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230651 · Beschlussvorlage

Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“ – Änderung der Verkehrsführung (Einbahnrichtung)

Nummer
230651
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
14.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Rates 27.04.2023 Entscheidung federführend
  2. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung
  3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Empfehlung
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Beschlussvorlage
öffentlich
230651
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Masterplan Innere Stadt – „Neugestaltung
Rheinufer Zweite Fährgasse bis Rosental“ –
Änderung der Verkehrsführung (Einbahnrichtung)
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anhörung
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 19.04.2023 Empfehlung
Rat 27.04.2023 Entscheidung
Begründung der Dringlichkeit:
Die Vorlage ist dringlich, da ansonsten die Leistungsphase 3 teilweise doppelt
bearbeitet werden müsste, was die Kosten des Planungsbüros erhöht.
Zudem kann bei weiterer Verzögerung der Vorlage das Projekt nicht
fristgerecht fortgeführt werden, da die weitere Planung auf dem
Verkehrskonzept aufbaut. Damit ist der zeitgerechte Abruf von Fördermitteln
der Städtebauförderung unmöglich.
Auf Grund der komplexen Abstimmung war eine frühere Vorlage nicht möglich.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, die weitere Planung zur Neugestaltung des
Bonner Rheinufers zwischen Zweiter Fährgasse und Rheingasse
a) auf Basis der Variante 2 des Verkehrskonzepts (s. Anlage 2) einschließlich
einer Umkehrung der Einbahnregelung zwischen Rheingasse (Nord) bzw.
Zweiter Fährgasse (Süd) und Erster Fährgasse sowie
b) unter Berücksichtigung des erforderlichen Linksabbiegers von der
Adenauerallee (B9) in die Erste Fährgasse fortzusetzen.
Begründung
Mit Beschluss des Rates am 06.05.2021 wurde in Ds.-Nr. 210228 die
Verkehrsführung für die Ausschreibung des „Masterplan 2.0 – Wettbewerb
Rheinuferpromenade Bonn“ vorgegeben.
Der gesamte Bereich der Rheinuferpromenade zwischen Rosental und Zweiter
Fährgasse ist demzufolge grundsätzlich den Fußgänger*innen und
Radfahrer*innen vorzubehalten. Ausnahmen sind vorzusehen für:
1. Anlieger*innen zu deren Häusern inklusive Anlieferungen,Seite 1 von 5
Seite 2
2. das Erreichen von vorzusehenden Sonderhalteplätzen zu den An- und
Abfahrtstellen der Rheinschifffahrt für Busse, Taxen und MIV-Fahrten für
Menschen mit Gehbehinderungen,
3. den Bereich zwischen Josefstraße und Rheingasse mit der Ein-
/Ausfahrt der Operngarage,
Zudem wurde die Verwaltung beauftragt, die im städtebaulichen Wettbewerb
vorgesehene Verkehrsführung zeitnah zur Erprobung, interimsweise
umzusetzen (Ds.-Nr. 210873). Die Umsetzung dieser Interimslösung zur
kurzfristigen Aufwertung des Rheinufers erfolgte in drei Phasen und wurde in
diesem Frühjahr abgeschlossen.
Mit der Preisgerichtssitzung am 8. Oktober 2021 wurde das Büro Planorama
Landschaftsarchitektur zusammen mit VCDB VerkehrsConsult, Dresden-Berlin
GmbH als Sieger ausgewählt und zur weiteren Beauftragung
vorgeschlagen. Der Auftrag zur Ausführung der weiteren Frei- und
Verkehrsanlagenplanung, wurde aufgrund des Angebotes vom 22.02.2022 an
den Sieger, Büro Planorama, vergeben (Ds.-Nr. 220533).
Im Rahmen der Vorplanung hat das Büro Planorama auf Grundlage der
beschlossenen Verkehrsführung und unter Einbeziehung der vielen
unterschiedlichen Nutzungsansprüche, die Verkehrsflächen detailliert, die
Knotenpunkte Josefstraße und Rheingasse ausgearbeitet, verschiedene
Lösungsmöglichkeiten untersucht, und ein Planungskonzept wie beauftragt
vorgelegt.
