
Einwände erheben, wobei ich mich auf die Projektzeitung 1.2014 der west.side GmbH und der am
31.01.2015 auf den Stellwänden und der Leinwand projektierten Planungen und dort gehörtem
beziehe.
Der projektierten Anbindung des Gebietes 6322-1 durch eine Zufahrtsstraße gegenüber dem Ende des
Pfaffenweiherweges an der Straße „Am Propsthof“ widerspreche ich rechtskräftig auf das Heftigste.
Ich sehe eine unnötige Geräuschbelastung durch Straßenlärm für die bestehende Wohnbebauung in
der Ulrich-Haberland-Straße bei (exemplarisch) Nr. 17,19,21,23,25,27,29,12 und 14 und in der Straße
„Am Propsthof“ z.B. bei Nr. 89,91,93,95 und 97.
Des Weiteren sehe ich eine unnötige und vermeidbare Gefährdung des Straßenverkehrs in der dortigen
Anbindung voraus. Die gegenüberliegende Einfahrt in die Tiefgarage neben dem Haus „Am
Propsthof“ 51 und die Zufahrt zu dem darüber liegendem Parkplatz, der auch mit tonnenschweren
Müllentsorgungsfahrzeugen angefahren wird, erzeugen mit der geplanten nahen Einmündung der
„Projektstraße“ eine unnötige Behinderung des Verkehrsflusses und einen leidvollen
Unfallschwerpunkt zu „rush-hour“ Zeiten oder Schlechtwetterstunden.
Daher ist eine sofortige Anbindung des Baugebietes 6322-1 durch die Verlängerung der Gerhard-
Domagk-Straße durch das Areal Kötter-Security hindurch, eine Anwohner- und
verkehrsteilnehmerschonende Prämisse für deren weitere Bebauung und Erschließung aus östlicher
Richtung.“
Abwägungsvorschlag:
Der Abschnitt der Straße „Am Propsthof“ wird im Bereich des geplanten Knotenpunktes gegenüber
des Pfaffenweiherweges bei einer vorläufigen Realisierung des zentralen Entwicklungsbereiches
„west.side“ ohne Verlängerung der Gerhard-Domagk-Straße mit rd. 792 zusätzlichen Fahrten pro Tag
beaufschlagt. Dies entspricht einer Zunahme um ca. 12,5 %. Eine durch das menschliche Ohr
wahrnehmbare Verschlechterung der durchschnittlichen Lärmbelastung von mindestens 2-3 dB setzt
bei gleichbleibender Verkehrsgeschwindigkeit jedoch eine Verdoppelung der Verkehrsmenge voraus.Seite 32 von 98
Eine signifikante Verschlechterung der Immissionssituation der Straße „Am Propsthof“ oder in der
Ulrich-Haberland-Straße durch den im Rahmen der Gebietsentwicklung induzierten Verkehr ist somit
nicht zu erwarten.
Die Leistungsfähigkeit der geplanten Anbindung liegt nach gutachterlicher Bewertung in der
morgendlichen und abendlichen Spitzenstunde in der Qualitätsstufe A (sehr gut). Die ungünstigste
Wartezeit für Abbiegerverkehre beträgt 9,4 sec. Für den Abbiegeverkehr soll eine neue
Linksabbiegespur ins Plangebiet errichtet werden. Die Bedenken hinsichtlich einer Behinderung des
Verkehrsflusses oder die Erzeugung eines Unfallschwerpunktes sind daher unbegründet.
Nr. 4 Stellungnahme vom 08.02.2015
Siehe wortgleiche Stellungnahme Nr. 3.
Nr. 5 Stellungnahme vom 08.02.2015
Siehe wortgleiche Stellungnahme Nr. 3.
Nr. 6 Stellungnahme vom 08.02.2015
Siehe wortgleiche Stellungnahme Nr. 3 mit folgendem Zusatz:
„..ohne weitere Kosten hervorrufen zu wollen“
Nr. 7 Stellungnahme vom 13.02.2015
„Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 05.01.2015 sowie die Informationsveranstaltung am
23.01.2015 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit zu den vorgenannten
Bebauungsplänen nehmen wir zu diesen vorsorglich wie folgt Stellung:
Gegen die Bebauungspläne zu den Nummern 7522-21 und 6322-1 erheben wir bereits zu diesem frühen
Zeitpunkt Einspruch und kündigen unseren Widerspruch an.
