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230649-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Zukunft des Frankenbades sichern

Nummer
230649-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
14.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230649 Bürgerantrag: Zukunft des Frankenbades sichern

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230649-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
85 Städtisches Gebäudemanagement Bonn
Dezernat:
SGB
Zukunft des Frankenbades sichern
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Zu Punkt 2.1:
Das SGB hat ab Juni 2023 erste freie Kapazitäten, um den Projektauftrag rund
um das Frankenbad abzustimmen mit dem oberen Ziel, eine Aussage über die
Sanierbarkeit des Frankenbades hinsichtlich des Aufwandes sowie der
terminlichen Planung der Planung zu treffen .
Zum Stand der Planungen zur provisorischen Gestaltung der Barrierefreiheit
(Punkt 2.2) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Planungen wurden aufgrund fehlender Personalkapazitäten im SGB Mitte
März 2023 nach einer Pause von rund 1,5 Jahren wiederaufgenommen und die
Maßnahme soll nun bis zur Fertigstellung mit Nachdruck vorangetrieben
werden. Da das Frankenbad bis zum Beginn der Sanierung noch einige Jahre
genutzt wird, ist der Beschluss der provisorischen Maßnahmen nach
Einschätzung der Verwaltung weiterhin sinnvoll. An dieser Stelle wird nochmals
darauf hingewiesen, dass durch diese ersten Maßnahmen keine durchgängige
Barrierefreiheit erreicht wird.
Zu Ziffer 2.3:
Die Sanierung und Erweiterung des Hallenbads um ein Wettkampfbecken im
Sportpark Nord wird nicht zu Lasten des Frankenbads betrieben. Bereits in der
vorläufigen Zeitplanung des Bäderrahmenplans war vorgesehen, dass das
Schwimmbad im Sportpark Nord in zeitlicher Hinsicht vor dem Frankenbad
saniert werden soll (DS 200671).
Zu Ziffer 3:
Die Beratungen für den Haushalt 2023/2024 sind abgeschlossen. Eine
Aufstockung der Bäderpauschale kommt daher erst im nächstenSeite 1 von 2
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Doppelhaushalt (2025/2026) sowie in der mittelfristigen Finanzplanung in
Betracht.
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der
Stellungnahme der Verwaltung und erklärt den Bürgerantrag damit für erledigt.
Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von
Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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