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230669 · Beschlussvorlage

Neubau von drei Kindergärten im Totalunternehmer/ Totalübernehmermodell. Vor-stellung der Rahmenparameter gem. Ratsbeschluss vom 27.10.2022 (DS 221336-02) 1.Kindergarten Hinter den Lessenicher Gärten 2.Kindergarten Herpenstraße 3.Kindergarten Mordkapellenpfad

Nummer
230669
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
12.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 13.06.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 01.06.2023 Empfehlung
  4. Sitzung des Betriebsausschusses SGB 03.05.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230669
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Neubau von drei Kindergärten im
Totalunternehmer/ Totalübernehmermodell. Vor-
stellung der Rahmenparameter gem.
Ratsbeschluss vom 27.10.2022 (DS 221336-02)
1. Kindergarten Hinter den Lessenicher Gärten
2. Kindergarten Herpenstraße
3. Kindergarten Mordkapellenpfad
Beratungsfolge
Betriebsausschuss SGB 03.05.2023 Empfehlung
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anhörung
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 01.06.2023 Empfehlung
Rat 13.06.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der Festlegung der Rahmenparameter für die Ausschreibung
der Toltalunternehmerleistung für die Errichtung von drei neuen 4-gruppigen
Kindergärten in der nachfolgenden Form zu:
1. Kindergarten Hinter den Lessenicher Gärten
Raumprogramm: vier Gruppen gem. Vorgaben Amt 51 (siehe Anlage 1)
Vorkonzept: Umsetzung „Bonner Modell“ möglich
Bebauungsplan: Bebauungsplan vorhanden; Grundstück ist als Fläche für
Kindergarten ausgewiesen
Bauvoranfrage: nicht notwendig, da B-Plan
Grundstücksgröße: ca. 2.000 m²
Lageplan: siehe Anlage 2
2. Kindergarten Herpenstraße
Raumprogramm: vier Gruppen gem. Vorgaben Amt 51 (siehe Anlage 1)
Vorkonzept: Umsetzung „Bonner Modell“ möglich
Bebauungsplan: kein Bebauungsplan vorhanden
Bauvoranfrage: wurde seitens SGB am 22.12.2022 eingereicht, um Pla-
nungssicherheit zu schaffen
Grundstücksgröße: ca. 1.800 m²
Lageplan: siehe Anlage 3Seite 1 von 36
Seite 2
3. Kindergarten Mordkapellenpfad
Raumprogramm: vier Gruppen gem. Vorgaben Amt 51 (siehe Anlage 1)
Vorkonzept: Umsetzung „Bonner Modell“ möglich
Bebauungsplan: Bebauungsplan vorhanden
Bauvoranfrage: nicht notwendig, da B-Plan
Grundstücksgröße: ca. 1.500 m²
Besonderheiten: Bestandsgebäude auf dem Gelände muss abgerissen
werden, die im Bestandsgebäude befindliche Trafostation
muss vor Abriss verlegt werden. Der über das Grund-
stück verlaufende Kanal muss umgelegt werden (Vorlau-
fende Maßnahmen)
Lageplan: siehe Anlage 4
Begründung
Die Bundesstadt Bonn plant, drei neue 4-gruppige Kindergärten im
Totalunternehmer/ Totalübernehmermodell zu errichten. Es handelt sich dabei
um den Kindergarten Herpenstraße 36, Graurheindorf, den Kindergarten
„Hinter den Lessenicher Gärten“, Wilhelm-Neuss-Straße in Lessenich und den
Kindergarten Mordkapellenpfad in Poppelsdorf.
Ein Totalunternehmer soll im Rahmen eines Projektvertrages die vollständigen
Planungs- und Ingenieurleistungen ab der Leistungsphase 2 sowie alle
baulichen Ausführungsleistungen inkl. etwaiger vorlaufender Maßnahmen für
die Neubauten übernehmen. Bauherr bleibt die Bundesstadt Bonn.
Das Begleitbüro sowie die juristische Begleitung wurden zwischenzeitlich
beauftragt, um die Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) und die
dazugehörigen Vertragsbedingungen zu erstellen und bei der
Vertragsgestaltung mitzuwirken.
Mit Beschluss des Rates vom 27.10.2022 (DS 221336-02) wurde festgelegt,
dass die Rahmenparameter der Ausschreibung der Totalunternehmerleistung
vor Veröffentlichung den zuständigen Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt
werden. Diesem Auftrag wird mit der vorliegenden Beschlussvorlage
nachgekommen.
Die Rahmenparameter wurden wie im Beschlusstext dargestellt festgelegt.
Rahmenparameter:
Die Realisierung der Projekte gilt unter Beachtung der geltenden
Bauqualitätsanforderungen und Fachstandards. Als Grundlage für die drei
Entwürfe gilt die LVR-Empfehlung für Kita-Neubauten basierend auf dem
Dreiraumkonzept pro Gruppe und den üblichen Nebenräumen gemäß
Flächenvorgabe.
Bau- und Ausstattungsstandards Kindergärten
Die Bau- und Ausstattungsstandards wurden zwischen SGB und Jugendamt
abgestimmt. Dort werden folgende Punkte im Detail dargestellt (siehe AnlageSeite 2 von 36
Seite 3
5):
1. Bauelemente
2. Ausstattung der jeweiligen Räume
3. Technische Gebäudeausrüstung
4. Schnittstellen Hochbau/Außenanlagen
Barrierefreiheit
Anforderungen an eine barrierefreie Gestaltung der Objekte ergeben sich aus
den bauordnungsrechtlichen Vorschriften einschließlich der allgemein
anerkannten Regeln der Technik, die gem. § 3 BauO NRW einzuhalten sind.
Energieeffizienz und Nachhaltigkeit
Alle Neubauten müssen dem energetischen Standard eines
Energieeffizienzgebäudes 40 entsprechen und zur Aufnahme einer PV-Anlage
in Kombination mit einer Dachbegrünung geeignet sein. Die Errichtung der PV-
Anlage erfolgt über das SGB selbst oder über Dritte, wie z.B. den Stadtwerken
Bonn. Diese Festlegung wird noch im Vorfeld der Ausschreibung getroffen. Die
Maßnahmen gemäß dem Beschluss des Betriebsausschusses vom 03.03.2022
„Städtische Liegenschaften auf dem Weg zur Klimaneutralität und
Nachhaltigkeit“ werden berücksichtigt.
Bau- und Ausstattungsstandards Außenanlagen/ Rahmenbedingungen
Spielplätze
Die Außenanlagen der KITA-Bereiche werden unter Berücksichtigung der
vielfältigen Nutzungsanforderungen möglichst naturnah gestaltet. Hierbei sind
die sicherheitstechnischen Anforderungen an die Spielräume sowie der
ganzjährige hohe Nutzungsdruck zu berücksichtigen.
Die Planung und Ausführung muss neben den bautechnischen und
vegetationstechnischen Richtlinien und Normen zusätzlich auch
Spielplatznormen und Unfallverhütungsvorschriften berücksichtigen,
ausreichend Sonnenschutz ist vorzusehen.
Generell sollte das Spielgelände verschiedene Bereiche aufweisen. Hierzu
gehören Ruhe-, Lauf- und Spielzonen mit Rasenflächen, Sand- und
Ballspielbereiche (z.B. Rasenflächen). Für U 3 ist ein separater, für kleine
Kinder überschaubarer Bereich anzulegen.
Die Pflanzenauswahl und Neuanpflanzung von Bäumen und Büschen ist
grundsätzlich unter dem Aspekt von ökologischer Vielfalt, auch unter
Einbeziehung pädagogischer Konzepte, zu berücksichtigen.
Sträucher und Bäume strukturieren das Gelände, sie bieten Sonnenschutz und
eine Abschirmung, ermöglichen verschiedene Spielmöglichkeiten.
Der Altbaumbestand ist aufgrund höherer Verschattungsleistung und höherer
Klimawirksamkeit nach Möglichkeit zu erhalten.
Neben diesen grundsätzlichen Angaben und Planungshinweisen zur
Gestaltung wird in den Standards die Umsetzung folgender Punkte qualitativ
geregelt:Seite 3 von 36
Seite 4
1. Befestigte Flächen/ Entwässerung
Traufstreifen, Treppen, Fluchttreppen, Entwässerung, Eingangsbereiche
2. Einfriedung und Mülltonnenstandort
Zäune, Tore, Eingangsbereiche, Mülltonnenstandort
3. Ausstattung
Fahrradständer, Abfalleimer, Kinderwagenunterstellplatz, Sonnenschutz,
Materialcontainer, Sitzbänke
4. Spielgeräte und Spielflächen
Spielgeräte (Konstruktion, Material, Garantie/Wartung, Spielsand- und
Fallschutzmaterialien, Einfassungen, Stufenanlagen/Sitzelemente,
Pflegezufahrt
5. Vegetationsflächen
Gehölzpflanzungen, Rasenflächen, Pflegezufahrt, Geländemodellierung
6. Schnittstellen zum Hochbau
Gebäudehöhe, Barrierefreiheit/Fluchtwege, Fluchttreppen, Türstopper
7. Schnittstellen zu den TGA Gewerken
Verfügbarkeit von Strom und Wasser im Gelände
Zusätzlich gelten die Rahmenbedingungen zur baulichen Umsetzung von
Spielplätzen in Bonn, in welchen nochmals auf folgende Aspekte im Detail
eingegangen wird:
Sand/ Fallschutzsand, Kies, Holzschnitzel, Kunststoffbeläge, Einfassungen,
Konstruktionen, Wipptiere, Materialien, Garantie/ Wartung, Bänke, Spiel- und
Bolzplatzschilder, Abfallbehälter, Fahrradständer, Kickbordständer/Roller,
Drängelgitter/Absperrbügel, Stabgitter zur Einfriedung, Planungshinweise,
Pflegezufahrten sowie Umweltaspekte
Geplanter Ablauf des Ausschreibungsverfahren:
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (VOB/A-EU):
1. Bekanntmachung und Eignungsprüfung
Bei einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert der
öffentliche Auftraggeber eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im
Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von
Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen
Teilnahmeantrag abgeben.
2. Eignungsprüfung und Auswahl geeigneter Teilnehmer
Nach Öffnung der Teilnahmeanträge erfolgt die Eignungsprüfung durch
das Begleitbüro, den juristischen Berater und das SGB auf Basis der vorab
bekanntgegebenen Eignungskriterien. Die Teilnehmer, die den geprüften
Eignungskriterien entsprechen, werden zur Angebotsabgabe durch die
Bundesstadt Bonn aufgefordert.
Sofern die maximale Anzahl von fünf Bewerbern überschritten wird, erfolgt
die Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Unternehmen auf
Basis der bekanntgegebenen Auswahlkriterien.
3. Angebotsphase
Nach Angebotsaufforderung planen und kalkulieren die ausgewählten
Bieter (max. fünf) ihre Angebote. Zum festgelegten SubmissionsterminSeite 4 von 36
Seite 5
müssen die indikativen Angebote eingereicht werden, und anschließend
erfolgt die Prüfung durch das Begleitbüro, den juristischen Berater und das
SGB.
Anhand der Vorprüfung und der vorab festgelegten Zuschlagskriterien
erfolgt durch ein Entscheidungsgremium der Bundesstadt Bonn die
Auswahl derjenigen Bieter, welche zu Verhandlungen aufgefordert werden.
4. Verhandlungsphase
Die Angebote sind Gegenstand von Verhandlungen sowohl über den Preis
als auch über den Leistungsgegenstand zwischen der Bundestadt Bonn
und den jeweiligen Bietern.
Nach Abschluss der Verhandlungen und der Überarbeitung der
Vergabeunterlagen erhalten die Bieter die Gelegenheit zur Abgabe eines
finalen Angebotes.
5. Finales Angebot
Die finalen Angebote müssen bis zum festgelegten Submissionstermin
eingereicht werden. Im Anschluss erfolgt die finale Wertung auf Basis der
bekanntgebenden Zuschlagskriterien. Der Bieter mit dem wirtschaftlichsten
Angebot (Preis und qualitative Kriterien) erhält den Zuschlag.
Anlage/n
1 Anlage_1_Raumprogramm (öffentlich)
2 Anlage_2_Wilhelm-Neuss-Straße (öffentlich)
3 Anlage_3_Herpenstraße (öffentlich)
4 Anlage_4_Mordkapellenpfad (öffentlich)
5 Anlage_5_Standardkatalog (öffentlich)Seite 5 von 36
51-2/Dreser 03.06.2022
Räumlichkeiten
Flächen-
vorgaben (m²) je
Räumlichkeit
Anzahl der
Räume
für eine
viergruppige
Einrichtung/
m² Bemerkungen
Gruppenbezogene
Räume:
Hauptgruppenraum 45 4 180
Nebengruppenraum 20 4 80
Sanitärbereich mit
Wickelkombi oder
Nassspielecke 15 4 60
ggf. können auch jeweils 2 Sanitärbereiche-
pro Etage- zusammengelegt werden
Abstellraum 6 4 24
Garderoben 4 4 16
gem. Bonner Modell im Flurbereich, jew.
vor den Gruppen
Differenzierungsraum 20 4 80
jeweils vom Flur aus zugänglich, wenn
nebeneinanderliegend mit
Verbindungstüren
Funktionsräume:
Mehrzweckraum/MZR 55 1 55
Geräteraum für MZR 10 1 10
Küche mit Vorratsraum 30 1 30
Frischküche light (Dunstabzug, 2 Hw-
becken, abgeteilter "unreiner" Bereich mit
Spüle, GSP und HW ); Klärung
Fettabscheider!
Vorratsraum für Küche 4 1 4
Teeküche im OG 12 1 12
Ausstattung: Spüle, Spülmaschine,
Kühlschrank, Unter- u. Oberschränke
Leitungsbüro 20 1 20
Erdgeschoss in der Nähe des
Haupteingangs
Personalraum 30 1 30 mit Pantry-Küche, wenn im EG
Wirtschaftsraum 6 1 6
Putzmittelraum 4 2 8 evt. reicht auch 1 PUMI
Personal-WC 4 2 8
Personal WC beh.gerecht 6 1 6
Besucher-WC 4 1 4
Technikraum 25 1 25
Aufzug bei
Mehrgeschossikeit 3 1 3
Kinderwagenabstell-
fläche 15 1 15
nur optional, ansonsten im
Unterstellfläche im Außenbereich
Nettogrundrissfläche,
gesamt ohne
Verkehrsfläche 676
Bruttogrundrissfläche (
Nettowert x 1,6) 1081,6
Außenspielfläche (jew.
17 K. pro Gruppe,-ohne
Verkehrsflächen im
Außenbereich) 816
gez. Dreser
Flächenvorgaben gemäß LVR-Empfehlungen für Kita-Neubauten; hier: Neubau von drei viergruppigen
Einrichtungen: 1. Mordkappellenpfad 2. Wilhem-Neuss-Str. 3. Herpenstr.
