230655-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
BBB-Anfrage: Planungsstand Westbahn
Kerndaten
- Nummer
- 230655-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr Kenntnisnahme
Dateien
- Sammeldokument öffentlich Öffnen ↗
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230655-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 66 Tiefbauamt Dezernat: Dez. III BBB-Anfrage: Planungsstand Westbahn Beratungsfolge Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: 1. Wann ist mit der Vorlage der in der Sitzung des Rates am 28.10.2021 für das 3. Quartal 2022 zugesagten Ergebnisse zur Planung der Westbahn zu rechnen? Die Machbarkeitsstudie mit verschiedenen Linienführungen wurde den zustän- digen Ratsgremien für den 1. Bauabschnitt vorgestellt. Eine Vorzugsvariante für den 1. Bauabschnitt wurde unter DS-Nr. 201001 beschlossen. Im nächsten Planungsschritt wird die Planung weiter vertieft. Der 2. Bauabschnitt wird in die Machbarkeitsstudie aufgenommen und eine Nutzen- Kostenbewertung für die verschiedenen Trassen erarbeitet. Zudem wird die Variantenuntersuchung für die Gesamttrasse zur politischen Beschlussfassung vorbereitet. Mit der Pla- nung und Grundlagenermittlung wurde im Januar 2023, nach der Bewilligung der Fördermittel für die Planungskosten der ersten Planungsphasen, begonnen. Im Planungsumfang werden Anpassungen an den Haltestellenstandorten, Op- timierungen der Trassenvarianten, eine Überplanung der Verkehrsflächen außerhalb der Bahntrasse für geänderte Rad- und Gehwegplanungsbreiten sowie weitere Alternativtrassierungen im 2. Planungsabschnitt durch ein exter- nes Büro durchgeführt und fließen in die Nutzen- Kostenuntersuchung ein. Die- se soll für beide Planungsstufen bis Ende 2023 fertiggestellt werden. 2. Welche Gründe haben zur zeitlichen Verzögerung der Vorlage der zu- gesicherten Ergebnisse geführt? Ein Förderantrag für die Bezuschussung der Vorratsplanung der Leistungspha- sen 1 und 2 gem. HOAI wurde Ende 2022 positiv beschieden, nachdem der Finanzierungsantrag in 2021 von der Genehmigungsbehörde nicht berücksich- tigt werden konnte und abgelehnt worden war. Die Planungsleistungen für die Nutzen-Kostenuntersuchung wurden nach der Bewilligung im Januar 2023 ver- geben, die Arbeitsergebnisse werden bis Ende 2023 vorliegen. Anlage/n KeineSeite 1 von 1
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 11:33 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de