Dies begründet sich damit, dass die Bebauungspläne für uns als Eigentümerin des von der Planung
unmittelbar betroffenen Grundstücks "Am Propsthof 92" mit schwerwiegenden Auswirkungen
verbunden sind. Gemäß den Ausführungen unter Ziffer 3 des städtebaulichen Konzepts "Allgemeine
Ziele und Zwecke der Planungen", die sich auch auf unser Grundstück beziehen, heißt es insoweit:
"In diesem Gebietsteil sind wesentliche Veränderungen bei der Realisierung des Gesamtkonzeptes
vorgesehen. ... (Auslassung durch Verfasser) ... Voraussetzung sind Änderungen der heutigen
Grundstückszuschnitte und der baulichen Anlagen, durch die sich höherwertigen
Entwicklungsmöglichkeiten ergeben. ... " (Hervorhebungen durch Verfasser).
Ausweislich der Planungsskizze ist zudem ersichtlich, dass auf unserem Grundstück eine
Erschließungsstraße geplant ist, womit schon aufgrund der unmittelbaren Straßenangrenzung eine
erhebliche Beeinträchtigung der Nutzung sowie auch des Wertes einhergehen wird. Zudem ist offenbar
vorgesehen, dass eine Änderung und Verkleinerung des Grundstückzuschnitts sowie die Veränderung
unserer baulichen Anlagen geplant sind.
Hiernach stehen enteignende oder enteignungsgleiche Eingriffe sowie schwerwiegende
Beeinträchtigungen in unser Grundstück und damit unsere Eigentümerrechte zu erwarten, denen wir
bereits jetzt widersprechen. Maßnahmen und Auswirkungen der Bebauungspläne betreffend unser
Grundstück sind bislang nicht ansatzweise konkretisiert, dies gilt auch für die hiermit einhergehenden
Kosten. Geplante Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Eigentümer sind ebenfalls nicht genannt.
Vor diesem Hintergrund kündigen wir an, gegen die Bebauungspläne und die damit verbundenen
Maßnahmen die erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten. Wir bitten um Verständnis.
Alternativ hierzu wären wir indes bereit, in Gespräche über eine etwaige Veräußerung unserer
Liegenschaft einzutreten. Ein Erwerb unseres Grundstücks würde letztlich eine Umsetzung der
Bebauungspläne ermöglichen, ohne dass es zu den angekündigten rechtlichen Auseinandersetzungen
kommen muss. Falls entsprechendes Interesse besteht, bitten wir insoweit um Nachricht.“
Abwägungsvorschlag:Seite 33 von 98
Die Stellungnahme betrifft im Wesentlichen den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7522-21
und ist im Rahmen der Weiterführung dieses Bebauungsplanes zu beachten. Änderungen im
städtebaulichen Konzept des vorliegenden Bebauungsplanes Nr. 6322-1 sind nicht erforderlich.
Nr. 8 Stellungnahme vom 18.03.2015
„im Internet habe ich gesehen, dass die Planungen für das neue Baugebiet "Am Vogelsang" vorgestellt
wurden und frühzeitig die Öffentlichkeit beteiligt werden sollte.
Hoffentlich erreichen Sie meine Anmerkungen, Anregungen und Fragen noch rechtzeitig.
Für die Stadt Bonn begrüße ich Ihre Planungen für dieses großartige Gesamtkonzept sehr. Meiner
Meinung nach benötigt Bonn dringend mehr schönen, ansprechenden Wohnraum in einer
wohnenswerten Infrastruktur, aber auch eine weitere Ansiedlung von weiteren gewerblich genutzten
Gebäuden für Dienstleister, Gastronomie, Wissenschaft und Forschung.
Vor allem wichtig wäre uns:
1. wenn ein gelungenes Konzept wie z.B. Hafencity Hamburg, Medienhafen Düsseldorf oder
Rheinauhafen Köln entwickelt würde.
