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230672 · Beschlussvorlage

Finanzielle Förderung des Betreuungsprojektes Kinder St.E.R.N für studierender Eltern durch den Träger La familiär e.V., Maxstraße 36, 53111 Bonn

Nummer
230672
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230672
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Finanzielle Förderung des Betreuungsprojektes
Kinder St.E.R.N für studierender Eltern durch den
Träger La familiär e.V., Maxstraße 36, 53111 Bonn
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Für das Betreuungsprojekt Kinder St.E.R.N für studierende Eltern – Rand-
und Nachmittagsbetreuung - wird dem Träger La familiär e.V. für das Kita-
Jahr 2022/23 zusätzlich zu den bereits erbrachten Leistungen ein einmali-
ger Defizitausgleich i.H.v. 31.000 € gewährt.
2. Ab dem 01.08.2023 wird der jährliche Zuschuss unter Berücksichtigung des
allgemein stark gestiegenen Kostenniveaus sowie der zu erwartenden Ta-
rifsteigerungen auf 79.000,00 € erhöht. In den Folgejahren wird dieser Be-
trag unter Berücksichtigung der jährlichen Fortschreibungsrate gemäß § 37
Abs. 2 KiBiz bewilligt.
3. Der Zuschuss wird vorbehaltlich der vereinbarten Zahlungen der nachfol-
gend aufgeführten Kooperationspartner
a) Universität Bonn
b) Studierendenwerk Bonn
c) AStA Bonn
gewährt und der rechtsverbindlichen Bestätigung durch La familiär e.V.,
dass keine Bundes– oder Landesfördergelder für die Kinderbetreuung ge-
neriert werden können, die ansonsten vorrangig in Anspruch zu nehmen
sind.
4. Die Gewährung des Zuschusses erfolgt in Anlehnung des Kooperationsver-
trages zwischen La familiär e. V. und den oben genannten Kooperations-
partnern. Ab 01.08.2024 soll die Förderung bis auf Widerruf erfolgen.
Ein Teil der erforderlichen Mittel (rund 37.000 €) sind im Haushaltsplanent-
wurf 2023/2024 und der mittelfristigen Finanzplanung enthalten. Die Diffe-
renz von 42.000 € kann aus dem Jugendamtsbudget geleistet werden. Die
Beschlussfassung erfolgt insoweit unter dem Vorbehalt der endgültigen Be-
reitstellung der erforderlichen Mittel. Die Auszahlung des Zuschusses ent-
spricht den Regelungen des § 82 GO NRW.Seite 1 von 4
Seite 2
5. Die Verwaltung wird beauftragt mit dem Verein La Familiär e.V. und den
Kooperationspartnern eine dauerhafte Lösung zur Deckung möglicher
zukünftiger defizitärer Jahresabschlüsse zu erarbeiten und vertraglich zu fi-
xieren.
Begründung
zu 1-4:
Das Betreuungsangebot für Kinder „Kinder ST.E.R.N“ hält seit 2013 dieses
besonders flexible Angebot für Kinder studierender Eltern vor. Das Betreu-
ungsangebot findet montags bis freitags in der Zeit von 11:00 Uhr bis 19:30 Uhr
statt. In diesem zeitlichen Rahmen können maximal 10 Kinder gleichzeitig an-
wesend sein, wobei jedes Kind das Angebot an mindestens zwei Tagen in der
Woche für 2,5 Stunden in Anspruch nimmt. Aufgrund dieser Möglichkeit des
Platzsharings können maximal 25 Betreuungsplätze vergeben werden. Eine
entsprechende Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII des Landesjugendam-
tes mit Wirkung vom 16.11.2017 liegt vor.
Das Betreuungsangebot finanziert sich neben der städt. Beteiligung, haupt-
sächlich durch Leistungen von drei Kooperationspartnern, der Universität Bonn,
des Studierendenwerks Bonn und des AStA. Der aktuelle Auszug des derzeiti-
gen Kooperationsvertrags belegt eine befristete Laufzeit von 01.08.2020 bis
zunächst 31.07.2024. Die Kooperationspartner haben aber bereits schriftlich
ihre Bereitschaft erklärt, auch über den 31.07.2024 hinaus das Betreuungsan-
gebot weiter finanziell zu unterstützen. Dabei ist positiv hervorzuheben, dass
auch die Kooperationspartner den allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich
Personal durch die Tarifsteigerungen 2022 und der Sachkosten (energie- sowie
inflationsbedingt) ebenfalls Rechnung tragen und ihre finanzielle Beteilung ent-
sprechend erhöhen werden (i.d.R. um rund 50 %).
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt weiterhin monatlich. Der Träger La
familiär e. V. hat die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel im Rahmen sei-
nes geschäftlichen Jahresabschlusses (Gewinn- und Verlustrechnung) nach-
zuweisen und evtl. nicht benötigte Mittel zurückzuzahlen. Als Referenzzeitraum
wird zukünftig das Kindergartenjahr und nicht mehr das Haushaltsjahr festge-
legt.
Der Träger La familiär e. V. benötigt neben den Fördersummen der drei Koope-
rationspartnern, der Einnahmen aus privaten Elternbeiträgen und dem Erhalt
eines zusätzlichen Zuschusses des AStA für organisatorische Aufgaben weite-
re finanzielle Unterstützung von städtischer Seite, um den Fortbestand dieses
besonderen Betreuungsangebotes für Kinder studierender Eltern aufrechterhal-
ten zu können. Im Falle einer Schließung würden für die Stadt Bonn weitere
Bedarfe im U3 Bereich entstehen und damit verbundene Rechtsansprüche um-
zusetzen sein. Die Eltern wie auch der Träger benötigen eine Planungssicher-
heit bzgl. der Fortführung der Einrichtung. Ein vergleichbares Betreuungsange-
bot ist im Stadtgebiet nicht vorhanden.Seite 2 von 4
Seite 3
Aus Sicht der Verwaltung erscheint es nach über einem Jahrzehnt angemes-
sen, die finanzielle Zuwendung nicht weiter temporär zu befristen. Es gibt kein
anders gelagertes, adäquates Betreuungsangebot für Kinder von studierenden
Eltern, dass die erforderliche Flexibilität gewährleisten kann.
Zu 5:
Für alle Beteiligten, insbesondere für den Verein La familiär, ist eine frühzeitige
Rechts- und Planungssicherheit in finanziellen Fragen unabdingbar. Aufgrund
der aktuellen wirtschaftlichen Gesamtsituation ist es nicht von der Hand zu wei-
sen, dass auch zukünftig Defizite entstehen können, die der Verein nicht durch
evtl. Drittmittel (z.B. Spenden) oder eigenen Rücklagen aus anderen Tätigkeits-
feldern wird kompensieren können.
Aus diesem Grund schlägt die Fachverwaltung vor, dass mit den Kooperations-
partnern und La familiär umgehend Beratungen aufgenommen werden. Ziel
sollte sein, eine vertragliche Vereinbarung zu fixieren in der eine anteilige Kos-
tenbeteiligung der Kooperationspartner für zukünftige Defizite festgehalten ist.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.02 Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2023)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
63.917,00 € 151000602/7
3.1000
2023:
15.417,00 €
48.500,00 € Gesamtbudget
Amt 51
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
63.917,00 €
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten (2024)
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
79.823,00 € 151000602/7
3.1000
2024:
37.000,00 €
42.823,00 € Gesamtbudget
Amt 51
Einzahlungen /
Erträge
Haushaltsbelastung
jährlich
79.823,00 €
Anlage/nSeite 3 von 4
Seite 4
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 18:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de