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230636-09 ST · Stellungnahme der Verwaltung

BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn - Stellungnahme der Verwaltung zu der Großen Anfrage des BBB mit DS-Nr. 230636-05

Nummer
230636-09 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
16.10.2024
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme
  2. Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
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Übergeordnet

  1. 230636 Umsetzung von weiteren Fahrradstraßen in der Stadt Bonn

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230636-09 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
61 Stadtplanungsamt
Dezernat:
Dez. III
BBB-Anfrage: Umsetzung von weiteren
Fahrradstraßen in der Stadt Bonn - Stellungnahme
der Verwaltung zu der Großen Anfrage des BBB
mit DS-Nr. 230636-05
Beratungsfolge
Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 24.10.2023 Kenntnisnahme
Ausschuss für Mobilität und Verkehr 31.10.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Im Folgenden wird nacheinander auf die einzelnen Fragen der Großen Anfrage
mit DS-Nr. -05 eingegangen.
1. Ist im Rahmen der geplanten Umsetzung beschlossener aber noch
ausstehender Fahrradstraßen aus dem Fahrradstraßenkonzept 2012 für jede
einzelne Straße eine erneute Einzelfallprüfung erfolgt und
- wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis im Detail (bitte den gesamten
Abwägungsprozess zu den Tatbestandsmerkmalen sowie der Ausübung des
Ermessens darstellen)?
- wenn nein, von wann datieren die Einzelfallprüfungen zu den jeweils
betroffenen Straßen und worauf stützt die Oberbürgermeisterin gerichtsfest
belastbar und nachprüfbar die Annahme, dass sich in der Zwischenzeit keine
wesentlichen Änderungen ergeben haben?
ANTWORT DER VERWALTUNG:
Ja, die bereits beschlossenen Fahrradstraßen wurden jeweils einzeln durch
mehrere Planer*innen erneut geprüft. Das Prüfergebnis ist der abgestimmte
Markierungsplan.
2. Zur geplanten Fahrradstraße in der Kurfürstenstraße bitten wir um
Beantwortung folgender Fragen:
- Welche Gründe führt die Oberbürgermeisterin an, die zur Sicherheit oder
Ordnung des Verkehrs die Einrichtung einer Fahrradstraße zum Schutz von
Radfahrenden zwingend erforderlich macht? Hierbei ist insbesondere auf
folgende Punkte einzugehen: a. Vorhandene Geschwindigkeitsbeschränkung b.Seite 1 von 4
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Gefahr durch fließenden Verkehr vor dem Hintergrund der
Einbahnstraßenregelung und mangels verbleibender Straßenbreite fehlende
Überholmöglichkeiten. c. Aus b. resultierende Möglichkeit zur Wahrung des
Seitenabstandes durch Radfahrende zur Vermeidung von „Dooring-Unfällen“.
ANTWORT DER VERWALTUNG:
Die VwV-StVO führt zur Anordnung von Fahrradstraßen Folgendes aus: „Die
Anordnung einer Fahrradstraße kommt nur auf Straßen mit einer hohen oder zu
erwartenden hohen Fahrradverkehrsdichte, einer hohen Netzbedeutung für den
Radverkehr oder auf Straßen von lediglich untergeordneter Bedeutung für den
Kraftfahrzeugverkehr in Betracht.“
Es reicht für die Anordnung, das eine der drei genannten Bedingungen erfüllt
ist. Des Weiteren heißt es:
„Eine hohe Fahrradverkehrsdichte, eine hohe Netzbedeutung für den
Radverkehr setzen nicht voraus, dass der Radverkehr die vorherrschende
Verkehrsart ist. Eine zu erwartende hohe Fahrradverkehrsdichte kann sich
dadurch begründen, dass diese mit der Anordnung einer Fahrradstraße bewirkt
wird.“
In der Kurfürstenstraße spielt vor allem die hohe Netzbedeutung für den
Radverkehr eine Rolle. Sie stellt vom Rhein über die Weberstraße und
Argelanderstraße kommend und durch den Jagdweg, Rehfuesstraße und
Heinrich-Lützeler-Straße eine wichtige Verbindung Richtung Venusberg und
somit dem Uniklinikum als großem Arbeitsgeber dar. Im Jahr 2015 (DS-Nr.
1311484EB11) hat die BV Bonn bereits beschlossen, die Kurfürstenstraße als
Einbahnstraße für den Radverkehr freizugeben. Auf Hinweis der Polizei kann
dies erst erfolgen, wenn genug Ausweichstellen für ein sicheres Begegnen
gegeben sind. Diese Auflage wird bei der Einrichtung in eine Fahrradstraße
berücksichtigt.
Auch die Anordnungsbedingung der untergeordneten Bedeutung für den Kfz-
Verkehr ist erfüllt. Im Jahr 2008 wurden hier 1.900 Kfz am Tag gemessen und
auch heute ist wenig Kfz-Verkehr in der Kurfürstenstraße zu beobachten; die
Kurfürstenstraße dient also in erster Linie der Erschließung der Grundstücke.