3098Anlage 1Seite 6 von 36
Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen
Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 1166..0033..22002233
5500 mAnlage 2Seite 7 von 36
Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen
Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 1166..0033..22002233
5500 mAnlage 3Seite 8 von 36
Dieser Ausdruck stellt einen nicht amtlichen
Auszug aus dem Liegenschaftskataster dar.. Maßstab 11:: 11000000 Datum:: 1166..0033..22002233
5500 mAnlage 4Seite 9 von 36
1
Baubeschreibung/Leitfaden
für den Neubau von Kindertagesstätten
Erstellt durch das Städtisches Gebäudemanagement (SGB) und durch das Amt für Kinder,
Jugend und Familie. (Stand November 2022)
Baubeschreibung/Leitfaden für den Neubau von KindertagesstättenSeite 10 von 36
2
1. Vorbemerkungen
1.1 Räume- und Raumgröße
1.2 Brandschutz/Feuerlöscher/Rauchmelder
1.3 Schallschutz
1.4 Schadstoffe
1.5 Energetische Grundlagen
1.6 Wartung
2. Bauelemente
2.1 Böden
2.2 Wände
2.3 Fenster/Fenstertüren/Verglasung/Fensterbänke
2.4 Türen/Schließanlage
2.5 Treppen/Rampen/Umwehrungen
2.6 Decken
2.7 Fassade/ Dächer
2.8 Rauchmelder
2.9 Hitzeschutz
2.10 Endreinigung/Baureinigung
3. Ausstattung/Raumanforderungen
3.1 Zentralküche
3.2 Mehrzweckraum mit Stauraum
3.3 Garderoben/Flur
3.4 Kinderküche in Hauptgruppenräumen
3.5 Pflegeeinheit
3.6 Nassräume Personal Damen + Herren
3.7 Hauswirtschaftsraum für Waschen/Trocknen
3.8 Putzmittelraum
3.9 Schlafraum
3.10 Gruppenabstellraum
3.11 Büro der Kiga-Leitung und Personalraum
3.12 Kinderwagenabstellfläche
3.13 Desinfektionsmittelspender
3.14 Raumbeschilderung
3.15 Feuerlöscher
4. Technische Gebäudeausrüstung
4.1 Energieversorgung/Hausanschlüsse
4.2 Sanitär
4.3 Wärmeversorgungsanlagen
4.4 Lüftung
4.5 Elektro
4.6 Beleuchtung
4.7 Blitzschutz
4.8 Datenanschlüsse
4.9 Elektroakustische Anlagen
4.10 Sonnenschutzanlage
4.11 Gebäudeautomation
4.12 Aufzug
5. Schnittstelle Hochbau/AußenanlagenSeite 11 von 36
3
Baubeschreibung/Leitfaden für den Neubau von Kindertagesstätten
1. Vorbemerkungen
Allgemein
Die Bundesstadt Bonn als Bauherrin/Auftraggeberin hat sich verpflichtet umweltfreundlich,
nachhaltig und energieeffizient Kindertagesstätten zu errichten. Die in diesem Zusammenhang
notwendigen Informationen, Vorgaben, Bindungen und Bestimmungen wurden in diesem Leit-
faden zusammengefasst. Diese Grundlagen sind verbindlich.
Auf das Bauvorhaben finden die nachfolgend aufgeführten Bestimmungen in der jeweils aktu-
ell gültigen Fassung Anwendung:
1. Alle Gesetze (z. B. BGB), Verordnungen und sonstigen Ausführungsbestimmungen in ihren
bei Baubeginn gültigen Fassungen, sowie alle behördlichen Bestimmungen und Anordnungen,
insbesondere in den Bereichen des Bau-, Gewerbe- und Umweltrechts.
2. DIN-Vorschriften, sonstige technische Vorschriften und Richtlinien (z. B. Arbeitsstättenricht-
linie, Wärmeschutz, Barrierefreiheit, Schallschutz, Energieeinsparung, Verdingungsordnung
für Bauleistungen (VOB), in der aktuell rechtlich gültigen Fassung, sowie die Unfallverhütungs-
vorschriften. Die Herstellung des Gebäudes wird unter Berücksichtigung der neuesten Er-
kenntnisse für den Bau von Kindertagessstätten durchgeführt.
Die Kindertagesstätte wird nach in dieser Baubeschreibung definierten Standards und Quali-
tät, sowie gemäß der Baugenehmigung und dessen Auflagen errichtet.
Wenn begründbare Abweichungen oder Änderungen von diesem Leitfaden vorgesehen sind,
sind diese detailliert mit der Bundesstadt Bonn abzustimmen. Von der Baubeschreibung ab-
weichende Ausführungen sind nicht ausgeschlossen, sofern es sich um Auflagen der Bauge-
nehmigung handelt, oder sie mit technischen Verbesserungen verbunden sind.
Die angegebenen Regelwerke sind als Hinweise für Planung und Ausführung zu werten. Sie
können an dieser Stelle jedoch nicht vollständig sein. Somit besteht die Verpflichtung des Un-
ternehmers, sämtliche Gesetze und Bestimmungen eigenverantwortlich zu prüfen und deren
Umsetzung verpflichtend einzuhalten, insbesondere auch der Arbeitsstättenverordnung.
Es wird auch auf folgende Internetseite hingewiesen: www.sichere-kita.de.
Alle Auflagen aus Baugenehmigungen und von Behörden sind kostenfrei umzusetzen.
Alle Kita-Gebäude sind barrierefrei zu planen. Die gemeinsame Betreuung, Förderung und
Erziehung von Kindern mit und ohne Förderbedarf soll möglichst uneingeschränkt möglich
sein. Die Zustimmung zur Planung seitens der Arbeitssicherheit und dem Behindertenverband
ist vor Baubeginn der Bundesstadt Bonn vorzulegen.
Bemusterungen
Durch den Unternehmer wird in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn ein Farb- und Materi-
alkonzept auf der Grundlage dieser Baubeschreibung erstellt und umgesetzt.
Sämtliche sichtbaren Oberflächen und Einbauteile bzw. alle Materialien, wie z.B. Farbanstrich,
Sanitärgegenstände, Bodenbeläge, Fliesen etc. und Ausstattungsobjekte, sind der Bun-
desstadt Bonn zur Bemusterung und Freigabe rechtzeitig vorzulegen.
Revisionspläne, Dokumentationen und Baumaterial
Die Bundesstadt Bonn erhält bei der Übergabe drei Sätze vollständiger Revisionspläne und
Dokumentationen (alle technischen Berechnungen, Genehmigungen und Abnahmebescheini-
gungen, Prüfberichte und Messungen, Ausführungsplanung gemäß der gebauten Realität, Ge-
währleistungsverzeichnis aller Gewerke, Projektbeteiligtenliste, Aufstellung der verwendeten
Bauprodukte mit Produktdatenblättern, Wartungsbücher und Bedienungsanleitungen, Schließ-
pläne, Pflegehinweis für Bodenbeläge, Farb- und Materialliste für spätere Arbeiten im Rahmen
der Gebäudeunterhaltung, Datenblätter in deutscher Sprache). Mit der gleichen Gliederung
werden diese Unterlagen auf CD/ DVD gleichzeitig übergeben.Seite 12 von 36
4
1.1 Räume- und Raumgröße:
Die Anzahl und Größe der Räumlichkeiten richtet sich nach den Empfehlungen des LVR
(Landschaftsverband Rheinland) zum Raumprogramm für Kindertageseinrichtungen.
Abweichend von der Empfehlung des LVR sollen alle Gruppen mit einem Differenzie-
rungsraum ausgestattet werden, um auch zukünftig flexibel auf Gruppenänderungen re-
agieren zu können.
Die Vorgaben zum Raumprogramm finden sich unter: https://www.lvr.de/media/wwwlv-
rde/jugend/service/arbeitshilfen/dokumente_94/kinder_und_familien/tageseinrichtun-
gen_f_r_kinder/2012-09-01-Raummatrix.pdf
1.2 Brandschutz/Feuerlöscher/Rauchmelder
Verbindlich sind die Auflagen des Brandschutzkonzeptes im Rahmen der Baugenehmi-
gung. Wenn eine Rauchwarn- und Alarmierungsanlage gefordert ist, sind die Melder auf
eine zentrale Steuerung aufzuschalten.
In den Gruppenräumen, Gruppennebenräumen, Personalraum und Flure (hier entspre-
chend Mindestabstand) sind kabelvernetzte Rauchmelder gemäß Brandschutzkonzept
zu installieren (nicht in den Küchen).
Druckknopfmelder (Handmelder) sind auf jeder Etage zu installieren. Bei besonders ver-
winkelten Einrichtungen ggf. mehr.
Feuerlöscher sind als Schaumlöscher bzw. mit separaten Druckmitteln zu beschaffen
(keine Pulverfeuerlöscher) und werden auf eine Griffhöhe von 0,80-1,20 m (Oberkannte
FF) befestigt. Günstig ist dabei die Anbringung der Feuerlöscher in Nischen, damit sie
nicht zu einer Stoßgefahr für Kinder werden.
Das Brandschutzkonzept soll so ausgelegt werden, dass die Flure auch als Spielflure
genutzt werden können.
1.3 Schallschutz und Akustik
Die in der DIN 4109 und DIN 18041 empfohlenen Werte können durch abgehängte De-
ckensysteme mit hoher Absorberwirkung bei angenähertem Flächenanteil an die Raum-
grundfläche erreicht werden. Sind abgehängte Decken nicht möglich, so sind Alternati-
ven, z.B. in Form von Deckensegeln, notwendig.
Absorber-Wandflächen sind wegen zu erwartenden Beschädigungen nur bedingt einzu-
setzen. Angestrebte Nachhallzeiten in Abhängigkeit des Raumvolumens: 0,5-0,6 s.
In der Planung sind Deckenabhanghöhen von mindestens 150 mm, besser 200 mm,
frühzeitig zu berücksichtigen. Testate über das Vorliegen des Nachweises zu Schall-
schutz und zur Raumakustik sind vorzulegen.
Haupt-, Nebengruppenräume, Differenzierungsräume, Mehrzweckraum: A4 inklusiv
Qualität
Personal- und Leitungsbüro: A3 Qualität
Sanitärräume, WC und Küchen: keine akustischen Anforderungen
1.4 Schadstoffe
Es dürfen nur umweltverträgliche und gesundheitlich unbedenkliche Baustoffe verwen-
det werden. Der Nachweis der geforderten Eigenschaften kann durch die Vorlage geeig-
neter aktueller Zertifikate, Siegel, Label oder Umweltzeichen erbracht werden. Der Nach-
weis kann ebenso durch die Vorlage jedes anderen geeigneten Beweismittels, wie tech-
nische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte einer anerkannten Stelle (z.B. Eich-
und Prüflaboratorien oder Inspektions- und Zertifizierungsstellen) erfolgen; dieser Nach-
weis muss zum Inhalt haben, dass alle zur Erlangung des genannten Umweltzeichens
gestellten Anforderungen erfüllt werden. Die Nachweise der verwendeten Produkte müs-
sen dem SGB rechtzeitig vorgelegt werden. Eine Eigenerklärung der Bieterin/des Bieters
ist nicht ausreichend! Die Innenraumluftqualität wird nach Fertigstellung mit einer VOC1-
1 VOC = volatile organic compounds = flüchtige organische VerbindungenSeite 13 von 36
5
Messung überprüft und der Bundesstadt Bonn die Ergebnisse vorgelegt. In Einzelfällen
kann diese auf MVOC2- und VVOC-Messungen3 erweitert werden.
Die festgelegten Werte für organische Verbindungen in der Innenraumluft sind als Richt-
wertkonzentration der Innenraumqualität nach TOVC Stufe 2 mit >0,3-1 mg/m3 (Kombi-
nationswert) als hygienisch noch unbedenklich eingestuft, sofern keine Richtwertüber-
schreitungen für Einzelstoffe bzw. Stoffgruppen vorliegen.
Die Einhaltung dieser Werte ist zu gewährleisten und zu dokumentieren.
Richtwert I (RW I-Vorsorgerichtwert) beschreibt die Konzentration eines Stoffes in der
Innenraumluft.
Die Einzelstoff-Beurteilung erfolgt nach dem NIK-Konzept. Verlegewerkstoffe müssen
mit dem Emicode EC1-plus gekennzeichnet sein.
1.5 Energetische Grundlagen
Effizienzgebäude-Standard 40 ist zu planen und auszuführen. Sommerliche Überhit-
zung muss vermieden werden. Der Glasflächenanteil darf 35 % der Fassadenfläche
nicht wesentlich überschreiten.
Eine hohe Wärmespeicherfähigkeit des Gebäudes ist für die raumklimatische Behaglich-
keit vorteilhaft und muss in der Planung berücksichtigt werden. Weiterhin sollen Mög-
lichkeiten geschaffen werden, die sommerlichen Raumtemperaturen im Gebäude durch
"freie Kühlung in der Nacht" - oder über Lüftungsanlagen oder mechanische Klappen -
zu senken. Ein Energiebedarfsausweis ist zu erstellen und vorzulegen.
1.6 Wartung
Der Unternehmer verpflichtet sich für folgende Gewerke - Wartung, mit der Mindestlauf-
zeit der Gewährleistungsfrist nach VOB/B, vom ausführenden Unternehmen und wie
vom Hersteller vorgeschrieben, zu beauftragen:
Brandschutztüren, Heizungsanlagen und zentrale Warmwasserbereitung, Elektroanla-
gen (Sicherheitsbeleuchtung, Notstromaggregate, USV-Anlagen, Ela-Anlagen, Rauch-
meldeanlagen), Lüftungsanlagen, Aufzugsanlagen, kraftbetätigte Türen und Tore, RWA-
Anlagen, Einbruchmeldeanlagen, Pumpenanlagen (Hebeanlagen und Druckerhöhungs-
anlagen), Sprinkleranlagen, Fettabscheider, Fensterbeschläge.
Die Wartung ist mit der jeweiligen Ausschreibung separat mit auszuschreiben. Verträge
werden mit Übergang des Gebäudes an die Bundesstadt Bonn an diese abgetreten. Bei
Anmietung des Gebäudes durch die Stadt Bonn werden die Wartungsarbeiten durch den
Eigentümer beauftragt.
2. Bauelemente/Bauteile/Bauprodukte
Bauteile und Bauprodukte werden unter Berücksichtigung folgender Kriterien ausge-
wählt:
Dauerhaftigkeit/Nachhaltigkeit
Dadurch wird eine Minimierung der Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten erreicht,
z.B. konstruktiver Holzschutz. Beim Holzschutz sind alle konstruktiven Maßnahmen zum
Holzschutz auszuschöpfen. Holzfenster ohne fachgerechte Profilierung sind nicht zuläs-
sig.
Einfachheit
Es sollen ausschließlich Standardelemente verwendet werden. Auf nicht notwendige
Sonderanfertigungen soll verzichtet werden. Die Elementierung der Bauteile ist daher
anzustreben.
Umweltverträglichkeit/Ökologie
2 MVOC = microbial volatile organic compounds (Schimmel, Moder)
3 3 VVOC = very volatile organic compound (Formaldehyd, Aceton…)Seite 14 von 36
6
Die verwendeten Materialien und Bauteile weisen bezüglich der Herstellung, des Trans-
ports, der Verarbeitung, der Funktion und ihrer Entsorgung bzw. Recyclefähigkeit eine
hohe Umweltverträglichkeit auf.
Leichte Überwachungsmöglichkeit
Bauteile und Bauprodukte werden so verarbeitet, dass deren Reparaturen oder Aus-
tausch leicht durchzuführen sind.
