← Vorlagen

230656 · Beschlussvorlage

Zuschuss nach §48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2023/2024

Nummer
230656
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 413,7 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (6.811 Zeichen)
Beschlussvorlage
öffentlich
230656
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
51 Amt für Kinder, Jugend und Familie
Dezernat:
Dez. V
Zuschuss nach §48 KiBiz zur Flexibilisierung der
Kinderbetreuungszeiten 2023/2024
Beratungsfolge
Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
1. Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisie-
rung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergarten-
jahr 2023/2024 für 21 Einrichtungen nach dem in der Begründung dar-
gelegten Verfahren gewährt.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung er-
forderlichen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht wer-
den und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde
eine erweiterte Betriebserlaubnis erteilt.
2. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024
des Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des
§82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung).
Begründung
Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landes-
zuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt. Das
Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die Inan-
spruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25% des an die Träger
weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert.
Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsge-
rechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung die-
nen. Hierzu zählen beispielhaft:
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit
von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen
• Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feier-
tagen
• Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 UhrSeite 1 von 4
Seite 2
• bis zu 15 Schließtage jährlich
• zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für
ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallan-
gebote sowie
• ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1.
Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche
Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufge-
nommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die beiden Kri-
terien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15
Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche Einrichtungen
über § 48 KiBiz gefördert werden sollen.
Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel
nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede
Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47
Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer
Mittel gefördert werden.
Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr
haben, ist sehr unterschiedlich (von 16 bis 220 betreuten Kindern). Die Redu-
zierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher wird
die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl der
dem Land zum 15.03. gemeldeten Kindpauschalen gestellt. Für je 10 Kindpau-
schalen wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 € städtische
Mittel gewährt.
Dieses Verfahren ist mit der AG nach §78 abgestimmt.
Bis zum 24.03.2023 wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die För-
derung über § 48 KiBiz zu stellen. 21 Einrichtungen haben die Förderung bean-
tragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung,
dass alle notwendigen Unterlagen genehmigungsfähig sind, sollen die in der
Anlage genannten Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden. Die Förde-
rung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gruppen belegt werden können.
Von den benötigten Finanzmitteln werden 462.500,00 € aus reinen Landesmit-
teln und 115.625,00 € aus dem städtischen Budget der Produktgruppe 1.06.02
zur Verfügung gestellt.
Finanzielle Auswirkungen:
August 2023-Dezember 2023
Produktgruppe
1.06.02
Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
DeckungSeite 2 von 4
Seite 3
Auszahlungen /
Aufwendungen
240.885,42
EUR
151000602/7
31000
2023
Einzahlungen /
Erträge
192.708,33
EUR
151000602/6
11000
Haushaltsbelastung
jährlich
48.177,08 EUR
Finanzielle Auswirkungen:
Januar 2024-Juli 2024
Produktgruppe
1.06.02
Produktgruppenbe-
zeichnung
Produkt Produktbezeichnung
Tageseinrichtungen für
Kinder
1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Brutto Finanzstelle /
FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
337.239,58
EUR
151000602/7
31000
2024
Einzahlungen /
Erträge
269.791,67
EUR
151000602/6
11000
Haushaltsbelastung
jährlich
67.447,92 EUR
Anlage/n
1 230656 Anlage Flexibilisierung 2023_2024 (öffentlich)Seite 3 von 4
Anträge 2023/2024
Einrichtung Träger
Stunden pro
Woche
und/oder
Schließtage
nach
Pauschalen Anteil BN an Träger
Kurt-Schumacher-Str. 16 Mini-Mäuse GmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 €
Lennéstr. 46 Mini-Mäuse GmbH 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Robert-Koch-Str. 94 Mini-Mäuse GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Kurfürstenallee 6a+7 Mini-Mäuse GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 €
Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 €
Endenicher Str. 10a Kita Rasselbande, Elterninitiative 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 €
Landgrabenweg 151 impuls soziales Management gGmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 €
In der Raste 20-24 pme Familienservice 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 €
In der Raste 16 pme Familienservice 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Stephan-Lochner-Str. 2 pme Familienservice 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Körnerstr. 28 pme Familienservice 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 €
Gierenweg 20 Kesse-Pänz e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Kragstr. 6 Kindertreff Willibald e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Kaiserstr. 79-83 Kita Lilliput, Elterninitiative 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 €
Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 37.500,00 € 9.375,00 € 46.875,00 €
Kessenicher Str. 214 Mobile 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 €
Im Großen Garten 5 Fröbel GmbH 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Friesdorfer Str. 149 Fröbel GmbH 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 €
Summe: 462.500,00 € 115.625,00 € 578.125,00 €Seite 4 von 4

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de