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230649 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich

Bürgerantrag: Zukunft des Frankenbades sichern

Nummer
230649
Art
Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
Veröffentlicht
29.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 29.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.05.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Entscheidung federführend
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Untergeordnet

  1. 230649-01 ST Zukunft des Frankenbades sichern
  2. 230649-02 Zukunft des Frankenbades sichern

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Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich
öffentlich
230649
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
Geschäftsbereich OB-2: Strategische Programmsteuerung
Dezernat:
Dez. OB
27.03.2023
Bürgerantrag: Zukunft des Frankenbades sichern
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Entscheidung
Inhalt des Bürgerantrages
Der Antrag hat folgenden Wortlaut:
1. Angesichts bröckelnder Fassaden und einer maroden Technik, die in letzter
Zeit vermehrt zu (Teil-)Schließungen des einzigen noch verbliebenen öffentli-
chen Hallenbads im Stadtbezirk geführt hat, stellt die Bezirksvertretung Bonn
einen akuten Handlungsbedarf fest und mahnt gegenüber der Oberbürgermeis-
terin und dem Rat einen zügige Durchführung der Planung und Sanierung des
Baudenkmals an.
2. Dementsprechend wir die Oberbürgermeisterin gebeten,
2.1 die Sanierung des Frankenbads zur Chefsache zu erklären und dem städti-
schen Gebäudemanagement (SGB) eine Dienstanweisung zu erteilen mit dem
Ziel sicherzustellen, dass die dringend gebotene Sanierung des Frankenbads
spätestens in 2025 begonnen werden kann. Die Verwaltung legt der BV Bonn
zeitnah einen belastbaren aktualisierten Zeitplan vor, in dem die Planungsfort-
schritte und die Ergebnisse der mit Ratsbeschluss vom 10.02.2022 beauftrag-
ten Prüfung möglicher Optionen für eine Beschleunigung der Planung und Sa-
nierung (u.a. vollständiger Übergang von Planung und Sanierung in eine exter-
ne Projektverantwortlichkeit) dargestellt sind. (Drucksachen-Nummer 211626-
04);
2.2 mitzuteilen, welchen Planungsstand die Planungen für die provisorische
Gestaltung der Barrierefreiheit einschließlich Kostenschätzung erreicht haben
und eine Einschätzung abzugeben, ob die Investitionssumme für das Provisori-
um angesichts der angespannten Haushaltslage und der aktualisierten Zeit-
schiene für die Generalsanierung als vertretbar eingestuft werden;
2.3 klarzustellen, dass die Verwaltung die Sanierung und Erweiterung des Hal-
lenbads um ein Wettkampfbecken im Sportpark Nord nicht prioritär zu Lasten
des öffentlichen Frankenbads betreibt.
3. Die Bezirksvertretung Bonn setzt sich im Zuge der Haushaltsberatungen für
eine Anhebung der Mittel zur Umsetzung des Bäderkonzepts von bisher 130Seite 1 von 5
Seite 2
Mio. Euro um mindestens die Summe ein, die sich bei einer Anpassung der
Kostenschätzung für die Sanierung des Frankenbads (ca. 30 Mio. Euro) an
gestiegenen Baukosten ergibt. Die Verwaltung wird gebeten, diese Summe zu
benennen.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Anlage/n
1 Bürgerantrag (öffentlich)
2 Bürgerantrag - komplett (nichtöffentlich)Seite 2 von 5
Bürgerantrag
Zukun des Frankenbads sichern
Die Antragstellenden bien die Bezirksvertretung Bonn folgende Beschlüsse zu
fassen:
1. Angesichts bröckelnder Fassaden und einer maroden Technik, die in letzter Zeit
vermehrt zu (Teil-)Schließungen des einzigen noch verbliebenen öentlichen
Hallenbads im Stadtbezirk geführt hat, stellt die Bezirksvertretung Bonn einen
akuten Handlungsbedarf fest und mahnt gegenüber der Oberbürgermeisterin und
dem Rat einen zügige Durchführung der Planung und Sanierung des Baudenkmals
an.
2. Dementsprechend wir die Oberbürgermeisterin gebeten,
2.1 die Sanierung des Frankenbads zur Chefsache zu erklären und dem städschen
Gebäudemanagement (SGB) eine Dienstanweisung zu erteilen mit dem Ziel
sicherzustellen, dass die dringend gebotene Sanierung des Frankenbads spätestens
in 2025 begonnen werden kann. Die Verwaltung legt der BV Bonn zeitnah einen
belastbaren aktualisierten Zeitplan vor, in dem die Planungsfortschrie und die
Ergebnisse der mit Ratsbeschluss vom 10.02.2022 beauragten Prüfung möglicher
