230649-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Zukunft des Frankenbades sichern
Kerndaten
- Nummer
- 230649-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 14.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230649-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn Dezernat: SGB Zukunft des Frankenbades sichern Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Zu Punkt 2.1: Das SGB hat ab Juni 2023 erste freie Kapazitäten, um den Projektauftrag rund um das Frankenbad abzustimmen mit dem oberen Ziel, eine Aussage über die Sanierbarkeit des Frankenbades hinsichtlich des Aufwandes sowie der terminlichen Planung der Planung zu treffen . Zum Stand der Planungen zur provisorischen Gestaltung der Barrierefreiheit (Punkt 2.2) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Die Planungen wurden aufgrund fehlender Personalkapazitäten im SGB Mitte März 2023 nach einer Pause von rund 1,5 Jahren wiederaufgenommen und die Maßnahme soll nun bis zur Fertigstellung mit Nachdruck vorangetrieben werden. Da das Frankenbad bis zum Beginn der Sanierung noch einige Jahre genutzt wird, ist der Beschluss der provisorischen Maßnahmen nach Einschätzung der Verwaltung weiterhin sinnvoll. An dieser Stelle wird nochmals darauf hingewiesen, dass durch diese ersten Maßnahmen keine durchgängige Barrierefreiheit erreicht wird. Zu Ziffer 2.3: Die Sanierung und Erweiterung des Hallenbads um ein Wettkampfbecken im Sportpark Nord wird nicht zu Lasten des Frankenbads betrieben. Bereits in der vorläufigen Zeitplanung des Bäderrahmenplans war vorgesehen, dass das Schwimmbad im Sportpark Nord in zeitlicher Hinsicht vor dem Frankenbad saniert werden soll (DS 200671). Zu Ziffer 3: Die Beratungen für den Haushalt 2023/2024 sind abgeschlossen. Eine Aufstockung der Bäderpauschale kommt daher erst im nächstenSeite 1 von 2 Seite 2 Doppelhaushalt (2025/2026) sowie in der mittelfristigen Finanzplanung in Betracht. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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