Eine hohe Radverkehrsdichte ist ebenfalls aufgrund der vorgenannten
Rahmenbedingungen (wichtige Achse für den Radverkehr, niedrige Bedeutung
für den Kfz-Verkehr) zu erwarten.
- Welche Prüfpunkte wurden bei der Abwägung zwischen dem Schutzbedürfnis
der Radfahrenden und den Belangen der übrigen Verkehrsteilnehmer sowie der
Anwohner herangezogen, mit welchem Ergebnis eine ermessensfehlerfreie
Entscheidung für die Einrichtung einer Fahrradstraße gerechtfertigt vor allem
mit Blick auf den Umstand, dass der Oberbürgermeisterin offensichtlich die
Anzahl wegfallender Parkstände noch gar nicht bekannt ist?
ANTWORT DER VERWALTUNG:
In der Kurfürstenstraße ergibt sich die hohe Anzahl an entfallenden Kfz-
Parkplätzen in erster Linie daraus, ausreichende Gehwegbreiten herzustellen.
Heute kann man in der Kurfürstenstraße teilweise keinen KinderwagenSeite 2 von 4
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zwischen Grundstücksmauern und gekippt geparkten Kfz entlangschieben. Bei
der Einrichtung der Fahrradstraßen wird darauf geachtet, das unterste
Mindestmaß von 1,50 m für Gehwege zu gewährleisten (Regelmaß wären 2,50
m).
Die Belange aller Verkehrsteilnehmenden wurden berücksichtigt: man kann in
der Straße künftig sicher zu Fuß gehen, man kann mit Kfz und Fahrrad sicher
fahren, man kann in den markierten Flächen parken und man kann durch die
Umwandlung in eine eingeschränkte Halteverbotszone fürs Ein- und Ausladen
von Waren und Gegenständen sowie zum Holen und Bringen von Personen
kurz am Fahrbahnrand halten. Die Verwaltung sieht somit auch die Belange der
Anwohner ausreichend berücksichtigt.
- Welcher Tatbestand der VwV-StVO zu Verkehrszeichen 244.1 / 244.2 hohe
Fahrradverkehrsdichte / erwartete hohe Fahrradverkehrsdichte / hohe
Netzbedeutung für Radverkehr / Straße von lediglich untergeordneter
Bedeutung war seitens der Oberbürgermeisterin ausschlaggebend für die
Ausweisung einer Fahrradstraße in der Kurfürstenstraße und welche objektiven
und nachprüfbaren Kriterien haben hierzu geführt (z.B. Verkehrszählungen)?
ANTWORT DER VERWALTUNG:
Siehe Antwort zu Frage 1.
- Welcher andere Fahrzeugverkehr soll in der Kurfürstenstraße als
Fahrradstraße zugelassen werden und sofern dieser nicht auf Anlieger
beschränkt wird:
ANTWORT DER VERWALTUNG:
Die Fahrradstraßen erhalten in Bonn üblicherweise folgendes Zusatzschild:
Hiermit ist Kfz-Verkehr grundsätzlich zugelassen. Dieser muss sich
entsprechend den Regeln für Fahrradstraßen in der StVO verhalten,
Fahrradfahrer geben das Tempo an.
a. Wann und mit welchem Ergebnis wurde zuletzt die tatsächliche
Verkehrszusammensetzung in der Kurfürstenstraße darauf hin geprüft, wie
hoch der Anteil des Anliegerverkehrs im Vergleich zum Durchgangsverkehr ist?
ANTWORT DER VERWALTUNG:
Diese Prüfung ist angesichts der o.a. Aspekte nicht erforderlich.Seite 3 von 4
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b. Inwiefern wurde der Umstand berücksichtigt, dass die Kurfürstenstraße als
Querverbindung zwischen Bonner Talweg und der Reuterstraße mit
Abbiegemöglichkeit sowohl Richtung Autobahn als auch Richtung
Reuterbrücke und im weiteren Verlauf über den Jagdweg ins Zentrum von
Poppelsdorf sowie über die Rehfuesstraße, Heinrich-Lützeler-Straße und
Robert-Koch-Straße auf den Venusberg nutzbar ist?
ANTWORT DER VERWALTUNG:
Dieser Umstand wurde sowohl aus Sicht des Radverkehrs, als auch aus Sicht
des Autoverkehrs berücksichtigt. Aus Sicht des Radverkehrs ist diese direkte
Verbindung wünschenswert. Im Hinblick auf Autoverkehr sind diese
Schleichverkehre für das Wohngebiet nicht zuträglich. Die genannte
Verbindung kann ebenfalls über die Argelanderstraße erreicht werden.
- Welche Alternativrouten wurden gemäß der technischen Richtlinie RAST06
mit welchem Ergebnis mit Blick auf die Freigabe von Verkehren auf der
Kurfürstenstraße geprüft?
ANTWORT DER VERWALTUNG:
Wie bereits erwähnt, kann man sowohl die Reuterstraße als auch den Jagdweg
ebenfalls über die Argelanderstraße erreichen. Die Reuterstraße (und somit die
Zufahrt zur Autobahn oder auch ins Bundesviertel) kann man zudem über den
Bonner Talweg erreichen. Die Reuterstraße in Fahrtrichtung Autobahn ist
zudem auch über den Venusbergweg zu erreichen.
Die Verwaltung weist zudem daraufhin, dass die Kurfürstenstraße auch nach
Ausweisung als Fahrradstraße für den Autoverkehr befahrbar bleibt.
Anlage/n
KeineSeite 4 von 4

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Datenstand: 03.11.2026, 01:14 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de