← Vorlagen

230657 · Beschlussvorlage

Entsendung von Vertretern und Vertreterinnen in die Stiftungsorgane der Stiftungen der Sparkasse KölnBonn

Nummer
230657
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
04.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 82,1 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.559 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
230657
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue-
rung
Dezernat:
Dez. OB
Entsendung von Vertretern und Vertreterinnen in
die Stiftungsorgane der Stiftungen der Sparkasse
KölnBonn
Beratungsfolge
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt den folgenden Besetzungen der
Gremien in die Stiftungsorgane der „Stiftung Jugendhilfe“ sowie „Stiftung Kunst“
der Sparkasse KölnBonn zu:
1. In das Kuratorium der „Stiftung Kunst“ sind entsandt worden:
Moser, Beate (B‘90/Grüne)
Lechner, Jan Claudius (CDU)
Wittneven-Welter, Fenja (SPD)
Sachsse-Schadt, Roswitha, Dr. (B‘90/Grüne)
2. Der Rat nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der
Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Dr. Birgit Schneider-
Bönninger in den Stiftungsvorstand der „Stiftung Kunst“ entsandt wurde.
3. In das Kuratorium der „Stiftung Jugendhilfe“ sind entsandt worden:
Lütjen, Kristina (LINKE)
von Arnim, Friedericke (VOLT)
Begründung
Die Sparkasse KölnBonn hat die Bundesstadt Bonn über die aktuellen
Gremienbesetzungen der Stiftungen - zum Stichtag 06. März 2023 - informiert.
Die Besetzungen stimmen weitestgehend mit den Ratsbeschlüssen der
Bundesstadt Bonn überein (siehe DS211032 bis DS211036; DS211523 sowie
DS221572).
Bei der „Stiftung Kunst“ fehlt bislang ein entsprechender Ratsbeschluss.Seite 1 von 2
Seite 2
Abweichungen liegen bei der „Stiftung Jugendhilfe“ vor.
Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass mit der Verkündung des „Gesetzes
zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung
kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 13. April 2022 in § 113 GO NRW
(Vertretung der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen) ein Absatz 6
neu eingefügt wurde, der bei Gremienbesetzungen zu beachten ist:
„Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde haben über die zur
Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und
Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung
betreibt, erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und
Sachkunde zu verfügen. Die Gemeinde soll den nach Satz 1
entsandten Personen die Gelegenheit geben, regelmäßig an
Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die der Wahrnehmung
dieser Aufgaben dienlich sind. Die nach Satz 1 entsandten Personen
haben sich regelmäßig zur Wahrnehmung dieser Aufgaben
fortzubilden.“
Entsprechende Informationen zu Schulungsangeboten, Fortbildungen uä
können direkt beim Beteiligungsmanagement der Stadt erfragt werden.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de