230674 · Beschlussvorlage
Gewährung eines Zuschusses an den Verein Ausbildung statt Abschiebung (AsA) e.V. (2023/2024)
Kerndaten
- Nummer
- 230674
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
Volltext
Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.
Text anzeigen (2.937 Zeichen)
Beschlussvorlage öffentlich 230674 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Gewährung eines Zuschusses an den Verein Ausbildung statt Abschiebung (AsA) e.V. (2023/2024) Beratungsfolge Integrationsrat 25.04.2023 Anregung Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Verein Ausbildung statt Abschiebung (AsA) erhält - in Fortsetzung der bis- herigen Fördervereinbarung – für das Jahr 2023 eine Betriebskostenförderung in Höhe von bis zu 99.686,75 € und für das Jahr 2024 in Höhe von bis zu 104.671,09 € jährlich. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 des Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung). Begründung Der Verein „AsA“ – Ausbildung statt Abschiebung“ ist seit 2005 als Träger der Freien Kinder- und Jugendhilfe anerkannt und erhält seit 2010 vom Amt für Kinder, Jugend und Familie eine Betriebskostenförderung. Das Angebot des Vereins umfasst unterschiedliche Elemente der Begleitung und Unterstützung bei der schulischen sowie beruflichen Orientierung und indi- viduellen Förderung sowie verschiedene freizeitpädagogische Aktivitäten. Das Spektrum der Angebote trifft sehr genau die sich aus der Lebenssituation junger (unbegleiteter) Flüchtlinge ergebenden Bedarfe. Der Verein hat eine Organisation aufgebaut, die den Zugang zur Zielgruppe sichert, sowie haupt- und ehrenamtliche Arbeit beispielhaft verknüpft. Im Rahmen der örtlichen Netzwerke und bei der Beratung und Unterstützung von einzelnen Jugendli- chen im Übergang Schule Beruf kooperieren die Beratungsstelle für Jugendbe- rufshilfe des Amtes für Kinder, Jugend und Familie, einzelne Jugendeinrichtun- gen, sowie der Fachdienst Amtsvormundschaften, Amtspflegschaften sehr gut mit AsA e. V.. Die Förderung für das Jahr 2022 betrug 93.799,80 EUR. Hierin sind 60.000,00 EUR Förderung aus dem Programm „Aufholen nach Corona“ enthalten.Seite 1 von 2 Seite 2 Die Förderung soll 2023/2024 für den gleichen Angebotsumfang fortgeführt werden. Finanzielle Auswirkungen: Produktgruppe Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.06.05 Sonst. Leistungen zur Förderung junger Men- schen und Familien 1.06.05.03 Jugendsozialarbeit (Jugendberufs- hilfe, Straßensozialarbeit, Kinder- und Jugendschutz) Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 99.686,75 € 151000605/ 73.1000 2023 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 99.686,75 € Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024) Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 104.671,09 € 151000605/ 73.1000 2024 Einzahlungen / Erträge Haushaltsbelastung jährlich 104.671,09 € Anlage/n KeineSeite 2 von 2
Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.
bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de