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230684 · Beschlussvorlage

Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Beuel 2023, hier: Street Food Festival Mai 2023

Nummer
230684
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230684
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
33 Bürgerdienste
Dezernat:
Dez. I
Marktverzeichnis für den Stadtbezirk Beuel 2023,
hier: Street Food Festival Mai 2023
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Beuel 17.04.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Da die Veranstaltung bereits vom 27. bis 29. Mai 2023 stattfindet, ist eine Be-
schlussfassung in der fristgemäß erreichbaren nächsten Sitzung am 31. Mai
2023 zu spät.
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Beuel beschließt, dass ausnahmsweise und letztmalig
das Street Food Festival mit Einzäunung und Eintritt stattfinden darf.
Begründung:
Grundsätzlich sind die von der Bezirksvertretung Beuel im Rahmen der Druck-
sache 222284 am 7. Dezember 2022 beschlossenen Vorgaben für Veranstal-
tungen an der Beueler Rheinpromenade den Veranstaltern bekannt gegeben
worden.
Lediglich im Fall des Street Food Festivals im Mai 2023 ist es gegenüber dem
Veranstalter zu einer fehlerhaften Kommunikation gekommen. Dem Veranstal-
ter wurde kommuniziert, dass die Untersagung der Einzäunung und des Ein-
tritts erst ab 2024 gilt. Leider ist dies erst Ende März 2023 aufgefallen, und eine
umgehende Rücksprache mit dem Veranstalter hat ergeben, dass er bereits
Eintrittskarten in einer signifikanten Zahl verkauft hat. Eine jetzige Untersagung
der Einzäunung und des Eintritts würde daher auf Seiten des Veranstalters zu
einem erheblichen Schaden führen. Der Veranstalter spricht von einem finanzi-
ellen Schaden in mindestens fünfstelliger Höhe, sollte die Veranstaltung ent-
sprechend des Beschlusses der Bezirksvertretung Beuel eingeschränkt oder
ganz untersagt werden. Daher bittet die Verwaltung - auch unter Berücksichti-
gung des Umstands, dass die beschlossenen Vorgaben einzig für die hier in
Rede stehende Veranstaltung Auswirkungen zeigen - um ausnahmsweise und
letztmalige Genehmigung der Veranstaltung mit Eintritt und Einzäunung. Für
die gleiche Veranstaltung im September ist dem Veranstalter bekannt, dass sie
nur ohne Einzäunung und Eintritt stattfinden darf.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 02.11.2026, 17:38 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de