230666 · Beschlussvorlage
Bebauungsplan 6224-4 "Buschdorfer Straße" - Beteiligungskonzept
Kerndaten
- Nummer
- 230666
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 16.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Beirates Bürgerbeteiligung Empfehlung
- Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230666 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Bebauungsplan 6224-4 "Buschdorfer Straße" - Beteiligungskonzept Beratungsfolge Beirat Bürgerbeteiligung 05.05.2023 Empfehlung Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger 10.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Dem als Anlage beigefügten Entwurf des Beteiligungskonzept für den Bebauungsplan Nr. 6224-4 "Buschdorfer Straße" wird zugestimmt. Begründung Mit Beschluss des Ausschusses für die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger am 02.03.2023 ist das Bebauungsplanverfahren in die Vorhabenliste der Bundesstadt Bonn aufgenommen worden. Das Beteiligungsverfahren soll als komplexes Verfahren entsprechend der Leitlinien für Bürgerbeteiligung behandelt werden. Die Verwaltung schlägt nun das in der Anlage beigefügte Beteiligungskonzept zur Beschlussfassung vor, das in Abstimmung zwischen Vorhabenträgerin, Stadtverwaltung und der Stabsstelle für Bürgerbeteiligung erstellt wurde. Es sieht eine öffentliche Veranstaltung vor Auslobung des Wettbewerbs vor sowie eine Ausstellung der Ergebnisse nach Abschluss. Über die Plattform bonn- macht-mit wird parallel zu den genannten Bausteinen die Möglichkeit zum Online-Dialog eingerichtet. Anlage/n 1 Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf (öffentlich)Seite 1 von 5 Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf ENTWICKLUNG EINES GEMISCHTEN WOHNQUARTIERS AN DER BUSCHDORFER STRASSE 60 IM ORTSTEIL BUSCHDORF, STADTBEZIRK BONN - Komplexes Verfahren gemäß den Leitlinien der Stadt Bonn 1. Zielsetzung des Gesamtprojekts Am 27.01.2022 reichte die Cetana WOHNEN GmbH, ein Unternehmen der Brings Gruppe Bornheim, einen Antrag auf Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für eine ca. 3.700 m² große Teilfläche des Grundstücks Buschdorfer Straße 60 (Gemarkung Buschdorf, Flur 2, Flurstück 415) bei der Stadt Bonn ein. Geplant ist die Entwicklung eines neuen Quartiers mit barrierefreien, altersgerechten, frei finanzierten und öffentlich geförderten Wohnungen entsprechend dem Bonner Baulandmodell, das ein Mindestmaß von 50% geförderten Wohnraum vorsieht, sowie Räumlichkeiten, die weiterhin von der katholischen Kirchengemeinde Thomas Morus genutzt werden können. Im Verfahren wird unter besonderer Berücksichtigung denkmalpflegerischer Belange bzgl. des zur Eintragung in die Denkmalliste der Bundesstadt Bonn anstehenden Kirchengebäudes mit Vorplatz ein Schwerpunkt auf die Gestaltung der neuen Baukörper und Fassaden gerichtet. Damit soll sowohl eine harmonische Integration der modernen Formensprache der Kirche als auch der umgebenden Bebauung erreicht werden. In Abstimmung zwischen der Ausloberin und der Bundesstadt Bonn wird zunächst ein nicht offener, 1-phasiger Realisierungswettbewerb nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) mit dem Schwerpunkt Hochbau erfolgen. Das Ergebnis dient anschließend als Grundlage der Planausarbeitung für die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren. Das Bebauungskonzept soll insbesondere eine Mischung aus gefördertem und freifinanziertem Wohnungsbau vorsehen. Der geförderte Wohnungsbau soll sich, gemäß den politischen Vorgaben des Baulandmodelles der Bundesstadt Bonn, an einem Mindestmaß von 50 % orientieren. 