230656 · Beschlussvorlage
Zuschuss nach §48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2023/2024
Kerndaten
- Nummer
- 230656
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230656 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 51 Amt für Kinder, Jugend und Familie Dezernat: Dez. V Zuschuss nach §48 KiBiz zur Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten 2023/2024 Beratungsfolge Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie 26.04.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag 1. Der Landeszuschuss (zzgl. 25% städtische Förderung) zur Flexibilisie- rung der Betreuungszeiten nach § 48 KiBiz wird für das Kindergarten- jahr 2023/2024 für 21 Einrichtungen nach dem in der Begründung dar- gelegten Verfahren gewährt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die zur Beantragung er- forderlichen Unterlagen trägerseits genehmigungsfähig eingereicht wer- den und der Landschaftsverband Rheinland als Fachaufsichtsbehörde eine erweiterte Betriebserlaubnis erteilt. 2. Die erforderlichen Mittel sind in den Haushaltsanmeldungen 2023/2024 des Amtes 51 enthalten. Die Förderung entspricht den Regelungen des §82 GO NRW (vorläufige Haushaltsführung). Begründung Mit dem KiBiz wird über § 48 ab dem Kindergartenjahr 2020/2021 ein Landes- zuschuss für die Flexibilisierung der Kinderbetreuungszeiten gewährt. Das Land stellt Fördermittel hierfür zur Verfügung. Voraussetzung für die Inan- spruchnahme des Landeszuschusses ist, dass die Stadt 25% des an die Träger weitergeleiteten Zuschussbetrags als zusätzliche Förderung beisteuert. Der Landeszuschuss soll der finanziellen Förderung von kind- und bedarfsge- rechten, familienunterstützenden Angeboten in der Kindertagesbetreuung die- nen. Hierzu zählen beispielhaft: • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen, die über eine Öffnungszeit von wöchentlich 47 Stunden hinausgehen • Öffnungszeiten in Kindertageseinrichtungen an Wochenend- und Feier- tagen • Öffnungszeiten und Betreuungsangebote nach 17 Uhr und vor 7 UhrSeite 1 von 4 Seite 2 • bis zu 15 Schließtage jährlich • zusätzliche Betreuungsangebote bei unregelmäßigem Bedarf oder für ausnahmsweise kurzfristig erhöhten Bedarf der Familien und Notfallan- gebote sowie • ergänzende Kindertagespflege gemäß § 23 Absatz 1. Die Jugendhilfeplanung entscheidet auf Basis der örtlichen Bedarfslage, welche Angebote in die Förderung zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten aufge- nommen werden. Wie auch im letzten Kindergartenjahr werden die beiden Kri- terien „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ und „bis zu 15 Schließtage pro Jahr“ der Entscheidung zugrunde gelegt, welche Einrichtungen über § 48 KiBiz gefördert werden sollen. Die Flexibilisierung durch die Erweiterung der Öffnungszeiten wird in der Regel nicht von allen Kindern bzw. Gruppen einer Einrichtung genutzt. Daher soll jede Einrichtung, die das Kriterium „Öffnungszeiten von wöchentlich mehr als 47 Stunden“ erfüllt, pauschal mit je 10.000 € Landesmittel zzgl. 2.500 € städtischer Mittel gefördert werden. Die Größe der Kindertagesstätten, die nur 15 oder weniger Schließtage im Jahr haben, ist sehr unterschiedlich (von 16 bis 220 betreuten Kindern). Die Redu- zierung der Schließtage kommt allen Kindern bzw. Familien zugute. Daher wird die Förderung, die sich auf die Schließtage bezieht, in Relation zu der Zahl der dem Land zum 15.03. gemeldeten Kindpauschalen gestellt. Für je 10 Kindpau- schalen wird ein Förderbetrag von 2.500 € Landesmittel zzgl. 625 € städtische Mittel gewährt. Dieses Verfahren ist mit der AG nach §78 abgestimmt. Bis zum 24.03.2023 wurden die Träger aufgefordert einen Antrag auf die För- derung über § 48 KiBiz zu stellen. 