230629 · Mitteilungsvorlage
Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Präsentation Vorentwurf und weiteres Vorgehen
Kerndaten
- Nummer
- 230629
- Art
- Mitteilungsvorlage
- Veröffentlicht
- 16.04.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen Kenntnisnahme
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Mitteilungsvorlage öffentlich 230629 Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Masterplan Innenstadt Bad Godesberg - Präsentation Vorentwurf und weiteres Vorgehen Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 03.05.2023 Kenntnisnahme Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen 25.05.2023 Kenntnisnahme Mitteilung: Seit September 2021 liegt das Wettbewerbsergebnis für die Weiterentwicklung der Innenstadt von Bad Godesberg als Grundlage für den Masterplan für die Innenstadt vor. Die Wettbewerbssiegerbüros capattistaubach urbane landschaften und Ortner&Ortner Baukunst wurden mit der Ausarbeitung des Wettbewerbsergebnisses zu einem städtebaulichen Entwurf, d.h. Masterplan beauftragt (DS-Nr. 220932). Der Masterplan wird mittel- bis langfristige Entwicklungsperspektiven zur Aufwertung der Innenstadt aufzeigen. Der Masterplan Innenstadt Bad Godesberg liegt nun im Vorentwurf vor. Der Vorentwurf zeigt vertiefende Aussagen zur Freiraumgestaltung, den Charakteristika der Innenstadträume und stellt für neun ausgewählte Teilbereiche städtebauliche/hochbauliche Lösungen dar. In der Sitzung der Bezirksvertretung am 03.05.2023 werden die Büros diesen Vorentwurf des Masterplans vorstellen. Weiteres Vorgehen Masterplan Innenstadt Bad Godesberg: Als weiteres Vorgehen ist geplant, die Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Masterplans im Mai 2023 zu beteiligen. Im Zuge der Beteiligung wird die Möglichkeit gegeben, die Schwerpunkte des Vorentwurfes öffentlich zu diskutieren und Hinweise für die finale Ausarbeitungsphase einzubringen. Die Eingaben der Öffentlichkeit werden gesammelt und mit einer fachlichen Einordnung der Verwaltung voraussichtlich zur Sitzung der Bezirksvertretung am 09.08.2023 und des Ausschusses für Wohnen, Planen und Bauen am 10.08.2023 zur Beschlussfassung über die inhaltlichen Schwerpunkte vorgelegt. Im Ergebnis dieser politischen Beratung sollen die beauftragten Büros konkrete Empfehlungen, Prüfaufträge und ggf. Vorgaben zur Ausarbeitung des finalen Masterplanes erhalten. Nach der geplanten Fertigstellung des Masterplanes bis zum Jahresende wird dieser den zuständigen Gremien erneut zurSeite 1 von 2 Seite 2 abschließenden Beschlussfassung vorgelegt werden. Vorgehen Mobilitätskonzept Innenstadt Bad Godesberg: Die im Rahmen der Konzepterstellung erfolgte Analyse der verkehrlichen Bestandssituation im Masterplangebiet wird ebenfalls in der Beteiligungsveranstaltung im Mai 2023 vorgestellt. So können die Wechselwirkungen zwischen den freiraumplanerischen und städtebaulichen Maßnahmen des Masterplanes sowie den verkehrsplanerischen Aspekten des Mobilitätskonzeptes aufgezeigt und erläutert werden. Überdies können erste Maßnahmenvorschläge des Mobilitätskonzeptes diskutiert werden. Die Rückmeldungen aus der Beteiligung fließen dann in die finale Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes ein. Es ist geplant, dann auch das Konzept der Bezirksvertretung im August 2023 zur Beratung vorzulegen. Vorgehen Städtebauliches Nutzungskonzept Innenstadt Bad Godesberg: Parallel zur Ausarbeitung des Masterplanes, der einen Schwerpunkt auf die Entwicklung des öffentlichen Raumes in der Innenstadt legt, wird ab April 2023 das Städtebauliche Nutzungskonzept mit einem Fokus auf die private Grundstückentwicklung im Innenstadtbereich erarbeitet. Diese ISEK- Maßnahme wird über das Programm Zukunftsfähige Innenstädte und Zentren des BMI gefördert. Das Planungsbüro Ortner&Ortner wurde dafür im April 2023 mit der Erarbeitung von städtebaulichen Machbarkeitsuntersuchungen in 9 Lupenräumen beauftragt. Die Lupenräume umfassen jeweils private Liegenschaften mit besonderem Entwicklungspotenzial für den Innenstadtbereich. In einem Kick-Off-Termin im Mai 2023 mit dem Büro, Verwaltung und Politik sollen diese Lupenräume abschließend bestimmt werden. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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