230628-01 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Frühjahrsschnitt bei Kopflinden
Kerndaten
- Nummer
- 230628-01 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 19.05.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bonn Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230628-01 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 67 Amt für Umwelt und Stadtgrün Dezernat: Dez. III Frühjahrsschnitt bei Kopflinden Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 23.05.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Erziehungsform der Kopflinden in der noch heute vorhandenen sogenannten Kandelaberform ( Kandelaber= mehrarmiger Leuchter) ist am Bonner Rheinufer seit fast 100 Jahren üblich und daher ein traditionell ortsübliches Gestaltungselement. Zu Frage 1: Im Stadtbezirk Bonn stehen 597 Kopflinden. Bisher wurden nur 160 davon am Brassertufer und Rathenauufer jährlich geschnitten. Die weiteren 437 Linden am Spiritusufer und Stresemannufer wurden bisher im 2-jährigen Turnus geschnitten. Dieser größere Schnittrhythmus wurde gewählt, da diese Bäume größtenteils jünger sind und durch den größeren Zuwachs zunächst mehr Volumen bekommen sollten. Dieses Ziel ist jetzt erreicht. Darum wird auch der Schnitt dieser Linden zukünftig jährlich erfolgen, um geringere Schnittflächen zu erhalten und ein einheitliches Gesamtbild zu erzielen. Zu Frage 2: Die Kosten für den Schnitt der 160 Linden am Brassertufer und am Rathenauufer im Jahr 2023 belaufen sich auf 24.871,- €. Zu Frage 3: Die diesjährigen Schnittarbeiten an den Linden am Rheinufer im Stadtbezirk Bonn haben 10 Tage gedauert. Der Rückschnitt mit der Handschere ist fachgerecht und funktional. Dadurch ist ein glatter Schnitt möglichst nah an der Triebbasis möglich. Dies ist mit anderem Schnittgerät nicht zu erreichen. Außerdem ist das geringe Gewicht einer Handschere auch ein orthopädischer Aspekt, der für die ausführenden Personen bedeutsam ist. Zu Frage 4: Einmal zu Kopflinden erzogene Bäume brauchen dauerhaft diesen Schnitt. Sie sind nicht in der Lage, nachträglich ein bruchstabiles und damit verkehrssicheres Kronengerüst aufzubauen. Die neu ausgebildeten Triebe (Reiterate) verfügen über keine ausreichende Anbindung zu den vorhandenen Hauptästen und würden früher oder später durch ihr Eigengewicht ausbrechen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 02.11.2026, 22:03 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de