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230670 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens – Öffentliche Ausschreibung (UVgO) – für eine Rahmenvereinbarung über die Lieferung von Bürodrehstühlen für die Stadtverwaltung, Schulen und das SGB (2023-2024)

Nummer
230670
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230670
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
10 Personal- und Organisationsamt
Dezernat:
Dez. I
Einleitung des Vergabeverfahrens – Öffentliche
Ausschreibung (UVgO) – für eine
Rahmenvereinbarung über die Lieferung von
Bürodrehstühlen für die Stadtverwaltung, Schulen
und das SGB (2023-2024)
Beratungsfolge
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Vergabe
26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens (Öffentliche Ausschreibung) gem.
Ziffer 3.5 der Vergabeordnung der Bundesstadt Bonn für folgende Maßnahme
wird zugestimmt:
Vertrag über die Lieferung von etwa 325 Bürodrehstühlen für die
Stadtverwaltung, Schulen und das SGB für den Zeitraum vom 01.07.2023 –
30.06.2024.
Begründung
Die gegenwärtige Rahmenvereinbarung läuft zum 30.06.2023 aus. Die
Ausschreibung beinhaltet den Bedarf für den oben angegebenen Zeitraum für
die Stadtverwaltung und Schulen. Aufgrund fehlender Lagerkapazitäten erfolgt
die Bedarfsdeckung durch mehrere unterjährige Teillieferungen.
Der Austausch der Drehstühle der ersten Generation ist flächendeckend erfolgt.
Allerdings stammen die nun ältesten Modelle mittlerweile jedoch auch schon
aus dem Jahre 2008. Eine Ersatzbeschaffung ist somit weiterhin zwingend
erforderlich und unaufschiebbar, da fortlaufend eine hohe Anzahl an
Drehstühlen ersetzt werden muss. Austausche erfolgen, wenn durch die
Nutzungsdauer gravierende Verschleiße/Defekte hervorgerufen werden/eine
Reparatur nicht wirtschaftlich wäre. Die vorgesehene Nutzungsdauer für Stühle
liegt bei etwa 8 bis 10 Jahren.
Der Abschluss einer neuen Rahmenvereinbarung ist zwingend erforderlich und
entspricht somit den Vorgaben des § 82 GO NRW (vorläufige
Haushaltsführung).Seite 1 von 2
Seite 2
Vergabeart
X öffentlich offen (EU) aufgeforderte Firmen
beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw.
Verhandlungsvergabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-1907 VOB X UVgO VgV 01.07.2023 -
30.06.2024
185.000 EUR
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto
(konsumtiv) /
Finanzposition
(investiv)
CO-Kontierung
(konsumtiv) /
Finanzstelle
(investiv)
1.01.09 Zentrale Dienste 543180 1034000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von
Haushaltsresten
Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 00:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de