Vandalismus
Eine hohe mechanische Festigkeit ist zu gewährleisten.
Hygiene, Gesundheitsverträglichkeit
Es werden nur Bauprodukte eingesetzt, welche durch ihre Emissionen keine Gesund-
heitsgefährdung oder unzumutbare Belästigung verursachen, wie z.B. Baustoffe mit
möglichst umweltneutralen Lösungsmitteln, z.B. Wasser. Oberflächenbehandlungs-, An-
strich- und Klebstoffe sind diesbezüglich einem strengen Auswahlverfahren zu unterzie-
hen. Diese müssen ein entsprechendes Umweltzeichen für "schadstoffarm" besitzen.
Reinigungsaufwand
Bei der Auswahl eines Bauteils ist der Aufwand für die Reinigung mit einzubeziehen. In
diesem Zusammenhang wird auch auf die Fassadenreinigung hingewiesen. Die in die-
sem Rahmen getroffene Materialauswahl ist mit den Beteiligten abzustimmen und
schriftlich zu dokumentieren.
2.1 Böden
Allgemein:
Schwimmende Fußbodenaufbauten sind i.d.R. bei allen Räumen vorzusehen.
Bei Räumen für technische Einrichtungen sind Alternativen möglich.
Bodenbeläge müssen entsprechend der kinderspezifischen Nutzung rutschhemmend
ausgeführt sein.
In der BGR 181 sind die erforderlichen Rutschsicherheitswerte "R" mit Ergänzungen zu
Barfußnassbereichen "A, B, C" geregelt.
In Aufenthaltsbereichen der Kinder sind Stolperstellen und Einzelstufen zu vermeiden
oder in Ausnahmefällen deutlich zu kennzeichnen.
Elastische Bodenbeläge:
Für Gruppen- und Gruppennebenräume, Personal- und Leitungsraum, Flur
Material: Kautschuk oder Linoleum
Stärke: mindestens 2 mm. Die letztendlich erforderliche Stärke richtet sich nach der ge-
planten Nutzung
Ersteinpflege: Vor Nutzung ist grundsätzlich eine Ersteinpflege erforderlich und durch-
zuführen.
Farben: Helle und unifarbene Beläge sind zu vermeiden.
Alle Beläge sind unter Einhaltung der VOC-Werte zu verlegen.
Kleber + Fugendichtmassen sehr emissionsarm mit Nachweis (Emicode EC1-plus)
PVC-Bodenbeläge sind nicht zulässig!
Keramische Beläge; Natur-/Kunststeine:
Bodenfliesen: Bei der Auswahl geeigneter Platten sind folgende Kriterien zu berücksich-
tigen:
Gestalterische Einbindung in das Gesamtkonzept; Plattengröße mit möglichst geringem
Fugenanteil.
Rutschklassifizierung: Leichte Reinigungsfähigkeit; Bodenbeläge in WC- und Waschräu-
men sind mit Sonderfugmörtel zu verfugen (chemikalien-, reinigungsmittel- und urinfest)
Natur- oder Kunststeinbeläge: Geeignet in Fluren und Eingangshallen.
Abdichtungen in Nassbereichen: Verbundabdichtungen mit Fliesen und Platten im In-
nenbereich sind nach Feuchtigkeitsklassen definiert.
Hierbei handelt es sich um Produkte für flüssige Abdichtungen und Abdichtungsbahnen
in Dusche und Bad.
Beschichtungen:Seite 15 von 36
7
In Technikräumen sind Beschichtungen von Estrichböden mit staubbindendem Anstrich
und hochgeführtem Sockelanstrich möglich.
Alle Beschichtungen sind unter Einhaltung der VOC-Werte zu verlegen.
Sauberlauf:
Schmutzfangsysteme und Fußabstreifer für den Außen- und Innenbereich zur Minimie-
rung des Reinigungsaufwandes und zur Sicherung der Belagsoberflächen. Sie bestehen
größtenteils aus wetterfestem Aluminium, Kunststoff oder Nitrilgummi und sind als groß-
formatige Matten aufnehmbar und stolperfrei (d.h. mit dem Bodenbelag bündig) in Rah-
men verlegt. Feuchtigkeit kann vom Mattensystem abtropfen, so dass die Reinigungs-
streifen ständig wirksam sind.
Auf Größe und Gewicht der Schmutzfangsysteme ist besonders zu achten, um ein Her-
ausnehmen zur täglichen Reinigung zu ermöglichen.
Einsatzbereiche: Außen vor Eingängen und innen in Windfangbereichen.
An Gruppenausgangstüren sollen belagsbündige Sauberläufer eingesetzt werden, die
aufgenommen und gesäubert werden können.
Fußleisten/Sockel:
Holz: Vollholzleisten, dauerhaft befestigt, zur Wand und zum Bodenbelag hin dauerelas-
tisch versiegelt.
Fliesen/Naturstein: geklebt, zur Wand und zum Bodenbelag hin dauerelastisch versie-
gelt.
(Kunststoff-Leisten bzw. aus MDF sind nicht für einen dauerhaften Betrieb geeignet).
Reinigung:
Bei der Auswahl der Belagsmaterialien ist besonderer Wert auf die wirtschaftliche und
leichte Reinigung zu legen. Die Beläge sollen grundsätzlich mit dem SGB, auch bezüg-
lich Pflege, abgestimmt werden.
2.2 Wände
Wände und Stützen müssen so beschaffen sein, dass Verletzungsgefahren durch
scharfe Kanten und spitze Oberflächen vermieden werden.
Oberflächen bis mindestens 1,50 m ü. FFB müssen glatt sein (z.B. glatt verputztes Mau-
erwerk, entgratete Betonflächen).
Kanten müssen gerundet (mindestens 2 mm, bei U3-Einrichtungen 10 mm), gebrochen
oder gefast sein.
Wände zw. Gruppenräumen untereinander und zu Fluren: mindestens R´w 47 dB
Wände zw. Gruppenräumen und Treppenhaus: mindestens R´w 52 dB
Wände zw. Gruppenräumen u. besonders lauten
Räumen, z.B. Mehrzweckräumen: mindestens R´w 55 dB
Wandkonstruktionen:
Massive Mauerwerkswand: gespachtelt oder verputzt; Kalkzementputz wird empfohlen.
Metallständerwände: mit 2-lagiger Beplankung (2 x 12,5 mm GK); Flächen mit Anstrich
Q2-, Flächen mit Fliesen Q1 gespachtelt.
Sanitärtrennwände: Systemtrennwände mit Türen, Bodenfreiheit ca.15 cm, Bauhöhe im
Kinderbereich 1,80 m ü. FFB, vollständig feuchtraumgeeignet, Oberflächen leicht zu rei-
nigen und chemikalienbeständig.
Anstrich:
Offene Anstrichsysteme, Grundierungen und Deckanstriche lösungsmittelfrei.
Mineralische Farben; in Nassräumen Silikatfarben. Keine Dispersionen, auch für De-
cken.
Lackierungen mit Wasserlacken im Handstrichverfahren bei Kleinflächen < 4,0 m2.
Nassabriebbeständigkeit: Klasse 2 (scheuerbeständig)
gem. DIN EN 1330
Wandoberflächen Fliesen:
Funktional notwendige Fliesenhöhe: ca. 1,50 ü. FFB im Kindernassbereich, in Duschen
mindestens 2,0 m bzw. türhoch.
Oberfläche: Wandfliesen und Wandplatten sollten eine möglichst glatte Oberfläche ha-
ben und leicht abwaschbar sein.Seite 16 von 36
8
Fliesenformate sind entsprechend der Raumgrößen abzustimmen, Anschnitte unterhalb
von ½ Plattengröße sind zu vermeiden.
Eckprofile: Ecken und Kanten sind mit geeigneten Profilen zur Vermeidung der Scharf-
kantigkeit herzustellen.
Fugen: Schnellabbindende Zementkombination mit mineralischen Füllstoffen, zement-
gerechten Pigmenten zur farblichen Gestaltung und Kunststoffadditiven mit hoher Reini-
gungs- und Urinbeständigkeit.
Elastische Fugen: Acetatvernetzender 1K Silikon-Dichtstoff mit guter Alterungs- und UV-
Beständigkeit, fungizid und bakteriostatisch eingestellt, als schadstoffarmes Produkt
(gem. TOXPROOF-Prüfverordnung).
Einbauten in die Fliesenflächen, wie z.B. Spiegel mit geeigneter Beschichtung, glatte
und leicht zu reinigende Wandoberflächen.
Wandbekleidungen müssen: glatt, druck- und stoßfest, resistent gegen mechanische
Einwirkungen, leicht und dauerhaft zu reinigen und hygienisch sein.
2.3 Fenster/Fenstertüren/Verglasung/Fensterbänke
Kombinationsfenster aus Holz (Eiche, Robinie oder glw. Qualität; FSC zertifiziert; kein
Tropenholz) mit außenseitigen Aluminiumdeckschalen haben sich gut bewährt. Der Ein-
satz von PVC-haltigen Kunststofffenstern ist nicht zulässig (PVC-Verbot).
Einbruchhemmung: die Wahl der Widerstandsklasse ist abhängig von der Lage und mit
dem SGB abzustimmen. In Keller- und Erdgeschossen sind einbruchhemmende, ab der
Widerstandsklasse RC 2 N, Fenster und Türen einzusetzen. Dies gilt auch für Fenster
und Türen, welche von Freitreppen und Laubengängen erreichbar sind.
Haustüren müssen mit einem unbeheizten Windfang geschützt werden.
Haustür- und Windfanganlagen sind grundsätzlich aus thermisch getrennten Aluminium-
profilen herzustellen.
Öffenbare Flügel und deren Beschläge dürfen nicht in den Spiel- und Bewegungsbereich
(bis zu 1,50 m ü. FFB) hineinragen, ansonsten sind die Flügel durch Öffnungsbegrenzer
zu fixieren.
Stabile Bänder (3 Stck. pro Flügel) für entsprechende Belastung
Die Mindestverglasungsfläche sollte 1/5 der Bodenfläche des Raumes entsprechen;
Maß der Fensteröffnungen entsprechend der Landesbauordnung § 46.
In von Kindern genutzten Räumen sollten generell bruchsichere Verglasungen aus
VSG/ESG eingesetzt werden (Drahtarmierte Gläser sind nicht als bruchsicher einzustu-
fen).
Öffnungsflügel: 2- oder 3-fach Verglasung, in Abhängigkeit von Größe und Gewicht, un-
ter Einhaltung der erforderlichen Wärmedurchgangskoeffizienten.
Der Sonnen- und Blendschutz kann bei Gruppenausgangstüren durch Sonnenschutz-
verglasung hergestellt werden.
Die Notwendigkeit und die Höhenfestlegung von Fensterbrüstungen sind auch unter Be-
rücksichtigung der kindlichen Größe, der Augenhöhe, zu entwickeln. Grundsätzlich sind
Brüstungshöhen in Gruppenräumen so zu wählen, dass auch Kleinstkindern die Mög-
lichkeit gegeben wird, hinauszuschauen.
Im Bereich der Straßenfront oder sonstiger leicht einsehbarer Bereiche sollen keine bo-
dentiefe Fenster eingebaut werden. Wenn dies aus architektonischen Gründen nicht ein-
zuhalten ist, müssen die Glasscheiben der Fenster einen Sichtschutz in Form von Folien
bis zu einer Höhe über FFB von 1,0 m erhalten.
Fensterbänke (innen): sollten in den Aufenthaltsräumen, wenn möglich als Sitzbänke
aus Holzwerkstoffen mit einer Tiefe von mind. 30 cm gestaltet werden, alternativ aus
Naturstein.
In Mehrzweckräumen müssen Fensterbänke wandbündig eingebaut werden.
Fensterbänke (außen): Scharfkantigkeit von Profilblechen sowie spitze Ecken an Kan-
tungen und Eckabschlüssen sind zu vermeiden.
Insektenschutz: Öffenbare Küchenfenster müssen mittels Insektenschutzgitter ver-
schlossen werden. Hierbei ist eine einfache und schnelle Demontage zur Fensterreini-
gung zu berücksichtigen.Seite 17 von 36
9
Sonnenschutz: alle Fensterflächen, ausgenommen reine Nordfenster, sind mit außenlie-
gendem, hinterlüftetem, elektrisch betriebenen und manuell übersteuerbarem Sonnen-
schutz auszustatten, ausgenommen sind Fensterflächen von Funktionsräumen, die nicht
dem längeren Aufenthalt von Kindern oder Personal dienen und die keine S bis SW
Ausrichtung haben, z.B. Hauswirtschaftsraum, Abstellräume.
Als Mindeststandard werden Aluminiumjalousetten mit seitlicher Schienenführung, einer
Lamellenbreite von mindestens 60 mm, Tageslichtumlenkung im oberen Bereich und mit
Elektroantrieb, festgelegt. Eine Seilführung ist nicht zulässig. Die Führungsschienen
müssen fest mit der Laibung verbunden bzw. in die Laibung eingelassen sein.
Durchlassfaktor b< 0,2 nach VDI 2078. Auslegung für Windgeschwindigkeiten von min-
destens 13 m/s. Vor Ausgangstüren, Ausgängen und Rettungswegausgängen entfallen
die Behänge. In diesen Fällen sind alternative Möglichkeiten des Sonnenschutzes vor-
zusehen, z.B. Sonnenschutzverglasung oder innenliegender Sonnenschutz in Form von
Plissees.
Verdunklung: Alle Fensteröffnungen in Schlafräumen sind mit Verdunkelungseinrichtun-
gen auszustatten. Bei außenliegenden Sonnenschutzanlagen sind die Lamellen lichtun-
durchlässig vorzusehen. Fenster und Fenstertüren in Schlafräumen, ohne außenliegen-
den Sonnenschutz, sind mit innenliegender Verdunkelung zu bestücken.
2.4 Türen/Schließanlage
a) Um zu verhindern, dass Kinder unbeaufsichtigt durch die Haupteingangstür auf die
Straße gelangen, wird folgendes festgelegt:
Innen soll ein Türdrücker auf 1,70 Meter Höhe und außen eine Griffstange montiert
werden. Die Tür soll mit Schließzylinder und geregelter Fallenstellung montiert wer-
den. So ist sichergestellt, dass die Kinder von innen nicht unbeaufsichtigt auf die
Straße laufen können. Erwachsene können die Tür von innen jederzeit öffnen. Im
Notfall können die Kinder mit Hilfe eines Erwachsenen durch die Tür flüchten. Diese
Ausnahme muss von dem zuständigen Architekten mit dem Bauordnungsamt abge-
stimmt und aktenkundig gemacht werden.
Während der Hol- und Bringzeiten kann an der Falle die Funktion auf Daueröffnung
gestellt werden, so dass die Tür von außen geöffnet werden kann, d. h. das Tür-
schloss ist frei, so dass die Tür aufgezogen oder aufgedrückt werden kann. Bzgl. der
Anzahl und Verortung der Klingeln, Türöffner und Sprechstellen s. Ziffer 4.9.
