← Vorlagen

230637 · Beschlussvorlage: Einleitung

Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Rüngsdorf, Pennenfeld und Muffendorf

Nummer
230637
Art
Beschlussvorlage: Einleitung
Veröffentlicht
16.04.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 272,9 KB Öffnen ↗

Untergeordnet

  1. 230637-02 AA BBB-Änderungsantrag: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Rüngsdorf, Pennenfeld und Muffendorf Antrag zur Vorlage 230637
  2. 230637-01 AA BBB-Änderungsantrag: Einleitung des Vergabeverfahrens zur Baumersatzpflanzung in Rüngsdorf, Pennenfeld und Muffendorf Antrag zur Vorlage 230637

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (10.938 Zeichen)
Beschlussvorlage: Einleitung
öffentlich
230637
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Einleitung des Vergabeverfahrens zur
Baumersatzpflanzung in Rüngsdorf, Pennenfeld
und Muffendorf
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Entscheidung
Beschlussvorschlag
Der Einleitung des Vergabeverfahrens zur Ausschreibung „Baumersatzpflan-
zung in Rüngsdorf, Pennenfeld und Muffendorf“ wird zugestimmt.
Begründung
Bei dieser Maßnahme handelt es sich um landschaftsbautechnische Arbeiten
zur Wiederherstellung bzw. Vervollständigung der Baumstandorte und Alleen-
Abschnitte in Bad Godesberger Stadtteilen Rüngsdorf, Pennenfeld und
Muffendorf.
Insgesamt werden 28 bestehende Baumstandorte im Verkehrsgrün saniert,
bzw. hergestellt und mit Alleebäumen bepflanzt.
Die Maßnahme umfasst im Detail folgende Straßenabschnitte:
*** Übersicht siehe Anlage „Baumliste Rüngsdorf, Pennenfeld und Muffendorf“
***
Viele Baumarten im Bonner Baumbestand bieten bereits ein hohes Angebot an
Nektar und Pollen für die heimischen Insekten und stellen wertvolle ökologische
Nischen dar. Hervorzuheben sind hier bei den Straßenbäumen insbesondere
nahezu alle Linden-Arten, Spitz-Ahorn, Feld-Ahorn, Rotblühende Rosskastanie,
Vogel-Kirsche, Tupelo-Baum, Elsbeere, Apfel-Dorn, Lederhülsenbaum,
Robinie, Tulpenbaum, Trompetenbaum und einige Baumarten mehr. Diese
Bienennährgehölze warten mit Nektarwerten von 2-4 und mit Pollenwerten bis
3 auf, wobei „4“ als Bestnote und „1“ als immerhin noch geringer Pollen-, bzw.
Nektarlieferant zu werten ist.
Die meisten dieser Baumarten bieten durch ihre Fruchtbildung zudem auch einSeite 1 von 6
Seite 2
breites Nahrungsangebot für Vögel und andere Wildtiere.
Diese Bäume tolerieren ebenfalls noch die zunehmend trockenen Sommer und
verschärften Standortbedingungen im Verkehrsgrün. Wo immer es aus
gestalterischen Aspekten bei der Ergänzung des Bestandes in vorhandenen
Baumalleen möglich ist oder wo ein Baumartenwechsel im Sinne der
Klimaanpassungsstrategie erforderlich ist, wird bei den Maßnahmen zu
Baumersatzpflanzungen auf hitze-, staub- und insbesondere
trockenheitstolerierende Baumarten und –sorten (sogenannte „Klimabäume“)
mit breitem Insektennährangebot zurückgegriffen. Auch bei der Unterpflanzung
der neuangelegten Baumstandorte wird, wo immer dies möglich ist, auf eine
vielfältige, blühfreudige und insektenfreundliche Bepflanzung geachtet.
Trotz umfangreicher Vorprüfungen zu dieser Maßnahme kann es im Bauablauf
vereinzelt - durch z.B. Maßtoleranzen von vorliegenden Plänen - vorkommen,
dass ehemalige Baumstandorte nicht wieder mit Bäumen bepflanzt werden
können. Dies ist meist dann der Fall, wenn in den entsprechenden Bereichen
Versorgungsleitungen – oft einschließlich der Hausanschlüsse – verlaufen. Auf
die Straße ragender Überhang privaten Baumbestandes, der Abstand zu
städtischen Bestandsbäumen oder die Nähe zu Grundstückseinfahrten und
Straßenlaternen sind ebenfalls Gründe dafür, dass ein ehemaliges Baumbeet
nicht wiederbepflanzt werden kann. Vorhandene Bäume genießen
Bestandsschutz, können aber nach Abgang dann mitunter nicht wieder ersetzt
werden.
Wenn eine Ersatzpflanzung an alter Stelle aus oben genannten Gründen nicht
mehr möglich ist, wird generell die Verschiebbarkeit einer Baumscheibe
