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230668 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung Bonn-Nordstadt 2023

Nummer
230668
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
08.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230668
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung Bonn-Nordstadt 2023
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Aufgrund von verwaltungsinternem Abstimmungsbedarf zwischen
verschiedenen Fachämtern konnte die Vorlage erst jetzt eingestellt werden.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im April/Mai 2023
ausgeschrieben und beauftragt werden.
In sämtlichen Baumschulen gibt es aufgrund der sehr hohen Nachfrage durch
sämtliche Kommunen nach Straßenbäumen Lieferengpässe für die meisten
Baumarten. Je früher die Stadtverwaltung die Maßnahme beauftragt, desto
sicherer sind die benötigten Baumarten zu wirtschaftlichen Preisen zu
bekommen. Bei der Pflanzung von bis zu 700 Straßenbäumen pro Jahr sind
ebenfalls Kapazitätsengpässe bei den zu beauftragenden Fachfirmen zu
erwarten, was wiederum die Preise sehr stark erhöhen würde. Um die
Baumpflanzungen für die kommende Pflanzperiode 2023/2024 zu
wirtschaftlichen Preisen sicherzustellen, ist der Beschluss bereits am
18.04.2023 notwendig.
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatzpflan-
zung Bonn-Nordstadt 2023“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte in der Bonner Nordstadt.
Insgesamt werden 25 bestehende Baumbeete im Verkehrsgrün saniert, bzw.
hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.Seite 1 von 5
Seite 2
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Nordstadt 2023“ ***
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an
Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische
Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere
nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie,
Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum,
Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese
Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis
3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw.
Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch ein
breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus
gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen
Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der
Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu
Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“)
mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung
der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine
vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen
Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge derSeite 2 von 5
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Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen.
Im Zuge dieser Maßnahme können alle Standorte wieder mit Bäumen bepflanzt
werden.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung
sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im
angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand
und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur
Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft.
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die
daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich
kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr
Flächen entsiegelt als versiegelt werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, einen entsprechenden Erd-/ Substrataustausch, den Einbau
von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten
an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.Seite 3 von 5
Seite 4
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im April/Mai 2023
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch direkt begonnen werden. Die
sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann ab Mai 2023 und die eigentliche
Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – bis Ende Dezember 2023.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2023/2024.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-2024 X VOB UVgO VgV Mai bis Dezember 2023 120.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680612011000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Baumtabelle Nordstadt 2023 (öffentlich)Seite 4 von 5
Straße: Hausnummer: Anzahl: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Adolfstraße 1 und 28d 2 Hainbuche Carpinus betulus
Adolfstraße 76, 78, 78/80, 80, 88, 92 6 Scharlach-Kastanie Aesculus carnea 'Briottii'
Breite Straße 47 1 Nelken-Kirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Dorotheenstraße 26 und 54 2 Zier-Kirsche Prunus hilleri 'Spire'
Georgstraße 17 1 Zier-Kirsche Prunus hilleri 'Spire'
Heerstraße 95 1 Nelken-Kirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Kölnstraße 102 1 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire'
Im Krausfeld 19 1 Himalaya-Birke Betula jacquemontii 'Doorenbos'
Kaiser-Karl-Ring
31, 33 (beide im Mittelstreifen), 49,
neben 49, 51, 56 (2x
Mittelstreifen), 60, 61 9 Scharlach-Kastanie Aesculus carnea 'Briottii'
Vorgebirgsstraße neben 1 (Ecke Heerstraße) 1 Zier-Kirsche Prunus hilleri 'Spire'Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 19:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de