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230655-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Planungsstand Westbahn

Nummer
230655-03 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
25.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230655 BBB-Anfrage: Planungsstand Westbahn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230655-03 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
66 Tiefbauamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Planungsstand Westbahn
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
1. Aus welchen Gründen wurde der welche Fördergegenstände im Detail
beinhaltende Finanzierungsantrag der Stadt in 2021 zur Westbahn vom
Fördergeber nicht angenommen und abgelehnt?
2. Warum wurde der Rat oder der entsprechende Fachausschuss hierüber
sowie über die zeitliche Verzögerung nicht informiert?
Zu 1. und 2.
Die SWB/ Stadt Bonn haben 2021 sowohl einen Finanzierungsantrag für die
Planung der Stadtbahnverlängerung Buschdorf als auch für die Planung der
Westbahn gestellt. Der Finanzierungsantrag für die Planung der
Stadtbahnverlängerung Buschdorf ist positiv beschieden worden, der
Finanzierungsantrag für die Planung der Westbahn konnte 2021 nicht
berücksichtigt werden, da das Förderprogramm mehrfach überzeichnet war.
Die Auswahl der Projekte trifft der Fördergeber. Es handelte sich um keine
endgültige Ablehnung; die Aussichten auf eine spätere Aufnahme waren
aussichtsreich. Im Jahr 2022 haben die SWB/Stadt Bonn den
Finanzierungsantrag für die Planung der Westbahn erneut gestellt, der dann
positiv beschieden worden ist.
3. Warum wurde im Januar 2023 nur eine sogenannte Nutzen-
Kostenuntersuchung und nicht entsprechend dem Beschluss eine Vorplanung
mit Kostenschätzung beauftragt?
zu 3.
Mitte Dezember 2022 wurden der Ingenieurauftrag mit den beschlossenen
nachfolgenden Leistungsphasen der HOAI beauftragt:
- Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 (Grundlagenermittlung) und Lph 2
(Vorplanung), mit entsprechender Kostenschätzung. Diese sind Bestandteil der
Unterlagen, die für die Nutzen-Kosten-Untersuchung ausgewertet werden.
- Erstellen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung gem. der Verfahrensanleitung
“Standardisierte Bewertung“
4. Wann ist mit der Vorlage des im Stadtplanungsamt in ErarbeitungSeite 1 von 2
Seite 2
befindlichen ÖPNV-Konzepts, das die Änderungen durch die neue
Straßenbahnlinie berücksichtigt, zu rechnen?
zu 4.
Aufgrund des frühen Bearbeitungsstadiums der Nutzen-Kosten-Untersuchung
ist eine fachliche Einbindung in das Stadtbahnkonzept zum jetzigen Zeitpunkt
noch nicht möglich. In den Arbeitsständen zur Fortschreibung des
Stadtbahnkonzeptes findet die Westbahn in den verschiedenen Varianten
bereits Berücksichtigung. Im weiteren Verlauf der Planung wird ein solches
Konzept mit Einbindung der Westbahn den politischen Gremien vorgestellt.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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Datenstand: 03.11.2026, 10:55 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de