Es wird keine elektrische Schließanlage in die Eingangstür(en) eingebaut.
b) Türen, mit direktem Zugang ins Freie, die ausschließlich als Fluchttüren ausgewie-
sen sind, sind mit einem Alarmsystem/Türwächter ("Fröschen") zu sichern. Bei un-
befugtem Öffnen ertönt ein lautes akustisches Signal. Die Fluchttüren sind nur im
Notfall zu benutzen und organisatorisch nicht notwendig.
c) Ganz normale Außentüren/Terrassentüren (diese sind teilweise auch Fluchttüren),
die von einem Gruppenraum in den umzäunten Bereich (Spielbereich) führen, sind
ohne weitere Sicherungen auszuführen. D. h. diese Türen werden nicht durch akus-
tische Signale gesichert und können innen nicht extra abgeschlossen werden. Auf
aufwendige technische Systeme soll verzichtet werden. Die Anzahl der Terrassentü-
ren sind auf das organisatorisch notwendige zu beschränken, um Kosten für Türan-
schlüsse, Entwässerung etc. zu vermeiden!
d) Sind die Terrassentüren gleichzeitig Notausgangstüren, müssen diese in Fluchtrich-
tung also nach außen aufschlagen (Öffnungsbegrenzer sind notwendig in Form von
Anschlagpuffern o.ä., damit die schwere Tür nicht unkontrolliert zufällt. Die Detail-
planung ist mit dem SGB abzustimmen und zu dokumentieren).
e) Alle Türen, bis auf die Türen zwischen Haupt- und Nebengruppenräume, erhalten
Profilzylinder. Es sind keine unterschiedlichen Schließungen (Gruppenfunktion) not-
wendig. Allerdings erhält das Tor zum Außengelände einen eigenen Zylinder und
Schlüssel, der dem Grünflächenamt/Landschaftsgärtner für die Pflegearbeiten aus-
gehändigt werden kann.Seite 18 von 36
10
f) Innentüren mit Sichtfenster: Bei bauordnungsrechtlich geforderten Sichtfens-
tern/Lichtausschnitten in Innentürblättern von Verbindungstüren, ist die Größe die-
ser Lichtausschnitte vorab mit der Feuerwehr abzustimmen (sollte die Ausschnitts-
größe frei wählbar sein, präferiert das Jugendamt einen schmalen, langen Lichtaus-
schnitt). Neben den bauordnungsrechtlich notwendigen Lichtausschnitten, sollen
alle Verbindungstüren zwischen den von Kindern genutzten Räumlichkeiten sowie
die Türen vom Flur zu den Hauptgruppenräumen ein Sichtfenster in gleicher Größe
erhalten.
g) Türhöhen und –breiten: Die Türbreite richtet sich nach den Anforderungen der Ar-
beitsstättenverordnung. Türen zu Mehrzweckabstellräumen sollen 2-flügelig mit ei-
ner Mindestgröße von: RRH 2250/RRB 1500 mm ausgeführt sein.
Ganzglastüren sind nicht zulässig.
h) Von Kindern häufig genutzte schwergängige Türen, wie z.B. Brandschutztüren sol-
len mit Freilauffunktionen ausgestattet werden.
i) Folgende Türen werden mit einem Knauf anstatt einer Klinke ausgestattet: Technik-
räume, Putzmittelraum, Hauswirtschaftsraum
j) Außentüre im 1. OG, die auf die Fluchttreppe führen, sind außen mit einem Knauf
auszurüsten
Zargen/Türblätter:
Material: Edelstahl, Stahl, Holz
Ausführung: Umfassungs-, Blockzargen, Oberlichtzargen, Turnhallenzargen.
Objekttürblatt: mindestens 40 mm stark, HPL 0,8 mm Oberfläche, Funktion-"Drehen"
Pendeltüren sind nicht zugelassen; Schiebetüren nur bedingt bei engen Raumverhält-
nissen und nicht in Aufenthaltsräumen.
Türen zum Mehrzweckraum mit flächenbündingem Turnhallenbeschlag und mindestens
60 mm Türblattstärke.
Brandschutztüren: Für Türen mit Brandschutzanforderungen sind nur zugelassene Sys-
teme (Zarge und Türblatt) möglich. Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie
die Abnahmeprüfung sind vorzulegen.
Dichtschließend: umlaufende, dreiseitige Türdichtung. Türe ohne sonstige Brandschutz-
qualität.
Dichtschließend, selbstschließend: wie vor, jedoch mit Oberschließer. Bei Türen, die
ständig von Kindern begangen werden, sind die Oberschließer als Freilaufschließer aus-
zubilden.
Rauchdicht: Türe mit Zulassung, vierseitiger Dichtung, mit Oberschließer/Freilaufschlie-
ßer, gegebenenfalls mit Feststelleinrichtung.
T30-RS: Türe mit Zulassung, vierseitiger Dichtung, mit Oberschließer/Freilaufschließer,
gegebenenfalls mit Feststelleinrichtung und automatischer Schließung im Brandfall,
auch mit zugelassener Verglasung.
Schallschutztüren: gem. DIN 4109
Einbau/Erfordernis von absenkbaren Bodendichtungen ist im Einzelfall zu prüfen.
Beschläge:
Alle Beschläge und Bänder sind in Edelstahl auszuführen. Bänder und Schlösser in Ob-
jektqualität.
Bänder: VX-Ausführung für Türblattgewichte mindestens 100 kg/Rollenlänge mindes-
tens 90 mm.
An Rauch- und Brandschutztüren sind zugelassene Drücker zu verwenden.
Schließeinrichtungen:
Bodenschließer: Einsatz vermeiden, ansonsten ist die Abstimmung mit dem SGB erfor-
derlich.
Oberschließer: Gleitschienenschließer ohne Feststelleinrichtung.
Freilaufschließer: Bei allen Türen mit Brandschutzanforderungen, die von Kindern stän-
dig begangen werden. Integrierte Rauchmelder setzen den Schließer bei Erkennung vonSeite 19 von 36
11
Rauch in Funktion, im normalen Betrieb kann die Türe ohne Kraftanstrengung bedient
werden. Sturzhöhen über 1,00 m erfordern zusätzliche Rauchmelder.
Feststelleinrichtungen: Magnethalter über Rauchmelder gesteuert. Sturzhöhen und Ko-
ordination wie bei Freilaufschließer.
Eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung sowie die Abnahmeprüfung sind vorzule-
gen.
Fingerklemmschutz: Alle Türen erhalten Klemmschutz an der Bandgegenseite, auch und
gerade im unteren Türbereich, um das Einklemmen von Füßen zu verhindern, oder auch
Finger von krabbelnden Kindern.
Hinsichtlich der Anbringung eines Fingerklemmschutzes auf der Bandseite muss anhand
der Planung eine individuelle Entscheidung getroffen werden (abhängig davon, wie die
Tür im Raum liegt und ob dadurch eine Quetschgefahr gegeben ist).
Z. B. Fabrikat der Fa. AZ Aluminium oder Fa. BOS; System Touchgard plus oder gleich-
wertig. Alternativ: Türen mit integriertem Klemmschutz, z. B. Fabrikat Küffner oder glw.
Türstopper:
Bodenstopper: Montage verschraubt, max. 15 cm Wandabstand. Ausführung Edelstahl
mit Gummianschlag.
Wandstopper: Montage verschraubt, i.d.R. im Sturzbereich. Ausführung Edelstahl mit
Gummipuffer.
PZ-Vorrichtung: Grundsätzlich sind Schlösser mit PZ-Vorrichtung auszustatten. In Ab-
stimmung mit dem SGB werden nur besondere Räume verschlossen. Schließfunktion
über Schließanlage unter Einbeziehung sämtlicher Türen, oder aber je nach Funktion
über gleichschließende Zylinder.
Bei einer Schließanlage sind in Abstimmung mit der Bundesstadt Bonn Schließpläne
aufzustellen und Prioritäten festzulegen.
Türen, die grundsätzlich nicht verschlossen werden sollen, erhalten Blindzylinder, WC-
Türen eine Drehscheibe.
2.5 Treppen/Rampen/Umwehrungen
Geschosstreppenläufe und Podeste werden nach den statischen, bauphysikalischen
und brandschutztechnischen Anforderungen hergestellt und schallentkoppelt eingebaut.
Die Vorschriften des GUV und die entsprechende DIN sind zu berücksichtigen. Stabab-
stand, Höhe Geländer, doppelter Handlauf aus Edelstahl, Breite, Beleuchtung, etc. ge-
mäß den Anforderungen der Arbeitsstättenverordnung und den entsprechenden Richtli-
nien/Unfallverhütungsvorschriften.
Bei Absturzhöhen über 1 m müssen (wegen der Klettergefahr) die Kinderhandläufe an
den Podesten unterbrochen werden.
Außentreppen: Die Stahltreppen müssen so geplant und ausgeführt werden, dass keine
Unbefugten diese von unten betreten und z.B. auf das Dach gelangen können.
Sofern die Außentreppen nicht auf das Außengelände der Kita führen, sind die Außen-
treppen mit einem Tor zu versehen.
2.6 Decken
Die Haupt- und Nebengruppenräume, Differenzierungsräume, der Mehrzweckraum und
die Flure erhalten eine abgehängte Akustikdecke als Rasterdecke, revisionierbar, ent-
sprechend den Vorgaben der DIN 18041 A4 inklusiv Qualität. In den Küchen werden die
Trockenbaudecken glatt ausgeführt und wisch- und scheuerfest gestrichen.
Deckenhaken für pädagogische Vorrichtungen:
Deckenhaken sind im Mehrzweckraum für die Aufhängung von Schaukelkörben oder
Schaukelbällen einzubauen. Dazu sind Befestigungen in der Rohdecke notwendig. Die
abgehängte Decke ist auch entsprechend auszubilden. Die Maßnahme muss bereits
planerisch und statisch berücksichtigt werden. Die regelmäßige Überprüfung/Wartung
ist mit auszuschreiben.
Revision: Die Zugänglichkeit von Revisionsöffnungen zu Wartungszwecken ohne gro-
ßen baulichen Aufwand muss gewährleistet, nachgewiesen und schriftlich dokumentiert
werden.Seite 20 von 36
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2.7 Fassaden/Dächer
Bei Auswahl des Fassadensystems ist der Unterhaltungs- und Reinigungsaufwand zu
berücksichtigen (Wirtschaftlichkeitsberechnung). Die Oberfläche sollte druckfest und
leicht zu reinigen sein (insbesondere bei Sockelzonen).
Maßnahmen zur Taubenabwehr sind einzuplanen. Anflugmöglichkeiten in überdachten
Bereichen, Sitzplätze sowie Nischen sind zu vermeiden, da diese Plätze bevorzugt zur
Einrichtung eines Nistplatzes aufgesucht werden. Ggf. müssen solche Plätze, die sich
konstruktiv ergeben könnten, durch geeignete Maßnahmen (Gitter) geschützt werden.
Nesthilfen sind anzuordnen.
Vorgehängte Rollladenkästen müssen eine schräge oder abgerundete Abdeckung ha-
ben. Es ist eine Graffiti-Prophylaxe vorzunehmen, bis zu einer Höhe von 2,50 m bei
schutzbedürftigen Oberflächen, die nicht überstrichen werden können, also z.B. Natur-
stein, Klinker, Sichtmauerwerk. Bei glatten Fassaden kann auf Graffitischutz verzichtet
werden.
Bei Anordnung von Bauteilen wie Regenfallrohren, Vordächern, Sonnenschutzanlagen,
muss eine unproblematische Reinigung der jeweiligen Fassadenbereiche gewährleistet
werden.
Regenfallrohre, Blitzschutz, Rauchabzüge oder vergleichbare Installationen, müssen bis
2,50 m Höhe vandalenresistent ausgeführt werden.
Eine PV-Anlage ist auf dem Dach zu realisieren und mit einer extensiven Dachbegrü-
nung zu kombinieren. Auch ist zu prüfen, ob Fassaden oder Teilbereiche begrünt werden
können, nicht begrünte Fassaden werden möglichst hell gestaltet.
2.8 Rauchmelder
In den Gruppenräumen, Gruppennebenräumen, dem Personalraum und den Fluren (hier
entsprechend Mindestabstand) sind vernetzte Rauchmelder gemäß Brandschutzkon-
zept zu installieren (nicht in den Küchen).
Druckknopfmelder (Handmelder) sind auf jeder Etage zu installieren, bei besonders ver-
winkelten Einrichtungen ggf. mehr. Ohne Aufschaltung auf Feuerwehr oder Sicherheits-
dienst. Tableau im Büro der Kiga-Leitung, welches mitgewartet wird. Rauchwarnmelder
je nach Aufforderung im Brandschutzkonzept auch Handmelder an den Notausgängen.
2.9 Hitzeschutz
Dachbegrünung; ggf. Fensterlüftung (bei Gebäuden ohne Lüftungsanlage) unter Be-
rücksichtigung des Einbruchschutzes; gezielte Nutzung der Nachtkühlung und der Lüf-
tungsanlagen; solarenergetisch optimierte Ausrichtung der Gebäude; Anordnung
Schlafräume im Norden, bodentiefe Fenster reduzieren; Fußbodenheizung zur Küh-
lung, Sonnenschutzjalousien an allen Fenstern, bis auf reine Nordfenster.
2.10 Endreinigung/Baureinigung
Unmittelbar vor der Übergabe an die Bundesstadt Bonn ist eine Feinreinigung des ge-
samten Gebäudes durchzuführen. Die Feinreinigung umfasst sämtliche Oberflächen des
Gebäudes, wie die Reinigung der Bodenbeläge, und der Sanitärbereiche (einschl. der
Sanitärobjekte, Wandfliesen, und Kabinenwände mit Türen); Entfernung von Aufklebern,
Farb- und Klebstoffen, Reinigung, der Fenster, Türen und Türfalze sowie aller durch den
Unternehmer ggf. gelieferten und montierten Einrichtungsgegenstände und der techni-
schen Einrichtung.
3. Ausstattung/Raumanforderungen
Ausstattung und Einrichtungsgegenstände müssen so beschaffen sein, dass Verlet-
zungsgefahren vermieden werden und dürfen keine scharfen Ecken, Kanten oder Spit-
zen haben. Ecken und Kanten müssen mit einem Radius von mindestens 2 mm, bei U3-
Einrichtungen 10 mm abgerundet oder entsprechend stark gefast sein.
Die Ausstattungsmerkmale für Böden, Wände, Decken und Fenster sind dem Kapitel 2
zu entnehmen bzw. werden wie folgt ergänzt:Seite 21 von 36
13
3.1 Zentralküche/Versorgungsküche
Die Küchenmöbel entsprechen einer "normalen Haushaltsküche", mit folgenden Unter-
schieden:
- Statt der Haushaltsspülmaschine wird eine Gewerbespülmaschine eingebaut. Hier-
für reicht der normale 230 V-Anschluss nicht aus. Es ist ein Drehstromanschluss mit
400 V notwendig. Die Gewerbe- oder Industriespülmaschine (keine Gastrospülma-
schine) hat eine Laufzeit von drei bis max. 27 Minuten. Ein Warmwasseranschluss
ist - bei dezentraler Warmwasserbereitung - nicht erforderlich, da er keine kürzere
Laufzeit verspricht.
- Die Spülmaschine soll nach Möglichkeit in Arbeitshöhe eingebaut werden, nicht als
Untertischgerät. Ein Spülgang von mindestens 2 Minuten bis 72 Grad wird gefordert.
