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230666 · Beschlussvorlage

Bebauungsplan 6224-4 "Buschdorfer Straße" - Beteiligungskonzept

Nummer
230666
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
16.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung
  2. Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.05.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230666
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
Bebauungsplan 6224-4 "Buschdorfer Straße" -
Beteiligungskonzept
Beratungsfolge
Beirat Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung
Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen
und Bürger
10.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Dem als Anlage beigefügten Entwurf des Beteiligungskonzept für den
Bebauungsplan Nr. 6224-4 "Buschdorfer Straße" wird zugestimmt.
Begründung
Mit Beschluss des Ausschusses für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger
am 02.03.2023 ist das Bebauungsplanverfahren in die Vorhabenliste der
Bundesstadt Bonn aufgenommen worden. Das Beteiligungsverfahren soll als
komplexes Verfahren entsprechend der Leitlinien für Bürgerbeteiligung
behandelt werden.
Die Verwaltung schlägt nun das in der Anlage beigefügte Beteiligungskonzept
zur Beschlussfassung vor, das in Abstimmung zwischen Vorhabenträgerin,
Stadtverwaltung und der Stabsstelle für Bürgerbeteiligung erstellt wurde. Es
sieht eine öffentliche Veranstaltung vor Auslobung des Wettbewerbs vor sowie
eine Ausstellung der Ergebnisse nach Abschluss. Über die Plattform bonn-
macht-mit wird parallel zu den genannten Bausteinen die Möglichkeit zum
Online-Dialog eingerichtet.
Anlage/n
1 Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf (öffentlich)Seite 1 von 5
Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf
ENTWICKLUNG EINES GEMISCHTEN WOHNQUARTIERS AN DER
BUSCHDORFER STRASSE 60 IM ORTSTEIL BUSCHDORF, STADTBEZIRK BONN
- Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn
1. Zielsetzung des Gesamtprojekts
Am 27.01.2022 reichte die Cetana WOHNEN GmbH, ein Unternehmen der Brings
Gruppe Bornheim, einen Antrag auf Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen
Bebauungsplans für eine ca. 3.700 m² große Teilfläche des Grundstücks Buschdorfer
Straße 60 (Gemarkung Buschdorf, Flur 2, Flurstück 415) bei der Stadt Bonn ein.
Geplant ist die Entwicklung eines neuen Quartiers mit barrierefreien, altersgerechten,
frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen entsprechend dem Bonner
Baulandmodell, das ein Mindestmaß von 50% geförderten Wohnraum vorsieht, sowie
Räumlichkeiten, die weiterhin von der katholischen Kirchengemeinde Thomas Morus
genutzt werden können.
Im Verfahren wird unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange
bzgl. des zur Eintragung in die Denkmalliste der Bundesstadt Bonn anstehenden
Kirchengebäudes mit Vorplatz ein Schwerpunkt auf die Gestaltung der neuen
Baukörper und Fassaden gerichtet. Damit soll sowohl eine harmonische Integration
der modernen Formensprache der Kirche als auch der umgebenden Bebauung
erreicht werden.
In Abstimmung zwischen der Ausloberin und der Bundesstadt Bonn wird zunächst ein
nicht offener, 1-phasiger Realisierungswettbewerb nach der Richtlinie für
Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit dem Schwerpunkt Hochbau erfolgen. Das
Ergebnis dient anschließend als Grundlage der Planausarbeitung für die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren.
Das Bebauungskonzept soll insbesondere eine Mischung aus gefördertem und
freifinanziertem Wohnungsbau vorsehen. Der geförderte Wohnungsbau soll sich,
gemäß den politischen Vorgaben des Baulandmodelles der Bundesstadt Bonn, an
einem Mindestmaß von 50 % orientieren.
2. Rahmenbedingungen
Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit
Die Information und Beteiligung erfolgen zu einem sehr frühen Zeitpunkt, vor der
Ausschreibung des Wettbewerbs. D.h. die Planungen sind zu diesem Zeitpunkt noch
offen und es besteht die Möglichkeit, Anregungen aus der Beteiligungsveranstaltung
in die Auslobung aufzunehmen.
