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230640 · Antrag

Schreiben zur Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes

Nummer
230640
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 25.04.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung des Integrationsrates 25.04.2023 Anregung
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Antrag
öffentlich
230640
Antragsteller/in:
Binnaz Öztoprak (SPD-Liste); Fawzi Dilbar (SPD-Liste)
28.03.2023
Schreiben zur Reform des
Staatsangehörigkeitsgesetzes
Beratungsfolge
Integrationsrat 25.04.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
Der Integrationsrat beschließt, das angefügte Schreiben an die Abgeordneten
des Bundestagswahlkreises 96, Katrin Uhlig, Jessica Rosenthal und Alexander
Graf Lambsdorff, zu richten. Als politische Vertretung der Menschen mit inter-
nationaler Familiengeschichte und Fachgremium für Potenzialorientierung,
Chancengerechtigkeit, Antirassismus und Integration in der Stadt Bonn unter-
stützt der Integrationsrat die geplante Reform des Staatsangehörigkeitsgeset-
zes der Regierungskoalition.
Begründung
Die Umsetzung der Reform würde die Rahmenbedingungen für die Einbürge-
rung erleichtern und somit die Teilhabemöglichkeiten der politischen Mitbe-
stimmung sowie in vielen anderen Lebensbereichen vor Ort in der Stadt Bonn
erheblich verbessern. Damit ginge auch eine erhöhte Identifikation mit der Bun-
desrepublik Deutschland einher. Darüber hinaus würde die angestrebte gene-
relle Hinnahme von Mehrstaatigkeit den Lebensrealitäten und bikulturellen
Identitäten der Menschen mit internationaler Familiengeschichte gerecht wer-
den und Ungleichbehandlungen bei der Einbürgerung beseitigen.
Anlage/n
1 Schreiben_an_Alexander Graf Lambsdorff (öffentlich)
2 Schreiben_an_Jessica Rosenthal (öffentlich)
3 Schreiben_an_Katrin Uhlig (öffentlich)Seite 1 von 10
1
ABSENDER
Herr Alexander Graf Lambsdorff MdB
Wahlkreisbüro
Colmantstraße 39
53115, Bonn
Bonn, 23.03.2023
Unterstützung der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Sehr geehrter Herr Alexander Graf Lambsdorff,
vor Kurzem hat die Regierungskoalition des Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundestag eingebracht. Als demokratische
Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte und Fachgremium für
Chancengerechtigkeit und Integration ist es dem Integrationsrat der Stadt Bonn ein besonderes
Anliegen, dass die dringend notwendige Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah
umgesetzt wird. Ich bitte Sie daher recht herzlich, sich im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner
unserer Kommune für die Modernisierung des Gesetzes im Bundestag einzusetzen.
Für die Pläne der Regierungskoalition spricht eine angemessene Erweiterung der Teilhabemöglichkeiten
derjenigen, die seit Jahrzehnten ohne deutschen Pass in Deutschland leben, Kinder großziehen, arbeiten,
Steuern zahlen und sich häufig auch ehrenamtlich für unsere Gesellschaft engagieren. Ein Großteil der
Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist schon längst integriert und identifiziert sich mit der
Bundesrepublik Deutschland, der deutschen Sprache und Kultur. Dennoch sind diese Menschen in
einigen Bereichen von Mitbestimmung und Teilhabe ausgeschlossen. So klafft eine immense Lücke
zwischen Wohn- und Wahlbevölkerung. Viele Einwohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
sind vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen und können nicht einmal auf kommunaler
Ebene Einfluss auf die eigenen Lebensbedingungen nehmen. Dies ist nicht nur für die Betroffenen
nachteilig, sondern ein großer Verlust für unserer Demokratie!Seite 2 von 10
2
Eine deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht darüber hinaus nachweislich auch bessere
Partizipationsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt sowie in den Bereichen
Schule und Bildung.1 Zudem verstärkt ein besserer Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit auch den
Einbürgerungswillen und das Zugehörigkeitsgefühl zum deutschen Staat.
Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit begrüßt der Integrationsrat der Stadt Bonn eindeutig, trägt sie doch
der Identifikation vieler Menschen mit internationaler Familiengeschichte mit Deutschland und der
Herkunftskultur bzw. den Herkunftsland Rechnung. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland
verfügen bereits über eine sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft, denn es erfolgen etwa 69 % der
Einbürgerungen ohnehin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit2. Dass dies nicht allen
Einbürgerungswilligen zugestanden wird, widerspricht dem Geiste unseres Grundgesetzes, vor dem alle
Menschen gleich zu behandeln sind. Mehr noch kommt die Bedingung, die Staatsangehörigkeit des
Herkunftslandes bei der Einbürgerung abzulegen, einer Verleugnung der Person gleich und widerspricht
der Wahrung ihrer Menschenwürde.
Die Anerkennung der bikulturellen Identitäten der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist
darüber hinaus ein probates Mittel gegen rassistische Ideologien von Ungleichwertigkeit. Deutschland
ist seit langem ein Einwanderungsland, dessen geistiger Reichtum sich aus einer Vielzahl kultureller
Einflüsse speist. Die sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft birgt das Potenzial, die ethnisch vielfältige
deutsche Bevölkerung zu vereinen. Des Weiteren kann das Bedürfnis, die Staatsangehörigkeit des
Herkunftslandes nicht aufzugeben, durchaus auch pragmatische Gründe haben. So sind Fragen des
Besitz- oder Erbrechtes oder auch des Rentenanspruchs vielfach an die Staatsangehörigkeit gekoppelt.
Daher ist die Aufgabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes für viele Menschen problematisch.
Sehr geehrter Herr Lambsdorff,
Argumente, nach denen mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eine Entwertung der deutschen
Staatsangehörigkeit mit sich bringt, sind populistischer und rassistischer Natur. Denn auch bei einer
Novellierung des Gesetzes müssen bestimmte Gegebenheiten seitens der Einbürgerungswilligen erfüllt
sein, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit Ausnahme von Seniorinnen und Senioren, die
aus verschiedenen Gründen keine Gelegenheit hatten, die deutsche Sprache zu erlernen, und die
altersbedingt kognitiv nicht hierzu in der Lage sind, gehören gute Sprachkenntnisse zur Voraussetzung
einer Einbürgerung. Auch ist mit der deutschen Staatsbürgerschaft kein „Einschleichen“ in die
Sozialsysteme möglich. Zum einen sind Sozialleistungen mitnichten an die deutsche Staatsangehörigkeit
gekoppelt, zum anderen besteht die Voraussetzung, den eignen Lebensunterhalt zu bestreiten, auch bei
einer Novellierung fort.
In diesem Sinne bittet der Integrationsrat Bonn im Namen der Einwohnerinnen und Einwohner mit
internationaler Familiengeschichte Sie eindringlich darum, die genannten Punkte bei der Behandlung
1 Vgl. Aussagen der Staatsministerin Alabali Radovan https://taz.de/Integrationsbeauftragte-ueber-
Einbuergerung/!5895499/, des Integrationsforschers Aladdin El-Mafaalani
https://www.evangelisch.de/inhalte/208957/01-12-2022/migrationsexperte-doppelte-staatsbuergerschaft-
wichtig-fuer-demokratie, Pressemitteilung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung
https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/2022-12-22-Einbuergerungen-erhoehen-
Bildungserwartungen-und-verbessern-schulische-Leistungen-von-Kindern.html abgerufen am 09.02.2023.
2 Angabe für das Jahr 2021; vgl. „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Einbürgerungen“ Fachserie 1, Reihe
2.1. Statistisches Bundesamt, 2022.Seite 3 von 10
3
des Gesetzentwurfes zu berücksichtigen. Damit handeln Sie nicht nur im Interesse der Menschen, denen
eine erleichterte Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zugutekäme, sondern stärken
zugleich unseren demokratischen Rechtsstaat, das friedliche gleichberechtigte Zusammenleben in einer
Gesellschaft, die von einer vielfältigen deutschen Bevölkerung mit vielfältigen Potenzialen und
Perspektiven bereichert wird – kulturell wie auch wirtschaftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt BonnSeite 4 von 10
1
ABSENDER
Frau Jessica Rosenthal MdB
Wahlkreisbüro
Gangolfstraße 6
53111, Bonn
Bonn, 23.03.2023
Unterstützung der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Sehr geehrte Frau Jessica Rosenthal,
vor Kurzem hat die Regierungskoalition des Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundestag eingebracht. Als demokratische
Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte und Fachgremium für
Chancengerechtigkeit und Integration ist es dem Integrationsrat der Stadt Bonn ein besonderes
Anliegen, dass die dringend notwendige Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah
umgesetzt wird. Ich bitte Sie daher recht herzlich, sich im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner
unserer Kommune für die Modernisierung des Gesetzes im Bundestag einzusetzen.
