230657 · Beschlussvorlage
Entsendung von Vertretern und Vertreterinnen in die Stiftungsorgane der Stiftungen der Sparkasse KölnBonn
Kerndaten
- Nummer
- 230657
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 04.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Rates Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230657 Die Oberbürgermeisterin Federführung: Geschäftsbereich OB-1: Dezernats- und Verwaltungssteue- rung Dezernat: Dez. OB Entsendung von Vertretern und Vertreterinnen in die Stiftungsorgane der Stiftungen der Sparkasse KölnBonn Beratungsfolge Rat 27.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Der Rat der Bundesstadt Bonn stimmt den folgenden Besetzungen der Gremien in die Stiftungsorgane der „Stiftung Jugendhilfe“ sowie „Stiftung Kunst“ der Sparkasse KölnBonn zu: 1. In das Kuratorium der „Stiftung Kunst“ sind entsandt worden: Moser, Beate (B‘90/Grüne) Lechner, Jan Claudius (CDU) Wittneven-Welter, Fenja (SPD) Sachsse-Schadt, Roswitha, Dr. (B‘90/Grüne) 2. Der Rat nimmt des Weiteren zur Kenntnis, dass auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin der Bundesstadt Bonn Frau Dr. Birgit Schneider- Bönninger in den Stiftungsvorstand der „Stiftung Kunst“ entsandt wurde. 3. In das Kuratorium der „Stiftung Jugendhilfe“ sind entsandt worden: Lütjen, Kristina (LINKE) von Arnim, Friedericke (VOLT) Begründung Die Sparkasse KölnBonn hat die Bundesstadt Bonn über die aktuellen Gremienbesetzungen der Stiftungen - zum Stichtag 06. März 2023 - informiert. Die Besetzungen stimmen weitestgehend mit den Ratsbeschlüssen der Bundesstadt Bonn überein (siehe DS211032 bis DS211036; DS211523 sowie DS221572). Bei der „Stiftung Kunst“ fehlt bislang ein entsprechender Ratsbeschluss.Seite 1 von 2 Seite 2 Abweichungen liegen bei der „Stiftung Jugendhilfe“ vor. Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass mit der Verkündung des „Gesetzes zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften“ vom 13. April 2022 in § 113 GO NRW (Vertretung der Gemeinde in Unternehmen oder Einrichtungen) ein Absatz 6 neu eingefügt wurde, der bei Gremienbesetzungen zu beachten ist: „Die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinde haben über die zur Wahrnehmung des Vertretungsamtes sowie die zur Beurteilung und Überwachung der Geschäfte, die das Unternehmen oder die Einrichtung betreibt, erforderliche betriebswirtschaftliche Erfahrung und Sachkunde zu verfügen. Die Gemeinde soll den nach Satz 1 entsandten Personen die Gelegenheit geben, regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen, die der Wahrnehmung dieser Aufgaben dienlich sind. Die nach Satz 1 entsandten Personen haben sich regelmäßig zur Wahrnehmung dieser Aufgaben fortzubilden.“ Entsprechende Informationen zu Schulungsangeboten, Fortbildungen uä können direkt beim Beteiligungsmanagement der Stadt erfragt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 17:37 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de