21 Einrichtungen haben die Förderung bean- tragt. Unter Anwendung des o.g. Verfahrens und unter der Voraussetzung, dass alle notwendigen Unterlagen genehmigungsfähig sind, sollen die in der Anlage genannten Einrichtungen nach § 48 KiBiz gefördert werden. Die Förde- rung steht unter dem Vorbehalt, dass alle Gruppen belegt werden können. Von den benötigten Finanzmitteln werden 462.500,00 € aus reinen Landesmit- teln und 115.625,00 € aus dem städtischen Budget der Produktgruppe 1.06.02 zur Verfügung gestellt. Finanzielle Auswirkungen: August 2023-Dezember 2023 Produktgruppe 1.06.02 Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen DeckungSeite 2 von 4 Seite 3 Auszahlungen / Aufwendungen 240.885,42 EUR 151000602/7 31000 2023 Einzahlungen / Erträge 192.708,33 EUR 151000602/6 11000 Haushaltsbelastung jährlich 48.177,08 EUR Finanzielle Auswirkungen: Januar 2024-Juli 2024 Produktgruppe 1.06.02 Produktgruppenbe- zeichnung Produkt Produktbezeichnung Tageseinrichtungen für Kinder 1.06.02.07 Tageseinrichtungen freier Träger Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Brutto Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 337.239,58 EUR 151000602/7 31000 2024 Einzahlungen / Erträge 269.791,67 EUR 151000602/6 11000 Haushaltsbelastung jährlich 67.447,92 EUR Anlage/n 1 230656 Anlage Flexibilisierung 2023_2024 (öffentlich)Seite 3 von 4 Anträge 2023/2024 Einrichtung Träger Stunden pro Woche und/oder Schließtage nach Pauschalen Anteil BN an Träger Kurt-Schumacher-Str. 16 Mini-Mäuse GmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 € Lennéstr. 46 Mini-Mäuse GmbH 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Robert-Koch-Str. 94 Mini-Mäuse GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Kurfürstenallee 6a+7 Mini-Mäuse GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 € Sträßchensweg 18a Johanniter GmbH 30.000,00 € 7.500,00 € 37.500,00 € Sträßchensweg 18b Johanniter GmbH 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Langer Grabenweg 43 Johanniter GmbH 27.500,00 € 6.875,00 € 34.375,00 € Endenicher Str. 10a Kita Rasselbande, Elterninitiative 5.000,00 € 1.250,00 € 6.250,00 € Landgrabenweg 151 impuls soziales Management gGmbH 22.500,00 € 5.625,00 € 28.125,00 € In der Raste 20-24 pme Familienservice 65.000,00 € 16.250,00 € 81.250,00 € In der Raste 16 pme Familienservice 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Stephan-Lochner-Str. 2 pme Familienservice 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 € Körnerstr. 28 pme Familienservice 17.500,00 € 4.375,00 € 21.875,00 € Gierenweg 20 Kesse-Pänz e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kragstr. 6 Kindertreff Willibald e.V. 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Kaiserstr. 79-83 Kita Lilliput, Elterninitiative 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Zitelmannstraße 22 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 25.000,00 € 6.250,00 € 31.250,00 € Zitelmannstraße 9-11 Kinderzentren Kunterbunt gGmbH 37.500,00 € 9.375,00 € 46.875,00 € Kessenicher Str. 214 Mobile 20.000,00 € 5.000,00 € 25.000,00 € Im Großen Garten 5 Fröbel GmbH 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Friesdorfer Str. 149 Fröbel GmbH 10.000,00 € 2.500,00 € 12.500,00 € Summe: 462.500,00 € 115.625,00 € 578.125,00 €Seite 4 von 4
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 21:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de