2. wenn schöne Gebäude im Stile der Industrialisierung im letzten Jahrhundert (1870-1920) entstehen
um den Charme der Stadt Bonn weiter hervor zu heben und in dem man gerne wohnt und sich aufhält
3. wenn durch die Nutzung von viel Grünfläche und Wasser diese Gebiet deutlich aufgewertet würde,
z.B. durch die Idee der Offenlegung des Baches, aber auch die Gestaltung eines "Endenicher Sees"
und die Anlage von Kanälen und Grachten möglich wäre.“
Abwägungsvorschlag
Die Planungsziele für das urbane, durch Nutzungsmischung geprägte Stadtquartier weisen viele
Parallelen zu den genannten Beispielen auf. Das nun vorliegende städtebauliche Konzept ist in enger
Zusammenarbeit zwischen dem Stadtplanungsamt sowie den beauftragten Architekten und
Stadtplanern entwickelt worden und hat den politischen Gremien sowie dem Städtebau- und
Gestaltungsbeirat der Stadt Bonn zur Beratung vorgelegen.
Die Realisierung einer qualitätsvollen und abwechslungsreichen Architektur unter Würdigung der
industriellen Historie des Standortes ist wesentliches Ziel der Gesamtentwicklung. So wurden bei der
Planung besonders identitätsstiftende und für eine Folgenutzung als geeignet eingestufte Gebäude zum
Erhalt berücksichtigt. Das städtebauliche Konzept setzt den Rahmen für die Bildung einzelner
Baufelder zur Planung und Realisierung der Hochbauprojekte durch unterschiedliche
Architekturbüros. Die Offenlegung des Endenicher Baches wird im Rahmen der
Gewässerausbauplanung geprüft.Seite 34 von 98
Stellungnahmen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch
Institution Inhalt der Stellungnahme Behandlung
Deutsche Bahn AG Grundsätzlich keine Bedenken sofern folgende
Auflagen und Hinweise beachtet werde:
- Es bestehen Berührungspunkte mit
Oberleitungen. Ein Abstand von 3,5m zur
geplanten Bebauung zu den Masten ist zu
vermerken. (siehe Anhang)
- Die Deutsche Bahn AG ist bei baulichen
Veränderungen in der Nähe der DB-Grenze,
rechtzeitig durch detaillierte und
aussagekräftige Unterlagen in Form von
Bauanträgen, gesondert zu beteiligen
Die Hinweise betreffen nicht
den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 6322-1.
Es erfolgt eine Behandlung im
Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Nr.
7522-21.
DB Netz AG Bei einer Veräußerung der Fläche ist eine
Einfriedung erforderlich. Ab dem folgenden
Bereich ist ein Einfriedungszaun zu stellen:
Unmittelbar direkt nach der Autobahnbrücke
(Bahnstrecke 2645-2 Richtung Euskirchen bei km
1,850) bis ca. km 1,950 (Bahnbeschilderung
Halt für Rangierfahrten, siehe Anlage). In den
anderen Bereichen (gemäß Ihrem Lageplan) haben
wir entgegen Ihrer Baumaßnahme keine Bedenken.
Die Hinweise betreffen nicht
den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 6322-1.
Es erfolgt eine Behandlung im
Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Nr.
7522-21.
PLEdoc Im angefragten Bereich sind keine von PLEdoc
verwalteten Versorgungsanlagen vorhanden.
Nachstehend aufgeführte Eigentümer bzw.
Betreiber wurden beauskunftet:
- Open Grid Europe GmbH, Essen
- Kokereigasnetz Ruhr GmbH, Essen
- Ferngas Netzgesellschaft mbH (ehem.
Ferngas Nordbayern GmbH (FGN)), Nürnberg
- Mittel-Europäische
Gasleitungsgesellschaft mbH (MEGAL),
Essen
Keine BedenkenSeite 35 von 98
- Mittelrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH
(METG), Essen
- Nordrheinische
Erdgastransportleitungsgesellschaft mbH
& Co. KG (NETG), Dortmund
- Trans Europa Naturgas Pipeline GmbH
(TENP), Essen
- GasLINE
Telekommunikationsnetzgesellschaft
deutscher Gasversorgungsunternehmen mbH
& Co. KG, Straelen
- Viatel GmbH, Frankfurt
Straßen.NRW.