2. Rahmenbedingungen Einordnung in Bezug auf die Frühzeitigkeit und Ergebnisoffenheit Die Information und Beteiligung erfolgen zu einem sehr frühen Zeitpunkt, vor der Ausschreibung des Wettbewerbs. D.h. die Planungen sind zu diesem Zeitpunkt noch offen und es besteht die Möglichkeit, Anregungen aus der Beteiligungsveranstaltung in die Auslobung aufzunehmen. Im Rahmen der Beteiligung steht die grundsätzliche Frage, ob dieses Gelände bebaut wird, nicht zur Diskussion.Seite 2 von 5 Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf Vorfestlegungen (z.B. rechtlicher Rahmen, Beschlüsse, Eigentumsverhältnisse) Grundstückseigentümerin ist die katholische Thomas Morus Kirchengemeinde. Die Brings Gruppe schließt über die zu bebauende Grundstücksteilfläche einen Erbbaurechtsvertrag mit der katholischen Kirche. In Abstimmung zwischen der Ausloberin (Cetana Wohnen GmbH, ein Unternehmen der Brings Gruppe) und der Bundesstadt Bonn wird ein nicht offener 1-phasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013 mit dem Schwerpunkt Hochbau durchgeführt. Auf Basis des Wettbewerbsergebnisses soll ein vorhabenbezogener Bebauungsplan entwickelt werden. Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume Spielräume für die Beteiligung bestehen bei der Freiflächengestaltung. Hierzu soll die Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung vor der Auslobung über das Vorhaben informiert werden. Weiteres Ziel der Veranstaltung ist es, abzufragen, welche Defizite heute bestehen und welcher Bedarf für die Zukunft gesehen wird. Konfliktlagen Die St- Thomas-Morus-Gemeinde hat im letzten Jahr einen Informationsabend durchgeführt. Dabei wurde seitens der Teilnehmenden die Sorge geäußert, dass der Pfarrsaal im Neubau zukünftig nicht mehr ebenso genutzt werden könnte wie der Pfarrsaal im heutigen Gemeindezentrum. Der Kirchenvorstand teilt diese Bedenken nicht, sondern unterstützt die Zielsetzung des Projekts. In der Wettbewerbsauslobung sind ausdrücklich ein Saal für ca. 100 Personen (mit Trennwänden teilbar in drei unterschiedlich große Gruppenräume), ein separater Gruppenraum, ein Leseraum sowie eine Küche vorgesehen. Zudem gibt es Befürchtungen seitens der Nachbarschaft, dass ein neues Gebäude die Aussicht verbaut, dass es Baulärm und durch die neue Nutzung zusätzlichen PKW- Verkehr geben wird. 3. Festlegung Projektbeauftragte Frau Carmen Pflug, Stadtplanungsamt der Bundesstadt Bonn ist Ansprechpartnerin für die Bürger:innen. 4. Auswahl und Ansprache der zu Beteiligenden/konkrete Zielgruppen Es handelt sich um eine Information und Beteiligung der interessierten Öffentlichkeit Buschdorfs, da es sich um einen zentralen Bereich im Stadtteil handelt, der nicht nur für die unmittelbare Nachbarschaft von Bedeutung ist. Bestimmte Eigenschaften der zu beteiligenden Personen sind dabei nicht wichtig. Die geplante Veranstaltung wird öffentlich sein, so dass kein gesondertes Auswahlverfahren notwendig ist. DieSeite 3 von 5 Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf Veranstaltung wird detailliert dokumentiert, so dass Hinweise in die Ausschreibung des Wettbewerbs einfließen können. Eine besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nicht vorgesehen, da das Lebensumfeld von Kindern und Jugendlichen nicht unmittelbar berührt wird. Kinder und Jugendliche haben die Möglichkeit, sich im Zuge der genannten Veranstaltung zu beteiligen. Das Projekt richtet sich an Senior:innen mit und ohne körperliche und geistige Beeinträchtigungen. Diese Zielgruppe wird in Kooperation mit der Kirchengemeinde ausdrücklich hierzu eingeladen. Um auch denjenigen eine Mitwirkung zu ermöglichen, die nicht an Präsenzveranstaltungen teilnehmen können, gibt es zwei Wochen vor sowie eine Woche nach der Veranstaltung die Möglichkeit, über die Online-Plattform www.bonn- macht-mit.de Fragen zu stellen und Hinweise zu geben. Die Fragen und Hinweise, die vor der öffentlichen Veranstaltung eingehen, werden in der Veranstaltung aufgegriffen. 