230655-03 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Planungsstand Westbahn
Kerndaten
- Nummer
- 230655-03 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 25.08.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230655-03 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Planungsstand Westbahn Beratungsfolge Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 13.09.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Aus welchen Gründen wurde der welche Fördergegenstände im Detail beinhaltende Finanzierungsantrag der Stadt in 2021 zur Westbahn vom Fördergeber nicht angenommen und abgelehnt? 2. Warum wurde der Rat oder der entsprechende Fachausschuss hierüber sowie über die zeitliche Verzögerung nicht informiert? Zu 1. und 2. Die SWB/ Stadt Bonn haben 2021 sowohl einen Finanzierungsantrag für die Planung der Stadtbahnverlängerung Buschdorf als auch für die Planung der Westbahn gestellt. Der Finanzierungsantrag für die Planung der Stadtbahnverlängerung Buschdorf ist positiv beschieden worden, der Finanzierungsantrag für die Planung der Westbahn konnte 2021 nicht berücksichtigt werden, da das Förderprogramm mehrfach überzeichnet war. Die Auswahl der Projekte trifft der Fördergeber. Es handelte sich um keine endgültige Ablehnung; die Aussichten auf eine spätere Aufnahme waren aussichtsreich. Im Jahr 2022 haben die SWB/Stadt Bonn den Finanzierungsantrag für die Planung der Westbahn erneut gestellt, der dann positiv beschieden worden ist. 3. Warum wurde im Januar 2023 nur eine sogenannte Nutzen- Kostenuntersuchung und nicht entsprechend dem Beschluss eine Vorplanung mit Kostenschätzung beauftragt? zu 3. Mitte Dezember 2022 wurden der Ingenieurauftrag mit den beschlossenen nachfolgenden Leistungsphasen der HOAI beauftragt: - Objektplanung Verkehrsanlagen Lph 1 (Grundlagenermittlung) und Lph 2 (Vorplanung), mit entsprechender Kostenschätzung. Diese sind Bestandteil der Unterlagen, die für die Nutzen-Kosten-Untersuchung ausgewertet werden. - Erstellen einer Nutzen-Kosten-Untersuchung gem. der Verfahrensanleitung “Standardisierte Bewertung“ 4. Wann ist mit der Vorlage des im Stadtplanungsamt in ErarbeitungSeite 1 von 2 Seite 2 befindlichen ÖPNV-Konzepts, das die Änderungen durch die neue Straßenbahnlinie berücksichtigt, zu rechnen? zu 4. Aufgrund des frühen Bearbeitungsstadiums der Nutzen-Kosten-Untersuchung ist eine fachliche Einbindung in das Stadtbahnkonzept zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich. In den Arbeitsständen zur Fortschreibung des Stadtbahnkonzeptes findet die Westbahn in den verschiedenen Varianten bereits Berücksichtigung. Im weiteren Verlauf der Planung wird ein solches Konzept mit Einbindung der Westbahn den politischen Gremien vorgestellt. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 08:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de