geprüft. In Ausnahmefällen müssen Standorte geschlossen werden. Dies ist
notwendig, wenn die Standorte im Bereich von Grundstückszufahrten oder
anderen unübersichtlichen Stellen liegen und die Einsicht in den fließenden
Verkehr dadurch behindert würde oder auch, wenn das Platzangebot im
Gehwegbereich nicht erweiterbar ist und somit eine Nachpflanzung auch nach
einem Mindeststandard nicht möglich wäre. Strauchpflanzungen in zu
schließenden Baumscheiben im Verkehrsraum sind relativ problematisch, da
sie generell mehr Platz im unteren Bereich beanspruchen, meist breitwüchsig
sind und im Sichtbereich zum Verkehrsraum stark belaubt sind. Im Zuge der
Planung von Ersatzpflanzungen in einem Abschnitt oder einer Straße wird
generell auch überprüft, ob sich an anderen Stellen zusätzliche neue
Baumbeete errichten lassen.
Im Zuge dieser Maßnahme konnte ein neuer Baum-Standort in der Mainzer
Straße realisiert werden.
Dreizehn Standorte können nicht mit Bäumen wiederbepflanzt werden. Elf
dieser Standorte bleiben als Grünbeete erhalten und werden nach Möglichkeit
teilweise durch Strauchpflanzungen ergänzt.
Im Rahmen einer späteren Straßenraumumgestaltung oder Neuaufteilung,
sowie nach etwaigen Kanal- oder Leitungsarbeiten, nach Veränderungen im
angrenzenden derzeit überragenden städtischen oder privaten Baumbestand
und sonstigen Änderungen der Örtlichkeiten werden die Möglichkeiten zur
Etablierung weiterer Baumstandorte erneut geprüft.
Eine Übersicht der nicht wiederbepflanzbaren Standorte ist in folgender TabelleSeite 2 von 6
Seite 3
aufgelistet:
*** Übersicht siehe Anlage „Ersatzpflanzung Rüngsdorf, Pennenfeld und
Muffendorf – nicht wiederbepflanzbare Standorte“ ***
Baumpflanzungen – insbesondere im Verkehrsgrün – sind so zu planen, dass
sich die Bäume gemäß ihrer ökologischen und gestalterischen Funktionen
möglichst lange am Standort entwickeln und etablieren können.
Die meisten vorhandenen Baumstandorte im Bereich dieser Maßnahme
wurden unzureichend groß vorgefunden. Aufgrund der örtlichen Begebenheiten
können die neuen Baumbeete zum größten Teil erheblich aufgeweitet werden.
So steht künftig für die neuen Bäume auch mehr Fläche bzw. Wurzelraum zur
Verfügung.
Sollten im Einzelfall Standorte geschlossen werden müssen, so werden die
daraus resultierenden Verluste an Vegetationsflächen in der Regel durch die
Standortvergrößerungen wie nachfolgend beschrieben vollumfänglich
kompensiert. Somit können durch Ersatzpflanzungen im Verkehrsgrün mehr
Flächen entsiegelt als versiegelt werden.
Beeterweiterungen erfolgen in der Regel auf eine Größe von mindestens 2,00
m x 4,00 m. Bei einer Baumgrubentiefe von 1,50 m ergibt sich daraus eine 12
m³ große Pflanzgrube. Die Tiefe von 1,50 m soll dabei für Bäume nicht
unterschritten werden. Gemäß der aktuellen FLL- (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.) Richtlinie stellt eine
Pflanzgrubengröße von 12 m³ lediglich das Minimum dar. Größere
Pflanzgruben sind je nach Pflanzenauswahl bis zu 36 m³ anzustreben, im
Verkehrsraum jedoch in den wenigsten Fällen zu realisieren. Selbst durch die
Vergrößerung der aktuell vorhandenen Pflanzgruben auf ein gefordertes
Minimum kann es in einigen Bereichen durch eine Baumersatzpflanzung zur
Verringerung des Parkraumes kommen. Die technischen Regelwerke der FLL
beschreiben die „anerkannten Regeln der Technik“.
Die Vorbereitung eines Baumstandortes umfasst zumeist eine Vergrößerung
der Pflanzgrube, einen entsprechenden Erd-/ Substrataustausch, den Einbau
von Wurzelschutzeinrichtungen zum Schutz benachbarter Leitungen, Arbeiten
an der befestigten Oberfläche von angrenzenden Gehwegen, die Sicherung der
Baumscheibe mit Anfahrschutz, die standortgerechte Unterpflanzung des
Beetes und natürlich – als finanziell kleinsten Faktor – die Baumpflanzung
selbst. In der Nachsorge erfolgt – auch aus Gewährleistungsgründen - eine 2-
jährige Fertigstellungs- und Entwicklungspflege, eine 4-jährige Wässerung und
nach Erfordernis eine jährliche Düngung der Bäume bis zur Übernahme in die