- Zur Trennung der „reinen“ und „unreinen“ Spültätigkeiten, sollte möglichst eine Dop-
pelspüle mit Abtropffläche eingebaut werden.
- Elektrischer Anschluss (32 ACEE-Steckdose) und Stellplatz für Heißluftgerät vorse-
hen (kein Dampfgarer), dafür muss die Arbeitsplatte auf 75 cm verbreitert werden.
Darüber ist auf Hängeschränke zu verzichten.
- Über dem Herd sollte ein Abzug installiert werden.
- Sofern bei der Mittagsverpflegung das „cook & freeze“ Verfahren ausgewählt wird,
werden auch Tiefkühlschränke benötigt. Daher muss bereits bei der Planung Platz
und Anschluss für Tiefkühlschränke sowie entsprechende Belüftung vorgesehen
werden. Pro zwei Gruppen ist ein Tiefkühlschrank für Menüschalen notwendig.
Diese können nicht im Vorratsraum angeordnet werden wegen zu geringer Luftzir-
kulation. Daher statt abgeschlossenem Vorratsraum nur „offene Vorratsecke“ mit
ausreichender Luftzirkulation.
- Im Sockel sind herausziehbare Podeste für Kinder einzubauen, sofern die Fläche
der Küche hierfür ausreicht. (die es den Kindern ermöglichen, an der Küchenarbeits-
platte zu stehen)
- Von der Anordnung bodentiefer Fenster ist abzusehen, wenn dies auf Kosten der
Arbeitsfläche geht.
- Es ist zulässig, das separate Handwaschbecken in die Küchenzeile (Arbeitsplatte)
zu integrieren. Falls jedoch das Handwaschbecken nur in unmittelbarer Nähe zu
dem Becken, das im Rahmen des Umgangs mit Lebensmitteln genutzt wird, unter-
zubringen ist, muss eine Plexiglas-Abtrennung (Höhe mind. 12 cm) zur Spüle hin
eingerichtet werden. Dies ist nötig, um eine gegenseitige nachteilige Beeinflussung
beider Intentionen - Vorbereitung von Lebensmitteln und hygienische Händereini-
gung - durch z. B. Spritzwasser - zu verhindern. Ansonsten ist das Handwaschbe-
cken separat einzubauen.
- Öffenbare Küchenfenster müssen Fliegengitter erhalten.
- Bei der Küchenplanung sollten Stellplätze für Servierwagen in der Küche selber oder
im Bereich der angrenzenden Flurfläche berücksichtigt werden.
- Die Küche erhält einen abschließbaren Notschalter.
- Bei großen (ab vier Gruppen) zweigeschossigen Kindergärten soll, in Abstimmung
mit dem Jugendamt, - ggf. eine zweite Küche () im 1. OG eingebaut werden. Die
Ausstattung dieser Küche ist abhängig von der Anzahl der zu betreuenden Kinder
und mit dem Jugendamt abzustimmen.
- Das Essen wird üblicherweise mit Servierwagen aus der Zentralküche in die Haupt-
gruppenräume und den Mehrzweckraum gebracht. Sollten sich auf diesem Laufweg
Brandschutztüren befinden, sollten diese mit Obertürschließer mit Feststellfunktion
ausgestattet sein.
- Der Verzicht auf einen Fettabscheider muss beim Tiefbauamt vom beauftragten
TGA-Büro schriftlich beantragt werden.
- Böden: Oberbodenmaterialien aus elastischen oder keramischen Belägen mit ge-
ringen Fugenanteilen, die leicht zu reinigen sind und entsprechende Rutschhem-Seite 22 von 36
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mung aufweisen. Wände: Zwischen den Unter- und Oberschränken sind großforma-
tige Plattenbekleidungen aus HPL, Trespa oder glw., oder aus keramischen Belä-
gen vorzusehen. Oberhalb dieser Bekleidungen in Höhe von ca. 1,40 m reichen
scheuerbeständige Anstriche.
- Decken: Deckenbekleidungen abwaschbar.
3.2 Mehrzweckraum mit Stauraum (siehe auch Punkt 2.6)
Der Mehrzweckraum wird unter anderem auch zum Turnen genutzt. Türen und Zargen
müssen Bewegungsraumseitig wandbündig eingebaut sein, versehen mit flächenbündi-
gen Turnhallenbeschlägen. Korkschicht oder ähnliches unter dem elastischen Bodenbe-
lag vorsehen.
Nischen sowie in den Raum vorstehende Bauteile sind nicht zulässig.
Wände müssen vom Fußboden bis zu einer Höhe von 2,0 m ebenflächig und glatt sein.
Ecken und Kanten mit einem Radius von 10 mm gerundet oder entsprechend gefast;
Fensterbänke nicht überstehend.
Blendungen durch Sonnenlichteintrag sind zu vermeiden; Sichtschutz muss gewährleis-
tet sein.
Es sind Leuchten mit Splitterschutz/Ballwurfsicherung einzubauen. Es muss sicherge-
stellt werden, dass die Deckenplatten bei Ballberührung nicht herunterfallen.
Stauraum/Separater Abstellraum für mobile Turngeräte, Matten und Zubehör vorsehen.
3.3 Garderoben/Flur
Grundsätzlich sollen pro Gruppe 20-25 Garderoben zur Verfügung gestellt werden. Es
sollen ausschließlich Ü3 Garderoben beschafft und montiert werden. Das heißt, die
Höhe der Anordnung von Kleiderhaken, Sitzbänken und Fächern ist überall gleich und
nicht von der Gruppenart abhängig.
Die Garderoben bestehen aus:
Kleiderhaken (Abstand gemäß Richtlinien), Sitzbank mit Schuhablage und Fach über
den Haken (für Ersatzkleidung, Fahrradhelm etc.).
Bei Bauanträgen und Brandschutzplänen muss die Garderobe als Wort und Symbol dar-
gestellt werden, um zu verhindern, dass bei der Abnahme, die Garderoben wegen
Brandlast nicht zugelassen werden.
Garderobennischen pro Gruppe, sind Garderobennischen pro zwei Gruppen vorzuzie-
hen.
Die Flurbreite sollte ca. 2m betragen; unter Berücksichtigung der Garderoben muss der
Flur noch so breit sein, dass zwei Rollstühle aneinander vorbeifahren können, d.h. nutz-
bare Breite >= 150 cm.
Flurwände sind starker Beanspruchung ausgesetzt und deshalb durch „Elefantenhaut“,
Farbe mit hoher Nassabriebbeständigkeit oder ähnliches zu schützen. Das Brandschutz-
konzept soll so ausgelegt werden, dass die Flure auch als Spielflure genutzt werden
können.
Treppenhäuser und Flure sollen mit einer Raumtemperatur von ca. 20 Grad Celsius aus-
gelegt werden, da die Türen oft offenstehen.
3.4 Kinderküche in Hauptgruppenräumen
Die Anzahl und Ausstattung sowie die Montagehöhe der Kinderküchen in den Haupt-
gruppenräumen wird in Abstimmung mit dem Jugendamt in der Leistungsphase 2 abge-
stimmt. Die üblicherweise vorhandene evtl. freibleibende Nische kann anderweitig ge-
nutzt werden. (Eine technische Vorrüstung für einen eventuell später erforderlichen
Wasseranschluss sollte erfolgen, weitere technische Vorrüstungen für eine spätere Kü-
cheninstallation sind nicht notwendig). Die Kinderküchen bestehen mindestens aus:
Spüle mit integriertem Abfalleimer, Kühlschrank und Hängeschränken. ,.
In einem Hängeschrank sollen Stellfläche und eine Steckdose für die Unterbringung und
den Anschluss einer Mikrowelle eingeplant werden. Die Anzahl der im Rahmen der Erst-
ausstattung zu beschaffenen Mikrowellen soll im Einzelfall in Lph. 3 mit dem JugendamtSeite 23 von 36
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abgestimmt werden. Ein 2-Platten-Herd und ein Backofen werden nicht benötigt! Damit
kann auch auf Notschalter verzichtet werden.
3.5 Pflegeeinheit
Wickelkombinationen: Tiefe 1,10 m; mit Duschtasse 80 x 80 cm oder 75 x 80 cm, Be-
ckenhöhe = 28 cm. Treppe zum selbständigen Begehen notwendig (Platzbedarf bei aus-
gezogener Treppe berücksichtigen!), wenn möglich, fertige GUV-geprüfte Produkte
montieren.
- Keine Aufkantung zwischen Duschwanne und Wickelauflage. Kalt- und Warmwas-
seranschluss; Auszieharmatur, keine Duschstange.
Der technische Anschluss und die Lieferung der Armatur (mit Angaben des Durch-
messers) erfolgt durch die beauftragte Installationsfirma. Die Bohrung, die z. B. für
die Armatur benötigt wird, erfolgt durch die Lieferfirma der Wickelkombination.
- Fliesenhöhe um Duschbecken mind. 1,80 m hoch von OK FF.
- Bei der Anordnung der Wickelkommode ist auf Intimität zu achten; sie soll nicht von
überall einsehbar sein, daher Schamwände auf „Blickhöhe“ (ca. 150 cm), um einen
vertrauten und geschützten Bereich während der Wickelsituation zu schaffen.
- Falls räumlich möglich, soll die Erzieherin eine Blickmöglichkeit vom Wickelbereich
zum Gruppenraum hin und durch Einbau eines festverglasten Fensters (h=1,40 m,
Unterkante Fensterrahmen) erhalten).
- Keine Heizstrahler über Wickelkommoden notwendig.
- Die Desinfektionsmittelspender sollen mit Einarmhebel bedient werden können. Sie
sollen seitlich, nicht hinter der Wickelanlage montiert werden (siehe auch Punkt 4.2).
- Montage von Papierspender.
- Seifenspender (Montage über der Duschtasse oder mit Abtropfschale o. ä./am Wi-
ckeltisch seitlich); für flüssige und cremige Seife aus Edelstahl gebürstet, frei nach-
füllbar mit Nachfüllbehälter ca. 1 Liter mit Füllstandsanzeige, abschließbar, z. B. Air
Wolf, Serie Omega.
Der Platzbedarf der hier genannten Geräte muss schon bei der Entwurfsplanung
berücksichtigt werden. Die Gesamtanzahl der Wickelkommoden muss für jeden Kin-
dergarten individuell bereits im Rahmen der Entwurfsplanung mit Amt 51 geklärt und
dokumentiert werden.
- Die Belüftung über elektronische Lüfter wird teilweise von den Kita-Leitungen als
auch von Amt 51 als nicht ausreichend empfunden. Bei innenliegenden Wickelbe-
reichen sollte eine stärkere Lüftung oder bei eingeschossigen Bauten mit Flachdach
eine elektrisch bedienbare Lichtkuppel vorgesehen werden.
- Präsenzmelder mit Kontrollschalter vorsehen (nur, wenn Pflegeeinheit separat und
nicht zusammen mit WC- und Waschräumen angeordnet ist).
- Die Wickelkommoden sollen im Unterschrankbereich mit Schubladen für Windeln
und Wechselwäsche ausgestattet sein.
- Keine Haltegriffe über Duschtassen/Wickelplatz erforderlich.
3.6 Nassräume Personal- und Kinder-WC
Eine Anlage ist behindertengerecht (mit Notruf) auszuführen. Anzahl der Personal-WCs
ist nach der Arbeitsstättenrichtlinie zu planen.
Wandhänge-WC D und H-WC, ggfls. behindertengerecht,
Einzelwaschtisch fest D und H-WC, ggfls. behindertengerecht,
Spiegel 1 Stück je Waschtisch,
WC-Trennwand: Abtrennung der WCs, Höhe 2,0 m ü. FFB, Regeltürbreite,
Platzbedarf für: Papierhandtuchspender und Abfallkorb, Seifen- und Desinfektionsmit-
telspender, etc.
WC-und Waschräume
Bei zwei nebeneinanderliegenden Gruppenräumen reicht eine - von beiden Gruppen zu-
gängliche – WC/Waschraum/Pflegeinheit, bestehend aus 4 Toiletten, zwei Dreistufen-
Waschbecken und einer Doppel-Wickelkommode, d.h. mittig die Duschtasse und rechts
und links die Wickeleinheit.Seite 24 von 36
16
- In den Kinder-WC-Kabinen werden weder Sichtausschnitte in die WC-Kabinen-Türen
noch niedrige Türen vorgesehen. Die WC-Anlage soll mindestens ein WC haben, dessen
Kabine breiter als 90 cm ist, damit Betreuer und Kind zusammen in die Kabine passen.
Die WC-Türen dürfen keinen Profilzylinder haben, sondern eine WC-Kindergartentür-
schließung mit Standard-Sicherheitspaket, bestehend aus Fingerklemmschutz an der
Neben- und Haustürschließkante, gerundete Ecken und Kanten an allen Wand- und
Türelementen, Ringgriffe mit Gummidämpfer sowie selbstschließende Türen (System-
WC- Kabinen einschlägiger Hersteller).
- In den WC- und Waschräumen sind keine Bewegungs- bzw. Präsenzmelder zu montie-
ren.
- Wenn der Waschraum nicht an einer Außenwand mit natürlichem Licht verortet ist, ist ein
Oberlicht zum Nebenraum, das Tageslicht in den Waschraum bringt, vorteilhaft.
- Toilettenbürsten und Papierrollenhalter wandhängende Klobürsten: Es muss in der Aus-
schreibung sichergestellt sein, dass in die Halterung jede Art von Ersatzstandardbürsten
passt. Auf keinen Fall sollen Toilettenbürsten mit ausgeschrieben werden, deren Bürs-
tenköpfe ausgetauscht werden können. Außerdem muss die Halterung leicht zu reinigen
sein.
Die Papierrollenhalterungen sollen die normale haushaltsübliche Größe haben und sollen
nicht für eine Befüllung mit „Maxi-Rollen“ gedacht sein (Großrollenspender)
3.7 Hauswirtschaftsraum für Waschen/Trocknen
Der Raum muss gegen unbefugtes Betreten durch Kinder gesichert sein (verschließbar
s. Ziffer 2.4 i). Be- und Entlüftung erforderlich.
Der Hauswirtschaftsraum enthält Fläche und Anschlüsse für Waschmaschine und Trock-
ner. Dort dürfen keine Putzmittel gelagert werden.
Waschmaschine mit separater Absperrung und Kondensattrockner mit jeweils getrenn-
ter Steckdose; ggf. Bodeneinlauf im Bereich der Maschinen.
Hinter den Maschinen sind offene Bereiche zur Wand hin zu vermeiden.
Vorteilhaft: Aufstellung der Maschinen auf festen Sockeln.
Boden, Wände gefliest oder vergleichbare Beläge; Desinfektionsspender notwendig.
Stauraum für Schmutzwäsche.
3.8 Putzmittelraum (nicht mit Hauswirtschaftsraum gekoppelt)
Der Raum muss gegen unbefugtes Betreten durch Kinder gesichert sein. (verschließbar,
s. Ziffer 2.4 i).