Im Rahmen der Beteiligung steht die grundsätzliche Frage, ob dieses Gelände bebaut
wird, nicht zur Diskussion.Seite 2 von 5
Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf
Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse)
Grundstückseigentümerin ist die katholische Thomas Morus Kirchengemeinde. Die
Brings Gruppe schließt über die zu bebauende Grundstücksteilfläche einen
Erbbaurechtsvertrag mit der katholischen Kirche. In Abstimmung zwischen der
Ausloberin (Cetana Wohnen GmbH, ein Unternehmen der Brings Gruppe) und der
Bundesstadt Bonn wird ein nicht offener 1-phasiger Realisierungswettbewerb nach
RPW 2013 mit dem Schwerpunkt Hochbau durchgeführt.
Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan
entwickelt werden.
Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume
Spielräume für die Beteiligung bestehen bei der Freiflächengestaltung. Hierzu soll die
Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vor der Auslobung über
das Vorhaben informiert werden. Weiteres Ziel der Veranstaltung ist es, abzufragen,
welche Defizite heute bestehen und welcher Bedarf für die Zukunft gesehen wird.
Konfliktlagen
Die St- Thomas-Morus-Gemeinde hat im letzten Jahr einen Informationsabend
durchgeführt. Dabei wurde seitens der Teilnehmenden die Sorge geäußert, dass der
Pfarrsaal im Neubau zukünftig nicht mehr ebenso genutzt werden könnte wie der
Pfarrsaal im heutigen Gemeindezentrum. Der Kirchenvorstand teilt diese Bedenken
nicht, sondern unterstützt die Zielsetzung des Projekts. In der
Wettbewerbsauslobung sind ausdrücklich ein Saal für ca. 100 Personen (mit
Trennwänden teilbar in drei unterschiedlich große Gruppenräume), ein separater
Gruppenraum, ein Leseraum sowie eine Küche vorgesehen.
Zudem gibt es Befürchtungen seitens der Nachbarschaft, dass ein neues Gebäude die
Aussicht verbaut, dass es Baulärm und durch die neue Nutzung zusätzlichen PKW-
Verkehr geben wird.
3. Festlegung Projektbeauftragte
Frau Carmen Pflug, Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn ist Ansprechpartnerin
für die Bürger:innen.
4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden/konkrete Zielgruppen
Es handelt sich um eine Information und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit
Buschdorfs, da es sich um einen zentralen Bereich im Stadtteil handelt, der nicht nur
für die unmittelbare Nachbarschaft von Bedeutung ist. Bestimmte Eigenschaften der
zu beteiligenden Personen sind dabei nicht wichtig. Die geplante Veranstaltung wird
öffentlich sein, so dass kein gesondertes Auswahlverfahren notwendig ist. DieSeite 3 von 5
Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf
Veranstaltung wird detailliert dokumentiert, so dass Hinweise in die Ausschreibung des
Wettbewerbs einfließen können.
Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht vorgesehen, da
das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen nicht unmittelbar berührt wird.
Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, sich im Zuge der genannten
Veranstaltung zu beteiligen.
Das Projekt richtet sich an Senior:innen mit und ohne körperliche und geistige
Beeinträchtigungen. Diese Zielgruppe wird in Kooperation mit der Kirchengemeinde
ausdrücklich hierzu eingeladen.
Um auch denjenigen eine Mitwirkung zu ermöglichen, die nicht an
Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, gibt es zwei Wochen vor sowie eine
Woche nach der Veranstaltung die Möglichkeit, über die Online-Plattform www.bonn-
macht-mit.de Fragen zu stellen und Hinweise zu geben. Die Fragen und Hinweise, die
vor der öffentlichen Veranstaltung eingehen, werden in der Veranstaltung aufgegriffen.