Regionalniederlassung
Ville-Eifel, Euskirchen
Das Plangebiet liegt im Umfeld der stark
belasteten A 565. Die Straßenbauverwaltung
prüft nicht, ob Schutzmaßnahmen gegen den Lärm
oder Luftschadstoffe durch Verkehr auf der A
565 erforderlich sind. Eventuell notwendige
Maßnahmen gehen zu Lasten der Stadt Bonn.
Dabei ist die künftige Verkehrsentwicklung der
A 565 zu berücksichtigen; hieraus dürfen auch
künftig keinerlei Einschränkungen für den
Betrieb, den Verkehr der Bundesautobahn und
notwendige Baumaßnahmen zur Erneuerung
entstehen.
Bei der Herstellung von Schutzmaßnahmen ist
sicherzustellen, dass evtl. vorhandenen
Einrichtungen des Landesbetriebes weder
während der Bauzeit noch nach Fertigstellung
in Anspruch genommen werden.
Im Osten umfasst der Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 7522-21 die A 565. Die
Autobahn verläuft hier auf dem Bauwerk
Die notwendigen Gutachten zum
Immissionsschutz werden im
Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens
erstellt. Entsprechend der
gutachterlichen Empfehlung
werden ausschließlich passive
Schallschutzmaßnahmen im
Plangebiet vorgesehen.
Einrichtungen des
Landesbetriebes werden im
Rahmen des Bebauungsplanes
Nr. 6322-1 nicht in Anspruch
genommen.
Die Hinweise betreffen nicht
den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes Nr. 6322-1.
Es erfolgt eine Behandlung imSeite 36 von 98
Dransdorfer Weg das nördlich in das zu
erneuernde Bauwerk Tausendfüßler übergeht.
Seitens des Landesbetriebes werden die
Planungen zum Ersatzneubau der Bauwerke
betrieben. Dabei wird außer einer Erneuerung
in Hochlage die Tieferlegung der A 565
untersucht. Vor diesem Hintergrund ist davon
auszugehen, dass die festgesetzten
Verkehrsflächen in der Bauleitplanung
angepasst werden müssen.
Vor diesem Hintergrund ist § 9
Fernstraßengesetz zu beachten:
1) Längs der Bundesfernstraßen dürfen nicht
errichtet werden
1.Hochbauten jeder Art in einer Entfernung bis
zu 40 m bei Bundesautobahnen …gemessen vom
äußeren Rand der befestigten Fahrbahn, …
Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend für
Aufschüttungen oder Abgrabungen größeren
Umfangs. Weitergehende bundes- oder
landesrechtliche Vorschriften bleiben
unberührt.
(2) Im Übrigen bedürfen Baugenehmigungen oder
nach anderen Vorschriften notwendige
Genehmigungen der Zustimmung der obersten
Landesstraßenbaubehörde, wenn
1. bauliche Anlagen längs der
Bundesautobahnen in einer Entfernung bis zu
100 m … gemessen vom äußeren Rand der
befestigten Fahrbahn, errichtet, erheblich
geändert oder anders genutzt werden sollen, …
Die Zustimmungsbedürftigkeit nach Satz 1 gilt
entsprechend für bauliche Anlagen, die nach
Landesrecht anzeigepflichtig sind.
Rahmen des
Bebauungsplanverfahrens Nr.
7522-21.Seite 37 von 98
Weitergehende bundes- oder landesrechtliche
Vorschriften bleiben unberührt
(3) Die Zustimmung nach Absatz 2 darf nur
versagt oder mit Bedingungen und Auflagen
erteilt werden, soweit dies wegen der
Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs, der
Ausbauabsichten oder der Straßenbaugestaltung
nötig ist….
(5) Bedürfen

Gekürzt — den vollständigen Text enthält das PDF.

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Datenstand: 02.11.2026, 18:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de