Alternativ zur oben beschriebenen Vorplanung (Variante 1), wurde von dem
Büro ein weiterer Vorschlag für eine abgeänderte Verkehrsführung zwischen
Rheingasse und Zweiter Fährgasse vorgelegt (Variante 2). In dieser Variante
werden die notwendigen Verkehre von der B9 kommend, über die Erste
Fährgasse in Richtung Rheinufer geführt. Dort kann der Verkehr nach Norden
auf das Brassertufer, in Richtung Rheingasse und nach Süden auf das
Rathenauufer in Richtung Zweite Fährgasse fahren. Diese Variante setzt die
Einrichtung eines neuen Linksabbiegers von der Adenauerallee (B9) in die
Erste Fährgasse voraus.
Variante 2 bietet einige Vorzüge im stark touristisch frequentierten Bereich des
Brassertufers zwischen Erster Fährgasse und Rheingasse. Gerade hier ist die
Dichte der Schiffsanlegestellen (11 von 17) am höchsten. Die Andienung der
Promenade, inkl. der Schiffsanlegestellen, würde mit Änderung der
Fahrtrichtung auf kürzerem Weg gewährleistet werden, da die parallel zum
Radschnellweg gelegenen Haltebuchten auf der Seite der Promenade liegen
würden. Eine zusätzliche, kritische Querung des Radschnellweges durch
Personen (von z.B. den Haltebereichen der Reisebusse) oder durch
notwendige Verkehre, die aufgrund der Rahmenbedingungen (z.B.
Schlauchlänge der Tankwagen, keine Überfahrbarkeit der Schläuche) auf der
Promenadenseite halten müssen, würde bei dieser Variante vermieden
werden. Außerdem könnte bei dieser Variante der touristisch bedeutsame und
sehr beliebte Stadtrundfahrtenbus seine ursprüngliche Linienfahrt entlang der
Rheinuferpromenade wieder aufnehmen.
Weiterhin bietet diese Variante für die Anlieger*innen der Ersten FährgasseSeite 2 von 5
Seite 3
eine wesentlich verbesserte Erschließung (Zu- und Abfahrt).
Aktuell gibt es von Norden kommend keine direkte Linksabbiegemöglichkeit an
das Rheinufer. Dieses ist für notwendige Verkehre nur indirekt zu erreichen.
Die Einrichtung eines Linksabbiegers auf Höhe der Zweiten Fährgasse ist aus
Platzgründen nicht möglich.
Prüfungen der Rahmenbedingungen zur Einrichtung eines Linksabbiegers auf
Höhe der Ersten Fährgasse haben ergeben, dass die Platzverhältnisse in
diesem Knotenpunkt sowohl für notwendige Verkehre aus Norden, als auch aus
Süden kommend, ausreichen und zudem die technischen Möglichkeiten zum
Versetzen des Mastes des städt. Parkleitsystems in die Straßenmitte gegeben
sind.
Aktuell befindet sich eine aufgepflasterte Mittelinsel zwischen den Richtungs-
Fahrspuren auf der Adenauerallee, die für den Linksabbieger auf Höhe der
Ersten Fährgasse in Teilen zurück gebaut werden könnte. Zudem müsste das
auf dieser Mittelinsel installierte Parkleitsystem einige Meter auf der
verbleibenden Mittelinsel versetzt werden.
Bei entsprechendem Beschluss wird die Verwaltung für die weitere
Detailplanung die erforderlichen Fachstellen (hier insbesondere die Polizei,
Feuerwehr und Rettungsdienste, BonnOrange, Wirtschaftsförderung)
einbeziehen und die ausführungsreife Entwurfsplanung den politischen
Gremien zur Beratung im Sommer 2023 vorlegen.
Die Kosten in Höhe von rund 85.000 EUR für die Einrichtung des zusätzlichen
Linksabbiegers sollen innerhalb des Gesamtprojektes und der beschlossenen
Gesamtkosten in Höhe von 17,2 Mio. EUR (Ds.-Nr. 201300) zur Umgestaltung
der Rheinuferpromenade integriert werden.
Anlage/n
1 Verkehrskonzept Variante 1 (öffentlich)
2 Verkehrskonzept Variante 2 (öffentlich)Seite 3 von 5
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Datenstand: 03.11.2026, 00:42 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de