Für die Pläne der Regierungskoalition spricht eine angemessene Erweiterung der Teilhabemöglichkeiten
derjenigen, die seit Jahrzehnten ohne deutschen Pass in Deutschland leben, Kinder großziehen, arbeiten,
Steuern zahlen und sich häufig auch ehrenamtlich für unsere Gesellschaft engagieren. Ein Großteil der
Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist schon längst integriert und identifiziert sich mit der
Bundesrepublik Deutschland, der deutschen Sprache und Kultur. Dennoch sind diese Menschen in
einigen Bereichen von Mitbestimmung und Teilhabe ausgeschlossen. So klafft eine immense Lücke
zwischen Wohn- und Wahlbevölkerung. Viele Einwohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
sind vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen und können nicht einmal auf kommunaler
Ebene Einfluss auf die eigenen Lebensbedingungen nehmen. Dies ist nicht nur für die Betroffenen
nachteilig, sondern ein großer Verlust für unserer Demokratie!Seite 5 von 10
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Eine deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht darüber hinaus nachweislich auch bessere
Partizipationsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt sowie in den Bereichen
Schule und Bildung.1 Zudem verstärkt ein besserer Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit auch den
Einbürgerungswillen und das Zugehörigkeitsgefühl zum deutschen Staat.
Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit begrüßt der Integrationsrat der Stadt Bonn eindeutig, trägt sie doch
der Identifikation vieler Menschen mit internationaler Familiengeschichte mit Deutschland und der
Herkunftskultur bzw. den Herkunftsland Rechnung. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland
verfügen bereits über eine sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft, denn es erfolgen etwa 69 % der
Einbürgerungen ohnehin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit2. Dass dies nicht allen
Einbürgerungswilligen zugestanden wird, widerspricht dem Geiste unseres Grundgesetzes, vor dem alle
Menschen gleich zu behandeln sind. Mehr noch kommt die Bedingung, die Staatsangehörigkeit des
Herkunftslandes bei der Einbürgerung abzulegen, einer Verleugnung der Person gleich und widerspricht
der Wahrung ihrer Menschenwürde.
Die Anerkennung der bikulturellen Identitäten der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist
darüber hinaus ein probates Mittel gegen rassistische Ideologien von Ungleichwertigkeit. Deutschland
ist seit langem ein Einwanderungsland, dessen geistiger Reichtum sich aus einer Vielzahl kultureller
Einflüsse speist. Die sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft birgt das Potenzial, die ethnisch vielfältige
deutsche Bevölkerung zu vereinen. Des Weiteren kann das Bedürfnis, die Staatsangehörigkeit des
Herkunftslandes nicht aufzugeben, durchaus auch pragmatische Gründe haben. So sind Fragen des
Besitz- oder Erbrechtes oder auch des Rentenanspruchs vielfach an die Staatsangehörigkeit gekoppelt.
Daher ist die Aufgabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes für viele Menschen problematisch.
Sehr geehrte Frau Rosenthal,
Argumente, nach denen mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eine Entwertung der deutschen
Staatsangehörigkeit mit sich bringt, sind populistischer und rassistischer Natur. Denn auch bei einer
Novellierung des Gesetzes müssen bestimmte Gegebenheiten seitens der Einbürgerungswilligen erfüllt
sein, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit Ausnahme von Seniorinnen und Senioren, die
aus verschiedenen Gründen keine Gelegenheit hatten, die deutsche Sprache zu erlernen, und die
altersbedingt kognitiv nicht hierzu in der Lage sind, gehören gute Sprachkenntnisse zur Voraussetzung
einer Einbürgerung. Auch ist mit der deutschen Staatsbürgerschaft kein „Einschleichen“ in die
Sozialsysteme möglich. Zum einen sind Sozialleistungen mitnichten an die deutsche Staatsangehörigkeit
gekoppelt, zum anderen besteht die Voraussetzung, den eignen Lebensunterhalt zu bestreiten, auch bei
einer Novellierung fort.
