230640 · Antrag
Schreiben zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes
Kerndaten
- Nummer
- 230640
- Art
- Antrag
- Veröffentlicht
- 28.03.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Stand im Verfahren i
- Einreichung
- Terminierung
- Sitzung
Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →
Beratungsfolge
- Sitzung des Integrationsrates Anregung
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Antrag öffentlich 230640 Antragsteller/in: Binnaz Öztoprak (SPD-Liste); Fawzi Dilbar (SPD-Liste) 28.03.2023 Schreiben zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes Beratungsfolge Integrationsrat 25.04.2023 Anregung Inhalt des Antrags Der Integrationsrat beschließt, das angefügte Schreiben an die Abgeordneten des Bundestagswahlkreises 96, Katrin Uhlig, Jessica Rosenthal und Alexander Graf Lambsdorff, zu richten. Als politische Vertretung der Menschen mit inter- nationaler Familiengeschichte und Fachgremium für Potenzialorientierung, Chancengerechtigkeit, Antirassismus und Integration in der Stadt Bonn unter- stützt der Integrationsrat die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsgeset- zes der Regierungskoalition. Begründung Die Umsetzung der Reform würde die Rahmenbedingungen für die Einbürge- rung erleichtern und somit die Teilhabemöglichkeiten der politischen Mitbe- stimmung sowie in vielen anderen Lebensbereichen vor Ort in der Stadt Bonn erheblich verbessern. Damit ginge auch eine erhöhte Identifikation mit der Bun- desrepublik Deutschland einher. Darüber hinaus würde die angestrebte gene- relle Hinnahme von Mehrstaatigkeit den Lebensrealitäten und bikulturellen Identitäten der Menschen mit internationaler Familiengeschichte gerecht wer- den und Ungleichbehandlungen bei der Einbürgerung beseitigen. Anlage/n 1 Schreiben_an_Alexander Graf Lambsdorff (öffentlich) 2 Schreiben_an_Jessica Rosenthal (öffentlich) 3 Schreiben_an_Katrin Uhlig (öffentlich)Seite 1 von 10 1 ABSENDER Herr Alexander Graf Lambsdorff MdB Wahlkreisbüro Colmantstraße 39 53115, Bonn Bonn, 23.03.2023 Unterstützung der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Sehr geehrter Herr Alexander Graf Lambsdorff, vor Kurzem hat die Regierungskoalition des Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundestag eingebracht. Als demokratische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte und Fachgremium für Chancengerechtigkeit und Integration ist es dem Integrationsrat der Stadt Bonn ein besonderes Anliegen, dass die dringend notwendige Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah umgesetzt wird. Ich bitte Sie daher recht herzlich, sich im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Kommune für die Modernisierung des Gesetzes im Bundestag einzusetzen. Für die Pläne der Regierungskoalition spricht eine angemessene Erweiterung der Teilhabemöglichkeiten derjenigen, die seit Jahrzehnten ohne deutschen Pass in Deutschland leben, Kinder großziehen, arbeiten, Steuern zahlen und sich häufig auch ehrenamtlich für unsere Gesellschaft engagieren. Ein Großteil der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist schon längst integriert und identifiziert sich mit der Bundesrepublik Deutschland, der deutschen Sprache und Kultur. Dennoch sind diese Menschen in einigen Bereichen von Mitbestimmung und Teilhabe ausgeschlossen. So klafft eine immense Lücke zwischen Wohn- und Wahlbevölkerung. Viele Einwohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen und können nicht einmal auf kommunaler Ebene Einfluss auf die eigenen Lebensbedingungen nehmen. Dies ist nicht nur für die Betroffenen nachteilig, sondern ein großer Verlust für unserer Demokratie!Seite 2 von 10 2 Eine deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht darüber hinaus nachweislich auch bessere Partizipationsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt sowie in den Bereichen Schule und Bildung.1 Zudem verstärkt ein besserer Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit auch den Einbürgerungswillen und das Zugehörigkeitsgefühl zum deutschen Staat. Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit begrüßt der Integrationsrat der Stadt Bonn eindeutig, trägt sie doch der Identifikation vieler Menschen mit internationaler Familiengeschichte mit Deutschland und der Herkunftskultur bzw. den Herkunftsland Rechnung. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland verfügen bereits über eine sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft, denn es erfolgen etwa 69 % der Einbürgerungen ohnehin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit2. Dass dies nicht allen Einbürgerungswilligen zugestanden wird, widerspricht dem Geiste unseres Grundgesetzes, vor dem alle Menschen gleich zu behandeln sind. Mehr noch kommt die Bedingung, die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes bei der Einbürgerung abzulegen, einer Verleugnung der Person gleich und widerspricht der Wahrung ihrer Menschenwürde. Die Anerkennung der bikulturellen Identitäten der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist darüber hinaus ein probates Mittel gegen rassistische Ideologien von Ungleichwertigkeit. Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland, dessen geistiger Reichtum sich aus einer Vielzahl kultureller Einflüsse speist. Die sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft birgt das Potenzial, die ethnisch vielfältige deutsche Bevölkerung zu vereinen. Des Weiteren kann das Bedürfnis, die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes nicht aufzugeben, durchaus auch pragmatische Gründe haben. So sind Fragen des Besitz- oder Erbrechtes oder auch des Rentenanspruchs vielfach an die Staatsangehörigkeit gekoppelt. Daher ist die Aufgabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes für viele Menschen problematisch. Sehr geehrter Herr Lambsdorff, Argumente, nach denen mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eine Entwertung der deutschen Staatsangehörigkeit mit sich bringt, sind populistischer und rassistischer Natur. Denn auch bei einer Novellierung des Gesetzes müssen bestimmte Gegebenheiten seitens der Einbürgerungswilligen erfüllt sein, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit Ausnahme von Seniorinnen und Senioren, die aus verschiedenen Gründen keine Gelegenheit hatten, die deutsche Sprache zu erlernen, und die altersbedingt kognitiv nicht hierzu in der Lage sind, gehören gute Sprachkenntnisse zur Voraussetzung einer Einbürgerung. Auch ist mit der deutschen Staatsbürgerschaft kein „Einschleichen“ in die Sozialsysteme möglich. Zum einen sind Sozialleistungen mitnichten an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt, zum anderen besteht die Voraussetzung, den eignen Lebensunterhalt zu bestreiten, auch bei einer Novellierung fort. In diesem Sinne bittet der Integrationsrat Bonn im Namen der Einwohnerinnen und Einwohner mit internationaler Familiengeschichte Sie eindringlich darum, die genannten Punkte bei der Behandlung 1 Vgl. Aussagen der Staatsministerin Alabali Radovan https://taz.de/Integrationsbeauftragte-ueber- Einbuergerung/!5895499/, des Integrationsforschers Aladdin El-Mafaalani https://www.evangelisch.de/inhalte/208957/01-12-2022/migrationsexperte-doppelte-staatsbuergerschaft- wichtig-fuer-demokratie, Pressemitteilung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/2022-12-22-Einbuergerungen-erhoehen- Bildungserwartungen-und-verbessern-schulische-Leistungen-von-Kindern.html abgerufen am 09.02.2023. 2 Angabe für das Jahr 2021; vgl. „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Einbürgerungen“ Fachserie 1, Reihe 2.1. Statistisches Bundesamt, 2022.Seite 3 von 10 3 des Gesetzentwurfes zu berücksichtigen. Damit handeln Sie nicht nur im Interesse der Menschen, denen eine erleichterte Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zugutekäme, sondern stärken zugleich unseren demokratischen Rechtsstaat, das friedliche gleichberechtigte Zusammenleben in einer Gesellschaft, die von einer vielfältigen deutschen Bevölkerung mit vielfältigen Potenzialen und Perspektiven bereichert wird – kulturell wie auch wirtschaftlich. Mit freundlichen Grüßen Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt BonnSeite 4 von 10 1 ABSENDER Frau Jessica Rosenthal MdB Wahlkreisbüro Gangolfstraße 6 53111, Bonn Bonn, 23.03.2023 Unterstützung