230670 · Beschlussvorlage: Einleitung
Einleitung des Vergabeverfahrens – Öffentliche Ausschreibung (UVgO) – für eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodrehstühlen für die Stadtverwaltung, Schulen und das SGB (2023-2024)
Kerndaten
- Nummer
- 230670
- Art
- Beschlussvorlage: Einleitung
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage: Einleitung öffentlich 230670 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 10 Personal- und Organisationsamt Dezernat: Dez. I Einleitung des Vergabeverfahrens – Öffentliche Ausschreibung (UVgO) – für eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodrehstühlen für die Stadtverwaltung, Schulen und das SGB (2023-2024) Beratungsfolge Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Einleitung des Vergabeverfahrens (Öffentliche Ausschreibung) gem. Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme wird zugestimmt: Vertrag über die Lieferung von etwa 325 Bürodrehstühlen für die Stadtverwaltung, Schulen und das SGB für den Zeitraum vom 01.07.2023 – 30.06.2024. Begründung Die gegenwärtige Rahmenvereinbarung läuft zum 30.06.2023 aus. Die Ausschreibung beinhaltet den Bedarf für den oben angegebenen Zeitraum für die Stadtverwaltung und Schulen. Aufgrund fehlender Lagerkapazitäten erfolgt die Bedarfsdeckung durch mehrere unterjährige Teillieferungen. Der Austausch der Drehstühle der ersten Generation ist flächendeckend erfolgt. Allerdings stammen die nun ältesten Modelle mittlerweile jedoch auch schon aus dem Jahre 2008. Eine Ersatzbeschaffung ist somit weiterhin zwingend erforderlich und unaufschiebbar, da fortlaufend eine hohe Anzahl an Drehstühlen ersetzt werden muss. Austausche erfolgen, wenn durch die Nutzungsdauer gravierende Verschleiße/Defekte hervorgerufen werden/eine Reparatur nicht wirtschaftlich wäre. Die vorgesehene Nutzungsdauer für Stühle liegt bei etwa 8 bis 10 Jahren. Der Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ist zwingend erforderlich und entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung).Seite 1 von 2 Seite 2 Vergabeart X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändig bzw. Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der vorgeschriebenen Vergabeart Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto BN-2023-1907 VOB X UVgO VgV 01.07.2023 - 30.06.2024 185.000 EUR Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) / Finanzposition (investiv) CO-Kontierung (konsumtiv) / Finanzstelle (investiv) 1.01.09 Zentrale Dienste 543180 1034000 Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de