Pro Geschoss sollte ein Putzmittelraum für die Lagerung von Putzmittel und Fläche für
Reinigungsgeräte (Putzwagen) eingeplant werden. Be- und Entlüftung erforderlich; Aus-
gussbecken mit Klapprost, Kaltwasser mit seitlich/rückwärtigem Spritzschutz und Eimer-
zapfstelle KW+WW (mit entsprechendem Elektroanschluss); Bodeneinlauf.Seite 25 von 36
17
3.9 Schlafraum (üblicherweise Differenzierungsraum)
Zum Schlafen ist der Raum zu verdunkeln. Daher sind Gardinenschienen an der Decke
oder dicht schließende Plissees an den Fenstern vorzusehen. Dort sind keine Bewe-
gungsmelder zu montieren.
Eine Sichtverbindung zum Gruppenraum ist wünschenswert, wenn die Räume nebenei-
nanderliegen.
Die Beleuchtung ist blendfrei und dimmbar auszuführen.
Bei Mehrfachnutzung ist der Transport oder die Lagerung der Kinderbetten/sonstigem
Mobiliar zu berücksichtigen.
Insbesondere Schlafräume sind vor sommerlicher Überhitzung zu schützen, daher mög-
lichst Anordnung an der Nordseite.
3.10 Gruppenabstellraum
Der Raum muss gegen unbefugtes Betreten durch Kinder gesichert sein und sollte mög-
lichst vom Hauptgruppenraum erschlossen sein. Zusammenhängende Stellflächen für
Regale vorsehen. Be- und Entlüftung erforderlich, bzw. Querlüftung sicherstellen.
3.11 Büro der Kiga-Leitung und Personalraum
Büro:
Im Büro sind die entsprechenden Anschlüsse für PC und Telefon vorzusehen. Die ge-
plante Möbelaufstellung und die Stelle der Anschlüsse sind aufeinander abzustimmen.
Die Beleuchtung ist bildschirmarbeitsgerecht über tageslichtabhängige Präsenzmelder
vorzusehen. Leitungsbüro ab 4 Gruppen mind. 17 m²; technische Anschlüsse und Flä-
che für zwei Arbeitsplätze vorsehen, ein kleiner Besprechungstisch für max. 4 Personen;
ein Lichtausschnitt in Türblatt zum Flur.
Personalraum:
ab 4 Gruppen ca. 30 m²; mindestens ein technischer Anschluss für PC/Telefon, Perso-
nalraum muss nicht zentral im EG mit Blick auf Spielfläche angeordnet sein und braucht
keinen direkten Zugang zu der Spielfläche. Der Personalraum kann auch im OG liegen.
Bei Anordnung im EG zur Spielfläche: innen Sichtschutz vorsehen. Falls Rettungsweg
im Rahmen des Brandschutzes als Außentür ausgebildet werden muss, dann keine
Glastür. Nur wenn sich auf der Etage des Personalraums weder die Versorgungsküche
noch die Teeküche befindet, soll im Personalraum eine Pantryküche geplant werden
(bestehend aus Spüle und Kühlschrank).
3.12 Kinderwagenabstellfläche
Die Kinderwagen können auch im Freien, in unmittelbarer Nähe zum Haupteingang wit-
terungsgeschützt untergebracht werden. Die Fläche sollte zwischen 10 und 20 m2 betra-
gen (vorherige Abstimmung mit Jugendamt erforderlich). Siehe auch Punkt 5e.
3.13 Desinfektionsmittelspender
Aus hygienischen Gründen soll die Nachfüllung in Spendern nur mit Einmalgebinden, als
Nachfüllflaschen, erfolgen (Umfüllen ist nicht zulässig). Grundsätzlich sollen die Desin-
fektionsmittel VHA-gelistete Produkte sein. Es ist ein einheitliches System von Spendern
zu montieren.
Gehäuse und Wandhalter aus Edelstahl, gebürstet mit langem Einarmbedienhebel,
Nachfüllbehälter ca. 1 Liter, Edelstahlpumpe mit einstellbarer Dosierung, mit Kennzeich-
nungsclip, zusätzlich mit Verschlussblende aus Edelstahl, z. B. Air-Wolf, Serie Omikron
II.
Die Spender dürfen für Kinder nicht zugänglich sein.
Standort von fest montierten Desinfektionsmittelspendern:
- Küchen: neben dem separaten Handwaschbecken
- Hauswirtschaftsraum: Der Spender muss leicht erreichbar und gut sichtbar sein.
- Pflegeeinheit: Neben den Wickeltischen.
- PersonaltoiletteSeite 26 von 36
18
3.14 Raumbeschilderung
Größe ca. 15 x 10 cm, einschl. Beschriftung.
Beschilderung (innen): nur die Räume Küche, Büro, Personalraum, Putzraum, Hauswirt-
schaftsraum, evtl. Besucher-WC und Mehrzweckraum, Hausanschlussraum, evtl. zent-
raler Abstellraum, Behinderten-WC, Personal-WC sollen an der Flurseite ein Schild mit
der Raumbezeichnung (ohne Nummer) erhalten.
3.15 Feuerlöscher
Anzahl und Standort entsprechend der gesetzlichen Vorgaben und Richtlinien.
4. Technische Gebäudeausrüstung
Konzeption der Gebäudetechnik
Durch eine ganzheitliche Planung wird eine wirtschaftliche, bauliche und energetische
Optimierung von Hochbaumaßnahmen erreicht. Dabei ist eine Reduzierung kostenin-
tensiver Gebäudetechnik ohne Verlust von Komfort für den Nutzer anzustreben. Eine
grundsätzliche Anforderung an die technische Ausstattung von städtischen Gebäuden
ist die Energieeffizienz. Der Einsatz emissionsarmer Heizungsanlagen, die Installation
von Fotovoltaikanlagen, den Bezug von Strom aus erneuerbaren Energiequellen und die
Beschaffung energiesparender Geräte sollte vorgesehen werden. Die Verwendung re-
generativer Energieträger, der Einsatz von Blockheizkraftwerken, die Nutzung von So-
larthermie, Geothermie und Wärmepumpen sind im Einzelfall auch unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten zu prüfen. Die Planungshinweise des Arbeitskreises Maschinen- und
Elektrotechnik staatlicher und kommunalerer Verwaltungen (AMEV) sind auf kosten-
günstige Lösungen ausgerichtet und dienen als ergänzender Leitfaden.
Technische Anlagen und Bauteile
Technische Anlagen und Bauprodukte sind als industriell gefertigte Serienprodukte, un-
ter Berücksichtigung der Langlebigkeit, Umweltverträglichkeit, Überwachungsmöglich-
keit und des zu erwartenden Wartungs- und Reinigungsaufwandes auszuwählen. Auch
erhöhte Anforderungen durch Vandalismus, z.B. bei Sanitärobjekten, müssen berück-
sichtigt werden.
Alle Kabel- und Rohrdurchführungen durch innen liegende Bauteile sind entsprechend
den jeweiligen Brandschutzanforderungen mit Abschottungen zu verschließen, für die
bauaufsichtliche Verwendbarkeitsnachweise vorliegen. Im Hinblick auf die Wirtschaft-
lichkeit während der Betriebsphase sind bei allen wartungsbedürftigen Anlagen War-
tungsverträge mit auszuschreiben.
4.1 Energieversorgung/Hausanschlüsse
Für Hausanschlüsse sind abgegrenzte und verschließbare Bereiche (z.B. Raum/Ni-
schen/ Wandflächen) vorzusehen mit ausreichendem Bedienungsraum zur Wartung und
Bedienung. Hauptanschlusszähler mit drei Einheiten. Für folgende Elektroverbräuche
sind M-Bus-fähige Unterzähler vorzusehen: Haus allgemein, Wärmepumpe, Lüftung. Für
die Fernabfrage: Telefonanschluss mit eigenständiger Amtsleitung.
4.2 Sanitär
Abwasser:
Bei Neuerstellung sind Abwassergrundleitungen innerhalb eines Gebäudes im Trenn-
system bis zum REV-Schacht zu führen.
Material: Keine Beschränkung bei zugelassenen Rohrsystemen. Die neu verlegten
Grundleitungen sind auf Dichtigkeit zu prüfen. Das Ergebnis ist zu dokumentieren.
Verlegung im Gebäude: Bei Wahl der Abwasserrohrsysteme ist der Schallschutz nach
DIN 4109 zu berücksichtigen.
Wasseranlagen: Keine Einschränkung bei zugelassenen Rohrsystemen. Filteranlage mit
Rückspüleinrichtung in der Fortführung des Zählerplatzes.
Bodenabläufe in: Putzmittelraum, Hauswirtschaftsraum, Haustechnikraum.
Wasserversorgung:Seite 27 von 36
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Anhand einer Betriebskostenberechnung ist zu prüfen, ob eine zentrale Brauchwasser-
erwärmung über die Heizung oder eine dezentrale elektrisch beheizte Lösung zu bevor-
zugen ist.
Der Warmwasserspeicher und das gesamte Leitungsnetz sollen möglichst klein ausge-
legt werden. Speicherlade- bzw. Zirkulationspumpen müssen eine Zeitsteuerung erhal-
ten.
Zur Legionellenprophylaxe ist bei der Planung und Errichtung von Trinkwassererwär-
mungs- und Leitungsanlagen und bei Sanierungen existierender Leitungsnetze das DV-
GW Arbeitsblatt W553 zu beachten.
Schaltuhren mit mindestens einem Wochenprogramm zum geregelten Einsatz der
Warmwasserzirkulation sind einzubauen.
Trinkwasser.
Feuerlöschwasser ist nicht Trinkwasser. Es muss sichergestellt werden, dass keine hy-
gienische Rückwirkung auf das Trinkwasser stattfinden kann. Mit einer Löschwas-
serübergabestelle wird der Schutz des Trinkwassers sichergestellt und Rückwirkungen
aus der Feuerlösch- und Brandschutzanlage auf die Trinkwasserinstallation werden aus-
geschlossen.
Armaturen dürfen nicht zu Schwermetallanreicherungen im Leitungswasser über die zu-
lässigen Grenzwerte führen. Deshalb muss die Armaturenkartusche aus Keramik oder
gleichwertigen Materialien bestehen. Die diesbezüglichen Abnahmen sind ggf. unter
dem Vorbehalt verdeckter Mängel zu zeichnen.
Die Leitungen sind mit Entnahmestellen für Hygieneprüfung zu versehen und entspre-
chend zu kennzeichnen.
Warmwasserbereitung
Über die Art der Warmwasserversorgungen, d.h. ob eine zentrale oder dezentrale Ver-
sorgung vorgesehen wird, muss im Einzelfall entschieden werden. Auf Verbrühschutz ist
zu achten. Für selten genutzte oder weit entfernte Einzelzapfstellen müssen aus hygie-
nischer Sicht dezentrale Versorgungseinheiten, ggf. Durchlauferhitzer installiert werden.
Desgleichen gilt, wenn durch die Nutzungsweise eine dezentrale Wasserversorgung
wirtschaftlicher ist.
Elektrisch betriebene kleine dezentrale Warmwasserspeichergeräte sind nicht zulässig.
Warmwasser mit zentraler Aufbereitung darf nur über relativ kurze Wege geleitet wer-
den. Wasserboiler, üblicherweise 5-l-Geräte mit Überlauf sind nicht zulässig. Es muss
Einzelfall bezogen geprüft werden, ob eine zentrale Warmwasserversorgung sinnvoll ist.
Sanitärobjekte und Armaturen
Folgende Richtlinien sind einzuhalten:
- VDI 3818 öffentliche Toiletten- und Waschräume
- VDI 6000 Blatt 6 Ausstattung von und mit Sanitärräumen
- WCs für U3 Kinder mit einer Höhe von 26 cm gibt es nur als Stand WCs. Die Anzahl
der U3- und Ü3-WCs gibt das Jugendamt im Rahmen der Entwurfsplanung vor
Alle übrigen WCs sind aus hygienischen Gründen als Hänge-WCs zu planen.
Bei den Sanitärobjekten sind Serienerzeugnisse, z. B. der Fa. Keramag oder gleichwer-
tige in weiß zu verwenden.
WC-Spülkästen müssen eine 2-Mengen- und Start-Stoppbetätigung mit einen Sparhin-
weis erhalten.
An Handwaschbecken ist die Schüttmenge auf 5 l/min, bei Duschen auf 9 l/min zu be-
grenzen.
In den Kinderwaschräumen: Zweistufen-Waschrinnen (statt Waschbecken) in weiß mit
einheitlichen verchromten Einhebel-Armaturen mit Standventil und starrem Auslauf; der
darüber hängende Spiegel wird entsprechend in der Höhe versetzt.
Zahnputzhalterungen: Aus hygienischen Gründen soll bereits in der Planungsphase der
Sanitärräume ausreichend Fläche für die Anbringung von Wandhalterungen für ca. 20-
25 Zahnputzbecher in Zugriffshöhe von ca. 1,50 m berücksichtigt werden.
Armaturen: mit reduziertem Wasserdurchfluss und wassersparender Technik.Seite 28 von 36
20
Einhebelmischarmaturen, mit Verbrühschutz und mit Mittelstellung "kalt" (Fa. Grohe o-
der gleichwertig). Die Ausstattungsmerkmale in Zahl, Größe und Funktion richten sich
nach den jeweiligen Gruppenzusammensetzungen.
Indoor-Wasserspielecken
Der Standort von Indoor-Wasserspielecken muss in der Entwurfsphase vom Jugendamt
festgelegt werden.
WCs: grundsätzlich Unterputz-Spülkasten mit Spartasten (6-11 L), mit Brille und Deckel,
Es ist mindestens eine WC-Zelle behindertengerecht herzustellen.
Bei den Personal- WC-Anlagen soll mindestens eine Anlage komplett behindertenge-
recht ausgeführt werden.
Räume mit WW-Anschlüssen: Küche einschl. Spülmaschine, Teeküche, Dusche, WC-
Personal, Nassraum Gruppe, an allen Wickelkommoden und an den Kinderspülen im
Gruppenraum.
Ausstattung: Seifenspender, Einmalhandtuchspender, Papierkorb, eingelassene Spie-
gel, Toilettenpapierhalter, Bürstengarnitur, Desinfektionsmittelspender.
Das Leitungsnetz soll möglichst klein ausgelegt werden. Speicherlade- bzw. Zirkulati-
onspumpen müssen eine Zeitsteuerung erhalten.
Zur Legionellenprophylaxe ist bei der Planung und Errichtung von Trinkwassererwär-
mungs- und Leitungsanlagen das DVGW Arbeitsblatt „W553 zu beachten.
Schaltuhren mit mindestens einem Wochenprogramm zum geregelten Einsatz der
Warmwasserzirkulation sind einzubauen.
Ausführung gemäß Vorschriften, insbesondere gemäß LVR- und Unfallverhütungsvor-
schriften. Die Trinkwasseranlage gemäß den jeweiligen Anforderungen. Alle Sanitärob-
jekte und Ausstattungsgegenstände werden bemustert.
4.3 Wärmeversorgungsanlagen
Bemessung und Konfiguration der Heizungsanlage nach gültigen Vorschriften und Vor-
gaben aus der Anlage. Bei Fernwärme muss die Anschlussleistung an den tatsächlichen
Wärmebedarf des Gebäudes angepasst werden.
Die Heizlast ist nach den aktuellen technischen Regeln und DIN4-Vorschriften oder an-
hand des Energieverbrauchs mit Hilfe der Vollbenutzungsstunden zu ermitteln. Elektri-
sche Energie ist in der Regel nicht zu Heizzwecken einzusetzen.