der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Sehr geehrte Frau Jessica Rosenthal, vor Kurzem hat die Regierungskoalition des Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundestag eingebracht. Als demokratische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte und Fachgremium für Chancengerechtigkeit und Integration ist es dem Integrationsrat der Stadt Bonn ein besonderes Anliegen, dass die dringend notwendige Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah umgesetzt wird. Ich bitte Sie daher recht herzlich, sich im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Kommune für die Modernisierung des Gesetzes im Bundestag einzusetzen. Für die Pläne der Regierungskoalition spricht eine angemessene Erweiterung der Teilhabemöglichkeiten derjenigen, die seit Jahrzehnten ohne deutschen Pass in Deutschland leben, Kinder großziehen, arbeiten, Steuern zahlen und sich häufig auch ehrenamtlich für unsere Gesellschaft engagieren. Ein Großteil der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist schon längst integriert und identifiziert sich mit der Bundesrepublik Deutschland, der deutschen Sprache und Kultur. Dennoch sind diese Menschen in einigen Bereichen von Mitbestimmung und Teilhabe ausgeschlossen. So klafft eine immense Lücke zwischen Wohn- und Wahlbevölkerung. Viele Einwohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen und können nicht einmal auf kommunaler Ebene Einfluss auf die eigenen Lebensbedingungen nehmen. Dies ist nicht nur für die Betroffenen nachteilig, sondern ein großer Verlust für unserer Demokratie!Seite 5 von 10 2 Eine deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht darüber hinaus nachweislich auch bessere Partizipationsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt sowie in den Bereichen Schule und Bildung.1 Zudem verstärkt ein besserer Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit auch den Einbürgerungswillen und das Zugehörigkeitsgefühl zum deutschen Staat. Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit begrüßt der Integrationsrat der Stadt Bonn eindeutig, trägt sie doch der Identifikation vieler Menschen mit internationaler Familiengeschichte mit Deutschland und der Herkunftskultur bzw. den Herkunftsland Rechnung. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland verfügen bereits über eine sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft, denn es erfolgen etwa 69 % der Einbürgerungen ohnehin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit2. Dass dies nicht allen Einbürgerungswilligen zugestanden wird, widerspricht dem Geiste unseres Grundgesetzes, vor dem alle Menschen gleich zu behandeln sind. Mehr noch kommt die Bedingung, die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes bei der Einbürgerung abzulegen, einer Verleugnung der Person gleich und widerspricht der Wahrung ihrer Menschenwürde. Die Anerkennung der bikulturellen Identitäten der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist darüber hinaus ein probates Mittel gegen rassistische Ideologien von Ungleichwertigkeit. Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland, dessen geistiger Reichtum sich aus einer Vielzahl kultureller Einflüsse speist. Die sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft birgt das Potenzial, die ethnisch vielfältige deutsche Bevölkerung zu vereinen. Des Weiteren kann das Bedürfnis, die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes nicht aufzugeben, durchaus auch pragmatische Gründe haben. So sind Fragen des Besitz- oder Erbrechtes oder auch des Rentenanspruchs vielfach an die Staatsangehörigkeit gekoppelt. Daher ist die Aufgabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes für viele Menschen problematisch. Sehr geehrte Frau Rosenthal, Argumente, nach denen mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eine Entwertung der deutschen Staatsangehörigkeit mit sich bringt, sind populistischer und rassistischer Natur. Denn auch bei einer Novellierung des Gesetzes müssen bestimmte Gegebenheiten seitens der Einbürgerungswilligen erfüllt sein, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit Ausnahme von Seniorinnen und