Unterhaltung der Stadt.
Die Maßnahme soll unmittelbar nach der Beschlussfassung im Mai 2023
ausgeschrieben und nach Beauftragung auch unmittelbar begonnen werden.
Die sehr umfangreichen vorbereitenden Arbeiten an den Baumstandorten
(Standortsanierung) erfolgen dann spätestens im Juli 2023 und die eigentliche
Baumpflanzung in die dann fertig hergestellten Baumbeete – je nach
Witterungsverlauf – bis Ende Dezember 2023.
Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung im Jahr 2023 gemäß § 82 GO NRWSeite 3 von 6
Seite 4
erfolgt der bauliche Beginn der Maßnahme frühestens nach Genehmigung des
Haushalts 2023/2024.
Vergabeart
öffentlich offen (EU) 7 aufgeforderte Firmen
X beschränkt nichtoffen (EU) mit öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändig bzw. Verhandlungsver-
gabe Verhandlungsverfahren (EU) Abweichung von der
vorgeschriebenen Vergabeart
Vergabekennzahl Vergabe-/Vertragsordnung Ausführungszeitraum Schätzkosten brutto
BN-2023-1112 X VOB UVgO VgV Juli – Dezember 2023 160.000 €
Produktgruppennummer Produktgruppenbezeichnung Sachkonto (konsumtiv) /
Finanzposition (investiv)
CO-Kontierung (konsum-
tiv) /
Finanzstelle (investiv)
1.12.01 Gemeindestrassen 785200 5680712013000
Verpflichtungsermächtigungen Verwendung von Haushaltsresten Mittel
ja X nein ja X nein freigegeben X vorgesehen
Anlage/n
1 Baumliste Rüngsdorf, Pennenfeld und Muffendorf (öffentlich)
2 Rüngsdorf Pennenfeld und Muffendorf - nicht wieder bepflanzbar (öffentlich)Seite 4 von 6
Ersatzpflanzung Rüngsdorf, Pennenfeld und Muffendorf
Straße: Hausnummer: Baum-ID: Baumart - Deutscher Name: Baumart - Botanischer Name:
Albertus-Magnus-Straße 66 42905 Spitz-Ahorn Acer platanoides 'Deborah'
An der Kelter schräg gegenüber Nr. 2 41778 Frühe Zier-Kirsche Prunus subhirtella 'Accolade'
Basteistraße 79a 43964 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam'
Basteistraße 62 44285 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Rotterdam'
Deutschherrenstraße 124 3611 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Louisa Lady'
Deutschherrenstraße 126 3612 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Louisa Lady'
Deutschherrenstraße 138 3615 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Louisa Lady'
Deutschherrenstraße 160 3593 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Louisa Lady'
Gringstraße Ecke Deutschherrenstraße 41162 Japanische Nelken-Kirsche Prunus serrulata 'Kanzan'
Gutenbergallee Ecke Rolandstraße 45543 Scharlachkastanie Aesculus carnea 'Briotii'
Gutenbergallee 24 45536 Scharlachkastanie Aesculus carnea 'Briotii'
Hohle Gasse 62 39492 Zier-Kirsche Prunus incisa 'Umineko'
Konstantinstraße 117 45770 Hainbuche Carpinus betulus
Konstantinstraße 78 45203 Hainbuche Carpinus betulus
Mainzer Straße
Höhe Bushaltestelle
Deichmanns Aue 68509 Ahornblättrige Platane Platanus x hispanica
Mainzer Straße 46254 Ahornblättrige Platane Platanus x hispanica
Mainzer Straße 46466 Ahornblättrige Platane Platanus x hispanica
Mainzer Straße keine ID - NEU Ahornblättrige Platane Platanus x hispanica
Rheinstraße 19 44504 Kugel-Ahorn Acer platanoides 'Globosum'
Rheinstraße 21 44564 Kugel-Ahorn Acer platanoides 'Globosum'
Rüngsdorfer Straße 22 42572 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire'
Sedanstraße Ecke Ubierstraße 43881 Schein-Akazie Robinia pseudoacacia
Seufertstraße Richtung Kapellenweg 44075 Amerikanische Roteiche Quercus rubra
Telemannstraße 35 43786 Hainbuche Carpinus betulus
Theodor-Heuss Straße 4 41354 Amberbaum Liquidambar styraciflua 'Worplesdon'
Theodor-Heuss Straße Höhe Spielplatz 40629 Sand-Birke Betula pendula
Von Groote Platz 8 40900 Winter-Linde Tilia cordata 'Greenspire'
Wielandstraße 14 43538 Blumen-Esche Fraxinus ornus 'Louisa Lady'
Mittelstreifen zwischen
Erdbeerfeld und AustraßeSeite 5 von 6
Seite 6 von 6

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 02.11.2026, 18:15 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de