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230650 · Beschlussvorlage

Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.

Nummer
230650
Art
Beschlussvorlage
Veröffentlicht
02.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Entscheidung federführend
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Beschlussvorlage
öffentlich
230650
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
50 Amt für Soziales und Wohnen
Dezernat:
Dez. V
Förderung der Beratung für Menschen mit einer
Hörbehinderung durch die Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V.
Beratungsfolge
Ausschuss für Soziales, Migration und
Gesundheit
09.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält in den Jahren 2023 und
2024 eine Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der Be-
ratung von Menschen mit einer Hörbehinderung.
Begründung
Die Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-
Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erfolgt in Form
• einer wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde und
• aufsuchender und begleitender Beratung.
Sie wird von einer gebärdensprachkompetenten Sozialarbeiterin durchgeführt.
Im ersten Quartal 2022 war die Beratungsarbeit durch eine hohe Zahl von
Anfragen gehörloser Flüchtlinge aus der Ukraine geprägt. Die Unterstützung
bei den notwendigen Antragstellungen war langwierig, aber von einer
verständnisvollen Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Bürgerdienste
und des Ausländeramtes geprägt. Eine Herausforderung stellte hier dar, dass
eine Übersetzung von russischer in deutsche Gebärdensprache notwendig war.
Hilfreich war hier, dass im Laufe des Jahres ein Kurs in deutscher
Gebärdensprache für gehörlose Flüchtlinge organisiert werden konnte. Die
Beratung wurde regelmäßig in Anspruch genommen, sie stellt eine wichtige
Unterstützung für gehörlose und hörbehinderte Menschen bei der Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben dar. So wird häufig gemeinsam alltägliche
Korrespondenz erledigt. Daneben übernahm die Beratungsstelle
Dolmetschereinsätze, die nicht von einem Kostenträger (z.B. Krankenkassen)
übernommen werden können. Die Klärung der Finanzierung von
Dolmetschereinsätzen ist häufig nur mit Unterstützung der Beratungsstelle
möglich.Seite 1 von 3
Seite 2
Die Beratungsstelle steht in enger Kooperation mit dem Gehörlosenverein
„Einigkeit“ 1931 e.V. und der Katholischen Behindertenseelsorge/Bonn-Rhein-
Sieg.
Die Finanzierung erfolgt
• mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 3.000 € für die wöchentliche
offene Sprechstunde und Koordinationsaufwand sowie
• mit einem Stundensatz analog TVöD E9 b (für 2023: bis zu 47,32 €) für
die aufsuchende und begleitende Beratung. Dieser wird spitz
abgerechnet.
Die anerkannten Kosten der Angebote für Menschen mit einer Hörbehinderung
betrugen im Jahr 2019: 12.676,20 €, im Jahr 2020: 16.570,43 € und im Jahr
2021 13.397,62 €. Die Abrechnung der Gehörlosenberatung für das Jahr 2022
erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW
erfolgt die Förderung frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2023/2024.
Finanzielle Auswirkungen:
Produktgrup-
pe
Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Tr
äg.
1.50.00.05.06.0
1
Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Trä.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
19.500,00 EUR 150000506/
73.1000
2023 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
19.500,00 EUR
Produktgrup-
pe
Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 3
Seite 3
1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.
Träg.
1.50.00.05.06.0
1
Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Trä.
Investive Kosten der Maßnahme
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen
Einzahlungen
Investiver
Finanzsaldo
Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten
Betrag Finanzstelle
/ FiPos
Veranschlagt
in
Noch bereit-
zustellen
Deckung
Auszahlungen /
Aufwendungen
19.500,00 EUR 150000506/
73.1000
2024 0,00 EUR
Einzahlungen /
Erträge
0,00 EUR
Haushaltsbelastung
jährlich
19.500,00 EUR
Anlage/n
KeineSeite 3 von 3

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Datenstand: 03.11.2026, 04:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de