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230623-02 AA · Änderungsantrag

Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027 Antrag zur Vorlage 230623

Nummer
230623-02 AA
Art
Änderungsantrag
Veröffentlicht
05.09.2023
Letzte Änderung
16.09.2026
  1. Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.12.2023 Anhörung
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Übergeordnet

  1. 230623 Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027

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Änderungsantrag
öffentlich
230623-02 AA
Antragsteller/in:
Grüne Bezirksfraktion Bad Godesberg
Nicole Unterseh
Gerhard Lemm
04.09.2023 gez. Wenzel
Straßen- und Wegekonzept nach § 8 a KAG
hier: 1. Fortschreibung für die Jahre 2023-2027
Antrag zur Vorlage 230623
Beratungsfolge
Bezirksvertretung Bad Godesberg 06.09.2023 Anhörung
Inhalt des Änderungsantrags
Die vorgelegte turnusmäßige Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes
über Straßenausbaumaßnahmen zur Sanierung, Erneuerung und
Verbesserung von Straßen und Teileinrichtungen von Straßen im Bonner
Stadtgebiet wird beschlossen und mit folgenden Ergänzungen zu prüfen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die folgenden im Stadtbezirk Bad
Godesberg genannten Straßen
– Domhofstraße
– Schlossallee, zwischen Mainzer Straße und Rüdiger Straße
– Ellesdorfer Straße, an der Bushaltestelle Einmündung Floßweg
– Deutschherrenstraße, zwischen Paracelsusstraße und
Birzentalstraße (nach Kanalsanierung)
– Zanderstraße, zwischen Hans-Böckler-Allee und Theodor-Heuss-
Straße
– Kurfürstenallee, zwischen Friedrich-Ebert-Straße und Einmündung
Zufahrt Kurfürstenbad im Bereich der Bushaltestelle
– Friedrichallee, zwischen von-Groote-Platz und Rüngsdorfer Straße
(nach Kanalsanierung)
– Klufterstraße, zwischen Annaberger Straße und Im Woltersweiher
– Im Erlengrund, zwischen Hochkreuzallee und Im Buchengrund (nach
Kanalsanierung)Seite 1 von 2
Seite 2
– In der Kumme (nach Kanalsanierung)
– Martin-Luther-King-Straße, im Kreuzungsbereich mit
Kennedyallee/Turmstraße
in der Fortschreibung des Straßen- und Wegekonzeptes zu berücksichtigen
und entsprechend der vorgegebenen Regelung (Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge) zuzuordnen, in „Voraussichtlich beitragsfreie
Straßenunterhaltungsmaßnahmen“ bzw. „Beitragspflichtige
Straßenbaumaßnahmen“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Planung und Ausführung
aller Maßnahmen, die sich aus dem Beschluss zum Bürgerbegehren
„Radentscheid Bonn“ vom 04.02.2021 ergeben, deren Maßgaben beim
Straßenausbau zu berücksichtigen.
Begründung
zu 1. Die o. a. Straßen weisen an der Fahrbahnoberfläche Schäden wie
Netzrisse, Ausbrüche, Spurrinnen und starke Unebenheiten auf, die
insbesondere für den Radverkehr gefährlich sein können. Diese machen nach
entsprechender Prüfung eine Deckensanierung oder aber auch eine grundhafte
Erneuerung erforderlich. Einige dieser Straßen sind zwar in den Listen benannt,
jedoch sind hierzu mit Bezug auf die Spalte „Konkrete
Straßenausbaumaßnahme“ nur Kanalsanierungen vorgesehen.
zu 2.: Zur Vermeidung von nachher zu korrigierenden Fehlplanungen ist die
Berücksichtigung der Planungen zum Radentscheid sinnvoll und
kostensparend.
Anlage/n
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Datenstand: 03.11.2026, 21:35 MEZ · Quelle: oparl.bonn.machdenstaat.de