In diesem Sinne bittet der Integrationsrat Bonn im Namen der Einwohnerinnen und Einwohner mit
internationaler Familiengeschichte Sie eindringlich darum, die genannten Punkte bei der Behandlung
1 Vgl. Aussagen der Staatsministerin Alabali Radovan https://taz.de/Integrationsbeauftragte-ueber-
Einbuergerung/!5895499/, des Integrationsforschers Aladdin El-Mafaalani
https://www.evangelisch.de/inhalte/208957/01-12-2022/migrationsexperte-doppelte-staatsbuergerschaft-
wichtig-fuer-demokratie, Pressemitteilung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung
https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/2022-12-22-Einbuergerungen-erhoehen-
Bildungserwartungen-und-verbessern-schulische-Leistungen-von-Kindern.html abgerufen am 09.02.2023.
2 Angabe für das Jahr 2021; vgl. „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Einbürgerungen“ Fachserie 1, Reihe
2.1. Statistisches Bundesamt, 2022.Seite 6 von 10
3
des Gesetzentwurfes zu berücksichtigen. Damit handeln Sie nicht nur im Interesse der Menschen, denen
eine erleichterte Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zugutekäme, sondern stärken
zugleich unseren demokratischen Rechtsstaat, das friedliche gleichberechtigte Zusammenleben in einer
Gesellschaft, die von einer vielfältigen deutschen Bevölkerung mit vielfältigen Potenzialen und
Perspektiven bereichert wird – kulturell wie auch wirtschaftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt BonnSeite 7 von 10
1
ABSENDER
Frau Katrin Uhlig MdB
Wahlkreisbüro
Gangolfstraße 6
53111, Bonn
Bonn, 23.03.2023
Unterstützung der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts
Sehr geehrte Frau Katrin Uhlig,
vor Kurzem hat die Regierungskoalition des Bundestages den Entwurf eines Gesetzes zur
Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts in den Bundestag eingebracht. Als demokratische
Vertretung der Menschen mit internationaler Familiengeschichte und Fachgremium für
Chancengerechtigkeit und Integration ist es dem Integrationsrat der Stadt Bonn ein besonderes
Anliegen, dass die dringend notwendige Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes zeitnah
umgesetzt wird. Ich bitte Sie daher recht herzlich, sich im Sinne der Einwohnerinnen und Einwohner
unserer Kommune für die Modernisierung des Gesetzes im Bundestag einzusetzen.
Für die Pläne der Regierungskoalition spricht eine angemessene Erweiterung der Teilhabemöglichkeiten
derjenigen, die seit Jahrzehnten ohne deutschen Pass in Deutschland leben, Kinder großziehen, arbeiten,
Steuern zahlen und sich häufig auch ehrenamtlich für unsere Gesellschaft engagieren. Ein Großteil der
Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist schon längst integriert und identifiziert sich mit der
Bundesrepublik Deutschland, der deutschen Sprache und Kultur. Dennoch sind diese Menschen in
einigen Bereichen von Mitbestimmung und Teilhabe ausgeschlossen. So klafft eine immense Lücke
zwischen Wohn- und Wahlbevölkerung. Viele Einwohnerinnen mit ausländischer Staatsangehörigkeit
sind vom aktiven und passiven Wahlrecht ausgeschlossen und können nicht einmal auf kommunaler
Ebene Einfluss auf die eigenen Lebensbedingungen nehmen. Dies ist nicht nur für die Betroffenen
nachteilig, sondern ein großer Verlust für unserer Demokratie!Seite 8 von 10
2
Eine deutsche Staatsangehörigkeit ermöglicht darüber hinaus nachweislich auch bessere
Partizipationsmöglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt, auf dem Wohnungsmarkt sowie in den Bereichen
Schule und Bildung.1 Zudem verstärkt ein besserer Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit auch den
Einbürgerungswillen und das Zugehörigkeitsgefühl zum deutschen Staat.
Die Hinnahme von Mehrstaatigkeit begrüßt der Integrationsrat der Stadt Bonn eindeutig, trägt sie doch
der Identifikation vieler Menschen mit internationaler Familiengeschichte mit Deutschland und der
Herkunftskultur bzw. den Herkunftsland Rechnung. Mehrere Millionen Menschen in Deutschland
verfügen bereits über eine sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft, denn es erfolgen etwa 69 % der
Einbürgerungen ohnehin unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit2. Dass dies nicht allen
Einbürgerungswilligen zugestanden wird, widerspricht dem Geiste unseres Grundgesetzes, vor dem alle
Menschen gleich zu behandeln sind. Mehr noch kommt die Bedingung, die Staatsangehörigkeit des
Herkunftslandes bei der Einbürgerung abzulegen, einer Verleugnung der Person gleich und widerspricht
der Wahrung ihrer Menschenwürde.