5. Prozessplanung Als Methode wird die Sammlung von Ideen über die Plattform www.bonn-macht-mit.de und auch im Rahmen der öffentlichen Veranstaltung gewählt. Ggf. wird eine Priorisierung durchgeführt, um zu verdeutlichen, welche Anliegen der Öffentlichkeit besonders wichtig sind. Bereits in der öffentlichen Veranstaltung sollen die Anregungen seitens des Investors grob auf ihre Umsetzbarkeit bewertet werden, so dass keine unerfüllbaren Erwartungen entstehen. 6. Wie soll der Prozess ausgestaltet werden? Der Prozess gliedert sich in drei Phasen: 1. Information über das Vorhaben und Abfrage von Hinweisen und Anregungen Die Information erfolgt in Abstimmung mit der Kirchengemeinde. Die Veranstaltung wird im jetzigen Gemeindezentrum der St. Thomas Morus Gemeinde stattfinden. 2. Auslobung des Wettbewerbs, Erarbeitung der Entwürfe, Auswahl eines Gewinnerentwurfs In dieser Phase des Wettbewerbs ist keine Beteiligung möglich. 3. Information über die Ergebnisse Die Ergebnisse des Wettbewerbs werden ausgestellt und die Eröffnung der Ausstellung mit einer weiteren Information für die Öffentlichkeit verbunden. Hier wird transparent dargestellt, welche Hinweise und Anregungen aus der ersten Veranstaltung in die Auslobung eingeflossen sind und wie sie sich im Siegerentwurf widerspiegeln. Zudem wird darüber informiert, wie die weiterenSeite 4 von 5 Beteiligungskonzept Wohnquartier Buschdorf Schritte im Verfahren aussehen, die jedoch nicht mehr Gegenstand dieses Beteiligungsverfahrens sind. Das Ergebnis wird über die Plattform www.bonn- macht-mit.de vorgestellt Laut RPW 2013 obliegt die Auswahl und Prämiierung ausschließlich den Preisrichtern. Die Stabsstelle Bürgerbeteiligung ist in die Planung und Durchführung der Beteiligungen eingebunden. Der Beirat Bürgerbeteiligung wird kontinuierlich über den Prozess informiert. Der Bürgerausschuss, die Bezirksvertretung Bonn sowie weitere Gremien werden bedarfsweise über Mitteilungsvorlagen informiert. 7. Umgang mit den Ergebnissen des Beteiligungsprozesses Die Ergebnisse der Beteiligung fließen direkt in die Auslobung des Wettbewerbs ein. Es wird transparent dargestellt, welche Hinweise aus der Bevölkerung in die Auslobung eingegangen und sich im Siegerentwurf wiederfinden. Wenn der Siegerentwurf feststeht, beginnt das Verfahren zur Neuaufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Dieser Schritt ist nicht mehr Gegenstand des hier beschriebenen Beteiligungsprozesses. Im Rahmen der Ausstellung der Ergebnisse wird es eine gesonderte Information dazu geben, in welcher Art die Hinweise aus der Bürgerschaft eingeflossen sind. 8. Dokumentation, Auswertung und Reflexion Die öffentliche Veranstaltung wird extern moderiert und umfassend dokumentiert. 9. Zeitrahmen und Finanzierung Die Kosten der Beteiligung (externe Erarbeitung des Beteiligungskonzepts, externe Moderation und Dokumentation der öffentlichen Veranstaltung vor Auslobung des Wettbewerbs und Betreuung der Online-Beteiligung im Vorfeld) sowie die Organisation der Veranstaltung werden von der Ausloberin des Planungswettbewerbs, Cetana Wohnen GmbH, übernommen. Die Abstimmung des Veranstaltungskonzepts erfolgt in Abstimmung mit der Stadtverwaltung. Nach dem Beschluss des Ausschusses am 10.5. kann die Beteiligung beginnen. Geplant ist die Durchführung der öffentlichen Veranstaltung im Juni, die Ausstellung der Wettbewerbsergebnisse verbunden mit einer weiteren Information sind Ende 2023 vorgesehen.Seite 5 von 5
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:40 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de