5. Prozessplanung
Als Methode wird die Sammlung von Ideen über die Plattform www.bonn-macht-mit.de
und auch im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung gewählt. Ggf. wird eine
Priorisierung durchgeführt, um zu verdeutlichen, welche Anliegen der Öffentlichkeit
besonders wichtig sind.
Bereits in der öffentlichen Veranstaltung sollen die Anregungen seitens des Investors
grob auf ihre Umsetzbarkeit bewertet werden, so dass keine unerfüllbaren
Erwartungen entstehen.
6. Wie soll der Prozess ausgestaltet werden?
Der Prozess gliedert sich in drei Phasen:
1. Information über das Vorhaben und Abfrage von Hinweisen und
Anregungen
Die Information erfolgt in Abstimmung mit der Kirchengemeinde. Die
Veranstaltung wird im jetzigen Gemeindezentrum der St. Thomas Morus
Gemeinde stattfinden.
2. Auslobung des Wettbewerbs, Erarbeitung der Entwürfe, Auswahl eines
Gewinnerentwurfs
In dieser Phase des Wettbewerbs ist keine Beteiligung möglich.
3. Information über die Ergebnisse
Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden ausgestellt und die Eröffnung der
Ausstellung mit einer weiteren Information für die Öffentlichkeit verbunden. Hier
wird transparent dargestellt, welche Hinweise und Anregungen aus der ersten
Veranstaltung in die Auslobung eingeflossen sind und wie sie sich im
Siegerentwurf widerspiegeln. Zudem wird darüber informiert, wie die weiterenSeite 4 von 5
Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf
Schritte im Verfahren aussehen, die jedoch nicht mehr Gegenstand dieses
Beteiligungsverfahrens sind. Das Ergebnis wird über die Plattform www.bonn-
macht-mit.de vorgestellt Laut RPW 2013 obliegt die Auswahl und Prämiierung
ausschließlich den Preisrichtern.
Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Planung und Durchführung der
Beteiligungen eingebunden. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird kontinuierlich über den
Prozess informiert.
Der Bürgerausschuss, die Bezirksvertretung Bonn sowie weitere Gremien werden
bedarfsweise über Mitteilungsvorlagen informiert.
7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses
Die Ergebnisse der Beteiligung fließen direkt in die Auslobung des Wettbewerbs ein.
Es wird transparent dargestellt, welche Hinweise aus der Bevölkerung in die
Auslobung eingegangen und sich im Siegerentwurf wiederfinden.
Wenn der Siegerentwurf feststeht, beginnt das Verfahren zur Neuaufstellung eines
vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Dieser Schritt ist nicht mehr Gegenstand des
hier beschriebenen Beteiligungsprozesses.
Im Rahmen der Ausstellung der Ergebnisse wird es eine gesonderte Information dazu
geben, in welcher Art die Hinweise aus der Bürgerschaft eingeflossen sind.
8. Dokumentation, Auswertung und Reflexion
Die öffentliche Veranstaltung wird extern moderiert und umfassend dokumentiert.
9. Zeitrahmen und Finanzierung
Die Kosten der Beteiligung (externe Erarbeitung des Beteiligungskonzepts, externe
Moderation und Dokumentation der öffentlichen Veranstaltung vor Auslobung des
Wettbewerbs und Betreuung der Online-Beteiligung im Vorfeld) sowie die
Organisation der Veranstaltung werden von der Ausloberin des
Planungswettbewerbs, Cetana Wohnen GmbH, übernommen. Die Abstimmung des
Veranstaltungskonzepts erfolgt in Abstimmung mit der Stadtverwaltung.
Nach dem Beschluss des Ausschusses am 10.5. kann die Beteiligung beginnen.
Geplant ist die Durchführung der öffentlichen Veranstaltung im Juni, die Ausstellung
der Wettbewerbsergebnisse verbunden mit einer weiteren Information sind Ende 2023
vorgesehen.Seite 5 von 5

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Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de