← Vorlagen

230631 · Antrag

Verlegung des Straßenstrichs samt Verrichtungsgelände

Nummer
230631
Art
Antrag
Veröffentlicht
28.03.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Einreichung erledigt · 28.03.2023
  2. Terminierung erledigt
  3. Sitzung erledigt · zuletzt 23.05.2023

Soweit erfasst. Das Ergebnis der Beratung ist in den Daten nicht enthalten. Das vollständige Verfahren →

  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Anregung
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 61,6 KB Öffnen ↗

Maschinell aus dem PDF extrahierter Text — Tabellen und Layout gehen verloren. Maßgeblich ist das PDF: PDF öffnen ↗.

Text anzeigen (2.490 Zeichen)
Antrag
öffentlich
230631
Antragsteller/in:
Thomas Fahrenholtz
Brigitta Poppe-Reiners
27.03.2023 gez. Reeh-Schall
Verlegung des Straßenstrichs samt
Verrichtungsgelände
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 18.04.2023 Anregung
Inhalt des Antrags
Anregung an den Hauptausschuss
Der für den Straßenstrich ausgewiesene Bereich samt Verrichtungsgelände hat
sich bei näherer Betrachtung als ungeeignet gezeigt. Deshalb wird beantragt,
folgenden Prüfauftrag an die Verwaltung zu erteilen:
1. Es wird im Stadtbezirk Bonn nach einem neuen geeigneten Standort für
diese Aufgaben gesucht.
2. Gelingt es nicht im Stadtbezirk Bonn ein passendes Areal zu finden,
wird die Suche auf das gesamte Bonner Stadtgebiet ausgeweitet.
Begründung
Zur Begründung:
Die Besichtigung des Gebietes, sowie ein Termin vor Ort, haben die
Antragstellenden zur Überzeugung kommen lassen, dass die Einrichtung eines
Straßenstrichs samt Verrichtungsgelände an dieser Stelle vollkommen
ungeeignet ist.
1. Massive Bautätigkeit in den vergangenen Jahren, haben zu einer
völligen Veränderung des Quartiers geführt. War es vorher ein rein
industriell/gewerblich genutztes Areal, ist es inzwischen um die
Bereiche Wohnen, Einkaufen und Freizeit ergänzt worden. Damit
herrscht zu allen Zeiten Publikumsverkehr.
2. Der Ortsverband des THW liegt in unmittelbarer Nähe zu dem geplanten
Areal. Zu den Aufgaben des THW gehört auch die Ausbildung von
Jugendlichen und Kindern auf ihrem Gelände. Die derzeitige Planung,
Straßenprostitution in unmittelbarer Nähe des Übungsgeländes
einzurichten, steht im elementaren Gegensatz zum Jugendschutz.
3. Ebenfalls in unmittelbarer Nähe zum neugeplanten Areal, befinden sichSeite 1 von 2
Seite 2
die Einrichtungen des Vereins für Gefährdetenhilfe (VfG), samt ihres
Eingliederungswohnheims. Die bekannten Begleiterscheinungen der
Straßenprostitution, wie, u.a., Drogenkonsum und
Beschaffungskriminalität, konterkarieren die Bemühungen des VfG.
4. In unmittelbarer Nähe zum geplanten Areal befinden sich eine
Förderschule, verschiedene Freizeiteinrichtungen und eine
Straßenbahnhaltestelle. Mit der Einrichtung des Straßenstrichs an
dieser Stelle, würde man viele unbeteiligte Mitbürger/innen den
Unwägbarkeiten der Straßenprostitution aussetzen.
(Beschaffungskriminalität, Belästigung durch Freier)
5. Bereits jetzt werden die Grenzen des Sperrbezirks nicht eingehalten
und sexuelle Handlungen außerhalb vollzogen. Eine Rücksichtnahme
gegenüber Wohngegenden gibt es nicht.
Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

Folgen Neue Vorlagen, Sitzungen und Auswertungen aus dem Bonner Rat — im Fediverse, ohne Konto lesbar.

bonn.social/@biz ↗
Im ALLRIS öffnen ↗

Datenstand: 03.11.2026, 08:04 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de