230679 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an das CJD Bonn für das Projekt ModUs für die Jahre 2023 und 2024
Kerndaten
- Nummer
- 230679
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 21.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230679 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an das CJD Bonn für das Projekt ModUs für die Jahre 2023 und 2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Begründung der Dringlichkeit: Die Vorlage konnte aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung nicht fristgerecht eingereicht werden. Der Beschluss ist dringlich, um den bestehenden Fördervertrag zu verlängern und das Projekt weiterhin zu bezuschussen. Beschlussvorschlag 1. Der bis zum 31.12.2022 bestehende Fördervertrag mit dem CJD für das Projekt ModUs wird bis 31.12.2024 verlängert. 2. Das CJD Bonn (= Das Christliche Jugendwerk Bonn) erhält zur Fortset- zung des Projektes ModUs einen städtischen Zuschuss zu den aner- kennungsfähigen Kosten in Höhe von jährlich bis zu 43.903,94 € für den Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 und 46.099,14 € für den Zeitraum 01.01.2024 bis 31.12.2024. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 des Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung). Begründung Im Rahmen des Projektes soll vor allem alleinerziehenden Müttern eine qualifi- zierte Ausbildung in Teilzeit und damit eine Chance zur Berufstätigkeit eröffnet werden. Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. betreibt mit dem CJD Bonn seit dem 01.02.2007 das Projekt „Modulares Unterstützungssystem für Mütter, Väter, Kinder und Betriebe“ (ModUs). Dieses Projekt wurde zunächst maßgeblich von der Rheinenergie-Stiftung Fa- milie, der ARGE Bonn sowie von der Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse in Bonn und mit Eigenmitteln des Trägers finanziert. Die Agentur für Arbeit sowie die IHK Bonn/Rhein-Sieg sind weitere elementare Kooperationspartner, ebenso die am Projekt beteiligten Ausbildungsbetriebe.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Bundesstadt Bonn ist von Beginn an durch das Amt für Kinder, Jugend und Familie am Projekt beteiligt gewesen. Diese Beteiligung bestand zunächst unter anderem in der Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und bei der Öf- fentlichkeitsarbeit. Sie besteht heute im Wesentlichen in der finanziellen Förde- rung und in der Vermittlung von Betreuungsplätzen für die Kinder der von Mo- dUs begleiteten Eltern weiter fort. Neben den Projektteilnehmer*innen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen und durch Vermittlungsgutscheine vom Jobcenter gefördert werden, begleitet und unterstützt ModUs zahlreiche Mütter und immer häufiger auch Väter, die nicht im SGB II Bezug sind. Sie gehören nicht zum Kundenstamm des Jobcen- ters Bonn und würden keine Unterstützung durch ModUs bekommen können, wenn die zusätzlich finanzielle Förderung durch die Stadt Bonn nicht gewähr- leistet wäre. Das Projekt trägt dazu bei, dass Eltern befähigt werden, unabhängig von öffent- lichen Transferleistungen für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Der Großteil der Teilnehmer*innen konnte in Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse vermittelt werden. Durch die Öffentlichkeitsarbeit von ModUs wird das Thema Teilzeitberufsaus- bildung in Bonn vorangebracht. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in unserer Stadt. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 des Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung). Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe 1.06.05 Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.05 Jugendsozialarbeit (Jugendberufs- hilfe, Straßensozialarbeit, Kinder- u. Jugendschutz) Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 43.903,94 EUR 151000605/ 731000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 43.903,94 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / 46.099,14 EUR 151000605/ 2024Seite 2 von 3 Seite 3 Aufwendungen 731000 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 46.099,14 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de