230623-02 AA · Änderungsantrag
Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027 Antrag zur Vorlage 230623
Kerndaten
- Nummer
- 230623-02 AA
- Art
- Änderungsantrag
- Veröffentlicht
- 05.09.2023
- Letzte Änderung
- 16.09.2026
Beratungsfolge
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Änderungsantrag öffentlich 230623-02 AA Antragsteller/in: Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg Nicole Unterseh Gerhard Lemm 04.09.2023 gez. Wenzel Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027 Antrag zur Vorlage 230623 Beratungsfolge Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Anhörung Inhalt des Änderungsantrags Die vorgelegte turnusmäßige Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes über Straßenausbaumaßnahmen zur Sanierung, Erneuerung und Verbesserung von Straßen und Teileinrichtungen von Straßen im Bonner Stadtgebiet wird beschlossen und mit folgenden Ergänzungen zu prüfen: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden im Stadtbezirk Bad Godesberg genannten Straßen – Domhofstraße – Schlossallee, zwischen Mainzer Straße und Rüdiger Straße – Ellesdorfer Straße, an der Bushaltestelle Einmündung Floßweg – Deutschherrenstraße, zwischen Paracelsusstraße und Birzentalstraße (nach Kanalsanierung) – Zanderstraße, zwischen Hans-Böckler-Allee und Theodor-Heuss- Straße – Kurfürstenallee, zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Einmündung Zufahrt Kurfürstenbad im Bereich der Bushaltestelle – Friedrichallee, zwischen von-Groote-Platz und Rüngsdorfer Straße (nach Kanalsanierung) – Klufterstraße, zwischen Annaberger Straße und Im Woltersweiher – Im Erlengrund, zwischen Hochkreuzallee und Im Buchengrund (nach Kanalsanierung)Seite 1 von 2 Seite 2 – In der Kumme (nach Kanalsanierung) – Martin-Luther-King-Straße, im Kreuzungsbereich mit Kennedyallee/Turmstraße in der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes zu berücksichtigen und entsprechend der vorgegebenen Regelung (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge) zuzuordnen, in „Voraussichtlich beitragsfreie Straßenunterhaltungsmaßnahmen“ bzw. „Beitragspflichtige Straßenbaumaßnahmen“. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung und Ausführung aller Maßnahmen, die sich aus dem Beschluss zum Bürgerbegehren „Radentscheid Bonn“ vom 04.02.2021 ergeben, deren Maßgaben beim Straßenausbau zu berücksichtigen. Begründung zu 1. Die o. a. Straßen weisen an der Fahrbahnoberfläche Schäden wie Netzrisse, Ausbrüche, Spurrinnen und starke Unebenheiten auf, die insbesondere für den Radverkehr gefährlich sein können. Diese machen nach entsprechender Prüfung eine Deckensanierung oder aber auch eine grundhafte Erneuerung erforderlich. Einige dieser Straßen sind zwar in den Listen benannt, jedoch sind hierzu mit Bezug auf die Spalte „Konkrete Straßenausbaumaßnahme“ nur Kanalsanierungen vorgesehen. zu 2.: Zur Vermeidung von nachher zu korrigierenden Fehlplanungen ist die Berücksichtigung der Planungen zum Radentscheid sinnvoll und kostensparend. Anlage/n KeineSeite 2 von 2
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bonn.social/@biz ↗Datenstand: 03.11.2026, 10:41 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de