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230628-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung

Frühjahrsschnitt bei Kopflinden

Nummer
230628-01 ST
Art
Stellungnahme der Verwaltung
Veröffentlicht
19.05.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
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  1. 230628 Frühjahrsschnitt bei Kopflinden

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Stellungnahme der Verwaltung
öffentlich
230628-01 ST
Die Oberbürgermeisterin
Federführung:
67 Amt für Umwelt und Stadtgrün
Dezernat:
Dez. III
Frühjahrsschnitt bei Kopflinden
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme
Inhalt der Stellungnahme:
Die Erziehungsform der Kopflinden in der noch heute vorhandenen
sogenannten Kandelaberform ( Kandelaber= mehrarmiger Leuchter) ist am
Bonner Rheinufer seit fast 100 Jahren üblich und daher ein traditionell
ortsübliches Gestaltungselement.
Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk Bonn stehen 597 Kopflinden. Bisher wurden nur 160 davon am
Brassertufer und Rathenauufer jährlich geschnitten. Die weiteren 437 Linden
am Spiritusufer und Stresemannufer wurden bisher im 2-jährigen Turnus
geschnitten. Dieser größere Schnittrhythmus wurde gewählt, da diese Bäume
größtenteils jünger sind und durch den größeren Zuwachs zunächst mehr
Volumen bekommen sollten. Dieses Ziel ist jetzt erreicht. Darum wird auch der
Schnitt dieser Linden zukünftig jährlich erfolgen, um geringere Schnittflächen zu
erhalten und ein einheitliches Gesamtbild zu erzielen.
Zu Frage 2:
Die Kosten für den Schnitt der 160 Linden am Brassertufer und am
Rathenauufer im Jahr 2023 belaufen sich auf 24.871,- €.
Zu Frage 3:
Die diesjährigen Schnittarbeiten an den Linden am Rheinufer im Stadtbezirk
Bonn haben 10 Tage gedauert. Der Rückschnitt mit der Handschere ist
fachgerecht und funktional. Dadurch ist ein glatter Schnitt möglichst nah an der
Triebbasis möglich. Dies ist mit anderem Schnittgerät nicht zu erreichen.
Außerdem ist das geringe Gewicht einer Handschere auch ein orthopädischer
Aspekt, der für die ausführenden Personen bedeutsam ist.
Zu Frage 4:
Einmal zu Kopflinden erzogene Bäume brauchen dauerhaft diesen Schnitt. Sie
sind nicht in der Lage, nachträglich ein bruchstabiles und damit
verkehrssicheres Kronengerüst aufzubauen. Die neu ausgebildeten Triebe
(Reiterate) verfügen über keine ausreichende Anbindung zu den vorhandenen
Hauptästen und würden früher oder später durch ihr Eigengewicht ausbrechen.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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