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230625-03 AA · Änderungsantrag

SPD-AA: Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße Antrag zur Vorlage 230625

Nummer
230625-03 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
23.08.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 21.02.2024 Entscheidung federführend
  1. Sammeldokument öffentlich pdf · 59,2 KB Öffnen ↗

Übergeordnet

  1. 230625 Bürgerantrag: Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße

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Änderungsantrag
öffentlich
230625-03 AA
Antragsteller/in:
SPD Bezirksfraktion Bad Godesberg
Dr. Uli Barth
23.08.2023 gez. Wenzel
SPD-AA: Erweiterung des Parkplatzes
Margaretenstraße
Antrag zur Vorlage 230625
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Entscheidung
Inhalt des Änderungsantrags
1. Dem Bürgerantrag wird zugestimmt.
2. Die einsturzgefährdeten unterirdischen Toilettenanlagen gegenüber der
Servatiushalle werden ebenfalls eingeebnet und die Fläche als Parkplatz
hergestellt.
3. Die neu entstehende Parkplätze werden als Quartiersparkplätze für die
Anwohner:innen mit Parkausweis zur Nutzung vorbehalten. Von der Nutzung
sind die Tage ausgenommen, für die der Platz für Veranstaltungen (Kirmes,
Weihnachtsmarkt usw.) genutzt wird.
4. Die Verwaltung prüft, ob sich der Parkplatz teilweise zur Überbauung mit
Wohnraum eignet. Dabei ist die Nutzung des Platzes als Veranstaltungsfläche
zu berücksichtigen.
5. Die Dauer der erlaubten maximalen Parkzeit wird für die übrigen Parkplätze
auf vier Stunden erweitert.
Begründung
Der Parkraum in Friesdorf ist knapp. Durch die Einführung von Fahrradstraßen,
werden z.B. im Frankengraben Parkplätze wegfallen. Durch einen moderaten
Ausbau des Parkplatzes an der Margaretenstr. könnte zusätzlicher Parkraum
geschaffen werden, der den Anwohner:innen als Quartiersparkplatz zur
Verfügung gestellt werden kann. Gleichzeitig ist zu prüfen, ob auch Wohnraum
im Sinne des Konzepts „Wohnen über Parken“ errichtet werden kann. Die
wichtige Funktion des Platzes als zentraler Veranstaltungsort für Friesdorf ist in
beiden Fällen zu berücksichtigen. Eine Beeinträchtigung von Kirmes,
Weihnachtsmarkt, Martinsfeuer usw. ist zu vermeiden. Die kürzlich eingeführte
Parkzeitbegrenzung von zwei Stunden mit Parkscheibe ist auf vier Stunden zu
erweitern, denn der Platz dient auch als Parkplatz für das Friesdorfer Freibad.Seite 1 von 2
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Anlage/n
KeineSeite 2 von 2

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