Die Anerkennung der bikulturellen Identitäten der Menschen mit internationaler Familiengeschichte ist
darüber hinaus ein probates Mittel gegen rassistische Ideologien von Ungleichwertigkeit. Deutschland
ist seit langem ein Einwanderungsland, dessen geistiger Reichtum sich aus einer Vielzahl kultureller
Einflüsse speist. Die sogenannte Doppelte Staatsbürgerschaft birgt das Potenzial, die ethnisch vielfältige
deutsche Bevölkerung zu vereinen. Des Weiteren kann das Bedürfnis, die Staatsangehörigkeit des
Herkunftslandes nicht aufzugeben, durchaus auch pragmatische Gründe haben. So sind Fragen des
Besitz- oder Erbrechtes oder auch des Rentenanspruchs vielfach an die Staatsangehörigkeit gekoppelt.
Daher ist die Aufgabe der Staatsangehörigkeit des Herkunftslandes für viele Menschen problematisch.
Sehr geehrte Frau Uhlig,
Argumente, nach denen mit der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts eine Entwertung der deutschen
Staatsangehörigkeit mit sich bringt, sind populistischer und rassistischer Natur. Denn auch bei einer
Novellierung des Gesetzes müssen bestimmte Gegebenheiten seitens der Einbürgerungswilligen erfüllt
sein, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Mit Ausnahme von Seniorinnen und Senioren, die
aus verschiedenen Gründen keine Gelegenheit hatten, die deutsche Sprache zu erlernen, und die
altersbedingt kognitiv nicht hierzu in der Lage sind, gehören gute Sprachkenntnisse zur Voraussetzung
einer Einbürgerung. Auch ist mit der deutschen Staatsbürgerschaft kein „Einschleichen“ in die
Sozialsysteme möglich. Zum einen sind Sozialleistungen mitnichten an die deutsche Staatsangehörigkeit
gekoppelt, zum anderen besteht die Voraussetzung, den eignen Lebensunterhalt zu bestreiten, auch bei
einer Novellierung fort.
In diesem Sinne bittet der Integrationsrat Bonn im Namen der Einwohnerinnen und Einwohner mit
internationaler Familiengeschichte Sie eindringlich darum, die genannten Punkte bei der Behandlung
1 Vgl. Aussagen der Staatsministerin Alabali Radovan https://taz.de/Integrationsbeauftragte-ueber-
Einbuergerung/!5895499/, des Integrationsforschers Aladdin El-Mafaalani
https://www.evangelisch.de/inhalte/208957/01-12-2022/migrationsexperte-doppelte-staatsbuergerschaft-
wichtig-fuer-demokratie, Pressemitteilung des Bundesinstituts für Bevölkerungsforschung
https://www.bib.bund.de/DE/Presse/Mitteilungen/2022/2022-12-22-Einbuergerungen-erhoehen-
Bildungserwartungen-und-verbessern-schulische-Leistungen-von-Kindern.html abgerufen am 09.02.2023.
2 Angabe für das Jahr 2021; vgl. „Bevölkerung und Erwerbstätigkeit. Einbürgerungen“ Fachserie 1, Reihe
2.1. Statistisches Bundesamt, 2022.Seite 9 von 10
3
des Gesetzentwurfes zu berücksichtigen. Damit handeln Sie nicht nur im Interesse der Menschen, denen
eine erleichterte Einbürgerung unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit zugutekäme, sondern stärken
zugleich unseren demokratischen Rechtsstaat, das friedliche gleichberechtigte Zusammenleben in einer
Gesellschaft, die von einer vielfältigen deutschen Bevölkerung mit vielfältigen Potenzialen und
Perspektiven bereichert wird – kulturell wie auch wirtschaftlich.
Mit freundlichen Grüßen
Vorsitzende des Integrationsrates der Stadt BonnSeite 10 von 10

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Datenstand: 02.11.2026, 19:16 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de