230665 · Beschlussvorlage
Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof
Kerndaten
- Nummer
- 230665
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230665 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Die Kooperationsvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde St. Petrus zum Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof wird für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 fortgeführt. 2. Für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof werden Mit- tel in Höhe von maximal 9.800 Euro jährlich zur Finanzierung der aner- kannten, ungedeckten Sach- und Mietnebenkosten zur Verfügung ge- stellt. Begründung Seit dem 1. April 2017 wird die Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof auf Grundlage des Hauptausschuss-Beschlusses vom 3.12.2015 (Dr.: 1513256NV3) im Rahmen einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung durch die Katholische Kirchengemeinde St. Petrus geleitet und durch ehren- amtliche Kräfte betrieben. Die aktuelle, aufgrund der positiven Bilanz fortlaufend fortgeschriebene Koope- rationsvereinbarung ist nunmehr zum 31.12.2022 ausgelaufen und steht auf- grund der bisher kontinuierlich guten Ergebnisse zur weiteren Verlängerung an. Hierbei umfasst die bisherige und dem Vorschlag nach fortzuführende Förde- rung zum einen die Übernahme der monatlichen Nebenkosten i. H. v. 802 Euro (Stand 12/2022: 550 Euro), im Rahmen einer unmittelbaren Überweisung an die Vermieterin „Bonner Wohnbau“, zum anderen Kosten, die sich aus dem Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte ergeben (Stromkosten, die nicht unter den Allgemeinstrom fallen, Rundfunkgebühren, Telefon/Internet sowie Reini- gungskosten). In die neue Kooperationsvereinbarung ist zudem auch die Über- nahme der Wartungskosten des zum Einbau geplanten, über von der Kirchen- gemeinde eingeworbene Stiftungsmittel finanzierten und von hiesiger Seite für sachgerecht befundenen Treppenlifters aufzunehmen. Diese Kosten können auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit der Bundesstadt Bonn bzw. der Stiftung Bonner Altenhilfe unter Berücksichtigung eventuell erzielter Gewin- ne abgerechnet werden.Seite 1 von 4 Seite 2 Zudem wird laut der Vereinbarung darüber hinaus das Honorar für zwei Kurse (Gedächtnistraining) fortlaufend aus Mitteln der Stiftung Bonner Altenhilfe fi- nanziert. Die Förderung betrug in den Jahren 2020: 5.959,74 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen Mit- teln 2021: 4.131,72 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen Mit- teln 2022: 5.609,18 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen Mit- teln Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegt die Finanzabrechnung des Jahres 2022 (vereinbarungskonform) noch nicht vor, es steht jedoch sicher zu erwarten, dass der sonstige tägliche, ausschließlich durch Ehrenamt übernom- mene Betriebsablauf wie in allen Vorjahren auch kostendeckend sichergestellt war. Die hier entstehenden Ausgaben werden fortlaufend durch den Verkauf von Speisen und Getränken gedeckt. Es ist davon auszugehen, dass die Begegnungsstätte im zukünftigen regulären Tagesgeschäft weiterhin einen stabilen Kreis an Besucherinnen und Besuchern erreichen wird. Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung eine fortlaufende Finanzie- rung der Begegnungsstätte für die Dauer der aktuellen Haushaltsperiode im Rahmen der oben geschilderten Modalitäten. Da die Begegnungsstätte Blumenhof laufende Kosten hat, die unabweisbar zu begleichen sind, um die Aufrechterhaltung des Angebotes nicht zu gefährden, ist die Finanzierung der Hilfen zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig. Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten. Die zu erwartenden monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen sind im Rah- men der Energiekrise von bisher 550 Euro auf nunmehr 802 Euro angestiegen. Diese Steigerung war zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung nicht vorhersehbar, sodass die Mittelanmeldung für das Jahr 2023 i. H. v. 6.800 Euro und für das Jahr 2024 i. H. v. 7.000 Euro erfolgte. Die Deckungslücke im Jahr 2023 von 3.000 EUR reduziert sich um den Anteil, der als energiebedingter Mehraufwand am Ende des Verbrauchsjahres 2023 aus Mitteln des Stärkungspaktes NRW geltend gemacht werden kann. Finanzielle Auswirkungen: Für das Jahr 2023: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.04 Sonstige Soziale Einrichtungen 1.50.00.05.04.01 Sonstige Soziale Einrichtun-Seite 2 von 4 Seite 3 gen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Fi- Pos Veranschlagt in 2023 Noch be- reit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 9.800,00 EUR 150000504/74.1000 6.800,00 EUR 3.000,00 EUR Stärkungspakt NRW und Min- derausgaben sonstige Soziale Einrichtungen Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 9.800,00 EUR Für das Jahr 2024: Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.04 Sonstige Soziale Einrichtungen 1.50.00.05.04.01 Sonstige Soziale Einrichtun- gen Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / Fi- Pos Veranschlagt in 2024 Noch be- reit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 9.800,00 EUR 150000504/74.1000 7.000,00 EUR 2.800,00 EUR Minderausgaben sonstige Soziale EinrichtungenSeite 3 von 4 Seite 4 Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 9.800,00 EUR Anlage/n KeineSeite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de