Senioren, die aus verschiedenen Gründen keine Gelegenheit hatten, die deutsche Sprache zu erlernen, und die altersbedingt kognitiv nicht hierzu in der Lage sind, gehören gute Sprachkenntnisse zur Voraussetzung einer Einbürgerung. Auch ist mit der deutschen Staatsbürgerschaft kein „Einschleichen“ in die Sozialsysteme möglich. Zum einen sind Sozialleistungen mitnichten an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt, zum anderen besteht die Voraussetzung, den eignen Lebensunterhalt zu bestreiten, auch bei einer Novellierung fort. In diesem Sinne bittet der Integrationsrat Bonn im Namen der Einwohnerinnen und Einwohner mit internationaler Familiengeschichte Sie eindringlich darum, die genannten Punkte bei der Behandlung 1 Vgl. Aussagen der Staatsministerin Alabali Radovan https://taz.de/Integrationsbeauftragte-ueber- Einbuergerung/!5895499/, des Integrationsforschers Aladdin El-Mafaalani https://www.evangelisch.de/inhalte/208957/01-12-2022/migrationsexperte-doppelte-staatsbuergerschaft- wichtig-fuer-demokratie, Pressemitteilung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/2022-12-22-Einbuergerungen-erhoehen- Bildungserwartungen-und-verbessern-schulische-Leistungen-von-Kindern.html abgerufen am 09.02.2023. 2 Angabe für das Jahr 2021; vgl. „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Einbürgerungen“ Fachserie 1, Reihe 2.1. Statistisches Bundesamt, 2022.Seite 6 von 10 3 des Gesetzentwurfes zu berücksichtigen. Damit handeln Sie nicht nur im Interesse der Menschen, denen eine erleichterte Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zugutekäme, sondern stärken zugleich unseren demokratischen Rechtsstaat, das friedliche gleichberechtigte Zusammenleben in einer Gesellschaft, die von einer vielfältigen deutschen Bevölkerung mit vielfältigen Potenzialen und Perspektiven bereichert wird – kulturell wie auch wirtschaftlich. Mit freundlichen Grüßen Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt BonnSeite 7 von 10 1 ABSENDER Frau Katrin Uhlig MdB Wahlkreisbüro Gangolfstraße 6 53111, Bonn Bonn, 23.03.2023 Unterstützung der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts Sehr geehrte Frau Katrin Uhlig, vor Kurzem hat die Regierungskoalition des Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundestag eingebracht. Als demokratische Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte und Fachgremium für Chancengerechtigkeit und Integration ist es dem Integrationsrat der Stadt Bonn ein besonderes Anliegen, dass die dringend notwendige Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah umgesetzt wird. Ich bitte Sie daher recht herzlich, sich im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner unserer Kommune für die Modernisierung des Gesetzes im Bundestag einzusetzen. Für die Pläne der Regierungskoalition spricht eine angemessene Erweiterung der Teilhabemöglichkeiten derjenigen, die seit Jahrzehnten ohne deutschen Pass in Deutschland leben, Kinder großziehen, arbeiten, Steuern zahlen und sich häufig auch ehrenamtlich für unsere Gesellschaft engagieren. Ein Großteil der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist schon längst integriert und identifiziert sich mit der Bundesrepublik Deutschland, der deutschen Sprache und Kultur. Dennoch sind diese Menschen in einigen Bereichen von Mitbestimmung und Teilhabe ausgeschlossen. So klafft eine immense Lücke zwischen Wohn- und Wahlbevölkerung. Viele Einwohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sind vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen und können nicht einmal auf kommunaler Ebene Einfluss auf die eigenen Lebensbedingungen nehmen. Dies ist nicht nur für die Betroffenen nachteilig, sondern ein großer Verlust für unserer Demokratie!Seite 8 von 10 2 Eine deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht darüber hinaus nachweislich auch bessere Partizipationsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt sowie in den Bereichen Schule und Bildung.1 Zudem verstärkt ein besserer Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit auch den Einbürgerungswillen und das Zugehörigkeitsgefühl zum deutschen Staat. Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit begrüßt der Integrationsrat der Stadt Bonn eindeutig, trägt sie doch der Identifikation vieler Menschen mit internationaler Familiengeschichte mit Deutschland und der Herkunftskultur bzw. den Herkunftsland Rechnung. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland verfügen bereits über eine sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft, denn es erfolgen etwa 69 % der Einbürgerungen ohnehin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit2. Dass dies nicht allen Einbürgerungswilligen zugestanden wird, widerspricht dem Geiste unseres Grundgesetzes, vor dem alle Menschen gleich zu behandeln sind. Mehr noch kommt die Bedingung, die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes bei der Einbürgerung abzulegen, einer Verleugnung der Person gleich und widerspricht der Wahrung ihrer Menschenwürde. Die Anerkennung der bikulturellen Identitäten der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist darüber hinaus ein probates Mittel gegen rassistische Ideologien von Ungleichwertigkeit. Deutschland ist seit langem ein Einwanderungsland, dessen geistiger Reichtum sich aus einer Vielzahl kultureller Einflüsse speist. Die sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft birgt das Potenzial, die ethnisch vielfältige deutsche Bevölkerung zu vereinen. Des Weiteren kann das Bedürfnis, die Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes nicht aufzugeben, durchaus auch pragmatische Gründe haben. So sind Fragen des Besitz- oder Erbrechtes oder auch des Rentenanspruchs vielfach an die Staatsangehörigkeit gekoppelt. Daher ist die Aufgabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes für viele Menschen problematisch. Sehr geehrte Frau Uhlig, Argumente, nach denen mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eine Entwertung der deutschen Staatsangehörigkeit mit sich bringt, sind populistischer und rassistischer Natur. Denn auch bei einer Novellierung des Gesetzes müssen bestimmte Gegebenheiten seitens der Einbürgerungswilligen erfüllt sein, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit Ausnahme von Seniorinnen und Senioren, die aus verschiedenen Gründen keine Gelegenheit hatten, die deutsche Sprache zu erlernen, und die altersbedingt kognitiv nicht hierzu in der Lage sind, gehören gute Sprachkenntnisse zur Voraussetzung einer Einbürgerung. Auch ist mit der deutschen Staatsbürgerschaft kein „Einschleichen“ in die Sozialsysteme möglich. Zum einen sind Sozialleistungen mitnichten an die deutsche Staatsangehörigkeit gekoppelt, zum anderen besteht die Voraussetzung, den eignen Lebensunterhalt zu bestreiten, auch bei einer Novellierung fort. In diesem Sinne bittet der Integrationsrat Bonn im Namen der Einwohnerinnen und Einwohner mit internationaler Familiengeschichte Sie eindringlich darum, die genannten Punkte bei der Behandlung 1 Vgl. Aussagen der Staatsministerin Alabali Radovan https://taz.de/Integrationsbeauftragte-ueber- Einbuergerung/!5895499/, des Integrationsforschers Aladdin El-Mafaalani https://www.evangelisch.de/inhalte/208957/01-12-2022/migrationsexperte-doppelte-staatsbuergerschaft- wichtig-fuer-demokratie, Pressemitteilung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/2022-12-22-Einbuergerungen-erhoehen- Bildungserwartungen-und-verbessern-schulische-Leistungen-von-Kindern.html abgerufen am 09.02.2023. 2 Angabe für das Jahr 2021; vgl. „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Einbürgerungen“ Fachserie 1, Reihe 2.1. Statistisches Bundesamt, 2022.Seite 9 von 10 3 des Gesetzentwurfes zu berücksichtigen. Damit handeln Sie nicht nur im Interesse der Menschen, denen eine erleichterte Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zugutekäme, sondern stärken zugleich unseren demokratischen Rechtsstaat, das friedliche gleichberechtigte Zusammenleben in einer Gesellschaft, die von einer vielfältigen deutschen Bevölkerung mit vielfältigen Potenzialen und Perspektiven bereichert wird – kulturell wie auch wirtschaftlich. Mit freundlichen Grüßen Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt BonnSeite 10 von 10
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de