230650 · Beschlussvorlage
Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V.
Kerndaten
- Nummer
- 230650
- Art
- Beschlussvorlage
- Veröffentlicht
- 02.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Soziales, Migration und Gesundheit Entscheidung federführend
Dateien
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Beschlussvorlage öffentlich 230650 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 50 Amt für Soziales und Wohnen Dezernat: Dez. V Förderung der Beratung für Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. Beratungsfolge Ausschuss für Soziales, Migration und Gesundheit 09.05.2023 Entscheidung Beschlussvorschlag Die Behinderten-Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erhält in den Jahren 2023 und 2024 eine Förderung in Höhe von bis zu 19.500,00 € zur Finanzierung der Be- ratung von Menschen mit einer Hörbehinderung. Begründung Die Beratung von Menschen mit einer Hörbehinderung durch die Behinderten- Gemeinschaft Bonn e.V. (BG) erfolgt in Form • einer wöchentlich stattfindenden offenen Sprechstunde und • aufsuchender und begleitender Beratung. Sie wird von einer gebärdensprachkompetenten Sozialarbeiterin durchgeführt. Im ersten Quartal 2022 war die Beratungsarbeit durch eine hohe Zahl von Anfragen gehörloser Flüchtlinge aus der Ukraine geprägt. Die Unterstützung bei den notwendigen Antragstellungen war langwierig, aber von einer verständnisvollen Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Bürgerdienste und des Ausländeramtes geprägt. Eine Herausforderung stellte hier dar, dass eine Übersetzung von russischer in deutsche Gebärdensprache notwendig war. Hilfreich war hier, dass im Laufe des Jahres ein Kurs in deutscher Gebärdensprache für gehörlose Flüchtlinge organisiert werden konnte. Die Beratung wurde regelmäßig in Anspruch genommen, sie stellt eine wichtige Unterstützung für gehörlose und hörbehinderte Menschen bei der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dar. So wird häufig gemeinsam alltägliche Korrespondenz erledigt. Daneben übernahm die Beratungsstelle Dolmetschereinsätze, die nicht von einem Kostenträger (z.B. Krankenkassen) übernommen werden können. Die Klärung der Finanzierung von Dolmetschereinsätzen ist häufig nur mit Unterstützung der Beratungsstelle möglich.Seite 1 von 3 Seite 2 Die Beratungsstelle steht in enger Kooperation mit dem Gehörlosenverein „Einigkeit“ 1931 e.V. und der Katholischen Behindertenseelsorge/Bonn-Rhein- Sieg. Die Finanzierung erfolgt • mit einem jährlichen Pauschalbetrag von 3.000 € für die wöchentliche offene Sprechstunde und Koordinationsaufwand sowie • mit einem Stundensatz analog TVöD E9 b (für 2023: bis zu 47,32 €) für die aufsuchende und begleitende Beratung. Dieser wird spitz abgerechnet. Die anerkannten Kosten der Angebote für Menschen mit einer Hörbehinderung betrugen im Jahr 2019: 12.676,20 €, im Jahr 2020: 16.570,43 € und im Jahr 2021 13.397,62 €. Die Abrechnung der Gehörlosenberatung für das Jahr 2022 erfolgt im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRW erfolgt die Förderung frühestens nach Genehmigung des Haushalts 2023/2024. Finanzielle Auswirkungen: Produktgrup- pe Produktgruppenbezeichnung Produkt Produktbezeichnung 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Tr äg. 1.50.00.05.06.0 1 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Trä. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 19.500,00 EUR 150000506/ 73.1000 2023 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 19.500,00 EUR Produktgrup- pe Produktgruppenbezeichnung Produkt ProduktbezeichnungSeite 2 von 3 Seite 3 1.05.06 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst. Träg. 1.50.00.05.06.0 1 Förd.Träg.Wohlf.pfl.,Vereine,sonst.Trä. Investive Kosten der Maßnahme Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen Einzahlungen Investiver Finanzsaldo Konsumtive Kosten der Maßnahme jährlich einschließlich Folgekosten Betrag Finanzstelle / FiPos Veranschlagt in Noch bereit- zustellen Deckung Auszahlungen / Aufwendungen 19.500,00 EUR 150000506/ 73.1000 2024 0,00 EUR Einzahlungen / Erträge 0,00 EUR Haushaltsbelastung jährlich 19.500,00 EUR Anlage/n KeineSeite 3 von 3
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 04:47 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de