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230662 · Beschlussvorlage

Förderung des „Coolness Training“ von Krämer Trainings am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium gemäß den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention

Nummer
230662
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230662
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Förderung des „Coolness Training“ von Krämer
Trainings am Nicolaus-Cusanus-Gymnasium
gemäß den Richtlinien zur Förderung von
Gewaltprävention
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Zur Durchführung der Gewaltpräventionsmaßnahme „Coolnesstraining –
Stressreduktion im Alltag“ erhält das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium eine
Förderung von bis zu 10.710 Euro.
2. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023 des Am-
tes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO
NRW (vorläufige Haushaltsführung).
Begründung
Das Nicolaus-Cusanus-Gymnasium mit Sitz in Bad Godesberg beantragt eine
Förderung nach den Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zur
Durchführung eines „Coolness-Trainings“ im zweiten Schulhalbjahr 2022/23.
Zielgruppe des Trainings sind alle drei Klassen der Jahrgangsstufe 5.
Der Antragsteller ist gemäß den oben genannten Richtlinien antragsberechtigt.
In der Vergangenheit hat die Schule keine Förderung für Gewaltpräventions-
maßnahmen beantragt bzw. erhalten und ist der Fach- und Koordinierungsstel-
le Gewaltprävention daher noch nicht weiter bekannt.
Der Anbieter der Maßnahme ist „Krämer Trainings“ mit Sitz in Erftstadt. Das
Unternehmen ist seit über 20 Jahren im Bereich der Gewaltprävention tätig. Die
Wirksamkeit der Angebote wurde bisher nicht wissenschaftlich evaluiert und
nachgewiesen, weshalb diese nicht auf der Grüne Liste Prävention aufgeführt
sind. Der Anbieter ist der Fach- und Koordinierungsstelle bekannt. Die Maß-
nahme wird durch zwei ausgebildete und erfahrene systematische Anti-Gewalt-
Trainer*innen und Deeskalationstrainer*innen durchgeführt.
Die Maßnahme „Coolnesstraining“ – Stressreduktion im Schulalltag“ soll in je-
weils 4 Blöcken à 5 Unterrichtsstunden im Vormittagsbereich durchgeführt wer-
den. Die bzw. der jeweilige Klassenleiter*in nimmt durchgehend am Projekt teilSeite 1 von 3
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und gewährleistet hierdurch die Nachhaltigkeit. Im Rahmen der Maßnahme
wird zusätzlich eine Multplikator*innenschulung (3 x 7 Zeitstunden) durchge-
führt, an der etwa 10 % des Schulkollegiums teilnehmen.
Ziel der Maßnahme ist es, die Sozialkompetenz der jungen Menschen zu för-
dern. Hierbei werden Konfliktlösungs- sowie Konfliktvermeidungsstrategien,
Deeskalationstechniken und Perspektivenentwicklung erlernt. Die Reflexion
eigener Verhaltensmuster sowie die Kontrolle der eigenen Gefühle und Körper-
signale stehen im Vordergrund. Theoretischer Hintergrund für das Konzept ist
die konfrontative Pädagogik. Pädagogische Inhalte und Schwerpunkte, wurden
nach den Kriterien der Richtlinien zur Förderung von Gewaltprävention zum
Beispiel im Hinblick auf die Methodenvielfalt, die Zielbeschreibung oder die
Projektstruktur geprüft und als angemessen beurteilt. Die Mindestanzahl (ca. 90
Kinder) und das Alter (ca. 11 Jahre) der Teilnehmenden entsprechen den För-
derkriterien der Richtlinien. Die Qualifizierung der Trainer*innen ist gewährleis-
tet.
Die Maßnahme wurde aufgrund der Fördersumme von 10.710 Euro dem Aus-
schuss für Kinder, Jugend und Familie zum Beschluss vorgelegt. Die Ziele,
Inhalte und Methoden der Maßnahme entsprechen den Kriterien der Richtlinien
zur Förderung von Gewaltprävention und werden aus Sicht des Amtes für Kin-
der, Jugend und Familie als pädagogisch sinnvoll bewertet. Eine Förderung des
Angebotes wird befürwortet.
Die benötigten Fördermittel sind im Haushalt 2023/2024 auf FSt. 151000603/
Fipo 72.1000 angemeldet. Sie werden im Rahmen der Haushaltsberatungen
auf FSt. 151000603/ Fipo 73.1000 übertragen.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgruppe Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
1.06.03 Jugendarbeit 1.06.03.02 Kinder-/Jugendarbeit außerhalb
Einrichtungen freier Träger sowie
Zuschüsse an sonstige Einrichtun-
gen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
10.710,00 EUR 151000603/
731000
2023:
10.710,00 EUR
FSt. 151000603/
721000
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
10.710,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 2 von 3
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Datenstand: 02.11.2026, 19:53 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de