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230677 · Beschlussvorlage

Gewährung eines Zuschusses an den Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Ortsverband Bonn (2023/2024)

Nummer
230677
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230677
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Gewährung eines Zuschusses an den Verband
alleinerziehender Mütter und Väter e.V.,
Ortsverband Bonn (2023/2024)
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV e.V) erhält - in
Fortsetzung der bisherigen Fördervereinbarung – für das Jahr 2023
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.502,97 € und für das Jahr 2024
einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.722,17 € jährlich.
2. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024
des Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des
§82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung).
Begründung
Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. bietet über den Ortsver-
band Bonn zahlreiche Angebote für Einelternfamilien an. Der Ortsverband hat
sich seit seinem Bestehen zu einer wichtigen Anlaufstelle für alleinerziehende
Mütter und Väter in Bonn entwickelt. Die Arbeit ist speziell auf die Bedürfnisse
von Alleinerziehenden ausgerichtet und kennzeichnet sich durch eine umfas-
sende Beratungstätigkeit mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe. Vergleichbare
Angebote werden von keiner weiteren Organisation in Bonn angeboten. Der
Verband unterhält ein gutes Netzwerk zu vielen anderen Angeboten, wie z.B.
„Frühe Hilfen Bonn“, „Runder Tisch Kinderarmut“ u.v.a. Die Angebote des Orts-
verbandes Bonn werden über ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitar-
beiter des Vereins ermöglicht. Die Fördermittel dienen zur anteiligen Deckung
der Betriebskosten der Geschäftsstelle.
Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Einelternfamilien mit ihren speziel-
len strukturellen und psychosozialen Belastungen besteht erheblicher Unter-
stützungsbedarf von alleinerziehenden Müttern und Vätern. Alleinerziehung
stellt immer noch ein erhebliches Risiko für die Entstehung von Kinderarmut
dar. Zahlreiche soziologische Studien haben ergeben, dass kleinräumlich ange-
legte Unterstützungssysteme besonders erfolgreich sind. Dies beinhaltet die
Nutzung von spezifischen Gegebenheiten vor Ort, um die psychosoziale Ver-Seite 1 von 3
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sorgung von Alleinerziehenden zu verbessern. Der Verband alleinerziehender
Mütter und Väter e.V. in Bonn bietet in diesem Zusammenhang vielfältige An-
gebote, wie individuelle Beratungen, Vorträge, offene Treffen, Gruppen und
Gesprächskreise sowie ein Sommerfest an, mit dem Ziel einer kontinuierlichen
und verlässlichen Begleitung und Beratung.
Der Verein verbindet einen Teil der Beratungstätigkeit für Alleinerziehende mit
einem regelmäßigen offenen Frühstückstreff und einem offenen Café, wobei
die Kinder gleichzeitig betreut werden und so ein guter Austausch stattfinden
kann.
Durch die Arbeit des Vereins wird ein nicht unerheblicher Beitrag zur Unterstüt-
zung und Beratung alleinerziehender Mütter und Väter geleistet. Um dem Ver-
ein eine Basis für die Ausübung der ausschließlich ehrenamtlichen Tätigkeit zu
ermöglichen, wird daher empfohlen, die Fördervereinbarung zu verlängern.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die För-
derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.05 Sonst. Leistungen zur
Förderung junger Men-
schen und Familien
1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie-
hung in der Familie
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.502,97 EUR 151000605/
731000
2023
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
4.502,97 EUR
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
4.722,17 EUR 151000605/
731000
2024
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
4.722,17 EUR
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Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de