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230665 · Beschlussvorlage

Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof

Nummer
230665
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230665
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Die Kooperationsvereinbarung mit der Katholischen Kirchengemeinde
St. Petrus zum Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof wird
für die Zeit vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 fortgeführt.
2. Für den Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof werden Mit-
tel in Höhe von maximal 9.800 Euro jährlich zur Finanzierung der aner-
kannten, ungedeckten Sach- und Mietnebenkosten zur Verfügung ge-
stellt.
Begründung
Seit dem 1. April 2017 wird die Seniorenbegegnungsstätte Blumenhof auf
Grundlage des Hauptausschuss-Beschlusses vom 3.12.2015 (Dr.:
1513256NV3) im Rahmen einer entsprechenden Kooperationsvereinbarung
durch die Katholische Kirchengemeinde St. Petrus geleitet und durch ehren-
amtliche Kräfte betrieben.
Die aktuelle, aufgrund der positiven Bilanz fortlaufend fortgeschriebene Koope-
rationsvereinbarung ist nunmehr zum 31.12.2022 ausgelaufen und steht auf-
grund der bisher kontinuierlich guten Ergebnisse zur weiteren Verlängerung an.
Hierbei umfasst die bisherige und dem Vorschlag nach fortzuführende Förde-
rung zum einen die Übernahme der monatlichen Nebenkosten i. H. v. 802 Euro
(Stand 12/2022: 550 Euro), im Rahmen einer unmittelbaren Überweisung an
die Vermieterin „Bonner Wohnbau“, zum anderen Kosten, die sich aus dem
Betrieb der Seniorenbegegnungsstätte ergeben (Stromkosten, die nicht unter
den Allgemeinstrom fallen, Rundfunkgebühren, Telefon/Internet sowie Reini-
gungskosten). In die neue Kooperationsvereinbarung ist zudem auch die Über-
nahme der Wartungskosten des zum Einbau geplanten, über von der Kirchen-
gemeinde eingeworbene Stiftungsmittel finanzierten und von hiesiger Seite für
sachgerecht befundenen Treppenlifters aufzunehmen. Diese Kosten können
auf Grundlage der Kooperationsvereinbarung mit der Bundesstadt Bonn bzw.
der Stiftung Bonner Altenhilfe unter Berücksichtigung eventuell erzielter Gewin-
ne abgerechnet werden.Seite 1 von 4
Seite 2
Zudem wird laut der Vereinbarung darüber hinaus das Honorar für zwei Kurse
(Gedächtnistraining) fortlaufend aus Mitteln der Stiftung Bonner Altenhilfe fi-
nanziert.
Die Förderung betrug in den Jahren
2020: 5.959,74 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen Mit-
teln
2021: 4.131,72 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen Mit-
teln
2022: 5.609,18 EUR aus Stiftungsmitteln und 6.600 EUR aus städtischen Mit-
teln
Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Vorlage liegt die Finanzabrechnung des
Jahres 2022 (vereinbarungskonform) noch nicht vor, es steht jedoch sicher zu
erwarten, dass der sonstige tägliche, ausschließlich durch Ehrenamt übernom-
mene Betriebsablauf wie in allen Vorjahren auch kostendeckend sichergestellt
war. Die hier entstehenden Ausgaben werden fortlaufend durch den Verkauf
von Speisen und Getränken gedeckt.
Es ist davon auszugehen, dass die Begegnungsstätte im zukünftigen regulären
Tagesgeschäft weiterhin einen stabilen Kreis an Besucherinnen und Besuchern
erreichen wird.
Vor diesem Hintergrund befürwortet die Verwaltung eine fortlaufende Finanzie-
rung der Begegnungsstätte für die Dauer der aktuellen Haushaltsperiode im
Rahmen der oben geschilderten Modalitäten.
Da die Begegnungsstätte Blumenhof laufende Kosten hat, die unabweisbar zu
begleichen sind, um die Aufrechterhaltung des Angebotes nicht zu gefährden,
ist die Finanzierung der Hilfen zeitlich unaufschiebbar und sachlich notwendig.
Die Regelungen des § 82 GO werden eingehalten.
Die zu erwartenden monatlichen Nebenkostenvorauszahlungen sind im Rah-
men der Energiekrise von bisher 550 Euro auf nunmehr 802 Euro angestiegen.
Diese Steigerung war zum Zeitpunkt der Mittelanmeldung nicht vorhersehbar,
sodass die Mittelanmeldung für das Jahr 2023 i. H. v. 6.800 Euro und für das
Jahr 2024 i. H. v. 7.000 Euro erfolgte. Die Deckungslücke im Jahr 2023 von
3.000 EUR reduziert sich um den Anteil, der als energiebedingter Mehraufwand
am Ende des Verbrauchsjahres 2023 aus Mitteln des Stärkungspaktes NRW
geltend gemacht werden kann.
Finanzielle Auswirkungen:
Für das Jahr 2023:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.04 Sonstige Soziale Einrichtungen 1.50.00.05.04.01 Sonstige Soziale Einrichtun-Seite 2 von 4
Seite 3
gen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Fi-
Pos
Veranschlagt
in 2023
Noch be-
reit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
9.800,00
EUR
150000504/74.1000 6.800,00
EUR
3.000,00
EUR
Stärkungspakt
NRW und Min-
derausgaben
sonstige Soziale
Einrichtungen
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
9.800,00
EUR
Für das Jahr 2024:
Produktgruppe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.04 Sonstige Soziale Einrichtungen 1.50.00.05.04.01 Sonstige Soziale Einrichtun-
gen
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle / Fi-
Pos
Veranschlagt
in 2024
Noch be-
reit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
9.800,00
EUR
150000504/74.1000 7.000,00
EUR
2.800,00
EUR
Minderausgaben
sonstige Soziale
EinrichtungenSeite 3 von 4
Seite 4
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
9.800,00
EUR
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 02.11.2026, 17:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de