230625-02 ST · Stellungnahme der Verwaltung
Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße
Kerndaten
- Nummer
- 230625-02 ST
- Art
- Stellungnahme der Verwaltung
- Veröffentlicht
- 24.07.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
- Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg Kenntnisnahme
Dateien
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Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 230625-02 ST Die Oberbürgermeisterin Federführung: 61 Stadtplanungsamt Dezernat: Dez. III Erweiterung des Parkplatzes Margaretenstraße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 09.08.2023 Kenntnisnahme Inhalt der Stellungnahme: Die Verwaltung hat die im Bürgerantrag vorgebrachte Situation bzw. eine mögliche Erweiterung der Parkplatzanlage geprüft. Im Ergebnis ist festgestellt worden: Die Erweiterung der Parkplatzfläche im Bereich der im Antrag angesprochenen „Senke“ wäre nur im Zuge einer Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7918-43 zulässig. Dieser Plan setzt dort eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Kinderspielplatz“ fest, die von einer Fläche umfasst ist, in der Bäume und Sträucher zu pflanzen sind. Von dem Vorhaben wäre kein FFH-/ Natura 2000-, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiet betroffen. Auch befindet sich kein gesetzlich geschütztes Biotop oder wertvoller Biotopverbund im direkten Umfeld des Parkplatzes. Die weitere Versiegelung unter Wegfall der bestehenden Grünfläche würde aber dennoch nicht im Einklang mit den Zielen zum Klimaschutz bzw. des Klimaplans 2035 der Stadt Bonn stehen. Der vom Antragsteller angesprochene Container als Mensaersatz für die Servatiusschule wurde in der festgesetzten öffentlichen Verkehrsfläche errichtet und ist dort baurechtlich nur geduldet. Nach der Beseitigung kann der Platz wieder seiner eigentlichen Zweckbestimmung als öffentliche Verkehrsfläche zugeführt werden. Diese Duldungsphase endet am 01.09.2023. Daher stehen die zurzeit blockierten Parkplätze bald wieder der Allgemeinheit zur Verfügung. In Anbetracht der planungsrechtlichen Hürden, einer möglichen weiteren Versiegelung von innerstädtischen Grünbereichen und einer relativ baldigen Freigabe der gesperrten Parkplatzbereiche sollte eine Erweiterung der Fläche zum jetzigen Zeitpunkt nicht geplant werden. Es sollte zunächst die Entwicklung nach Abbau der Container abgewartet werden. Beschlussvorschlag: Die Bezirksvertretung nimmt Kenntnis von den inhaltlichen Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung und befürwortet die von der Verwaltung vorgeschlagene Vorgehensweise. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren abgeschlossen.Seite 1 von 2 Seite 2 Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 03:25 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de