Oponen für eine Beschleunigung der Planung und Sanierung (u.a. vollständiger
Übergang von Planung und Sanierung in eine externe Projektverantwortlichkeit)
dargestellt sind. (Drucksachen-Nummer 211626-04);
2.2 mitzuteilen, welchen Planungsstand die Planungen für die provisorische
Gestaltung der Barrierefreiheit einschließlich Kostenschätzung erreicht haben und
eine Einschätzung abzugeben, ob die Invesonssumme für das Provisorium
angesichts der angespannten Haushaltslage und der aktualisierten Zeitschiene für
die Generalsanierung als vertretbar eingestu werden;
2.3 klarzustellen, dass die Verwaltung die Sanierung und Erweiterung des
Hallenbads um ein Wekampecken im Sportpark Nord nicht prioritär zu Lasten
des öentlichen Frankenbads betreibt.
3. Die Bezirksvertretung Bonn setzt sich im Zuge der Haushaltsberatungen für eine
Anhebung der Miel zur Umsetzung des Bäderkonzepts von bisher 130 Mio. Euro
um mindestens die Summe ein, die sich bei einer Anpassung der Kostenschätzung
für die Sanierung des Frankenbads (ca. 30 Mio. Euro) an gesegenen Baukosten
ergibt. Die Verwaltung wird gebeten, diese Summe zu benennen.
Bürgerantrag „Zukun des Frankenbads sichern“ Seite 1/3Seite 3 von 5
Begründung:
Der aktuelle Zustand des Frankenbads macht deutlich, dass die Grundsanierung
dringend gebotenen ist, soll der größte Stadtbezirk nicht eines Tages ohne
Hallenbad dastehen. Die Oberbürgermeisterin sollte alle sich aus ihrem Amt
ergebenden Möglichkeiten ausschöpfen, für eine möglichst schnelle Sanierung des
Frankenbads zu sorgen, zumal die Stelle des Betriebsleiters des SGB noch nicht
wiederbesetzt ist.
Laut Koalionsvereinbarung sollte der Sanierungsbeginn in 2023 erfolgen, von der
Verwaltung wurde 2024 in Aussicht gestellt. Seit dem Ratsbeschluss vom
10.02.2022 ist ein Jahr vergangen, ohne dass die Verwaltung die Prüfergebnisse zu
den in dem Beschluss genannten Oponen zur Beschleunigung der Planung und
deren Realisierung vorgelegt hat, insbesondere zu der Frage der Hinzuziehung von
externer Unterstützung für das Projekt bis hin zu einem vollständigen Übergang von
Planung und Sanierung in eine externe Projektverantwortlichkeit.
Für die Antragstellenden ist der in der Mieilungsvorlage „Sachstand Sanierung des
Frankenbads“ (Drucksachen-Nummer 211626-05) genannte Zeitbedarf von acht
Monaten für die Grundlagenermilung nicht nachvollziehbar, da bereits Gutachten
zum Bauzustand vorliegen die aufzeigen, welche zusätzlichen Untersuchungen
erforderlich sind. Ebenso wurde bereits für den Antrag auf Städtebauförderung
„Masterplan Innere Stadt 2.0“ ein architektonisches Konzept für eine
Nutzungserweiterung des Schwimmbads um Flächen für Begegnungen unter
Berücksichgung des vorliegenden denkmalpegerischen Bewertung erarbeitet, das
auch eine Neuerschliessung des Frankenbads mit einem barrierefreien Zugang vom
Parkplatz vorsieht.
Es stellt sich daher die Frage, ob die vorgesehenen provisorischen Maßnahmen für
die Herstellung der Barrierefreiheit auch in Zukun Bestand haben oder ob es sich
um eine wirtschalich vertretbare Inveson für eine Übergangszeit handelt.
Es ist der Eindruck in Teilen der Öentlichkeit entstanden, die Verwaltung würde
die Sanierung des Hallenbads im Sportpark Nord mit einer Erweiterung um ein
Wekampecken der Sanierung des Frankenbads vorziehen. Zur Wahrung von
Transparenz wird eine Antwort seitens der Verwaltung erwartet.
Laut Pressemieilungen sind die Sanierungskosten für das Hardtbergbad und das
Kurfürstenbad erheblich gesegen. Aufgrund der allgemeinen
Bürgerantrag „Zukun des Frankenbads sichern“ Seite 2/3Seite 4 von 5
Baukostensteigerungen ist auch davon auszugehen, dass die Sanierungskosten für
das Frankenbad fortgeschrieben werden müssen. Die Sorge, dass die bisher
eingeplanten Haushaltsmiel von insgesamt 130 Mio. Euro für die Sanierung aller
Bäder nicht ausreichen werden, scheint nicht unbegründet. Die Polik sollte
deshalb ihren Worten Taten folgen lassen und den Haushaltsansatz erhöhen.
Der Antrag wird von den Vorstandsmitgliedern des gemeinnützigen Vereins der
„Freundinnen und Freunde des Frankenbades e.V.“ als Einzelpersonen eingereicht.
Bonn, den 27.03.2023
Bürgerantrag „Zukun des Frankenbads sichern“ Seite 3/3Seite 5 von 5

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Datenstand: 02.11.2026, 18:50 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de