230677 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Ortsverband Bonn (2023/2024)
Kerndaten
- Nummer
- 230677
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230677 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V., Ortsverband Bonn (2023/2024) Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV e.V) erhält - in Fortsetzung der bisherigen Fördervereinbarung – für das Jahr 2023 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.502,97 € und für das Jahr 2024 einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.722,17 € jährlich. 2. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 des Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung). Begründung Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. bietet über den Ortsver- band Bonn zahlreiche Angebote für Einelternfamilien an. Der Ortsverband hat sich seit seinem Bestehen zu einer wichtigen Anlaufstelle für alleinerziehende Mütter und Väter in Bonn entwickelt. Die Arbeit ist speziell auf die Bedürfnisse von Alleinerziehenden ausgerichtet und kennzeichnet sich durch eine umfas- sende Beratungstätigkeit mit dem Ziel der Hilfe zur Selbsthilfe. Vergleichbare Angebote werden von keiner weiteren Organisation in Bonn angeboten. Der Verband unterhält ein gutes Netzwerk zu vielen anderen Angeboten, wie z.B. „Frühe Hilfen Bonn“, „Runder Tisch Kinderarmut“ u.v.a. Die Angebote des Orts- verbandes Bonn werden über ehrenamtlich tätige Mitarbeiterinnen und Mitar- beiter des Vereins ermöglicht. Die Fördermittel dienen zur anteiligen Deckung der Betriebskosten der Geschäftsstelle. Vor dem Hintergrund steigender Zahlen von Einelternfamilien mit ihren speziel- len strukturellen und psychosozialen Belastungen besteht erheblicher Unter- stützungsbedarf von alleinerziehenden Müttern und Vätern. Alleinerziehung stellt immer noch ein erhebliches Risiko für die Entstehung von Kinderarmut dar. Zahlreiche soziologische Studien haben ergeben, dass kleinräumlich ange- legte Unterstützungssysteme besonders erfolgreich sind. Dies beinhaltet die Nutzung von spezifischen Gegebenheiten vor Ort, um die psychosoziale Ver-Seite 1 von 3 Seite 2 sorgung von Alleinerziehenden zu verbessern. Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter e.V. in Bonn bietet in diesem Zusammenhang vielfältige An- gebote, wie individuelle Beratungen, Vorträge, offene Treffen, Gruppen und Gesprächskreise sowie ein Sommerfest an, mit dem Ziel einer kontinuierlichen und verlässlichen Begleitung und Beratung. Der Verein verbindet einen Teil der Beratungstätigkeit für Alleinerziehende mit einem regelmäßigen offenen Frühstückstreff und einem offenen Café, wobei die Kinder gleichzeitig betreut werden und so ein guter Austausch stattfinden kann. Durch die Arbeit des Vereins wird ein nicht unerheblicher Beitrag zur Unterstüt- zung und Beratung alleinerziehender Mütter und Väter geleistet. Um dem Ver- ein eine Basis für die Ausübung der ausschließlich ehrenamtlichen Tätigkeit zu ermöglichen, wird daher empfohlen, die Fördervereinbarung zu verlängern. Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 angemeldet. Die För- derung ist unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW erforderlich. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.01 Allgemeine Förderung der Erzie- hung in der Familie Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.502,97 EUR 151000605/ 731000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 4.502,97 EUR Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 4.722,17 EUR 151000605/ 731000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 4.722,17 EUR Anlage/nSeite 2 von 3 Seite 3 KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 20:31 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de