Verteilung
Beim Heizungswasser sind Maßnahmen zum Schutz von Korrosions- und Steinbildung
zu ergreifen. Vor- und Rücklauftemperaturen werden für Anlagen in Brennwerttechnik
auf 40°C/30°C (Flächenheizung) bzw. 55°C/45°C (Heizkörper) und in allen anderen An-
lagen auf 60°C/40°C festgesetzt.
Heizungsregelungen werden mit Start-Stopp-Optimierung sowie Wochen- und Jahres-
programm ausgestattet. Eine zentrale Nacht- und Wochenendabsenkung ist vorzuse-
hen.
Heizungspumpen sind bedarfsabhängig einzusetzen. Beim Einbau von Umwälzpumpen
sind ausschließlich Pumpen der Energieeffizienzklasse A zu verwenden.
Eine Fußbodenheizung ist zu berücksichtigen.
Es ist darauf zu achten, dass eine Temperaturbegrenzung eingestellt wird. Bei den Ther-
mostatventilunterteilen muss der Kv-Wert (spezifische Durchflusskapazität) voreinge-
stellt sein.
Heizfläche
Die Oberflächentemperatur von Heizflächen und Verteilnetzen, die für Kinder zugängig
sind, dürfen ohne Berührungsschutz nicht höher als 55° sein. Fußbodenheizung: 35°-
27° Vorlauftemperatur.
Auf- und Abheizprotokoll mit Dokumentation erforderlich.
Regelung der Fußbodenheizung: Einzelraumregelung. Jeder Heizkreis ist über ein elekt-
risches Stellventil zu regeln.
Wärmeverteilnetze/hydraulische(r) Abgleich/Isolierung
4 Deutsches Institut für Normung e.V.Seite 29 von 36
21
Leitungen und Fußbodenrohre gemäß DIN.
Für die Verteilernetze ist jeweils ein hydraulischer Abgleich mit Dokumentation erforder-
lich.
Entsprechend sind Hocheffizienspumpen, die differenzdruck- oder temperaturgeführt
sind, vorzusehen.
Die Heizkostenabrechnung erfolgt über bauseitige Messeinrichtungen. Die erforderli-
chen Unterteile (Unterputz) der Zähler und die Koordination des Zählereinbaus gehört
zur Leistung des Unternehmers.
Für das gesamte Rohrleitungsnetz wird die nach heutigem Stand der Technik erforderli-
che Rohrleitungsisolierung berücksichtigt. Die erforderlichen Brandschutzmaßnahmen
für die Decken- und Wanddurchbrüche sind zu berücksichtigen.
4.4 Lüftung
Die Einhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Luftwechsels und der Richtwerte für die
Innenraumluft muss gewährleistet werden. Ein entsprechender Nachweis ist zu führen.
Lüftungsanlagen
Bei der Planung von Lüftungsanlagen sind die Anhänge A, B und C der DIN EN 13779
zu beachten.
Lüftungsanlagen sind grundsätzlich mit drehzahlgeregelten Hochleistungsventilatoren
auszurüsten.
Alle Räume müssen mit einer Lüftungsanlage, die Zu- und Abluft enthält ausgestattet
werden. Alle Lüftungsanlagen müssen über Zeitprogramme betrieben werden. Zentrale
Lüftungsanlagen sind mit einer Wärmerückgewinnung zu planen. Diese muss eine Rück-
wärmzahl von mindestens 75 % aufweisen. Die Mindestauslegungswerte der geltenden
Normen sind einzuhalten. Der Einbau eines Rotationswärmetauschers zur Wärmege-
winnung ist nur in Verbindung mit einer Reinigungsanlage auszuführen.
Innen liegende Nassbereiche sind an die Lüftungsanlage anzuschließen.
4.5 Elektro
Die Elektroinstallation wird grundsätzlich nach den gültigen Vorschriften, insbesondere
die VDI und den Unfallverhütungsvorschriften für Kleinkinder „Die sichere KITA“ (Unfall-
kasse NRW) geplant und ausgeführt.
Für die gesamte Elektroanlage einschließlich eventueller Rauchwarnmeldeanlage muss
eine Sachverständigenabnahme vorgelegt werden.
Robustes Schaltermaterial in Markenqualität, bruchsicher (Thermoplast) und mit erhöh-
tem Berührungsschutz (Kindersicherung). Farbe Schalterprogramm allgemein: weiß, nur
EDV Steckdosen rot. Schalter und Steckdosen in Mehrzweckräumen werden ballwurf-
sicher ausgeführt.
Steckdosen und Schalter: In den Hauptgruppenräumen sind vier Doppelsteckdosen (in
jeder Ecke) sowie eine Doppelsteckdose im Bereich der Kinderküche in Arbeitshöhe vor-
zusehen. Um die Möglichkeit zu haben Lichterketten zu montieren ist eine Steckdose
neben der Tür (über dem Lichtschalter in ca. 2 m Höhe) vorzusehen. In jedem Abstell-
raum ist mind. eine Doppelsteckdose vorzusehen; im Büro 5 Steckdosen (gesondert ab-
gesichert).
Alle Steckdosen müssen über eine Fehlerstromschutzeinrichtung (30 mA) gesichert
sein, bei maximal 6 Steckdosen pro Kreis/Fl.
Die Elektrounterverteilungen innen wie außen, sowie sämtliche Schalter, Steckdosen
und Datendosen sind zu beschriften (eingebautes Beschriftungsfeld, kein Aufklebe-
schild). Alle Klemmstellen sind in vertieften Schalter/Steckdosen vorzusehen, keine Ab-
zweigdosen.
Bei Sicht- und Verblendmauerwerk sowie gefliesten Wänden sind die Geräte auf Fugen-
kreuz zu setzen.
Niederspannungsschaltanlagen
Hauptverteilung in einem kontrollierten Bereich vorsehen, über Hauptschalter abschalt-
bar. Für alle Stromkreise sind Ein- bzw. Abgangsklemmen und Nullleitertrennklemmen
vorzusehen.Seite 30 von 36
22
Sämtliche Leitungen sind PVC-/halogenfrei auszuführen. Licht- und Steckdosenkreise
sind zu trennen.
Unterverteilung
Im Hausanschlussraum, abschließbar unterzubringen; in jeder Etage; Elektrozähler über
M-Bus.
Sicherungen: für jeden Außenleiter eine separate Reihe. Zusätzliche Reihen sind not-
wendig für Einbaugeräte und Klemmen. Es ist eine Platz- und Gerätereserve von je 20
% vorzusehen.
Küchen
Es werden drei einzeln abgesicherte Drehstromanschlüsse (für Heißluftdämpfer [ohne
Wasseranschluss], Herd und Spülmaschine) vorgesehen. Überstromschutzeinrichtung
entsprechend DIN VDE 0100 Teil 410. Die Steckdosenstromkreise und alle Anschlüsse
in den Kinderküchen sind über Fehlerstromschutzschalter mit 30 mA Auslösestrom ab-
gesichert. Stromkreise für Beleuchtung und Steckdosen sind getrennt. Anschluss für ei-
nen bauseitigen Tiefkühlschrank über separaten Stromkreis mit FI. In den Kinderküchen
sind besondere Abschaltungen für Herde und sonstige Elektrogeräte, nicht jedoch Kühl-
schrank, außerhalb des Handbereichs der Kinder über der Kinderküche vorzusehen.
Starkstromanschlüsse (400 Volt) werden als Unterputzanschluss und abschließbar aus-
geführt.
Außen
Der Außenbereich (Terrassenbereich) wird mit einer abschließbaren 230 V Steckdose
ausgestattet. Zusätzlich erhält der Außenbereich für eventuelle Festlichkeiten zwei ge-
trennte Starkstromanschlüsse CEE 32A und CEE 16A. Sofern ein Geräteschuppen vor-
handen ist, können diese Anschlüsse dort installiert werden.
4.6 Beleuchtung
Nach DIN EN 12464 und „Die sichere KITA“ (Unfallkasse NRW) auszuführen. Die Be-
leuchtung ist grundsätzlich in LED mit einer warmen Lichtfarbe auszuführen.
Bei der Auslegung der Beleuchtungsanlagen sind die nach DIN EN 12464-1 und „Die
sichere KITA“ einzuhaltenden Grenzwerte der Beleuchtungsstärke einzuhalten. Ein
rechnerischer Nachweis mit einem geprüften Simulationsprogramm ist erforderlich. Die
erreichte Beleuchtungsstärke ist bei der Abnahme zu messen und zu protokollieren. In
einem umlaufenden Randstreifen von 0,50 m kann die Nennbeleuchtungsstärke unter-
schritten werden und die Gleichmäßigkeit unberücksichtigt bleiben.
Zum bedarfsgerechten Schalten einer Beleuchtung sind mehrere Schaltkreise vorzuse-
hen. Die Schalter sollen untereinander installiert werden (keine Serienschalter), um ein
unbewusstes gleichzeitiges Schalten mehrerer Schaltkreise zu verhindern. Die Schalter
sind zu kennzeichnen.
Steuerung der Beleuchtung innerhalb des Gebäudes:
Leitungsbüro, Sanitärräume, Technikraum, Personalraum: mit Schalter
Gruppenräume, Gruppennebenräume, Differenzierungsräume, Mehrzweckräume:
dimmbar über Taster; Leuchten im Mehrzweckraum ballwurfsicher ausführen
Abstellräume, Putzmittelraum und Wirtschaftsraum: Präsenzmelder
Flure und Treppenhäuser: Die Schaltung der Beleuchtung in den Fluren bzw. Treppen-
häusern erfolgt über tageslichtabhängige Präsenzmelder (gruppenweise aufgeteilt).
Außenbeleuchtungen müssen über Dämmerungsschalter und Zeitschaltuhr, erforderli-
chenfalls in Verbindung mit einem Bewegungsmelder, gesteuert werden. Es sind LED-
Leuchten einzusetzen, die mit den räumlichen Gegebenheiten einen hohen Gesamtwir-
kungsgrad erzielen. Freistehende Außenbeleuchtung (Pollerleuchten) ist nicht vorgese-
hen. Außenbeleuchtung an allen Ausgängen, jeweils an der Außenwand, sowie an den
Fluchttreppen.
Fluchtwegebeleuchtung und Kennzeichnung gemäß Brandschutzkonzept und Auflagen
der Baugenehmigung.Seite 31 von 36
23
4.7 Blitzschutz
Alle städtischen Gebäude erhalten grundsätzlich Blitzschutzanlagen gemäß Landesbau-
ordnung und Sonderbauverordnung NRW. Geländer und Umwehrungen, im Freien er-
halten deshalb ebenso einen Blitzschutz. In die Hauptverteilung wird ein vierpoliger Blitz-
strom- und Überspannungsableiter eingebaut.
4.8 Datenanschlüsse
Die Ausführungsplanung bezüglich Standort und Anzahl von Datenanschlüssen soll dem
Jugendamt vor Ausführung vorgelegt werden. Datendose mit RJ 45 Buchse und die
Zuleitung erfolgt mit einer Cat. 7 Installationsleitung.
Die Hauptstelle des Telefons soll im Leitungsbüro sein. Die Hauptgruppenräume, Per-
sonalraum, Mehrzweck-, Differenzierungsräume sowie die Zentralküche sollen je eine
Telefonnebenstelle erhalten. Dafür soll eine zusätzliche Doppeldatendose RJ45 für ein
kabelgebundenes Telefon neben der Türe im Bereich des Lichtschalters (außer im Lei-
tungsbüro) installiert werden (Installationshöhe 1,50 m OKFF) d.h. kein Aufputz-Kabel-
kanal.
Zusätzlich oder grundsätzlich (unabhängig vom vorherigen Abschnitt) gibt es im Lei-
tungsbüro (je Arbeitsplatz), im Personalraum, Mehrzweck-, Differenzierungsräume so-
wie in jedem Haupt- und Nebengruppenraum eine Doppeldatendose sowie eine Doppel-
steckdose (EDV Stromkreis). In den sonstigen Räumen sind keine weiteren Datenan-
schlüsse bzw. Datendosen notwendig. Die Einrichtung von Funkanlagen wird wegen
möglicher Gesundheitsrisiken, Datensicherheitsrisiken und Wartungsaufwand abge-
lehnt. Computersteckdosen sind grundsätzlich zu kennzeichnen und gegen Überspan-
nungen zu schützen.
Eine Doppeldatendose und eine Doppelsteckdose sind im Eingangsbereich für einen
Laptop zur elektronischen Anwesenheitserfassung vorzusehen (30 cm über Boden).
Sämtliche Datenleitungen werden sternförmig bis zu einem 19“ Datenschrank (inkl. ein-
gebauter Steckdosenleiste mit Überspannungsschutz) im Technikraum verlegt. Alle
Netzwerkleitungen Cat. 7 sind auf ein Patchfeld (RJ45 Buchsen) aufzulegen und zu be-
schriften. Der Datenschrank erhält einen eigenen Stromkreis. (Der Nutzer liefert nur die
Telefonanlage)
4.9 Elektroakustische Anlagen/Klingel/Sprechstellen
Eigenständige Sprech-, Klingel- und elektrische Türöffnungsanlage. Die Lage der
Sprechstellen sind mit der Bundesstadt Bonn, abzustimmen.
In jedem Gruppenraum, im Mehrzweckraum und im Leitungsbüro ist eine Türsprechan-
lage incl. Türöffner und Gong in Erwachsenenhöhe anzuordnen. (Das normale Festnetz-
telefon ist nicht mit der Sprechstelle zu kombinieren). Die Klingelanlage am Hauseingang
ist mit der gleichen Klingelanzahl auszurüsten, wie es Türöffner im Haus gibt. Jedoch
soll die Aktivierung der Anzahl der Klingeltasten individuell mit der Kiga-Leitung vor Aus-
führung abgestimmt werden.
Eine Videokamera ist nicht notwendig, aber die Leistungskapazität ist für eine spätere
Installation vorzusehen.
4.10 Sonnenschutzanlage
Funktion Zentrale: Windwächter, Zentral Auf und Ab, Einzelraumsteuerung.
Grundinstallation: Schalter-Motorsteuereinheit/Motorsteuereinheit-Raffstore. Je Motor
ist eine Motorsteuereinheit erforderlich.
Nur Tasterbedienung, keine Fernbedienung oder Funkanlage gewünscht. Hersteller: z.
B. WAREMA oder gleichwertig. Zentrale / Bedienteil im Personal-/Leitungsraum.
Die Schalter bzw. Taster erfolgen aus demselben Schalterprogramm.
4.11 Gebäudeautomation
Zähl- und Messeinrichtungen
Zähl- und Messeinrichtungen (Strom, Wasser, Wärme) sind bezüglich der dahinter lie-
genden Netzstruktur so zu planen, dass der nachträgliche Einbau von ZwischenzählernSeite 32 von 36
24
jederzeit ohne Veränderung der Netzstruktur möglich ist. Diese Einrichtungen müssen
hinsichtlich einer Vermieter-Mieter-Struktur auch für die Auswertung einer "Untermieter-
abrechnung" konzipiert werden. Schon bei der Planung ist darauf zu achten, dass bei
Liegenschaften mit unterschiedlicher Nutzung die verschiedenen Nutzergruppen, hin-
sichtlich der Belegung, räumlich bzw. energetisch nicht ungünstig verteilt werden.
