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230679 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an das CJD Bonn für das Projekt ModUs für die Jahre 2023 und 2024

Nummer
230679
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
21.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230679
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an das CJD Bonn
für das Projekt ModUs für die Jahre 2023 und 2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage konnte aufgrund der verwaltungsinternen Abstimmung nicht
fristgerecht eingereicht werden.
Der Beschluss ist dringlich, um den bestehenden Fördervertrag zu verlängern
und das Projekt weiterhin zu bezuschussen.
Beschlussvorschlag
1. Der bis zum 31.12.2022 bestehende Fördervertrag mit dem CJD für das
Projekt ModUs wird bis 31.12.2024 verlängert.
2. Das CJD Bonn (= Das Christliche Jugendwerk Bonn) erhält zur Fortset-
zung des Projektes ModUs einen städtischen Zuschuss zu den aner-
kennungsfähigen Kosten in Höhe von jährlich bis zu 43.903,94 € für den
Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 und 46.099,14 € für den Zeitraum
01.01.2024 bis 31.12.2024.
Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 des
Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO
NRW (vorläufige Haushaltsführung).
Begründung
Im Rahmen des Projektes soll vor allem alleinerziehenden Müttern eine qualifi-
zierte Ausbildung in Teilzeit und damit eine Chance zur Berufstätigkeit eröffnet
werden.
Das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland e.V. betreibt mit dem CJD Bonn
seit dem 01.02.2007 das Projekt „Modulares Unterstützungssystem für Mütter,
Väter, Kinder und Betriebe“ (ModUs).
Dieses Projekt wurde zunächst maßgeblich von der Rheinenergie-Stiftung Fa-
milie, der ARGE Bonn sowie von der Stiftung Jugendhilfe der Sparkasse in
Bonn und mit Eigenmitteln des Trägers finanziert.
Die Agentur für Arbeit sowie die IHK Bonn/Rhein-Sieg sind weitere elementare
Kooperationspartner, ebenso die am Projekt beteiligten Ausbildungsbetriebe.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Bundesstadt Bonn ist von Beginn an durch das Amt für Kinder, Jugend und
Familie am Projekt beteiligt gewesen. Diese Beteiligung bestand zunächst unter
anderem in der Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und bei der Öf-
fentlichkeitsarbeit. Sie besteht heute im Wesentlichen in der finanziellen Förde-
rung und in der Vermittlung von Betreuungsplätzen für die Kinder der von Mo-
dUs begleiteten Eltern weiter fort.
Neben den Projektteilnehmer*innen, die Leistungen nach dem SGB II beziehen
und durch Vermittlungsgutscheine vom Jobcenter gefördert werden, begleitet
und unterstützt ModUs zahlreiche Mütter und immer häufiger auch Väter, die
nicht im SGB II Bezug sind. Sie gehören nicht zum Kundenstamm des Jobcen-
ters Bonn und würden keine Unterstützung durch ModUs bekommen können,
wenn die zusätzlich finanzielle Förderung durch die Stadt Bonn nicht gewähr-
leistet wäre.
Das Projekt trägt dazu bei, dass Eltern befähigt werden, unabhängig von öffent-
lichen Transferleistungen für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Der
Großteil der Teilnehmer*innen konnte in Ausbildungs- und Arbeitsverhältnisse
vermittelt werden.
Durch die Öffentlichkeitsarbeit von ModUs wird das Thema Teilzeitberufsaus-
bildung in Bonn vorangebracht. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag zum
Thema Vereinbarkeit von Familie und Beruf in unserer Stadt.
Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 des
Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO
NRW (vorläufige Haushaltsführung).
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe
1.06.05
Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.05 Jugendsozialarbeit (Jugendberufs-
hilfe, Straßensozialarbeit, Kinder-
u. Jugendschutz)
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
43.903,94 EUR 151000605/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
43.903,94 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen / 46.099,14 EUR 151000605/ 2024Seite 2 von 3
Seite 3
Aufwendungen 731000
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
46.099,14 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 02.11.2026, 21:36 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de