Es ist darauf zu achten, dass Liegenschaften zunächst über einen Hauptzähler, wenn
möglich mit Lastgangmessung, versorgt werden. Dadurch können günstigere Tarife ver-
einbart werden. Entsprechende Unterzähler sind für alle Medien nutzerbezogen zu in-
stallieren.
Bei allen Zählern ist eine automatische Zählerstanderfassung mit Fernübertragung vor-
zusehen.
Anforderungen an Regelungsanlagen und Schaltschränke
In der Schaltschranktür soll ein Schalter zur Betriebszeitverlängerung Heizung und Lüf-
tung vorgesehen werden.
Die Fernbedienbarkeit über eine der vorhandenen Gebäudeleittechnik-Zentralen
(BACnet), muss gegeben sein. Es werden derzeit folgende Systeme eingesetzt:
Honeywell CentraLine, Arena 2 und Arena AX, Kieback & Peter Neutrino.
Es sind 30 % Platzreserve im Schaltschrank nach Auflegung/Einbindung aller Untersta-
tionen vorzusehen. Die Service-Mitarbeiter/innen der Telekom setzen eine Übergabe-
dose am Übergabepunkt. Die Verlegung der weiteren Leitungen erfolgt bauseits. Abnah-
men von Schaltschrankanlagen und 1 zu 1 Datenpunkt-Tests sind zu protokollieren.
Jeder Wärmeerzeuger muss separat von der Heizungsregelung oder über die Handbe-
dienebene angesteuert werden können.
Die Anzahl der Heizkreise ist den örtlichen Begebenheiten anzupassen (z.B. nach Ge-
bäuden, Himmelsrichtungen, Nutzung etc.). Es sind gleichartige Nutzungen und Nut-
zungszeiträume, räumlich und als entsprechender Heizkreis zusammenzufassen.
Es sind Antriebe von Misch- und Regelventilen zu verwenden, die über eine manuelle
Einstellmöglichkeit verfügen (Handbedienebene).
Betriebsmeldungen von Wärmeerzeugern, Pumpen und Ventilen sind in die Regelung
zurückzuführen
Es sind immer Vorlauf-, Rücklauf- und Raumtemperaturfühler einzusetzen und in die
Regelung einzubinden, um eine Ferndiagnose zu ermöglichen.
Ein- und Ausgänge der Steuerleitungen sind über Reihen-Messklemmen zu führen. Vor-
regelkreise von Unterverteilungen und Versorgungen separat stehender Gebäudeteile,
sind, wenn möglich witterungsgeführt zu fahren. Werden Lüftungsanlagen oder Warm-
wasseraufbereitungen versorgt, sind hierfür jeweils zwingend externe Wärmeanforde-
rungen einzurichten. Neue Gebäudeteile oder zusätzliche Heizkreise sind mit einer ei-
genen Pumpe und Stellantrieb zu versehen und direkt am Verteiler abzugreifen. Eine
Anbindung an bestehende Heizkreise ist nicht zulässig. Bei Neuanlagen oder Erweite-
rungen von Schaltschränken ist zwingend ein Regelschema zu erstellen.
Bei Erweiterungen von bestehenden Gebäuden ist darauf zu achten, dass die Rege-
lungsanlagen miteinander kompatibel sind, es ist im Einzelfall zu prüfen, ob die Erneue-
rung der gesamten Regelungsanlagen notwendig bzw. zweckmäßig ist. Die-/Derjenige
welcher zuletzt eine derartige Maßnahme durchgeführt hat, übernimmt dafür die Verant-
wortung. Abweichungen von dieser Vorgehensweise sind schriftlich zu dokumentieren.
Regelungsanlagen müssen über eine Eigenüberwachung sämtlicher Hard- und Soft-
warekomponenten und über weitermeldende Störalarmausgänge verfügen. Es ist für ei-
nen Netzausfallschutz zu sorgen, d.h. nach einem Netzausfall muss das System inner-
halb von maximal fünf Minuten automatisch wieder voll funktionsfähig sein. Netzausfälle
bzw. -wischer dürfen nicht zu einem Informationsverlust führen. Während eines Netz-
ausfalls werden vom System in der Regel keine Aktivitäten erwartet. In besonderen Fäl-
len sind hierfür zusätzliche Hard- und/oder Softwarekomponenten vorzusehen.
Umweltbedingungen bei Betrieb der zentralen und dezentralen Komponenten entspre-
chen den üblichen Anforderungen:
 Netzspannung: 230V + 10 %/- 15 %
Netzfrequenz: 50Hz +/- 5 %Seite 33 von 36
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 Temperatur: 10°C bis 40°C
 Relative Feuchte: 15 % bis 85 % relative Feuchte
 Störsicherheit bzw. elektromagnetische Verträglichkeit gegenüber starkstromnaher
Verkabelung in Schränken bzw. auf Kabelwegen
 Zerstörsicherheit durch eingangsseitige (Netz bzw. BTA) Schutzschaltungen gegen
Überspannungen.
Die Bezeichnung bzw. Adressierung aller Systemkomponenten und -funktionen ist in
eindeutiger und logischer Weise auszuführen. Alle Kabelverbindungen sind durch An-
gabe der Zielbezeichnung auf der Kabel- und Geräteseite dauerhaft und gut leserlich zu
kennzeichnen.
Eingänge für Störmeldemodule der Pumpen sind grundsätzlich zu berücksichtigen.
Jeder Wärmeerzeuger und jeder Heizkreis wird zwingend direkt über die DDC geregelt.
Die Inbetriebnahme der Steuer- und Regelanlagen muss durch einen Servicetechniker
des Herstellers des Regelungsfabrikates ausgeführt werden. Sie muss ordnungsgemäß
protokolliert und die Unterlagen müssen in 3-facher Ausfertigung bereitgestellt werden.
Alle Armaturen gleicher Zweckbestimmung müssen gleichen Fabrikats und Typs sein.
Die Schaltschränke müssen über eine Handbedienebene im Schaltschrank verfügen,
die das manuelle Ein- oder Ausschalten von Pumpen, Klappen, Ventilatoren etc. über
Wahlschalter (EIN/AUS/AUTO/SOLLWERT) ermöglicht, ohne dass dazu ein Handbe-
diengerät erforderlich ist. Die Schalterstellung ÖRTLICH/FERN bzw. HAND/AUTOMA-
TIK der Handebene wird an der DDC-/GLT-Anlage angezeigt. Zudem müssen alle Be-
triebszustände und Störmeldungen optisch angezeigt werden. Die Handbedienebene ist
unabhängig von der DDC aufzubauen. DDC-Systeme, bei denen die Handbedienebene
integriert ist oder bei denen eine Ansteuerung über einen internen DDC-Feldbus erfolgt,
sind nicht zulässig. Parametrierungen, Sollwertänderungen, Programmierungen und In-
formationsabfragen dürfen nicht nur von der Leitzentrale aus möglich sein. Ein mobiles
steckbares Handbediengerät muss diese Funktion an der Unterstation ermöglichen.
Peer-to-Peer-Kommunikation aller Knotenstationen über den Datenbus auch bei Ausfall
der DDC-Kopfstation.
Eigenständiges, autarkes und dezentral uneingeschränktes Arbeiten an der Unterstation
muss gewährleistet sein, um auch bei Ausfall der DDC-Kopfstation die Steuerungs-, Re-
gelungs- und Optimierungsaufgaben aufrechterhalten zu können.
Netzanschluss 230V/50Hz, einschl. Transformatoren zur Umformung in systemspezifi-
sche Spannungen.
Die Abschirmung von Geber- und Meldeleitungen darf nur in der Unterstation geerdet
werden. Es ist immer ein Fernmeldeanschluss für den MSR-Schrank in der Heizungs-
zentrale herzurichten.
Es kommen grundsätzlich nur übergeordnete MSR-Schränke und keine Regelungen von
Kesselherstellern zum Einsatz. Es ist ein Überspannungsschutz für alle Spannungsbe-
reiche auszuführen. Die Datenpunktbezeichnung erfolgt nach vorgegebenem Schema
nach Freigabe durch das SGB-Energiemanagement.
BACnet Anforderungen an die Gebäudeleittechnik
Zur Aufschaltung auf eine, der beim Energiemanagement des SGB, vorhandenen WEB-
und BACnet-Leitwarten (z. B.: Kieback & Peter, CentraLine) - mit Störmeldeerweiterung
via GSM Modem - sind BACnet fähige Automationsstationen mit zugehörigen DDC-
Dienstleistungen zu liefern. Es können und dürfen nur zertifizierte BACnet-Automations-
stationen eingesetzt werden. Diesbezüglichen Ausschreibungen muss klar zu entneh-
men sein, welche Regelfunktionen für die Optimierungsprogramme mindestens einge-
setzt werden müssen. Die Programme enthalten Standardfunktionen, wie z.B. Start-
Stop-Optimierung, gleitendes Schalten, Enthalpie- und Luftqualitätsregelung. Des Wei-
teren wird hier das Anlagenkennzeichensystem (AKS) festgelegt und welche Objekte
(Datenpunkte) in welcher Ausprägung zur Verfügung gestellt werden müssen.Seite 34 von 36
26
Grundlage dieser Anforderungen sind neben den anerkannten Regeln der Technik, DIN
EN ISO 16484, VDI 3814 sowie das Arbeitspapier AMEV 2011 (BACnet in öffentlichen
Gebäuden).
Zusätzlich wird auf das Pflichtenheft Gebäudeautomation den Leitfaden zur Ausschrei-
bung interoperabler Gebäudeautomation auf Basis der DIN EN ISO 16484-5 "Systeme
der Gebäudeautomation – Datenkommunikationsprotokoll (BACnet)" hingewiesen.
4.12 Aufzug
Verfügt die Einrichtung über mehrere Etagen ist der Einbau eines Aufzuges verpflich-
tend.
Grundsätzlich gilt die DIN 18040. Die Aufzüge selbst sind nach DIN EN 81-70 zu erstel-
len. Sicherheitseinrichtungen nach DIN 18-1.
Aufzug Typ 2 für ≥ 630 kg für Rollstuhlfahrer und Begleitperson.
Geschwindigkeit 0,63 bis 1 m/s; Fahrkorbmaße 1,10x1,40 m; Durchgangsbreite (im Lich-
ten) mindestens 90 cm; Lichtvorhang im Zugangsbereich; längere Türöffnungszeiten,
Einfahrgong oder Sprachansage; Bewegungsfläche vor dem Aufzug 1,50x1,50 m; Stirn-
seite der Kabine mit raumhohem Spiegel (Sicherheitsglas); ggf. Klappsitz vorgesehen.
Höhenlage des Bedienungstableaus ca. 80 cm, Großflächenraster mit optischer und
akustischer Quittierung, tastbare farbige Zeichen.
Schlüsselschalter zur Freigabe an einem/jedem Haltepunkt; Schlüsselschalter zum au-
ßer Betrieb setzen am unteren Haltepunkt.
Brandmelder-Steuerung je Etage für Notfall-Evakuierung (Erdgeschoss).
Aufzugschacht-Entrauchung entsprechend gesetzlicher Vorgabe mit automatischer be-
darfsoptimierter Lüftungsfunktion.
Wartung und Aufschaltung des Aufzugs sind mit auszuschreiben. Die Aufzugsfirma lie-
fert einen Schlüssel für den Aufzug sowie einen Schlüsseltresor zum Einbau. Im Schlüs-
seltresor werden auch die Schlüssel zur Eingangstür und zum Technikraum hinterlegt.
5. Schnittstelle Hochbau/Außenanlagen
a) Außenwasseranschluss:
Grundsätzlich ein Außenwasseranschluss (frostsicher, abschließbar), und eine Außen-
steckdose (von innen schaltbar) vorsehen; bei größeren Kindergärten (ab 5 Gruppen)
oder getrennten Außenbereichen auch zwei Außensteckdosen. Die "Matschanlage" er-
hält keinen eigenen Wasseranschluss.
Montage eines Außenwasserzählers.
b) Verschiedenes
Spritzschutzstreifen am Gebäude: Betonplatten, einreihig, oder Pflaster.
Vor den Terrassentüren sind außen ausreichend große, eingelassene Fußabstreifer z.
B. in Form von Gitterrosten vorzusehen.
Drängelgitter zur öffentlichen Fläche: nach Erfordernis und Anbindungen an die öffentli-
chen Verkehrswege
Für die Erreichbarkeit des Grundstücks können Pkw, Fuß- und Radwege gemeinsam
erschlossen werden. Eine deutliche kindergerechte Trennung der unterschiedlichen Nut-
zung sollte aber berücksichtigt werden, z.B. durch entsprechende farbliche Markierun-
gen, Pflasterungen oder bauliche Gestaltung. Bei der Einrichtung einer Bring- und Ab-
holzone ist eine klare Abgrenzung und Nutzungszuweisung erforderlich.
Hausnummer und Schilder sollten gut sichtbar bei Dämmerung/Dunkelheit beleuchtet
angebracht werden.
c) Eingangsbereich:
Ein Briefkasten aus Edelstahl für mind. C4 Briefumschläge ist vorzusehen. Dieser ist in
einer diebstahlsicheren, witterungsgeschützten Ausführung zu beschaffen. Die Haus-
nummer ist zu montieren.
d) Müllentsorgungseinrichtungen:
Es sind Abstellflächen für Mülltrennung (Schutz vor Nagetieren und verschließbar) zu
errichten.Seite 35 von 36
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Die Fläche ist mindestens mit einem Stabgitterzaun mit einer Höhe von ca. 1,80 m zu
sichern. Der Zaun ist mit einer wintergrünen, dichten Bepflanzung oder einem alternati-
ven Sichtschutz zu versehen; abschließbares Tor ohne Schließzylinder (nicht für Schlüs-
sel aus Schließanlage, sondern nur Dreikant) damit BonnOrange auch öffnen kann.
Flächenangaben für einen viergruppigen Kindergarten (Beispiel) mit Dreiraumpro-
gramm:
Angaben z. B. für einen viergruppigen Kindergarten mit Dreiraumprogramm:
4-5 schwarze Restmülltonnen à 240 l oder 1 Container 1100 l
4-5 blaue Tonnen à 240 l oder 1 X blauer Papiercontainer à 1100 l
1-2 grüne Biotonnen á 120 l
4-5 gelbe Tonnen à 240 l oder 1 X gelber Container á 1100 l
Die Abmessungen der Tonnen und Container sind unter vertrieb.bonn@remondis.de zu
finden. Die Planung und Ermittlung des Platzbedarfes für den Müllstandort erfolgt durch
den beauftragten Planer, (nicht durch Amt 51 oder SGB).
e) Kinderwagenabstellplatz:
Wenn im Gebäude nicht ausreichend Platz ist, ist ein Kinderwagenabstellplatz/-unter-
stand vorzusehen (ca. 10 – 20 m²). Dieser muss regendicht sein und wenn möglich in
einem abgedeckten Bereich stehen.
f) Parkplätze und Radständer:
nach Vorgaben der BaugenehmigungSeite 36 von 36

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Datenstand: 02.11.2026, 21:24 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de